Das Jobcenter Neu-Ulm bietet umfassende Beratung und Unterstützung für Familien, die finanzielle Hilfe benötigen. Neben Leistungen wie Bürgergeld und Kinderzuschlag gibt es spezifische Hilfsangebote für werdende Eltern und Familien mit kleinen Kindern. Informieren Sie sich hier über die verschiedenen Möglichkeiten und wie Sie Unterstützung für Ihr Kind, beispielsweise ein Babybett, beantragen können.
Unterstützung durch das Jobcenter Neu-Ulm
Wenn Sie und Ihre Familie Unterstützung benötigen, ist das Jobcenter Neu-Ulm für Sie da. Neben finanzieller Hilfe bietet das Jobcenter eine umfassende Beratung und vermittelt Sie an Netzwerkpartner, die Sie bei familiären Fragen und Problemen unterstützen können.
Beratung und Unterstützung für Familien
Ihre Integrationsfachkraft steht Ihnen für Gespräche zur Verfügung, um Jobangebote mit flexiblen Arbeitszeiten, Ausbildungs- oder Umschulungsmöglichkeiten in Teilzeit sowie Coaching-Angebote speziell für Alleinerziehende zu besprechen. Vereinbaren Sie einen persönlichen oder telefonischen Termin, um Ihre individuelle Situation zu erörtern.
Kinderbetreuung als Schlüssel zur Arbeitsaufnahme
Eine angemessene Kinderbetreuung ist entscheidend für die Aufnahme einer neuen Arbeit oder die Rückkehr in den Beruf. In Deutschland besteht für jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Das Jobcenter unterstützt Sie aktiv bei der Kontaktaufnahme zu Trägern und Netzwerken, die Ihnen bei der Kinderbetreuung helfen. Zudem können Sie über das Jobcenter Jobs finden, die eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen.

Ihre Integrationsfachkraft und die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt können Ihnen Beratungsstellen in Ihrer Nähe nennen, die Sie bei der Suche nach einem Betreuungsplatz unterstützen. Des Weiteren erfahren Sie, ob Sie von Betreuungskosten, wie beispielsweise Kita-Gebühren, befreit werden können.
Tipp: Wenn Sie Bürgergeld erhalten, haben Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung aus dem sogenannten „Bildungspaket“. Ihre Stadt oder Kommune übernimmt dann bestimmte Kosten für Schulbedarf, Sportvereine oder Nachhilfe. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Leistungen für Bildung und Teilhabe“.
Besondere Unterstützung für Kinder mit Betreuungsbedarf und Alleinerziehende
Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf
Bei Kindern mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen ist oft eine umfangreichere Betreuung erforderlich, was die Jobsuche erschweren kann. Sprechen Sie Ihre Integrationsfachkraft im Beratungsgespräch darauf an. Sie unterstützt Sie mit passenden Jobangeboten und kann Ihnen Stellen nennen, die Ihnen bei der Suche nach einer Betreuung in Ihrer Nähe helfen, beispielsweise einen Platz in einer inklusiven Kindertagesstätte.
Unterstützung für Alleinerziehende
Alleinerziehende stehen bei der Jobsuche oft vor besonderen Herausforderungen. Das Jobcenter bietet hier zusätzliche Unterstützung. Sie können einen sogenannten Mehrbedarf erhalten, einen Zuschuss zusätzlich zum Bürgergeld. Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt bieten zudem oft Veranstaltungen und Workshops speziell für Alleinerziehende an.
Schwangerschaft und die Zeit danach
Unterstützung während der Schwangerschaft
Während der Schwangerschaft können Sie vom Jobcenter einen Zuschuss zum Bürgergeld und finanzielle Mittel für die Ausstattung Ihres Kindes erhalten. Bei persönlichen und familiären Problemen in der Schwangerschaft steht Ihnen Ihre Integrationsfachkraft zur Seite und stellt Kontakte zu entsprechenden Beratungsstellen her.

