Sternenkinder: Ein Abschied vor dem Kennenlernen

Als Sternenkind, seltener als Schmetterlingskind oder Engelskind, werden verstorbene Kinder bezeichnet, insbesondere wenn sie vor, während oder bald nach der Geburt gestorben sind.

Die poetische Wortschöpfung Sternenkind liegt die Idee zugrunde, Kinder zu benennen, die „den Himmel“ (poetisch: die Sterne) „erreicht haben, noch bevor sie das Licht der Welt erblicken durften“. Dies steht im Gegensatz zu Begriffen wie Fehlgeburt und Totgeburt, die traditionell nicht nur für den Vorgang des Absterbens der Leibesfrucht, sondern auch für das abgestorbene bzw. verstorbene Lebewesen selbst verwendet werden. Der Begriff Sternenkind richtet den Fokus auf das Kind selbst und berücksichtigt die intensive Bindung, die vor allem viele Mütter und Väter bereits zum ungeborenen Kind entwickeln und die deswegen oft intensive und langanhaltende Trauer, die dessen Tod verursacht.

Symbolbild eines Sternenhimmels mit einem einzelnen, leuchtenden Stern

Gesetzliche Regelungen und Unterscheidungen

Deutschland

Bis zum Ende des 20. Jahrhunderts war es nicht üblich, dass sich Mütter von ihren verstorbenen Kindern verabschiedeten. Totgeburten wurden tabuisiert, und Fehlgeburten wurden oft mit dem Klinikmüll entsorgt. Erst ab Ende 2009 erreichte die Bezeichnung Sternenkind auch außerhalb von Internetseiten und -foren für betroffene Eltern und Selbsthilfegruppen eine breitere Öffentlichkeit. Eine Petition im Jahr 2012, die über 40.000 Bürger unterstützten, löste eine umfangreiche Berichterstattung aus. Im Mai 2012 schlugen Bundesfamilienministerin Kristina Schröder und Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich dem Kabinett vor, allen tot geborenen Kindern eine „Existenz“ zu geben. Der Deutsche Bundestag beschloss Anfang Februar 2013 einstimmig, das Personenstandsrecht zu ändern. Mit Inkrafttreten des Personenstandsrechts-Änderungsgesetzes (PStRÄndG) vom 7. Mai 2013 ist eine Beurkundung von Sternenkindern in die Personenstandsregister nicht umgesetzt worden. Es besteht nunmehr die Möglichkeit, auf frist- und formlosen Antrag eine beurkundete Bescheinigung nach Anlage 13 der Personenstandsverordnung (PStV) vom Standesamt zu erhalten, die aber keine Personenstandsurkunde darstellt und somit inhaltlich auch keine Rechtswirkungen entfalten kann.

Das Bestattungsrecht ist durch Bestattungsgesetze auf Länderebene geregelt und differiert dementsprechend hinsichtlich der Rechte und Pflichten der Eltern in Bezug auf die Beisetzung ihres Sternenkindes.

Unterscheidung nach Gewicht

Die Leibesfrucht bis 500 g und ohne Lebenszeichen geboren ist nicht bestattungspflichtig und muss „ethisch entsorgt“ werden. Dies bedeutet, sie darf nicht mit dem Klinikabfall fortgeschafft werden und wird meist tiefgefroren aufbewahrt, bis die nächste Sammelbeisetzung des Klinikums stattfindet, und dann auf dem Friedhof beigesetzt. Jedoch haben Eltern ein Bestattungsrecht (in Bremen erst nach der 12. Schwangerschaftswoche). Sie dürfen ein solches Sternenkind in den meisten Bundesländern transportieren, aufbewahren und beisetzen, wie sie möchten, da sie nicht bestattungspflichtig sind. Daraus ergibt sich allerdings auch, dass es keinen Anspruch auf eine Sozialbestattung über das Sozialamt gibt.

