Viele Krankenkassen bieten im ersten Lebensjahr eines Babys eine finanzielle Prämie, bekannt als Baby-Bonus, Baby-Geld oder Willkommensbonus ("Babybegrüßungsgeld"). Um diesen Bonus zu erhalten, sind in der Regel Nachweise über Vorsorgeuntersuchungen und andere medizinische Maßnahmen während oder nach der Schwangerschaft erforderlich. Die Bewertung der Boni berücksichtigt die Höhe der Prämie im Verhältnis zu den erbrachten Nachweisen für gesundheitsrelevante Aktivitäten im ersten Lebensjahr. Dazu gehören beispielsweise Eltern-Baby-Kurse, Babyschwimmen, U-Untersuchungen, bestimmte Screenings, Impfungen sowie die empfohlene zahnärztliche Vorsorge für Babys. Nicht-monetäre Bonusguthaben für zweckgebundene Prämien, wie Gesundheitsleistungen, werden nicht berücksichtigt. Bonifizierungen während der Schwangerschaft zählen nur, wenn die Schwangerschaftsvorsorge eine zwingende Bedingung für die Auszahlung des Baby-Bonus ist.

Krankenkassen und ihre Bonusprogramme
Die Höhe der Baby-Boni variiert stark zwischen den einzelnen Krankenkassen. Hier ist ein Überblick über einige Angebote:
Krankenkassen mit hohen Baby-Boni (ab 150 EUR)
- AOK Bayern: Ab 01.01.2026 bis zu 175 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr. Zusätzlich ein Starterbonus von 100 Euro für Kinder und Jugendliche (0-17 Jahre), die ab 01.01.2026 im Bonusmodell angemeldet werden.
- AOK Bremen/Bremerhaven: 150 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr.
- AOK Rheinland/Hamburg (AOK-Fit+): 300 Euro Babybonus.
- BARMER: 210 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr.
- BERGISCHE KRANKENKASSE (FlexiBonus²): 150 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr.
- BIG: 200 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr.
- BKK Freudenberg (Fit4Baby): 165 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr.
- BKK Herkules: 215 Euro im ersten Lebensjahr, aufgeschlüsselt nach Maßnahmen (z.B. 50 EUR für U1-U3, 50 EUR für U4-U6, 50 EUR für Hörscreening, 15 EUR für Impfungen, je 20 EUR für Zahnvorsorge).
- BKK ProVita: 170 Euro als Babybonus im ersten Lebensjahr; 150 Euro für U1-U6 sowie alle Schutzimpfungen im 1. Lebensjahr.
- DAK: 370 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr.
- energie-BKK: 170 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr; 10 Euro für zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen (I und II ab 6. Lebensmonat).
- Heimat Krankenkasse: 200 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr.
- IKK BB: 150 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr.
- IKK classic: 180 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr; 10 Euro für Amblyopiescreening (ab dem 5. Lebensjahr).
- IKK gesund plus: 200 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr; 10 Euro für 1. und 2. zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung.
- Pronova BKK: 280 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr.
- SBK (Eltern-Baby-Bonus): 150 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr.
- SECURVITA Krankenkasse (HealthMiles): 200 Euro Babybonus im Rahmen von HealthMiles im ersten Lebensjahr.
- vivida bkk: 250 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr (aufgeschlüsselt: 60 Euro für U1-U6, 90 Euro für 9 Schutzimpfungen, 50 Euro für gesundheitsbewusstes Verhalten, 50 Euro für Gesundheitswert im Normbereich).
Krankenkassen mit moderaten Baby-Boni (bis 150 EUR)
- AOK Nordost: 60 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr.
- AOK PLUS: 80 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr.
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland: 15 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr.
- AOK Sachsen-Anhalt (Gesundheitsbonus): 50 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr.
- Bahn BKK: 80 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr.
- BKK Diakonie: 100 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr.
- BKK exklusiv: 140 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr.
- BKK firmus: 100 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr.
- BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER: 100 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr.
- BKK Linde: 57,50 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr (aufgeschlüsselt: 25 Euro für U1-6, 32,50 Euro für Schutzimpfungen).
- BKK melitta hmr: 100 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr.
- BKK Public: 200 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr.
- BKK SBH: 100 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr.
- BKK SBH: 100 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr.
- BKK Technoform: 75 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr.
- BKK VDN: 100 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr.
- Continentale BKK: 85 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr; 25 Euro für 5 spezielle Früherkennungsuntersuchungen.
- Debeka BKK (BKK BONUS TALER): 40 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr.
- HEK: 25 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr.
- hkk: 50 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr.
- IKK Südwest: 50 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr.
- KKH Bonus: 35 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr.
- mhplus BKK: 80 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr (80 Euro für U1-U6 und alle empfohlenen Schutzimpfungen im 1. Lebensjahr).
- Mobil Krankenkasse: 75 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr.
- mkk - meine krankenkasse: 190 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr.
- R+V BKK: 105 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr.
- SKD BKK: 80 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr; 50 Euro für 5 speziellen Früherkennungsuntersuchungen für Neugeborene.
- TUI BKK: 100 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr.
- WMF BKK: 75 Euro Babybonus im ersten Lebensjahr.
- IKK: 100 Euro Willkommensbonus im 1. Lebensjahr des Kindes.
Einige Krankenkassen bieten auch spezifische Prämien für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen an. Beispielsweise erstattet die BKK Herkules 50 Euro für die U1-U3-Untersuchungen und weitere 50 Euro für die U4-U6-Untersuchungen. Die DAK honoriert 150 Euro für U1-U6 sowie alle Schutzimpfungen im ersten Lebensjahr.

