Elterngeld: Antragsinformationen und steuerliche Aspekte

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die darauf abzielt, den Einkommensausfall von Eltern nach der Geburt eines Kindes auszugleichen. Es soll Familien finanzielle Sicherheit bieten und Eltern Zeit für die Betreuung ihres Kindes ermöglichen. Darüber hinaus unterstützt das Elterngeld die partnerschaftliche Aufteilung von Aufgaben in Beruf und Familie und trägt zur Gleichstellung von Frauen und Männern bei.

Illustration von Eltern mit einem Baby, die sich um das Kind kümmern

Anspruch auf Elterngeld

Ihr Anspruch auf Elterngeld hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Zusammenleben mit dem Kind, Ihr Wohnort und Ihr Einkommen. Grundsätzlich haben Mütter und Väter, die nach der Geburt ihres Kindes zu Hause bleiben oder weniger in ihrem Beruf arbeiten möchten, um sich um ihr Kind zu kümmern, Anspruch auf diese Leistung.

Voraussetzungen für den Elterngeldanspruch

  • Zusammenleben mit dem Kind: Sie müssen mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben.
  • Wohnort: Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt muss in Deutschland sein.
  • Einkommen vor der Geburt: Das Elterngeld gleicht das Einkommen der Eltern bei der Geburt des Kindes aus. Maßgeblich für die Berechnung ist in der Regel das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes.

Einkommensgrenzen für Paare und Alleinerziehende

Für Geburten ab dem 1. April 2024 liegt die Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende bei 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Ab dem 1. April 2025 sinkt diese Grenze auf 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Wird diese Grenze überschritten, können Eltern kein Elterngeld erhalten.

Ein grenzüberschreitender Bezug liegt beispielsweise vor, wenn die Mutter in Oberbayern wohnt und das Kind dort ebenfalls lebt, oder wenn beide Elternteile in Oberbayern wohnen.

Entwicklungshelferinnen und -helfer im Sinne des § 1 Entwicklungshelfergesetz (EhfG) sowie deren Ehegattinnen und Ehegatten haben ebenfalls Anspruch auf Elterngeld. Beispiele für entsendende Organisationen sind die Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe e.V., Christliche Fachkräfte International e.V. und Weltfriedensdienste e.V. Die Eigenschaft als Missionarin oder Missionar muss durch eine Bescheinigung des entsendenden Missionswerks nachgewiesen werden.

Infografik mit den Einkommensgrenzen für Elterngeld für verschiedene Geburtsjahre

Varianten des Elterngeldes

Das Elterngeld wird in verschiedenen Varianten angeboten, um unterschiedlichen Lebenssituationen gerecht zu werden:

Basiselterngeld

Das Basiselterngeld gleicht den Großteil des Einkommensverlustes aus, wenn ein Elternteil nach der Geburt nicht oder nur in Teilzeit arbeitet. Gemeinsam stehen Eltern 14 Monate Basiselterngeld zur Verfügung, die sie frei untereinander aufteilen können. Jeder Elternteil muss dabei mindestens für zwei Monate Elterngeld beantragen. Zehn weitere Monate können flexibel aufgeteilt werden. Wenn nur ein Elternteil Elterngeld bezieht, kann dieser maximal zwölf Monate in Anspruch nehmen. Alleinerziehende können die vollen 14 Monate Basiselterngeld allein beziehen.

Der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld durch beide Elternteile ist für einen Monat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden.

Die Höhe des Basiselterngeldes beträgt in der Regel 65 Prozent des Netto-Einkommens vor der Geburt, mindestens jedoch 300 Euro und maximal 1800 Euro im Monat. Bei Mehrlingsgeburten oder wenn weitere kleine Kinder im Haushalt leben, kann sich der Betrag erhöhen.

ElterngeldPlus

Das ElterngeldPlus richtet sich an Mütter und Väter, die länger Elterngeld beziehen möchten oder während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten wollen. Ein Monat Basiselterngeld kann in zwei Monate ElterngeldPlus umgewandelt werden. Dies ermöglicht eine Verdopplung der Bezugszeit, sodass Eltern Elterngeld bis zu 24 Monate erhalten können. Das monatliche ElterngeldPlus ist dabei halb so hoch wie das Basiselterngeld (mindestens 150 Euro, maximal 900 Euro). Wenn Eltern während des ElterngeldPlus-Bezugs in Teilzeit arbeiten, kann das monatliche ElterngeldPlus jedoch genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeiteinkommen. Während des ElterngeldPlus-Bezugs dürfen Eltern bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Beispiel für ElterngeldPlus: Ein Vater mit einem Netto-Einkommen von 2.000 Euro vor der Geburt würde 1.300 Euro Basiselterngeld erhalten. Entscheidet er sich für ElterngeldPlus, erhält er monatlich 650 Euro, kann diese Leistung aber doppelt so lange beziehen. Arbeitet er nach der Geburt in Teilzeit, beträgt sein Basiselterngeld 520 Euro. Das ElterngeldPlus berechnet sich in diesem Fall ebenfalls auf 520 Euro, kann aber über einen doppelt so langen Zeitraum bezogen werden, da der Deckelungsbetrag für ElterngeldPlus (650 Euro) nicht erreicht wird. Über den gesamten Zeitraum gerechnet, erhält der Vater mit ElterngeldPlus und Teilzeitarbeit somit doppelt so viel wie mit Basiselterngeld.

