Das Geburtenregister und die Geburtsurkunde in Kaiserslautern

Um eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister zu erhalten, ist das Standesamt am Geburtsort zuständig. Wenn Sie also eine Geburtsurkunde beim Standesamt Kaiserslautern beantragen möchten, muss der Geburtsort im Zuständigkeitsbereich des Standesamtes Kaiserslautern liegen.

Antragstellung von Personenstandsurkunden

Grundsätzlich können Personenstandsurkunden beim zuständigen Standesamt persönlich vor Ort oder schriftlich beantragt werden. Um die Urkunden unverzüglich zu erhalten, empfiehlt sich die persönliche Vorsprache zu den Öffnungszeiten des Standesamtes Kaiserslautern. Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Terminvereinbarung, die telefonisch unter der Nummer 0631 365-0 erfragt werden kann. Zum vereinbarten Termin ist unbedingt ein Ausweis mitzubringen.

Des Weiteren wird ein Nachweis über das rechtliche Interesse oder eine unterschriebene Vollmacht benötigt, wenn Urkunden für Personen beantragt werden, für welche keine automatische Berechtigung durch ein Verwandtschaftsverhältnis besteht. Wenn Sie sich den zeitaufwendigen Gang zum Amt ersparen möchten, können Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beim Standesamt Kaiserslautern schriftlich beantragen.

Bei der schriftlichen Beantragung ist es ratsam, möglichst konkrete und richtige Angaben zu machen, um Suchgebühren zu vermeiden. Sollten bestimmte Angaben fehlen, kann das Standesamt Suchgebühren in Höhe von 10,00 bis 30,00 EUR je angefangene halbe Stunde erheben. Für die schnelle Übermittlung per Fax an das Standesamt Kaiserslautern kann die Faxnummer 0631 365-1349 genutzt werden.

Im Zuge der Verwaltungsdigitalisierung bieten immer mehr Standesämter die Möglichkeit, Urkunden online per Webformular zu beantragen. Dies geschieht jedoch zunehmend nur in Verbindung mit einer Registrierung bei einem staatlichen Verwaltungsportal oder mit einem Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Alternativ können Urkunden auch über Plattformen wie Standesamt.com beantragt werden.

Infografik: Ablauf der Beantragung einer Geburtsurkunde

Gebühren und Bearbeitungszeiten

Für die Ausstellung von Urkunden erhebt ein Standesamt - je nach Bundesland - Gebühren in Höhe von 10-15 EUR pro Urkunde. Städte und Gemeinden können diese Gebühren mittels eigener Satzungen anpassen. Nach vorliegenden Informationen kostet eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beim Standesamt Kaiserslautern derzeit 13,00 EUR. Für jede weitere Urkunde der gleichen Art und Bestellung wird die Hälfte des Betrags fällig.

Urkunden für Sozialversicherungszwecke (Rente/Krankenkasse) sind gebührenfrei, sofern ein entsprechender Nachweis beim Standesamt Kaiserslautern vorgelegt wird. Für den Versand der Urkunden werden vom Standesamt Kaiserslautern keine zusätzlichen Gebühren erhoben. Bei einer schriftlichen Beantragung fallen somit die gleichen Kosten an wie bei der persönlichen Abholung.

Zusätzlich zu den Urkunden-Gebühren können Suchgebühren erhoben werden, die zwischen 10 und 60 EUR pro angefangene halbe Stunde liegen. Es wird empfohlen, die bereitgestellten Antragsformulare sorgfältig auszufüllen, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.

Die Bearbeitungszeit bei der Bestellung von Urkunden variiert stark. In der Regel erhalten Sie die Urkunden innerhalb von 2 Wochen, es kann jedoch auch schneller oder deutlich länger dauern. Laut letzter Rückmeldungen benötigt das Standesamt Kaiserslautern derzeit weniger als 2 Wochen für den Versand einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister. Eine sofortige Mitnahme der Urkunden ist nur bei persönlicher Vorsprache zu den Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung mit Ausweis möglich.

Anmeldung eines Neugeborenen

Nach der Geburt eines Kindes müssen Behördengänge erledigt werden. Die Anmeldung des Kindes beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, muss binnen einer Woche erfolgen. In Kaiserslautern wurden im vergangenen Jahr 1148 Neugeborene beurkundet, im Jahr 2022 bis zum 15. Dezember waren es 1116 Neugeborene.

