Der Periodische Sicherheitsbericht (PSB) dient der Sächsischen Staatsregierung als Instrument, um das Parlament und die Öffentlichkeit umfassend über die Sicherheitslage im Freistaat Sachsen zu informieren. Die Erstellung des PSB basiert auf einer Vereinbarung der Koalitionspartner der 7. Legislaturperiode und wird in der 8. Legislaturperiode fortgeführt.

Für die Erarbeitung des sächsischen PSB wurde eine gemeinsame Geschäftsstelle (GS-PSB) des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz eingerichtet. Diese ist mit vier Bediensteten besetzt, die ein interdisziplinäres Team aus den Bereichen Kriminologie, Soziologie und Rechtswissenschaft bilden.
Konzeptioneller Ansatz des Periodischen Sicherheitsberichts
Der PSB erweitert die in Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken vorherrschende tat- und täterorientierte Betrachtung um Opferdaten sowie um Erkenntnisse zur »gefühlten Kriminalität«, insbesondere der Kriminalitätsfurcht. Hierbei fließen Ergebnisse wissenschaftlicher Bevölkerungsstudien sowie bundes- und länderspezifische Dunkelfelduntersuchungen in die Berichtserstellung mit ein.
Der PSB beleuchtet nicht nur die objektive und subjektive Seite der Kriminalität, sondern berücksichtigt auch die Reaktionen staatlicher und nichtstaatlicher Akteure. Mit diesem umfassenden Ansatz geht der PSB über die jährliche Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) hinaus.
Entstehung und Entwicklung der Periodischen Sicherheitsberichte auf Bundesebene
Die Geschichte der Periodischen Sicherheitsberichte auf Bundesebene begann mit dem Ersten Periodischen Sicherheitsbericht (1. PSB), der im Jahr 2001 erschien. Darauf folgte der Zweite Periodische Sicherheitsbericht (2. PSB) im Jahr 2006. Der dritte Periodische Sicherheitsbericht (3. PSB) wurde am 5. November 2021 vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) veröffentlicht.
Nach dem Ersten und Zweiten PSB hatten CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode eine Aktualisierung des PSB vereinbart. Hierfür wurde beim Bundeskriminalamt (BKA) und beim Bundesamt für Justiz (BfJ) vorübergehend eine gemeinsame Geschäftsstelle eingerichtet. Die in der Geschäftsstelle tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler holten Beiträge von Behörden und behördennahen Institutionen ein und erstellten auf deren Grundlage und unter Berücksichtigung der kriminologischen Forschung den Bericht in enger Abstimmung mit dem BMI und dem BMJ.

Die Erstellung des 1. PSB und des 2. PSB übernahm ein vom Bundesministerium des Innern und des Bundesministeriums der Justiz eingerichtetes Gremium, dem Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen Kriminologie, Soziologie und Psychologie sowie des Bundeskriminalamtes, des Statistischen Bundesamtes und der Kriminologischen Zentralstelle e. V. angehörten. Mit der Erstellung der PSB beauftragten die Ministerien Vertreter von universitärer Kriminologie, Soziologie und Psychologie sowie Vertreter des Bundeskriminalamtes, des Statistischen Bundesamtes und der Kriminologischen Zentralstelle. Dazu gehörten unter anderem Roland Eckert, Wolfgang Heinz, Hans-Jürgen Kerner und Christian Pfeiffer.
Der Erste Periodische Sicherheitsbericht (2001)
Der 1. PSB (2001) behandelte den Schwerpunkt »Jugendliche als Opfer und Täter«. Dem Bericht lag darüber hinaus folgender Aufbau zugrunde:
- Allgemeine Darstellung der Kriminalität und ihrer Ursachen.
- Veranschaulichung der Entwicklungen in einzelnen Deliktsbereichen, darunter Gewalt- und Eigentumskriminalität, Organisierte Kriminalität und Internetkriminalität.
- Zusammenführung von Erkenntnissen zur Opferwerdung und Kriminalitätsfurcht, zum Anzeigeverhalten, zur Ermittlungs- und Verurteilungspraxis sowie zur Vollstreckung und Rückfälligkeit.
- Ausführungen zur strafrechtlichen Verfolgung von Kriminalität.
- Überlegungen und Erkenntnisse zur Kriminalprävention und zur Kriminalitätskontrolle.
Der Zweite Periodische Sicherheitsbericht (2006)
Der 2. PSB (2006) griff den konzeptionellen Ansatz des 1. PSB auf. Die aktuellen Erkenntnisse aus den amtlichen Datensammlungen, insbesondere der PKS und der Strafrechtspflegestatistiken, wurden auf Bundesebene zusammengefasst. Diese wurden mit den Ergebnissen wissenschaftlicher Untersuchungen zu Erscheinungsformen und Ursachen von Kriminalität verknüpft sowie um Erkenntnisse aus der Opferperspektive ergänzt.
Zeitlich konzentrierte sich die Untersuchung auf die Kriminalitätsentwicklung seit 1999. Der Bericht ist in sieben Kapitel unterteilt und untersucht verschiedene Deliktsbereiche, Täter- und Opfergruppen sowie die Kriminalitätskontrolle durch Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte. Im Vergleich zum 1. PSB gab es kein Schwerpunktthema. Eine besondere Aufmerksamkeit wurde bei der Ausarbeitung auf den Bereich der Sicherheit auf öffentlichen Straßen und Plätzen gelegt. Neu aufgenommen wurde unter diesem Aspekt auch ein Kapitel zur Straßenverkehrsdelinquenz; ferner findet sich ein Abschnitt über die Kriminalität im internationalen Vergleich.
Profiler - Den Serienkillern auf der Spur (Doku)
Der Dritte Periodische Sicherheitsbericht (2021)
Am 5. November 2021 haben das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine aktuelle Bestandsaufnahme zur Kriminalitätsentwicklung und Sicherheitslage in Deutschland vorgelegt. Der dritte Periodische Sicherheitsbericht gibt einen allgemeinen Überblick der Kriminalitätslage und -entwicklung in Deutschland in den vergangenen 15 Jahren.
Um Handlungsbedarfe im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung zu erkennen und wirksame Konzepte entwickeln zu können, benötigt die Politik eine aktualisierte Bestandsaufnahme der Kriminalitätslage, die über die bloße Analyse der verfügbaren Kriminal- und Justizstatistiken hinausgeht.
Der dritte Periodische Sicherheitsbericht setzt in der Analyse drei Schwerpunkte:
- Gewaltkriminalität, unter anderem auch im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie.
- Rechtsmotivierte Straftaten.
- Neue Formen der Tatbegehung im digitalen Raum wie Grooming, Stalking und Mobbing.
Beiträge von verschiedenen Behörden und Institutionen wurden für den Bericht eingeholt.
Weitere Informationen zum Periodischen Sicherheitsbericht sind auf der Homepage des Bundeskriminalamtes verfügbar. (abgerufen am 27. November 2023)
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