Die Totgeburt, also ein Kind, das mit über 500 g geboren wurde und keine Lebenszeichen hatte, ist in der Regel bestattungspflichtig (in Berlin, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern erst ab 1.000 g, in Hessen erst nach der 25. Schwangerschaftswoche). Das bedeutet, dass die Eltern ihr Sternenkind individuell bestatten müssen. Sie müssen diese Bestattung selbst organisieren und bezahlen.

Lebend geborene Kinder, egal welchen Gewichts, die Lebenszeichen hatten (und dazu zählt auch eine pulsierende Nabelschnur), unterscheiden sich vor dem Bestattungsgesetz nicht von erwachsenen Verstorbenen. Die Eltern müssen ihr Kind individuell bestatten.

Infografik, die die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen zur Bestattung von Sternenkindern in Deutschland basierend auf dem Gewicht und den Bundesländern darstellt

Österreich

Im Jahr 2012 wurde von einer betroffenen Mutter, Anita Ogris, eine Online-Petition ins Leben gerufen mit dem Ziel, österreichweit per Bundesgesetz die Voraussetzung dafür zu schaffen, ein Kind auf Wunsch der Eltern im Standesamt eintragen und beurkunden lassen zu können, auch wenn ein Geburtsgewicht von unter 500 Gramm vorliegt. Am 22. Oktober 2014 hat der Nationalrat der geforderten Gesetzesänderung „Abschaffung der 500-Gramm-Grenze bei Fehlgeburten und freiwillige Eintragung aller Kinder ins Personenstandsregister“ einstimmig zugestimmt. Am 22. November 2016 erfolgte der Beschluss zur Gesetzesänderung im Ministerrat und am 14. Dezember 2016 im Plenum des Nationalrates. Mit Inkrafttreten des geänderten Bundesgesetzes über die Regelung des Personenstandswesens (Personenstandsgesetz 2013 - PStG 2013) ist es ab 1. April 2017 in Österreich möglich, dass frühverstorbene Kinder (Fehlgeburten) unter 500 Gramm Geburtsgewicht ins Personenstandsregister eingetragen werden können und sich eine Urkunde ausstellen zu lassen. Die beurkundete Bescheinigung kann am Standesamt beantragt werden und stellt keine Personenstandsurkunde im ursprünglichen Sinne dar.

Schweiz

Auch in der Schweiz hat sich der Begriff Sternenkind etabliert. Kinder gelten ab 500 g oder ab der 22. Schwangerschaftswoche als Totgeburten und werden statistisch erfasst, Fehlgeburten werden dabei nicht berücksichtigt. Im Jahr 2020 gab es statistisch 632 Sternenkinder. Totgeburten haben in der Schweiz das Recht auf eine Bestattung.

Frankreich

Frankreich kennt keinen juristischen oder statistischen Unterschied von Fehl- versus Totgeburten. Die Unterscheidung zwischen einem leblosen Kind (Totgeburt) und einer Urkunde über ein lebloses Kind (Lebensfähigkeitsschwelle) wurde im Code civil in Artikel 79-1 Absatz 2 eingeführt durch ein Gesetz vom 8. Januar 1993. Das leblose Kind hatte gemäß dem ersten Absatz des Artikels keine Zeit, in das Personenstandsregister eingetragen zu werden (Beispiel: Tod infolge einer bei der Geburt erworbenen Infektion). Zu diesem Zweck gibt es einen Statusunterschied. Das lebende Kind wird in die Personenstandsregister eingetragen und besitzt volle Rechtspersönlichkeit. Das leblose Kind, das lebend und lebensfähig geboren wurde, auch wenn es vor seiner Geburtsmeldung gestorben ist, besitzt seit seiner Empfängnis bestimmte Rechte, die denen eines lebenden Kindes gleichkommen, darunter das Erbrecht. Seine Geburt begründet auch einen Anspruch auf gleichwertige Sozialleistungen für seine Eltern. So sind die Lebensfähigkeitsschwellen eine Voraussetzung für die Gewährung von Entschädigungen für Vaterschaftsurlaub mit der Eintragung der Urkunde über das leblose Kind. Sie ermöglicht auch die Ausstellung bestimmter sozialer Rechte.

