Die Debatte um das Recht auf Abtreibung ist komplex und emotional aufgeladen. Während einige die Rechte von Embryonen und Föten über die der Schwangeren stellen, kämpfen andere für die uneingeschränkte Selbstbestimmung von Frauen über ihren eigenen Körper. Dieser Artikel beleuchtet die aktuelle Situation in Deutschland, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die gesellschaftlichen Debatten und die Rolle von Feministinnen und Abtreibungsgegnern.
Die Situation in Polen als mahnendes Beispiel
Der Fall der 30-jährigen Izabela in Polen, die mutmaßlich aufgrund eines nahezu vollständigen Abtreibungsverbots starb, wirft ein Schlaglicht auf die Gefahren restriktiver Abtreibungsgesetze. Trotz einer fehlenden Überlebenschance des Fötus warteten die Ärzte, bis der Fötus von selbst starb, anstatt ihn zu entfernen. Ein Krankenhausdirektor sprach von der Vermeidung "hysterischer Handlungen", während die zuständigen Ärzte suspendiert und die Staatsanwaltschaft ermittelte. Dieser Fall verdeutlicht einen Krieg, in dem die Rechte eines Embryos oder Fötus über die Rechte der Schwangeren gestellt werden, selbst wenn keine Chance auf ein lebensfähiges Kind besteht. Ein Politiker der polnischen Regierungspartei PiS kommentierte den Tod der Frau zynisch mit den Worten: "Menschen sterben, das ist Biologie."
Polen wird von vielen Deutschen als ein Land mit kuriosen katholischen Traditionen wahrgenommen, doch die Entwicklungen dort in Bezug auf Frauen- und LGBTQI-Rechte stellen eine reale Bedrohung dar, die weder geografisch noch politisch fern ist. Je weniger ein Staat sich um die Rechte von Schwangeren kümmert und je mehr Gesetze Schwangerschaftsabbrüche erschweren, desto mehr werden diejenigen bestärkt, die Abtreibungen als "Kindesmord" betrachten.

Herausforderungen bei der Gesundheitsversorgung in Deutschland
Auch in Deutschland wird es für Schwangere, die ihre Schwangerschaft abbrechen wollen oder müssen, zunehmend schwieriger. Es gibt Regionen, in denen es sehr schwer ist, einen Termin für einen Abbruch zu bekommen, da sich Ärztinnen und Ärzte aus Angst vor Angriffen von Abtreibungsgegnern nicht auf die Liste derer setzen lassen, die Abbrüche durchführen. Hinzu kommt das "Werbeverbot" (§ 219a StGB), das Ärztinnen und Ärzten verbietet, öffentlich über Abtreibungen zu informieren.
Die Ärztin Alicia Baier wurde kürzlich angezeigt, weil sie in einem Interview über Methoden des Schwangerschaftsabbruchs gesprochen hatte. Obwohl das Verfahren eingestellt wurde, spricht Baier von einer "neuen Eskalationsstufe", bei der Menschen, die sich im Bereich reproduktiver Rechte engagieren, mundtot gemacht werden sollen. Wenn Abtreibung immer schwieriger wird, bedeutet dies, dass für Menschen, die schwanger sind oder werden könnten, eine grundlegende Gesundheitsversorgung nicht mehr sichergestellt ist.
Journalistinnen und Journalisten setzen teilweise die Propaganda der Abtreibungsgegner fort. In einem Text der Deutschen Welle zum Fall in Polen hieß es, radikale Lebensschützer ließen nicht locker und eine Stiftung habe einen Gesetzentwurf eingereicht, der jede Abtreibung wie Kindestötung behandeln und mit Gefängnisstrafen bis zu 25 Jahren ahnden solle.
Persönliche Erfahrungen und die Forderung nach Selbstbestimmung
Die Autorin Sibel Schick berichtete von ihrer ungewollten Schwangerschaft, die sie abbrechen wollte. Als sie bereits einen Termin für die Pflichtberatung hatte, entwickelte sie gesundheitliche Probleme und musste ins Krankenhaus eingeliefert werden. Die Mediziner wollten sie wegen der Strahlenbelastung nicht untersuchen, und eine Pflegerin sprach davon, dass es "der Mama und dem Kind" gut gehen müsse. Schick betont, dass sie hätte sterben können, wenn sie schneller hätte abtreiben können und schneller behandelt worden wäre, wenn ihre Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch ernst genommen worden wäre. Sie fordert: "Die Paragrafen, die Schwangerschaftsabbrüche und den Zugang zu Informationen kriminalisieren, müssen weg, damit wir leben können."
