Das Elterngeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Wenn Ihr Kind nach dem 1. Juli 2015 geboren ist, haben Sie die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von dem bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld) und dem Bezug von ElterngeldPlus zu wählen oder beides zu kombinieren. Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Bezugsvariante (Basis-Elterngeld / ElterngeldPlus) Sie wählen.
Das Basiselterngeld wird auch Elternteilen gezahlt, die nicht erwerbstätig sind. Der gleichzeitige Bezug des Basiselterngeldes wurde für Geburten ab dem 1. April 2024 neu gestaltet: Ein gleichzeitiger Bezug der Familienleistung von beiden Elternteilen ist grundsätzlich nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Von der neuen Regelung ausgenommen sind beispielsweise Eltern von neugeborenen Kindern mit Behinderung, Eltern von Zwillingen oder Mehrlingen sowie Eltern von Frühchen, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren werden.

Mitteilung von Änderungen an die Familienkasse
In Ihrem Antrag auf Kindergeld oder Kinderzuschlag haben Sie Angaben zu sich und Ihren Lebensumständen gemacht. Bestimmte Änderungen bei Ihnen oder Ihrem Kind können sich darauf auswirken, ob und in welcher Höhe Sie weiterhin Kindergeld oder Kinderzuschlag erhalten. Aber auch andere Änderungen sind wichtig, zum Beispiel Ihre Bankverbindung oder Wohnadresse. Informieren Sie uns rechtzeitig, wenn sich Ihre Bankdaten geändert haben oder Sie umgezogen sind. Sie stellen dadurch sicher, dass die Familienkasse das Kindergeld beziehungsweise den Kinderzuschlag rechtzeitig an Sie auszahlt.
Wichtigkeit der direkten Mitteilung an die Familienkasse
Wichtig: Sie müssen der Familienkasse alle Änderungen direkt mitteilen. Es genügt nicht, eine andere Behörde, zum Beispiel das Einwohnermeldeamt, das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit zu informieren.
Beispiele für wichtige Änderungen bei Kindergeld
Für Kinder unter 18 Jahren
Wenn Sie Kindergeld für ein Kind unter 18 Jahren erhalten, sind zum Beispiel folgende Änderungen wichtig:
- Sie trennen sich auf Dauer von Ihrer Partnerin beziehungsweise Ihrem Partner oder werden geschieden.
- Sie oder ein Kind verlassen Ihren bisherigen Haushalt.
- Sie erhalten eine andere finanzielle Unterstützung für Ihr Kind (Fachbegriff: kindbezogene Leistung), zum Beispiel ausländische Familienbeihilfen.
- Sie arbeiten für voraussichtlich mehr als 6 Monate im öffentlichen Dienst.
- Ein Kind, für das Sie Kindergeld erhalten, zieht aus, wurde als vermisst gemeldet oder ist verstorben.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Kindergeld ab Geburt.
Für volljährige Kinder
Erhalten Sie Kindergeld für ein volljähriges Kind, informieren Sie Ihre Familienkasse bitte, wenn es:
- seine Schul- oder Berufsausbildung oder sein Studium entweder wechselt, unterbricht, beendet oder abbricht und stattdessen zu arbeiten beginnt.
- einen Freiwilligendienst absolviert (zum Beispiel Freiwilliges Soziales Jahr).
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Kindergeld ab 18 Jahren.
Für Kinderzuschlag
Wenn Sie Kinderzuschlag erhalten, müssen Sie zum Beispiel folgende Änderungen mitteilen:
- Ein weiteres Kind wurde in Ihre Familie geboren.
- Ein Kind zieht in Ihren Haushalt ein oder verlässt ihn, ist vermisst gemeldet oder verstorben.
- Ein Kind heiratet, ist mit einer Partnerin oder einem Partner bei Ihnen zusammengezogen oder hat selbst ein Kind bekommen.
- Sie, der andere Elternteil beziehungsweise Ihre Partnerin oder Ihr Partner haben einen gemeinsamen Haushalt gegründet oder diesen verlassen.
- Ihre Familie zieht ins Ausland.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Kinderzuschlag: Anspruch, Höhe, Dauer.
Kindergeld online beantragen - So einfach kann die Beantragung von Kindergeld sein.
Gesetzliche Verpflichtung zur Mitteilung von Änderungen
Sie sind gesetzlich verpflichtet, die oben genannten Änderungen mitzuteilen (Fachbegriff: Mitwirkungspflicht). Persönliche Veränderungen können dazu führen, dass Sie die Voraussetzungen für Kindergeld oder Kinderzuschlag nicht mehr erfüllen. Haben Sie Kindergeld oder Kinderzuschlag erhalten, ohne die Voraussetzungen zu erfüllen, müssen Sie die entsprechenden Beträge zurückzahlen. Wenn Sie Ihre Mitwirkungspflicht nicht erfüllen, müssen Sie mit einer Geldstrafe und in schweren Fällen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen. Teilen Sie daher jede wichtige Änderung umgehend Ihrer Familienkasse mit.
Änderungen bei Bezug von Arbeitslosengeld
Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, müssen Sie uns rechtzeitig Bescheid geben, wenn sich bestimmte Dinge bei Ihnen ändern. Besonders einfach geht das mit dem Änderungsformular, das Sie online ausfüllen und abschicken können. Weiter unten auf der Seite erfahren Sie, welche Veränderungen wichtig für uns sind.
Möglichkeiten zur Mitteilung von Veränderungen
Sie können die Veränderungsmitteilung auch persönlich, schriftlich oder telefonisch übermitteln. Eine weitere bequeme Möglichkeit bietet die Kunden-App „BA-mobil“.