Partnerschaftsbonus

Wenn beide Elternteile jeweils zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten, können sie den Partnerschaftsbonus erhalten. Dieser gewährt zusätzliche zwei, drei oder vier ElterngeldPlus-Monate pro Elternteil. Die Regelung gilt auch für getrennt erziehende Eltern, die gemeinsam in Teilzeit arbeiten. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.

Grafik, die die verschiedenen Elterngeldvarianten und ihre Kombinationsmöglichkeiten darstellt

Antragstellung des Elterngeldes

Die Beantragung des Elterngeldes kann komplex sein. Es ist wichtig, die richtigen Formulare auszufüllen und die notwendigen Unterlagen beizufügen. Der Antrag kann frühestens ab der Geburt des Kindes gestellt werden, wobei eine Vorbereitung des Online-Antrags bereits vor der Geburt möglich ist.

Wo und wie beantrage ich Elterngeld?

Grundsätzlich beantragen Sie das Elterngeld bei der für Sie zuständigen Landesbehörde. Da Elterngeld Ländersache ist, hat jedes Bundesland eigene Antragsformulare und fragt spezifische Informationen ab.

Die Antragsstellung kann auf verschiedene Weisen erfolgen:

  • Online-Antrag: Viele Bundesländer bieten die Möglichkeit, Elterngeld digital zu beantragen. Dienste wie ElterngeldDigital führen Schritt für Schritt durch den Antrag, erklären Fachbegriffe und erkennen fehlerhafte Eingaben. In einigen Bundesländern ist ein vollständig digitaler Antrag mit elektronischer Übermittlung und digitaler Unterschrift möglich.
  • Schriftlicher Antrag: Sie können die Antragsformulare bei Ihrer Elterngeldstelle, vielen Gemeinde-Verwaltungen, Krankenkassen oder Krankenhäusern erhalten. Die ausgefüllten Formulare können Sie persönlich abgeben oder per Einschreiben an die zuständige Elterngeldstelle senden.

Wichtig: Der Antrag auf Elterngeld muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden, es sei denn, ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht, was nachgewiesen werden muss.

Fristen für die Antragstellung

Elterngeld kann frühestens ab der Geburt des Kindes beantragt werden. Rückwirkend wird es höchstens für die letzten drei Lebensmonate vor der Antragstellung gezahlt. Es ist ratsam, den Antrag zeitnah nach der Geburt zu stellen, um keine Ansprüche zu verlieren. Wenn Sie beispielsweise den Antrag bis zum letzten Tag des 4. Monats nach der Geburt einreichen, erhalten Sie Elterngeld für die ersten drei Monate sowie den laufenden Monat.

Elterngeldantrag ausfüllen - digital online beantragen

Benötigte Unterlagen für den Antrag

Die genauen Unterlagen können je nach Bundesland und Ihrer persönlichen Situation variieren. Generell werden jedoch folgende Dokumente benötigt:

  • Geburtsurkunde des Kindes: Im Original mit dem Vermerk „für Elterngeld“. Bei Geburten im EU-Ausland reicht eine Kopie, bei Geburten außerhalb der EU eine beglaubigte deutsche Übersetzung.
  • Nachweise über das Einkommen vor der Geburt:
    • Angestellte: Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt (Mutterschaftsgeld ausgeschlossen).
    • Selbstständige: Letzter Steuerbescheid oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für den Bemessungszeitraum.
  • Identifikationsnachweise: Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und ggf. Aufenthaltstitels beider Elternteile.
  • Bescheinigungen bei besonderen Einkommenssituationen:
    • Nachweis über Mutterschaftsgeld (gesetzliche Krankenkassen).
    • Nachweis über Arbeitgeberzuschüsse während der Mutterschutzfristen.
    • Nachweis über Krankentagegeld aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung (ärztliches Attest).
    • Nachweis über Einkommensersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld I, Bürgergeld) im Bemessungszeitraum.
    • Ggf. Elterngeldbescheid für ältere Geschwisterkinder.
  • Bei Teilzeitarbeit während des Elterngeldes: Bescheinigung des Arbeitgebers über Arbeitszeiten und voraussichtliches Einkommen, oder eine eigene Erklärung bei Selbstständigen.
  • Bei Frühgeburt: Nachweis über den ursprünglich errechneten Geburtstermin.
  • Bei Dienstwagen: Bescheinigung des Arbeitgebers über die Verfügbarkeit des Dienstwagens im Bezugszeitraum.
  • Bei Alleinerziehenden: Erklärung für Alleinerziehende oder Nachweis vom Finanzamt über die Voraussetzungen des Entlastungsbetrages.