Wird das Kind im Westpfalz-Klinikum geboren, übernimmt die Klinik die Anzeige. Bei einer Hausgeburt obliegt die Anzeige primär den Eltern, wobei zusätzlich eine Bescheinigung von Arzt oder Hebamme benötigt wird. Die Anmeldung kann mündlich erfolgen.

Benötigte Dokumente für die Anmeldung

  • Bei miteinander verheirateten Eltern: Eheurkunde sowie Geburtsurkunden der Eltern, falls die Registrierungsdaten nicht aus der Eheurkunde hervorgehen.
  • Bei nicht miteinander verheirateten Eltern: Geburtsurkunde der Mutter. Der Vater kann nur eingetragen werden, wenn eine Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung vorliegt, und dann wird auch die Geburtsurkunde des Vaters benötigt.
  • Für die Beurkundung von Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärungen sollten sich die Eltern an das zuständige Jugendamt wenden.
  • Personalausweis oder Reisepass.

Nach der Beurkundung der Geburt stellt das Standesamt gebührenfreie Geburtsurkunden für die Beantragung von Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Krankenkasse), Kindergeld (Familienkasse) und Elterngeld (zuständiges Jugendamt) aus. Weitere Geburtsurkunden sind gebührenpflichtig.

Weitere behördliche Anmeldungen und Anträge

Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgt automatisch. Das Standesamt sendet eine elektronische Mitteilung an die zuständige Meldebehörde am Wohnsitz der Mutter und, bei gemeinsamer Sorgeberechtigung, auch an die Meldebehörde am Wohnsitz des Vaters.

Antrag auf Familien-Krankenversicherung

Sobald eine Geburtsurkunde vorliegt, kann bei der Krankenkasse des Vaters oder der Mutter die Aufnahme des Kindes in die Familienversicherung beantragt werden.

Mutterschutz und Elternzeit

Die Mutter sollte ihren Arbeitgeber, die Universität oder die Schule möglichst bald nach der Geburt kontaktieren. In den ersten acht Wochen nach der Geburt besteht ein Beschäftigungsverbot, auf eigenen Wunsch kann die Universität oder Schule jedoch früher wieder besucht werden.

Möchte die Mutter Elternzeit in Anspruch nehmen, muss sie dies dem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Ende des Mutterschutzes mitteilen und die gewünschten Zeiträume bis zum Beginn des zweiten Lebensjahres des Kindes angeben.

Kindergeld und Elterngeld

Mit der vorgesehenen Geburtsurkunde kann bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Kindergeld beantragt werden. Dies ist sowohl vor Ort als auch online möglich. Für Elterngeld gibt es eine Elterngeldstelle im Rathaus, die zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar ist; für Beratungen sollte ein Termin vereinbart werden. Hierfür wird ebenfalls die vorgesehene Geburtsurkunde benötigt.

Ausweis für das Kind

Ein Kinderreisepass oder Personalausweis kann beim Bürgercenter beantragt werden und ist nur bei geplantem Grenzübertritt notwendig. Zur Beantragung sind ein aktuelles, biometrisches Passbild, die Geburtsurkunde des Kindes und das Kind selbst erforderlich.

Hilfen und nützliche Informationen

Informationen rund um die ersten Lebensjahre erhalten Eltern digital über einen QR-Code oder die Homepage der Stadt, wo eine Datenbank mit Beratungs- und Unterstützungsangeboten sowie Kontaktdaten verfügbar ist. Ein Willkommensschreiben mit Erläuterung und QR-Code wird im Krankenhaus zusammen mit dem Kinderuntersuchungsheft ausgehändigt.

Foto: Willkommenspaket für Neugeborene mit Kinderuntersuchungsheft

Der Ausdruck aus dem Geburtenregister

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister wird auf Antrag vom zuständigen Standesamt ausgestellt und gibt alle im Zusammenhang mit der Geburt eingetragenen Daten wieder. Dieses Dokument, das auch Folgebeurkundungen wie Adoptionen, Änderungen der Vaterschaft oder Namensänderungen enthält, kommt rechtlich einer Geburtsurkunde gleich und kann im behördlichen Kontext anstelle dieser vorgelegt werden.

Die genaue Geburtszeit (Stunde und Minute) teilt das Standesamt auf Wunsch auch ohne Ausstellung einer Urkunde mit. Zur Legitimation ist die Vorlage des Personalausweises oder Passes erforderlich. Die Gebühr wird in der Regel vorab entrichtet.