Der Akt des leblosen Kindes soll ermöglichen, dass Frauen, die ein totgeborenes Kind geboren haben, über eine symbolische Erwähnung dieses Kindes verfügen. Nach drei Urteilen der Ersten Zivilkammer der französischen Kassationsgerichts vom 6. Februar 2008 konnte festgestellt werden, dass Kinder, die geboren wurden, ohne gelebt zu haben, im Register des Zivilstands gemeldet werden konnten. Dieses wurde durch ein Verwaltungsrundschreiben vom 30. Juni 2006 zur Anwendung der Verfügung vom 4. Mai 2006 zur Erstellung einer Urkunde über ein lebloses Kind geregelt.

Trauergruppen für die Eltern von Sternenkindern

Trauerbewältigung und Unterstützung

Die Trauerbewältigung oder auch Trauerarbeit wird heutzutage als wichtiger und elementarer Bestandteil der psychischen Verarbeitung beim Verlust eines Kindes gesehen. Viele Frauen wissen heute dank moderner Schwangerschaftstests oft schon in der 5. Woche, dass sie schwanger sind. Kurz darauf halten sie bereits die ersten Ultraschallbilder in den Händen und bauen damit schon früh eine enge Beziehung zum Kind auf. Für sie macht es keinen Unterschied, ob sie ihr Kind in einem frühen oder in einem späteren Stadium verlieren und ob es sich per Definition um eine Fehlgeburt oder eine Totgeburt handelt - die Trauer ist riesengroß.

Einen Sonderfall stellt der absichtlich herbeigeführte Tod einer Leibesfrucht dar, entweder im Zuge der medizinischen Indikation (häufigste Variante: das Kind wird „geopfert“, damit seine Mutter weiterleben kann) oder als Folge des Beschlusses der Frau, ihre Schwangerschaft zu beenden (auch Abtreibung genannt). Trotz ihrer Entscheidung gegen das Kind stellen sich bei einigen Frauen Trauergefühle ein. Große Teile der westlichen Gesellschaften erkennen ihnen „das Recht auf ihre Bedürfnisse und Gefühle ab“. Mit den Worten: Sie „landen in einer ziemlich einsamen Tabuecke“, beschreibt eine Trauerbegleiterin das Ergebnis dieses Vorgangs.

Neben der staatlichen psychischen Notfallversorgung und den psychosozialen Hilfsangeboten hat sich eine breite, meist ehrenamtliche Unterstützung von Angehörigen unbeabsichtigt gestorbener Sternenkinder etabliert. Diese reicht von Online-Selbsthilfegruppen in sozialen Netzwerken über Vereine, die Einschlagdeckchen und Kleidung in diesen sehr kleinen Größen fertigen, handgefertigte Einzelstücke oder Fotografien als Erinnerung, Särge in entsprechender Größe bis hin zu Organisationen, die sich für Grabstellen für Sternenkinder jedes Alters einsetzen und diese pflegen.

Collage aus Fotos von handgefertigter Kleidung für Sternenkinder, Erinnerungsstücken und liebevoll gestalteten Grabbeigaben

Religiöse und kulturelle Perspektiven

Christentum

Die Auffassung, dass ungeborene Kinder „in den Himmel aufgenommen“ seien, „ohne das irdische Leben kennenzulernen“, wurde nicht immer von der (katholischen) Kirche und Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft vertreten. Die katholische Kirche betont im 21. Jahrhundert, dass „[w]ir Christen […] der Überzeugung [sind], dass es sich bei jeder Schwangerschaft von Anfang an um unverwechselbares, menschliches Leben handelt.“ Deshalb sei die Bestattung von Sternenkindern „ein wichtiges Anliegen.“