Eine detaillierte Auflistung der notwendigen Nachweise wird im Online-Antrag erstellt. Es ist ratsam, die geforderten Unterlagen gemeinsam mit dem Antrag einzureichen, um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen.

Steuerliche Aspekte des Elterngeldes

Obwohl das Elterngeld selbst steuerfrei ist, hat es steuerliche Auswirkungen. Es unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt.

Progressionsvorbehalt

Das bedeutet, dass das Elterngeld zwar nicht direkt versteuert wird, aber bei der Ermittlung Ihres individuellen Steuersatzes berücksichtigt wird. Das Finanzamt ermittelt ein "fiktives zu versteuerndes Einkommen", indem es Ihr tatsächliches zu versteuerndes Einkommen und das erhaltene Elterngeld addiert. Mit diesem fiktiven Einkommen wird ein höherer Steuersatz ermittelt, der dann auf Ihr tatsächliches zu versteuerndes Einkommen angewendet wird. Dies kann in manchen Fällen zu einer Steuernachzahlung führen.

Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung

Wenn Sie neben Ihrem Arbeitslohn Lohnersatzleistungen wie Elterngeld in Höhe von mehr als 410 Euro erhalten haben, sind Sie in der Regel zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Die Daten zu Ihrem Elterngeld werden von der Elterngeldstelle elektronisch an Ihr Finanzamt übermittelt.

Hinweise für die Einkommensteuererklärung

  • Das Elterngeld gehört zu den Einkommensersatzleistungen und muss in der Steuererklärung angegeben werden (Anlage N, Abschnitt "Ersatz für Einkommen").
  • Seit 2019 verzichtet das Finanzamt in der Regel auf die Angabe dieser elektronischen Daten in Ihrer Steuererklärung, da die Übermittlung bereits erfolgt.
  • Es ist ratsam, ein finanzielles Polster für mögliche Steuernachzahlungen anzulegen.
  • Bei Unsicherheiten bezüglich der Abgabepflicht einer Steuererklärung sollten Sie Ihr zuständiges Finanzamt kontaktieren.
Flussdiagramm, das den Progressionsvorbehalt bei Elterngeld erklärt

Steuerklassenwechsel vor der Elternzeit

Für verheiratete Paare kann ein Wechsel der Steuerklassen vor Beginn der Elternzeit sinnvoll sein, um das Elterngeld zu erhöhen. Die Steuerklasse beeinflusst das Nettogehalt, welches wiederum die Grundlage für die Elterngeldberechnung bildet.

Empfehlung: Wenn der Mann die Steuerklasse 3 und die Frau die Steuerklasse 5 hat, ist dies vor der Elternzeit ungünstig für die Elterngeldberechnung. Ein Wechsel der Frau in die Steuerklasse 3 (und des Mannes in die Steuerklasse 5 oder 4/4) kann zu einem höheren Nettogehalt führen und somit das Elterngeld erhöhen. Dieser Wechsel muss spätestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes beim Finanzamt beantragt werden, da nur die Steuerklasse zählt, die im Bemessungszeitraum am längsten innehatte.

Elternzeit vs. Elterngeld

Es ist wichtig, Elternzeit und Elterngeld nicht zu verwechseln. Elternzeit ist ein unbezahlter Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, um das Kind zu betreuen. Sie muss beim Arbeitgeber angemeldet werden, spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn.

Elterngeld ist eine finanzielle Leistung, die unabhängig von der Elternzeit beantragt werden kann. Auch wenn Sie keine Elternzeit nehmen, können Sie Elterngeld beziehen, solange Sie die Voraussetzungen erfüllen und Ihre Arbeitszeit reduzieren.

Väterbeteiligung und Wiedereinstieg von Müttern

Seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 ist die Väterbeteiligung stetig gestiegen. Lag sie anfangs bei nur etwa 3 Prozent, erreichte sie für Kinder, die 2022 geboren wurden, bereits 46,3 Prozent. Die Bundesregierung hat das Ziel, diesen Anteil bis 2030 auf 65 Prozent zu steigern.

Gleichzeitig sind Erwerbsunterbrechungen von Müttern kürzer geworden. Die Erwerbstätigkeit von Müttern mit jüngsten Kindern hat zugenommen, was sich positiv auf ihre Lohnentwicklung und spätere Rente auswirkt.

Elterngeldrechner und weitere Informationen

Um Ihren individuellen Elterngeldanspruch zu planen und die voraussichtliche Höhe zu ermitteln, können Sie den Elterngeldrechner im Familienportal nutzen. Für detaillierte Informationen und spezifische Fragen stehen Ihnen die Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die zuständigen Elterngeldstellen zur Verfügung.

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