Tipp: Einen Überblick über weitere staatliche Unterstützungsangebote bei einer Schwangerschaft und für frischgebackene Eltern finden Sie auf der Seite „Unterstützung für Eltern“.
Elterngeld, Mutterschutz und Elternzeit
Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. Auch nicht berufstätige Eltern haben Anspruch darauf. Das ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Eltern, die Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich teilen. Gesetzlich krankenversicherte Schwangere in einem Beschäftigungsverhältnis haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und dem Arbeitgeber. Angestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit zur Betreuung ihres Kindes.
Bayerisches Familiengeld und Bayerisches Krippengeld (bis 31.12.2024)
Für Geburten bis zum 31.12.2024 gewährt der Freistaat Bayern das Bayerische Familiengeld: monatlich 250 Euro im 2. und 3. Lebensjahr des Kindes (ab dem dritten Kind 300 Euro). Bei Geburten ab dem 01.01.2025 wird in Bayern das Kinderstartgeld eingeführt. Für Kinder ab dem 1. Lebensjahr, die eine Krippe besuchen, kann das Bayerische Krippengeld beantragt werden, sofern das Einkommen der Eltern eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.
Kindergeld und Kinderzuschlag
Für Kinder besteht ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld, das von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt wird. Familien mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zum Kindergeld Kinderzuschlag beantragen.
Schwangerschaftskonfliktberatung und Unterstützung durch die Landesstiftung
Wenn Sie sich unsicher sind, ob ein weiteres Kind in Ihr Leben passt oder Sie von der Schwangerschaft überrascht wurden, können Sie eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch nehmen. Sind Sie aufgrund der Schwangerschaft in eine finanzielle Notlage geraten und wohnen in Bayern, kann ein Antrag auf finanzielle Unterstützung bei der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ gestellt werden.
Vertrauliche Geburt und KoKi
Für Frauen, die ihre Schwangerschaft vertraulich zur Welt bringen möchten, gibt es die Möglichkeit der vertraulichen Geburt. Die Identität wird nur der Beratungsstelle preisgegeben. KoKi ist eine Anlaufstelle im Landratsamt Neu-Ulm für werdende Mütter und Väter, Alleinerziehende und Familien mit Kindern bis zu drei Jahren.
Antragstellung und Online-Services
Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
Kindergeld und Kinderzuschlag beantragen Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Über das Online-Konto der Familienkasse können Sie viele Anliegen schnell und rund um die Uhr erledigen:
- Kindergeld-Antrag ab Geburt: Beantragen Sie Kindergeld für Ihr neugeborenes Kind.
- Kindergeld-Antrag ab 18: Beantragen Sie Kindergeld für Ihr volljähriges Kind.
- Mitteilung an die Familienkasse: Ändern Sie persönliche Daten (Anschrift, Bankverbindung) oder laden Sie Unterlagen hoch.
- Kinderzuschlag-Antrag: Beantragen Sie online Kinderzuschlag für Ihr Kind.

Jobcenter.digital: Bürgergeld und weitere Online-Anliegen
Das Jobcenter unterstützt Sie, wenn Sie länger arbeitslos sind, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder Ihr Einkommen nicht ausreicht. Über Jobcenter.digital können Sie:
- Bürgergeld online beantragen: Stellen Sie den Antrag auf Bürgergeld direkt bei Ihrem Jobcenter.
- Bürgergeld online verlängern: Beantragen Sie die Weiterbewilligung von Bürgergeld.
- Veränderung online mitteilen: Informieren Sie online über Änderungen Ihrer persönlichen und finanziellen Verhältnisse.
- Postfachservice nutzen: Tauschen Sie Nachrichten mit Ihrem Jobcenter aus.
Das Jobcenter bietet auch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Online-Antrag auf Bürgergeld. Informationen zu den Kosten für Unterkunft und Heizung, Pflichten und Terminen beim Jobcenter sind ebenfalls online verfügbar.
Online-Antrag auf Bürgergeld - So geht es!
Ganzheitliche Beratung für die Bedarfsgemeinschaft
Immer mehr Jobcenter bieten eine ganzheitliche Beratung für die gesamte Bedarfsgemeinschaft an. Dabei werden nicht nur Einzelpersonen bei der Jobsuche unterstützt, sondern die gesamte Familiensituation und das persönliche Umfeld in die Beratung einbezogen. Dies kann gemeinsame Absprachen über Kinderbetreuung, Unterstützung für die Arbeitsaufnahme innerhalb der Bedarfsgemeinschaft, Hilfe bei der Haushaltsführung, Übergang von der Schule in den Beruf oder die Betreuung von Angehörigen umfassen.
Hilfe bei persönlichen und familiären Problemen
Schwierigkeiten oder Konflikte in der Familie können die Arbeitsuche erschweren. Vertrauen Sie sich Ihrem Ansprechpartner im Jobcenter an. Gemeinsam können Sie Lösungswege erarbeiten und passende Angebote finden. Ihre Integrationsfachkraft kann Sie unterstützen, wenn Sie oder Ihre Kinder Gewalt erfahren, Erziehungshilfe benötigen, Anlaufstellen für schwangere Jugendliche suchen, Hilfe bei gesundheitlichen Einschränkungen brauchen oder Schulden haben.
Wichtig: Die Gespräche mit Ihrem Jobcenter sind vertraulich und Ihre persönlichen Daten werden streng geschützt.
Ihr Jobcenter vor Ort - Digitale Dienste in Neu-Ulm
Für einige Online-Dienste ist eine eindeutige Identifizierung notwendig. Hierfür stehen sichere Anmeldemöglichkeiten wie die BayernID oder der Online-Ausweis zur Verfügung. Die Stadt Neu-Ulm ermöglicht über das Landesportal BayernPortal das Einreichen von Anträgen in sicher verschlüsselter Form. Die BayernID ist Ihr zentrales Bürgerkonto für die Nutzung von Online-Diensten in Bayern.

Das Jobcenter Neu-Ulm ist für Sie da, um Sie bei der Jobsuche und der Bewältigung familiärer Herausforderungen zu unterstützen. Informieren Sie sich über die vielfältigen Hilfsangebote und nutzen Sie die digitalen Services für eine schnelle und unkomplizierte Antragstellung.
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