Flugreisen mit kleinen Kindern erfordern eine sorgfältige Planung. Dieser Leitfaden befasst sich mit allen wichtigen Aspekten, die Eltern berücksichtigen sollten, wenn sie mit einem Baby oder Kleinkind fliegen, von den Kosten für Flugtickets bis hin zu Gepäckbestimmungen und Sicherheitsvorkehrungen.
Ab welchem Alter dürfen Babys fliegen?
Das Mindestalter, ab dem Babys fliegen dürfen, variiert je nach Fluggesellschaft. Einige Fluggesellschaften erlauben die Mitnahme von Babys bereits ab einem Alter von 48 Stunden, oft in Verbindung mit einem ärztlichen Attest. In der Regel dürfen Babys ab einem Alter von ein bis zwei Wochen bei fast allen Airlines an Bord gehen.
Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen finden Sie auf den Internetseiten der Fluggesellschaften. Viele Flughäfen bieten zudem spezielle Einrichtungen und Angebote für Kinder, wie beispielsweise Spielecken und Wickeltische. An vielen Flughäfen stehen auch Leih-Buggys zur Verfügung, was die Mobilität erleichtert.

Kosten und Sitzplatzoptionen für Babys und Kleinkinder
Bis zum Alter von zwei Jahren können Kleinkinder auf dem Schoß eines Erwachsenen reisen. In diesem Fall ist der Flug in der Regel kostenlos oder es fällt nur eine geringe Pauschale an. Wenn Sie für Ihr Kind einen eigenen Sitzplatz wünschen, müssen Sie den Kinderpreis bezahlen. Dieser liegt meist zwischen 75 und 100 Prozent des Tarifs für einen Erwachsenen und variiert je nach Fluggesellschaft.
Aus Sicherheitsgründen darf beim Fliegen auf dem Schoß eines Erwachsenen nur jeweils ein Kind sitzen. Wenn ein Erwachsener allein mit zwei Kindern unter zwei Jahren reist, besteht bei einigen Fluggesellschaften die Möglichkeit, für eines der Kinder einen Sitzplatz zu buchen und darauf ein geeignetes Kinderrückhaltesystem wie eine Babyschale oder einen Autokindersitz zu verwenden.
Kinder ab 2 Jahren
Kinder ab zwei Jahren benötigen zwingend einen eigenen Sitzplatz. Wird Ihr Kind während der Reise zwei Jahre alt, müssen Sie bei vielen Fluggesellschaften bereits für den Hinflug den Preis für ein Kinderticket entrichten. Dieser entspricht in der Regel etwa 75 bis 100 Prozent des Erwachsenentarifs.
Sitzmöglichkeiten: Schoß, Babybett oder eigener Sitzplatz?
Kinder unter zwei Jahren, die auf dem Schoß eines Erwachsenen fliegen, werden mit einem speziellen Zusatzbeckengurt (Loop-Belt) gesichert, der am Gurt des Erwachsenen befestigt wird. Eine sicherere und oft auch bequemere Option ist die Buchung eines eigenen Sitzplatzes und die Verwendung eines Kinderrückhaltesystems wie einer Babyschale oder eines Autokindersitzes bis zu einem Alter von etwa sieben Jahren. Achten Sie auf das Label "For use in Aircraft" vom TÜV Rheinland, das für Flugzeuge geprüfte und zugelassene Modelle kennzeichnet.
Es ist ratsam, sich bei der Buchung bei der Airline zu erkundigen, welche Kindersicherungssysteme im Flugzeug zugelassen sind und zu welchen Konditionen. Viele Fluggesellschaften bieten auf Langstreckenflügen auch Babybetten an, die an der Wand vor bestimmten Sitzplätzen montiert werden können. Diese sind jedoch oft limitiert, daher ist eine frühzeitige Reservierung unerlässlich. Beachten Sie, dass die Alters-, Gewichts- und Größenbeschränkungen für die Nutzung der Babybetten von Airline zu Airline variieren können.