Islam

Was um ein Sternenkind trauernde Muslime nach den Regeln des Islam tun dürfen bzw. müssen, hängt von der islamischen Rechtsschule ab, die die Betreffenden für maßgeblich halten. Maßgeblich ist nicht nur die Konfession der Trauernden, sondern auch ihre geografische Herkunft. Eine Bestattung in Deutschland ist für viele Muslime nur eine Notlösung. Es gibt aber durchaus (allerdings nicht flächendeckend) Parzellen auf deutschen Friedhöfen, in denen nach muslimischem Brauch bestattet werden darf - der Leichnam gen Mekka ausgerichtet, ohne Sarg, nur in ein Leinentuch gehüllt. Die betreffenden Friedhöfe sind in der Lage, die genannten Vorgaben zu erfüllen, vor allem dadurch, dass es auf dem Friedhof eine hinreichend große Fläche mit Gräbern für Muslime gibt, in die auch Gräber für Sternenkinder integriert werden können. Ein großes Problem stellen die Vorgaben dar, dass es nach islamischem Glauben keine Liegezeitbeschränkung für die Gräber von Muslimen geben darf und dass Feuerbestattungen von Muslimen verboten sind. Auch Sternenkinder dürfen nicht verbrannt werden. Es gibt Muslime, die bereit sind, sich an deutsche Rechtsnormen anzupassen: In drei Ländern Deutschlands besteht Sargpflicht. Dort müssen auch Muslime in einem Sarg bestattet werden. Auch wird auf deutschen Friedhöfen oft nicht das „ewige Ruherecht“ gewährt. Jedes Baby, welches im Mutterleib verstorben ist, wird nach dem islamischen Recht rituell gewaschen, parfümiert und in drei weiße Baumwolltücher eingekleidet. Das muslimische Totengebet wird allerdings nur bei Kindern durchgeführt, welche einige Lebenszeichen nach der Geburt von sich gegeben haben wie z. B. Weinen, Schluckauf, Schreien usw.

Judentum

Die allgemeinen jüdischen Trauervorschriften werden bei Kindern, die 30 Tage oder weniger alt geworden sind, nicht vollzogen. Ein Säugling, der 30 Tage nicht überlebt, wird Nefel genannt und war im Sinne der jüdischen Tradition noch nicht lebensfähig.

Persönliche Erfahrungen und Herausforderungen

Die Erfahrung, ein Kind zu verlieren, das noch vor der Geburt oder kurz danach stirbt, ist für Eltern oft traumatisch. Taja berichtet, wie sie in der 14. Schwangerschaftswoche erfuhr, dass ihr Baby nicht mehr lebt. Sie beschreibt das Gefühl der Ekelhaftigkeit und den Wunsch, die Schwangerschaft schnellstmöglich abzuschließen. Die Geburt wurde eingeleitet, und glücklicherweise verlief sie relativ schnell.

Nach der Geburt wurden Taja und ihrem Mann die Möglichkeit angeboten, sich von ihrem Sternenkind zu verabschieden. Sie entschieden sich dagegen, auch weil die Ärzte ihnen davon abrieten, da sie den Zustand des Babys nicht einschätzen konnten. Im Nachhinein betrachtet war dies die richtige Entscheidung.

Der Umgang der Mitmenschen mit der Situation war für Taja oft belastend. Sie empfand bemitleidende Blicke als am störendsten. Als sie begann, offen über ihre Fehlgeburt zu sprechen, teilten ihr einige Frauen mit, dass sie ähnliche Erfahrungen gemacht hatten. Taja hofft, dass das Thema bald kein Tabu mehr ist.

Langfristig half Taja vor allem das viele Reden. Anfangs war es ihr unangenehm, und sie spielte die Dinge herunter. Heute weiß sie, wie wichtig es war, offen über das Thema zu sprechen. Die nachfolgende Schwangerschaft, die sie als ihre ganz eigene Therapie bezeichnet, half ihr ebenfalls bei der Verarbeitung. Sie war eine schwere Schwangerschaft, geprägt von Ängsten und Unsicherheiten.

