Reproduktionstoxizität bezeichnet die Beeinträchtigung der männlichen und weiblichen Fortpflanzungsfunktionen bzw. -fähigkeit (Fertilität) sowie Entwicklungsschäden, also vorgeburtliche nicht vererbbare gesundheitliche Schäden und Fruchtschäden. Diese Schädigungen können alle Abschnitte der Fortpflanzung betreffen: von der Beeinträchtigung der weiblichen und männlichen Sexualfunktionen und Fruchtbarkeit über Schädigungen während der Schwangerschaft und Stillzeit bis hin zu Effekten, die pränatal ausgelöst werden und sich erst in der nachfolgenden Generation manifestieren. Hierzu zählt auch die Wirkung auf die Laktation, d.h. die Milchabgabe von stillenden Frauen.
Gemäß Anhang I Teil 3 der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) werden Stoffe, die als reproduktionstoxisch eingestuft sind, in drei Kategorien unterteilt:
- Kategorie 1A: Stoffe, die beim Menschen bekanntermaßen reproduktionstoxisch sind. Die Einstufung erfolgt überwiegend aufgrund von Befunden beim Menschen.
- Kategorie 1B: Stoffe, die wahrscheinlich beim Menschen reproduktionstoxisch sind. Diese Annahme beruht im Allgemeinen auf geeigneten Langzeit-Tierversuchen und sonstigen relevanten Informationen.
- Kategorie 2: Stoffe, die vermutlich reproduktionstoxisch beim Menschen sind. Aus geeigneten Tierversuchen und Befunden am Menschen liegen einige Anhaltspunkte vor, die jedoch nicht ausreichen, um einen Stoff in Kategorie 1 einzustufen.
Die Begriffe "fruchtbarkeitsgefährdend" und "fruchtschädigend" werden im Kontext der Reproduktionstoxizität wie folgt definiert:
- Fruchtbarkeitsgefährdend: Bezieht sich auf Beeinträchtigungen der Sexualfunktion und Fruchtbarkeit bei Mann und Frau.
- Fruchtschädigend: Bezieht sich auf Entwicklungstoxizität bei den Nachkommen.
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) definiert "fruchtbarkeitsgefährdende" Stoffe wie folgt:
- Stoffe, die in Anhang VI der CLP-Verordnung als reproduktionstoxisch eingestuft sind.
- Stoffe, welche die Kriterien für die Einstufung als reproduktionstoxisch nach Anhang I der CLP-Verordnung erfüllen.
- Gemische, die einen oder mehrere der vorgenannten Stoffe enthalten, wenn deren Konzentration die stoffspezifischen oder allgemeinen Konzentrationsgrenzen nach der CLP-Verordnung erreicht oder übersteigt, die für die Einstufung eines Gemischs als reproduktionstoxisch festgelegt sind.
- Stoffe, Gemische oder Verfahren, die in den nach § 20 Absatz 4 GefStoffV bekannt gegebenen Regeln und Erkenntnissen als reproduktionstoxisch bezeichnet werden.

Geeignete Prüfmethoden zur Bestimmung der Reproduktionstoxizität
Die Bestimmung der Reproduktionstoxizität kann nach den in der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr. 440/2008 Teil B beschriebenen Prüfmethoden erfolgen. Die Reproduktionstoxizität lässt sich auf verschiedene Weise ermitteln:
- Wirkungen auf die Fertilität: Hierbei wird eine Beeinträchtigung der männlichen und weiblichen Fortpflanzungsfunktionen bzw. -fähigkeit untersucht.
- Entwicklungstoxizität: Hierbei wird die Induktion nicht vererbbarer schädigender Wirkungen auf die Nachkommen untersucht. Teratogene Wirkungen sowie Wirkungen während der Stillzeit sind ebenfalls einbezogen.
Im Rahmen der Prüfung auf Entwicklungstoxizität, insbesondere bei Teratogenitätsuntersuchungen, ist die Prüfmethode B.31 (gemäß Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr. 440/2008 Teil B) in erster Linie auf die orale Verabreichung ausgelegt. Je nach den physikalischen Eigenschaften der Prüfsubstanz oder dem wahrscheinlichen Expositionsweg beim Menschen können jedoch auch andere Verabreichungswege untersucht werden. In diesen Fällen sollte die Prüfmethode unter Berücksichtigung der Kriterien des 28-Tage-Tests entsprechend angepasst werden.
Die Prüfung auf Reproduktionstoxizität während einer Generation erfolgt mit der Prüfmethode B.34 der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr. 440/2008 Teil B. Die Reproduktion über zwei Generationen wird mit der Prüfmethode B.35 (Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr. 440/2008 Teil B) bestimmt. Diese Methode ist darauf ausgerichtet, allgemeine Informationen über die Auswirkungen einer Prüfsubstanz auf die Integrität und die Leistung des männlichen und weiblichen Fortpflanzungssystems zu liefern. Alternativ kann die erweiterte Ein-Generationen Reproduktionstoxizitäts Studie OECD TG 443 als Zwei-Generationen-Reproduktionstest verwendet werden.
Ist ein Drei-Generationen-Reproduktionstest (Fertilität) erforderlich, kann das für den Zwei-Generationen-Reproduktionstest beschriebene Verfahren (Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr. 440/2008 Teil B, Methode B.35) auf eine dritte Generation ausgeweitet werden.
Grundfließbild, Verfahrensfließbild, R&I - einfach und verständlich
Einstufung und Kennzeichnung von reproduktionstoxischen Stoffen
Gemäß der CLP-Verordnung werden Stoffe und Gemische aufgrund ihrer Reproduktionstoxizität wie folgt eingestuft und gekennzeichnet:
- Kategorie 1A und 1B: Werden mit dem Gefahrenpiktogramm „Gesundheitsgefahr“ (GHS08) und dem Signalwort „Gefahr“ gekennzeichnet. Hinzu kommen der H-Satz H 360 (kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen) und die entsprechenden P-Sätze.
- Kategorie 2: Werden mit dem Gefahrenpiktogramm „Gesundheitsgefahr“ (GHS08) und dem Signalwort „Achtung“ gekennzeichnet. Hinzu kommen der H-Satz H 361 (kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen) und die entsprechenden P-Sätze.
- Zusatzkategorie für Wirkungen auf/über Laktation: Für diese Kategorie gibt es kein Gefahrenpiktogramm und kein Signalwort. Es wird lediglich der H-Satz H 362 (kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen) und die entsprechenden P-Sätze verwendet.
Gemische werden nach der konventionellen Methode eingestuft und gekennzeichnet.
Besondere Schutzmaßnahmen und Listen
In der Gefahrstoffverordnung (§10 GefStoffV) sind die besonderen Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen beschrieben. Die fortpflanzungsgefährdenden Stoffe sind zudem in der CMR-Gesamtliste aufgeführt.

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