Die Debatte um Abtreibung wird oft von vereinfachenden und zynischen Kommentaren begleitet. Ein User im SPON-Forum argumentierte, dass Abtreibungen nur in "medizinisch oder kriminologisch indizierten" Fällen kostenlos zugänglich sein sollten und Wunschabbrüche eine "Lifestyle-Aufhübschung" seien. Diese Sichtweise wird von der Autorin kritisiert, die darauf hinweist, dass Abtreibung ein ernstes Thema ist und Teil einer grundlegenden Gesundheitsversorgung sein sollte.
Die Autorin kritisiert auch die Darstellung von Abtreibung als "Trendding unter Feministinnen" oder als "Quality Time". Sie beschreibt satirisch, wie Abtreibungen als gemeinschaftliche "Abi-Partys" inszeniert werden könnten, inklusive Vorbereitung, Outfitwahl und Insta-Stories. Diese satirische Überzeichnung soll auf die Absurdität und die Verharmlosung hinweisen, die in der öffentlichen Debatte stattfinden.
Historischer Kontext und der Kampf um § 218 StGB
Der Kampf für das Recht auf Abtreibung hat eine lange Geschichte. Im Juni 1971 titelte der SPIEGEL mit "Wir haben abgetrieben!" und bildete 30 Frauen ab, die dadurch eine Gefängnisstrafe riskierten. Diese Aktion war von Frankreich inspiriert, wo bereits zuvor eine ähnliche Erklärung im "Nouvel Observateur" abgedruckt worden war. Die Idee war gut und die Welt war bereit für eine solche öffentliche Intervention.
Heute wird die Debatte um den Paragrafen 219a StGB, der das "Werbeverbot" für Abtreibungen regelt, als Scheindebatte bezeichnet. Es geht nicht darum, zwischen Werbung und Information zu unterscheiden, sondern darum, dass der Staat die ärztliche Information über Abtreibung reguliert und damit die Entscheidungsfreiheit von Frauen einschränkt. Teresa Bücker brachte in der Sendung Anne Will die entscheidende Frage auf den Tisch: Sollen Frauen frei und selbstbestimmt über ihren Bauch entscheiden dürfen, oder darf sich der Staat in ihre Entscheidung einmischen?
Die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger äußerte Angst vor den Ergebnissen einer solchen Debatte und plädierte für die Ausschöpfung der Fristenregelung. Die dreimonatige Fristenlösung gilt in vielen Ländern, da hier der Embryo zum Fötus wird. Diese Begriffe und die Diskussion um werdendes Leben und Verantwortung sind wichtig, doch diese Verantwortung sollte nicht in den Händen des Staates liegen. Die Frage nach dem Menschenbild, das Frauen nicht zutraut, verantwortungsvoll zu entscheiden, ist zentral.

Die Rolle von Feministinnen und die Kampagne "Mein Bauch gehört mir!"
Die feministische Bewegung hat viel erreicht, und der Kampf gegen das Patriarchat geht weiter. Margarete Stokowski ist eine der prägnantesten Stimmen in der öffentlichen deutschen Debatte rund um den Feminismus. Ihre Kolumnen, gesammelt in Büchern wie "Die letzten Tage des Patriarchats", beleuchten die Entwicklung des Feminismus, zentrale Themen und gesellschaftspolitische Ereignisse. Stokowski zeigt, wie sich der Feminismus in Deutschland entwickelt hat und dass die Themen jeden Einzelnen betreffen.
Die Kampagne "Mein Bauch gehört mir!" vereint 24 prominente Frauen, die sich für das Recht auf Abtreibung einsetzen. Unter ihnen sind bekannte Persönlichkeiten wie Alice Schwarzer, die bereits 1971 die Kampagne des Stern initiierte, sowie jüngere Feministinnen wie Margarete Stokowski und Teresa Bücker. Auch Luca Ehrhardt, ein Transmann, unterstützt die Kampagne, da die Forderung "Mein Bauch gehört mir!" nicht nur Frauen, sondern alle Menschen mit Uterus betrifft.
Stimmen wie Lady Bitch Ray, Sineb El Masrar und Julia Neigel unterstreichen die Notwendigkeit, § 218 und § 219a StGB abzuschaffen. Sie betonen, dass Frauen keine Gebärmaschinen seien, sondern Menschen mit eigenem Verstand und Entscheidungsfreiheit. Die Forderung nach Selbstbestimmung über den eigenen Körper, die eigene Sexualität und das eigene Leben steht im Mittelpunkt.
Stimmen prominenter Frauen:
- Lady Bitch Ray: "Es ist unfassbar, dass es derart reaktionäre Paragraphen wie §218 und §219a im deutschen Grundgesetz gibt! [...] Jeder schwanger gewordene Mensch hat ein Recht auf umfassende medizinische und psychosoziale Informationen und Versorgung bei dieser Lebensentscheidung. Wir sind keine Gebärmaschinen, wir sind Menschen mit Hirn, Herz und Verstand, verdammt nochmal!"