Christian Maier, bekannt als „da Huawa“ des Musikkabarett-Trios „Da Huawa, da Meier und i“, erlebte den Verlust seiner Tochter Greta während der Geburt. Statt mit dem gemeinsamen Kind nach Hause zu kommen, gingen er und seine Frau Malu ins Bestattungsinstitut, um Formalitäten zu klären. In den ersten Wochen nach Gretas Geburt stand die Welt der beiden still. Christian fand Halt, indem er praktisch anfing, den Garten umzugraben, und dabei die Greta „im Garten gefunden“ habe.

Prof. Bettina Kuschel, Leiterin der Sektion Geburtshilfe am Münchner Klinikum rechts der Isar, erlebt regelmäßig, dass es keine Selbstverständlichkeit ist, dass neugeborene Kinder leben dürfen. Wenn die frühen Schwangerschaftswochen überstanden sind, wird der Gedanke an den späten Kindsverlust oft verdrängt, obwohl er präsent, aber tief versteckt ist.

Warum Greta sterben musste, weiß niemand. Die Ärzte konnten keine Ursache feststellen. Malu, die schwer mit dem Verlust ihrer Tochter Greta zu kämpfen hatte, fand erst Halt, als sie erfuhr, dass sie wieder schwanger ist. Die kleine Theresa war auf dem Weg. Dank der Unterstützung durch die Deggendorfer Trauergruppe von Anita Hof und Barbara Kuisle konnten Malu und Christian das Geschehene verarbeiten und sich mit anderen Betroffenen austauschen.

Katja Baumann aus Neu-Ulm verlor ihr Kind Jeremias vor mehr als 20 Jahren. Sie erinnert sich an die Atmosphäre im Krankenhaus, als ob ihr ein entzündeter Blinddarm entfernt würde. Von einer Bestattung war damals keine Rede. Inzwischen ist sie Pfarrerin geworden und setzt sich dafür ein, dass es für andere leichter wird. Viele ältere Frauen erzählen ihr von Kindern, die am Geburtstermin verstorben sind und die dann verschwunden sind. Sie konnten sich nicht verabschieden und wissen nicht, wo sie beerdigt worden sind. Das beschäftigt sie Jahre, Jahrzehnte. Sie sind regelrecht traumatisiert worden, nicht nur durch das Schicksal, dass das Kind gestorben ist, sondern durch den Umgang hinterher.

Bild einer Gruppe von Menschen, die sich in einer Trauerbegleitungsgruppe austauschen und gegenseitig unterstützen

Unterstützungsangebote für Betroffene

Es gibt zahlreiche Organisationen und Initiativen, die betroffenen Eltern und Angehörigen von Sternenkindern Unterstützung anbieten:

  • Bethanien-Stiftung: Bietet Begleitungs- und Beratungsangebote für betroffene Eltern, Geschwister und Angehörige an mehreren Standorten in Deutschland.
  • Initiative Regenbogen glücklose Schwangerschaft: Vermittelt bundesweit Kontakte zu professionellen Ansprechpartnern und anderen Betroffenen, gibt praktische Informationen, unter anderem zu Bestattungsfragen.
  • Sternenkinderzentrum Bayern e.V.: Bietet Betroffenen aus dem Freistaat Unterstützung, zum Beispiel in Form von Trauergruppen.
  • Verein „Herzenssache“: Spendet Kliniken und Bestattern Kleidung in sehr kleinen Größen, die Ehrenamtliche nähen, stricken oder häkeln.
  • Verein „Dein Sternenkind“: Professionelle Fotografen bieten betroffenen Eltern kostenlos ihre Dienste an, um besondere Erinnerungsfotos von verstorbenen Kindern zu machen.
  • Bundesverband Verwaiste Eltern und Geschwister e.V.: Bietet Unterstützung für verwaiste Eltern und Geschwister.
  • Bundesverband Trauerbegleitung e.V.: Ein Dachverband für Trauerbegleiter und Trauernde.

Zusätzlich bieten Klinikseelsorge, sozialpsychiatrische Dienste und Hospizvereine Erfahrung in der Betreuung von Eltern, die ihre Kinder verloren haben.

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