Eine Vertrauensperson kann die Urkunde mit einer schriftlichen Vollmacht und deren eigenem Ausweisdokument bestellen und abholen. Alternativ kann ein formloses Schreiben mit der Bitte um Ausfertigung eines beglaubigten Auszugs aus dem Geburtenregister an das zuständige Standesamt gerichtet werden. Dem Schreiben sollte eine beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Passes beigefügt werden. Mit Zusendung der Urkunde erfolgt ein Gebührenbescheid, sofern die Gebühren nicht bereits beglichen wurden.

Datenschutz und berechtigtes Interesse

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geschwister können eine Urkunde erhalten, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Andere Personen, auch nähere Verwandte, erhalten eine Urkunde nur bei glaubhafter Darlegung eines rechtlichen Interesses, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel. Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Die Geburtsurkunde

Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Anschließend kann eine Geburtsurkunde beantragt werden, die die Geburt beweist und Angaben zu Ort, Zeitpunkt sowie Vor- und Familiennamen enthält. Sie wird in verschiedenen Lebenssituationen benötigt und kann für den Gebrauch im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden.

Die Ausstellung einer (internationalen) Geburtsurkunde erfolgt beim Standesamt, das die Geburt beurkundet hat.

FCK besucht Westpfalz-Klinikum 🏥❤️

Geburtsklinik Kaiserslautern

In der Geburtsklinik Kaiserslautern kommen jährlich rund 1.300 Kinder zur Welt. Die Klinik legt Wert auf einen hohen Sicherheitsstandard in der Schwangerschafts- und Geburtsüberwachung und kooperiert eng mit der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin (Perinatalzentrum Level 1). Bei drohender Frühgeburt werden Schwangere zur lückenlosen Versorgung von Mutter und Kind im Beisein von Kinderärzten aufgenommen.

Vor der Entbindung bietet die Klinik monatliche Kreißsaalführungen, Geburtsvorbereitungskurse, Schwangerschaftsgymnastik unter Einbeziehung beider Partner, Geburtsanmeldung und Geburtsplanung an. Die Geburtsklinik ist mit hochauflösenden Ultraschallgeräten ausgestattet, die Verfahren zur Früherkennung kindlicher Erkrankungen im Mutterleib ermöglichen. Dazu gehören unter anderem Fruchtwasseruntersuchungen (Amniozentese), Entnahme von Plazentagewebe (Chorionzottenbiopsie) sowie Messung der Nackentransparenz und erweiterte Fehlbildungsultraschalls.

Die Dopplersonografie misst den Blutfluss in mütterlichen und kindlichen Blutgefäßen, um beispielsweise bei kleinen Kindern eine Mangelversorgung auszuschließen. Bei Beckenendlage kann zunächst versucht werden, das Kind mittels alternativmedizinischer Methoden zu drehen. Kommt es bis zur 36. Schwangerschaftswoche nicht zur Drehung in Schädellage, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine „äußere Wendung” versucht werden. Eine „normale” Geburt ist oft auch bei Beckenendlage möglich.

Die Entbindungsklinik verfügt über vier moderne Kreißsäle, ein Wehenzimmer und einen Kaiserschnitt-OP. Rund um die Uhr sind zwei Hebammen, ein Arzt und ein Oberarzt im Dienst. Zur Schaffung einer angenehmen Geburtshilfeatmosphäre stehen Hilfsmittel wie Homöopathie, Aromatherapie und Bäder zur Verfügung. Moderne Entbindungsbetten und -hocker sowie Wassergeburten ergänzen das Angebot.

Für eine bessere Orientierung wird eine Kreißsaalführung angeboten, bei der auch der FCK-Kreißsaal besichtigt werden kann. Nach der Geburt werden Mutter und Kind auf die Wöchnerinnenstation verlegt, wo sie in Zwei- oder Einbett-Zimmern mit eigener Nasszelle, Wickeleinheit und Stillkissen untergebracht sind. Das 24-Stunden-Rooming-in wird gefördert, und examinierte Still- und Laktationsberaterinnen (IBCLC) unterstützen beim Stillen. Die Entbindungsstation befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Frühgeborenen- und Intensivstation sowie zur Neugeborenen- und Säuglingsstation.

Die Aufenthaltsdauer auf der Entbindungsstation in Kaiserslautern beträgt in der Regel 3 bis 6 Tage. Zudem besteht die Möglichkeit, die Wochenbettbetreuung nach der Geburt von einer Hebamme zu Hause in Anspruch zu nehmen.

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