Gepäckbestimmungen für Babys
Die meisten Fluggesellschaften sind bei Gepäck für Babys und Kleinkinder großzügig. Oft gelten für die Kleinen die gleichen Freigepäckmengen wie für Erwachsene, auch wenn kein eigener Sitzplatz gebucht wurde. Die Regelungen können jedoch von Airline zu Airline abweichen, daher ist eine vorherige Information ratsam. Für Kinder mit eigenem Sitzplatz gelten stets die gleichen Gepäckmengen wie für Erwachsene.
Sperriges Reisegepäck wie Reisebettchen oder Babytragen kann in der Regel als Sperrgepäck aufgegeben werden, manchmal sogar kostenlos. Informieren Sie sich im Voraus über die spezifischen Bestimmungen Ihrer Fluggesellschaft.
Kinderwagen und Buggy im Flugzeug
Ein Kinderwagen darf in der Regel immer kostenlos mit auf die Reise genommen werden. Nur wenige Airlines erlauben die Mitnahme als Handgepäck in die Kabine, und das oft nur unter bestimmten Bedingungen, wie z.B. wenn der Buggy auf Handgepäckgröße zusammenfaltbar ist. In den meisten Fällen können Sie einen faltbaren Kinderwagen bis zum Gate oder zur Flugzeugtür mitnehmen, wo er vom Bodenpersonal entgegengenommen und verstaut wird.
Direkt nach der Landung kann der Kinderwagen je nach Flughafen an der Flugzeugtür, am Gate oder am Gepäckband wieder in Empfang genommen werden. Größere und sperrigere Kinderwagen werden als Sperrgepäck behandelt und sollten am Sondergepäckschalter abgegeben werden. Bei Beschädigung oder Verlust des Kinderwagens besteht Anspruch auf Schadensersatz.
Viele Flughäfen bieten Leih-Buggys an, die Eltern nutzen können, bis sie ihren eigenen Kinderwagen wieder in Empfang nehmen.
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Handgepäckbestimmungen für Babynahrung
Babygläschen, Babymilch und Babybrei unterliegen nicht den strengen Handgepäckbestimmungen für Flüssigkeiten. Sie dürfen in der Regel auch in Behältern mit mehr als 100 ml und ohne zusätzliche Verpackung in einem 1-Liter-Plastikbeutel mit ins Handgepäck genommen werden. Um Komplikationen am Sicherheitscheck zu vermeiden, sollten Sie jedoch nur die Menge an Babynahrung mitnehmen, die Ihr Kind während des Fluges voraussichtlich benötigt.
Versorgung mit Babynahrung an Bord
Bei einigen Fluggesellschaften können Sie Babynahrung oder Kindermenüs vorbestellen. Dies ist besonders auf längeren Flügen eine praktische Option.
Beispiele für Kosten und Regelungen verschiedener Airlines:
- Condor: Berechnet eine Servicepauschale für den Transport eines Kleinkindes unter zwei Jahren.
- Lufthansa: Babys unter 2 Jahren fliegen auf innerdeutschen Strecken kostenlos (ohne Sitzplatzanspruch). Auf internationalen Strecken fallen 10 Prozent des regulären Flugpreises an. Für Kinder zwischen 2 und 12 Jahren werden in der Regel 75 Prozent des regulären Flugpreises für einen eigenen Sitzplatz berechnet.
- Easyjet: Berechnet eine Pauschalgebühr von 31 Euro pro Flug für Babys unter 2 Jahren, die auf dem Schoß eines Elternteils sitzen.
- Tuifly: Berechnet eine Pauschalgebühr von 15 Euro pro Flugstrecke auf Kurz- und Mittelstreckenflügen und 50 Euro auf Fernstreckenflügen für Kleinkinder unter 2 Jahren. Ein Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz besteht nicht.
- Ryanair: Die Gebühr für ein Baby bis zum 2. Geburtstag beträgt pauschal 25 Euro pro Flugstrecke. Ein zusammenklappbarer Kinderwagen oder Kindersitz darf mitgenommen werden.
- SWISS: Die Mitnahme von flüssiger Babynahrung ist gestattet. Auf interkontinentalen Flügen werden spezielle Babynahrungsoptionen angeboten. Generell kann pro Erwachsener nur ein Baby (bis 2 Jahre) gebucht werden; für das zweite Baby muss ein Sitzplatz zum Kindertarif gebucht und ein für Flugreisen zertifizierter Autositz verwendet werden.
Grundsätzlich gilt bei vielen Airlines, dass Sie für ein Baby bis zum 2. Geburtstag etwa 10% des Flugticketpreises zahlen, ohne Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Sollte Ihr Kind während der Reise das zweite Lebensjahr vollenden, ist für den gesamten Flug ein eigener Sitzplatz zu reservieren.
Wenn für ein Kleinkind ein eigener Sitzplatz gebucht wurde, kann ein eigener Kindersitz (Autositz) mit an Bord gebracht werden. Ein zusammenklappbarer, einteiliger Kinderwagen/Buggy kann kostenlos bis zum Flugzeug mitgenommen werden und wird entweder direkt beim Aussteigen oder an der Gepäckausgabe zurückgegeben.

Alleine reisen: Regelungen für Kinder
Kinder unter 5 Jahren dürfen nicht alleine fliegen. Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren können nur in Begleitung einer mindestens 12-jährigen Person oder mit Buchung eines speziellen Begleitservices (UM-Service) alleine reisen.
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