- Sineb El Masrar: "Frauen 2018 mitten im fortschrittlichen Deutschland. Ein Gesetz, das Frauen noch immer - ob religiös oder nicht - unter Rechtfertigungsdruck setzt. Im Interesse der Selbstbestimmung, Verantwortung und auch zum Wohle des Ungeborenen muss § 218 abgeschafft werden. Selbst das traditionelle und muslimische Tunesien ist in dieser Frage fortschrittlicher!"
- Julia Neigel: "Ich halte es aber grundsätzlich für wichtig, dass jede Frau selbst entscheiden darf - ohne Druck oder Drohungen durch Staat oder Mann, sei es in die eine oder in die andere Richtung. [...] Die Frau ist keine Gebärmaschine des Staates oder Mannes."

Die Kritik an Abtreibungsgegnern und rechte Vereinnahmung
Abtreibungsgegner, die sich oft als "Lebensschützer" bezeichnen, werden von Feministinnen kritisiert, da ihr Fokus oft nicht auf dem Leben schwangerer Frauen liegt. Ihre Handlungen, wie das Blockieren von Abtreibungskliniken oder das Anzeigen von Ärztinnen, erschweren Frauen die Entscheidung und den Zugang zu Informationen. Die CSU und die AfD verwenden in ihren Reden Begriffe wie "Würde des Menschen ist unantastbar", um jede befruchtete Eizelle als wertvoller als die Freiheit einer Schwangeren darzustellen.
Die AfD vermischt die Abtreibungsthematik mit deutschnationalen Interessen und fordert eine "Gebärpflicht". Slogans wie "Ein Volk stirbt im Mutterleib" und die Forderung nach einer "aktivierenden Familienpolitik" zugunsten der "einheimischen Bevölkerung" zeigen die problematische Vereinnahmung des Themas von rechtsaußen. Diese Bewegungen nutzen Hass und Angst vor dem "Anderen", um ihre politischen Ziele zu verfolgen.
Stokowski rät, der Versuchung zu widerstehen, rechtsgesinnten Menschen ihre Intelligenz abzusprechen oder sie als hässlich zu bezeichnen. Stattdessen sollte man ein respektvolles Verhalten an den Tag legen, in der Hoffnung, dass dies auch beim Gegenüber Respekt hervorruft. Dennoch ist es wichtig, dem rechten Gedankengut selbstbewusst entgegenzutreten und eine Debatte zu entfachen.
Die rechtliche Situation in Deutschland: § 218 und § 219a StGB
Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland grundsätzlich nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Unter der Voraussetzung, dass eine Schwangerschaftskonfliktberatung stattgefunden hat, ist die Abtreibung bis einschließlich der 12. Woche nach der Empfängnis straffrei. Bei einer medizinischen oder kriminologischen Indikation ist der Abbruch ebenfalls erlaubt.
Das Recht auf Abtreibung war ein zentrales Thema der westdeutschen Frauenbewegung. Mit dem Slogan "Mein Bauch gehört mir" forderten Frauen in den 1970er Jahren die Abschaffung von § 218 StGB. Die öffentliche Diskussion wird von der Frage bestimmt, wann menschliches Leben beginnt, und Frauen wird oft kein Selbstbestimmungsrecht über ihren Körper zugestanden.
Die Debatte um das Abtreibungsrecht flammte 2017 erneut auf, als mehrere Frauenärztinnen wegen des Hinweises auf schonende Abtreibungsmethoden in ihrer Praxis nach § 219a StGB angezeigt wurden. Dies gilt als strafrechtlich verbotene Werbung für Abtreibung. Die Zahl der Kliniken und Praxen, die Abtreibungen anbieten, ist in den letzten 15 Jahren um 40 Prozent zurückgegangen, was unter anderem auf den Druck militanter Abtreibungsgegner zurückgeführt wird.
Der im Dezember 2018 gefundene Kompromiss für eine Reform von §219a StGB hat die Debatte keineswegs beruhigt. Viele Feministinnen stellen nun generell die geltende Gesetzeslage zur Abtreibung und damit die Regelungen in §§218ff. StGB infrage. Danach ist der Schwangerschaftsabbruch außerhalb einer medizinischen und kriminologischen Indikation rechtswidrig, bleibt aber für die Schwangere straffrei, wenn er innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis im Anschluss an eine Beratung vorgenommen wird.
Die Debatte um § 219a StGB wird als Scheindebatte betrachtet, da es nicht um die Unterscheidung zwischen Werbung und Information geht, sondern um die Einschränkung der ärztlichen Information über Abtreibung und damit der Entscheidungsfreiheit von Frauen. Die eigentliche Frage, die im Raum steht, ist die nach der Selbstbestimmung von Frauen über ihren Körper.
Brauchen wir ein Recht auf Abtreibung? I Auf der Couch
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