Das Jobticket, oft in Form einer Abo-Monatskarte zu günstigeren Konditionen, bietet eine attraktive Möglichkeit für Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter mobil zu halten, Geld zu sparen und die Umwelt zu schonen. Mit den Bahnen und Bussen der Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) gelangen Arbeitnehmer entspannt und flexibel zur Arbeit und wieder nach Hause. Unternehmen können ihre Mitarbeiter durch einen Zuschuss für das Jobticket im öffentlichen Personennahverkehr unterstützen.

Was ist das "normale" Jobticket?
Die hier beschriebenen Konditionen beziehen sich auf das sogenannte „normale“ Jobticket, also die Abo-Monatskarte zu vergünstigten Konditionen, die über den Arbeitgeber bezogen wird. Dies ist zu unterscheiden vom Deutschlandticket als Jobticket, für das gesonderte Informationen verfügbar sind.
Vorteile des Jobtickets
Für Arbeitnehmer:
- Unschlagbarer Preis: Arbeitnehmer erhalten eine Abo-Monatskarte zu deutlich günstigeren Konditionen.
- Flexibilität: Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel der Partner im Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) gemäß gewählter Preisstufe.
- Attraktiv für die Familie: Werktags ab 18 Uhr bis 4 Uhr sowie ganztägig an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen können ein weiterer Erwachsener und bis zu vier Schüler bis 15 Jahre kostenlos mitgenommen werden (gilt nicht für Bergbahnen).
- MOBIbike-Vorteile: Die ersten 30 Minuten jeder MOBIbike-Ausleihe sind kostenfrei, danach gibt es 50 Prozent Rabatt auf den Normaltarif.
Für Unternehmen:
- Steuerfreie Zuschüsse: Zuschüsse für Fahrkarten sind steuerfrei, wodurch die Prüfung der Steuerfreigrenze für Sachbezüge entfällt.
- Mitarbeiterbindung: Ein attraktives Angebot zur Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung.
- Umweltschutz: Beitrag zur Reduzierung des Individualverkehrs und zur Entlastung der Umwelt.

So funktioniert das Jobticket
Beantragung und Bezug:
- Das Jobticket kann ausschließlich über das Unternehmen bezogen werden.
- Nach Erhalt der Zugangsdaten können Arbeitnehmer das Jobticket online über einen persönlichen Link bestellen.
- Zum Erhalt des Jobtickets ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.
- Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr.
- Das Unternehmen beteiligt sich mit einem Zuschuss von mindestens 10 Prozent auf den Preis der Abo-Monatskarte.
Chipkarte oder Handyticket:
Arbeitnehmer können zwischen einer Chipkarte oder dem digitalen Handyticket wählen.
Kündigung und Wechsel des Arbeitgebers
Kündigung eines bestehenden Abonnements:
Ein bestehender VVO-Abonnementvertrag muss bis zum 10. des Vormonats formlos und schriftlich gegenüber dem Abo-führenden Verkehrsunternehmen gekündigt werden. Kündigungsformulare sind bei allen Servicestellen der Partnerverkehrsunternehmen im VVO erhältlich.
Wechsel des Arbeitgebers:
Bei einem Wechsel des Arbeitgebers muss das Jobticket über den bisherigen Arbeitgeber gekündigt werden. Anschließend kann das Jobticket über den neuen Arbeitgeber neu beantragt werden. Informationen zum Neuantrag sind beim zuständigen Sachbearbeiter des neuen Arbeitgebers erhältlich.
Besonderheiten bei Arbeitsunfähigkeit oder Umzug
Ruhezeit bei Kur-/Krankenhausaufenthalt:
Grundsätzlich ist eine Stilllegung des Jobtickets nicht möglich. Ausnahmen gibt es nur bei Kur- oder Krankenhausaufenthalt mit entsprechendem Nachweis. Da keine Lohnfortzahlung erfolgt, kann der Mitarbeiteranteil nicht mehr von Lohn/Gehalt einbehalten werden. Alternativ kann das Jobticket für maximal zwei Monate stillgelegt werden. Hierfür sind ein schriftlicher Nachweis und die Hinterlegung der Chipkarte notwendig.
Verlust des Jobtickets
Der Verlust des Jobtickets ist der DVB (Dresdner Verkehrsbetriebe AG) umgehend telefonisch unter der Servicenummer +49 351 857 1011 zu melden.
Zugangsdaten für die Online-Beantragung
Für die Beantragung des Jobtickets im Portal werden ein Anmeldename und ein Passwort benötigt. Diese sind auf die einzelnen Firmen personalisiert und werden von den zuständigen Sachbearbeitern des Arbeitgebers ausgehändigt.
Gruppenvertrag als Alternative zum Rahmenvertrag
Als Alternative zum Rahmenvertrag bietet sich ein Gruppenvertrag an. Bei diesem fungiert eine Firma als Vertragsnehmer, und weitere Firmen können diesem Vertrag beitreten, um gemeinsam die 30 Nutzer zu erreichen. Dabei gelten für alle im Gruppenvertrag vertretenen Firmen die gleichen Konditionen.
Abrechnung des Jobtickets
Das Unternehmen zahlt einen monatlichen Fahrtkostenzuschuss (Arbeitgeberzuschuss), der den Beschäftigten direkt über die Lohn-/Gehaltszahlung ausgezahlt wird. Die Abrechnung erfolgt über Lohn/Gehalt. Die DVB AG stellt monatlich eine Gesamtrechnung über die bezogenen Jobtickets mit den jeweils gültigen Preisen. Die DVB AG erhält vom Arbeitgeber eine Einzugsermächtigung und zieht den Betrag jeweils zum 10. ein.
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