Diese Änderungen müssen Sie melden, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen
Veränderungen, die Sie uns mitteilen müssen, sind zum Beispiel:
- Sie haben eine neue Bankverbindung.
- Sie nehmen eine Arbeit oder einen Nebenjob auf.
- Sie planen einen Umzug.
- Sie wollen verreisen, zum Beispiel in den Urlaub.
- Ihre Einnahmen oder Ihr Einkommen ändern sich.
- Sie heiraten.
- Sie werden arbeitsunfähig.
- Sie fangen eine Ausbildung oder ein Studium an.
- Ihr Aufenthaltsstatus ändert sich.
Bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit nach, mit welchen Nachweisen Sie Veränderungen belegen müssen.
Warum Sie Veränderungen mitteilen müssen
Wenn sich Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse ändern, wirkt sich das oft auf Ihren Arbeitslosengeld-Anspruch aus: Entweder erhöht oder verringert sich der Betrag, der Ihnen zusteht. Daher benötigen wir Ihre Angaben schnellstmöglich. Indem Sie uns Veränderungen zügig mitteilen, vermeiden Sie, dass Sie Leistungen zurückzahlen müssen.
Sonderfall: Bezug von Grundsicherung
Falls Sie gleichzeitig zum Arbeitslosengeld Leistungen der Grundsicherung beziehen, müssen Sie Veränderungen zudem an Ihr zuständiges Jobcenter übermitteln. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Bürgergeld: Veränderung online mitteilen.
Online-Services der Familienkasse
Ihr Profil im Online-Konto der Bundesagentur für Arbeit ist Ihr digitaler Zugang zur Familienkasse. Mit Ihrem Profil können Sie vieles direkt online erledigen - schnell, rund um die Uhr und von überall.
Schnell & direkt: Anträge und Mitteilungen online erledigen
- Kindergeld-Antrag ab Geburt: Beantragen Sie Kindergeld für Ihr neugeborenes Kind.
- Kindergeld-Antrag ab 18: Beantragen Sie Kindergeld für Ihr volljähriges Kind.
- Mitteilung an die Familienkasse: Ändern Sie Ihre persönlichen Daten (zum Beispiel Anschrift, Bankverbindung) oder laden Sie Unterlagen hoch.
- Kinderzuschlag-Antrag: Beantragen Sie online Kinderzuschlag für Ihr Kind.
Änderung der Bankverbindung und Wohnanschrift online
Warnung: Bankverbindung und Wohnanschrift lassen sich nur mittels Bund-ID online ändern. Wenn Ihnen das nicht möglich ist, nutzen Sie gerne unseren Vordruck, füllen Sie diesen aus (eine Unterschrift ist notwendig) und laden Sie diesen online hoch oder senden ihn per Post.

Vorteile der Online-Mitteilung
- Sie können Ihre Meldungen jederzeit einsehen und nachweisen, dass und wann Sie Ihre Veränderungen mitgeteilt haben.
- Keine langen Postwege.
- Der Vorgang kann in der internen Sachbearbeitung nicht "verloren gehen".
- Die Übermittlung ist in Echtzeit und geht sofort bei uns ein.
- Das Ausfüllen der Online-Mitteilung ist gezielt und geht schnell.
Für die meisten Onlinefunktionen benötigen Sie Ihren Benutzernamen und Passwort. Sollten Sie diese nicht haben, können Sie die Zugangsdaten telefonisch anfordern oder sich neu registrieren. Sind Sie aktuell oder waren Sie in der Vergangenheit bereits Kundin oder Kunde, nutzen Sie bitte auf der Login-Seite den Reiter "Passwort vergessen?".
Weitere Möglichkeiten zur Mitteilung von Veränderungen
Neben der Online-Mitteilung über den Browser oder die BA-Mobil App haben Sie auch die Möglichkeit, Veränderungen persönlich, schriftlich oder telefonisch mitzuteilen. Die BA-Mobil App wird aus Überzeugung empfohlen.

Ihre Familienkasse vor Ort
Wir sind für Sie da. Kommen Sie persönlich vorbei oder kontaktieren Sie uns.
Downloads
Die wichtigsten Merkblätter, Formulare und Anträge der Familienkasse stehen Ihnen zum Download zur Verfügung.
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