Anmeldung des Babys bei der Krankenkasse
Damit Ihr Kind krankenversichert ist, müssen Sie es bei der Krankenkasse anmelden. Sind Sie gesetzlich versichert, informieren Sie Ihre Krankenkasse zunächst telefonisch über die Geburt. Wenn beide Elternteile gesetzlich versichert sind, wird das Kind beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert. Die Krankenkasse sendet Ihnen die notwendigen Formulare zu, die Sie zusammen mit einer Kopie der Geburtsurkunde zurücksenden müssen. Benötigt werden in der Regel die Geburtsurkunde des Kindes, das ausgefüllte Formular der Krankenkasse und die Krankenversichertenkarte des Kindes (falls bereits vorhanden). Das Standesamt stellt die erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung bereit.
Sind Sie privat versichert, informieren Sie Ihren Versicherer innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt. Das Neugeborene wird dann ohne Risikoprüfung und Wartezeiten in die private Krankenversicherung der Eltern integriert, wofür ein eigener Beitrag anfällt.
Wenn ein Elternteil gesetzlich und der andere privat versichert ist, können Sie entscheiden, ob das Baby privat oder beitragsfrei gesetzlich versichert werden soll. Bei verheirateten Paaren ist eine beitragsfreie gesetzliche Versicherung nur möglich, wenn das Einkommen des privatversicherten Elternteils unter einer bestimmten Grenze liegt.
Kommunale und staatliche Unterstützung für Familien
Neben den Krankenkassen versuchen auch viele Kommunen, junge Familien mit Geschenken oder finanziellen Prämien zu unterstützen. Besonders in strukturschwachen Regionen, wie Mecklenburg-Vorpommern, ist das sogenannte Babygeld verbreitet. Die Höhe und die Bedingungen variieren stark: Während einige Kommunen das Geld wieder abschaffen mussten, führen andere neue Programme ein.
Beispiele für kommunale Unterstützung:
- Grünwald (bei München): Zahlt ein kommunales Erziehungsgeld von 100 Euro pro Monat und Kind vom ersten Lebensjahr bis zur Einschulung.
- Rehna: Führt ein Begrüßungsgeld von 300 Euro pro Kind ein.
- Dümmer: Bietet 500 Euro, allerdings mit der Bedingung, dass die Mutter bereits ein Jahr vor der Geburt dort wohnt.
- Panpow: Zahlt 150 Euro zur Geburt und weitere 100 Euro nach einem Jahr, wenn die Familie noch dort lebt.
- Amt Neukloster-Warin: Bietet 250 Euro je Kind, um junge Familien im Ort zu halten.
- Tessin (Landkreis Rostock): Zahlt 200 Euro, konnte aber keinen Zuzug nachweisen.
In Kommunen, die sich höhere Auszahlungen nicht leisten können, sind Willkommensfrühstücke oder kleine Geschenke wie Windelpakete üblich.
Die Aktion "pro Eigenheim" unterstützt Familien finanziell, wenn sie ein Haus bauen oder kaufen. Hier können Prämien von bis zu 5000 Euro pro Kind gewährt werden. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Region spielt dabei eine entscheidende Rolle: Während im Süden Deutschlands (z.B. Baden-Württemberg) viele Kommunen teilnehmen, sind es im Norden (Mecklenburg-Vorpommern) deutlich weniger.
Staatliche Leistungen für Familien
Neben Krankenkassenleistungen und kommunalen Angeboten gibt es eine Reihe von staatlichen Hilfen:
Mutterschaftsgeld
Berufstätige Frauen genießen während der Schwangerschaft und nach der Geburt besonderen Schutz (Mutterschutz). Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt (bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen) erhalten sie Mutterschaftsgeld. Gesetzlich Versicherte erhalten bis zu 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse. Bei Privatversicherten wird eine einmalige Zahlung vom Bundesversicherungsamt geleistet, die sich am vorherigen Nettoverdienst orientiert. Selbstständige mit Anspruch auf Krankengeld erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
Kindergeld
Für jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr (in Ausbildung bis 25, bei Arbeitslosigkeit bis 21) wird Kindergeld gezahlt. Im Jahr 2026 beträgt dieses 259 Euro pro Monat und wird unabhängig vom Einkommen ausgezahlt. Der Antrag muss bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit gestellt werden. Bei getrennt lebenden Eltern wird der Kinderbonus, der ebenfalls 150 Euro pro Kind beträgt und automatisch ausgezahlt wird, in der Regel an den Elternteil überwiesen, der auch das Kindergeld erhält. Der unterhaltspflichtige Elternteil kann die Hälfte des Kinderbonusses vom Unterhalt abziehen. Gutverdiener mit einem gemeinsamen Jahreseinkommen von etwa 75.000 Euro brutto können nach der Steuererklärung jedoch weniger vom Kinderbonus profitieren.
Elterngeld
Eltern, die nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten, um ihr Kind zu betreuen, haben Anspruch auf Elterngeld. Bei Geburten ab dem 1. April 2024 liegt die Einkommensgrenze für den Anspruch bei maximal 200.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen pro Elternteil. Das Basiselterngeld liegt zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich und orientiert sich am Einkommen vor der Geburt (meist 65%, bei geringem Einkommen bis zu 100%). ElterngeldPlus kann doppelt so lange bezogen werden (bis zu 24 Monate), ist aber geringer (150-900 Euro). Ein Partnerschaftsbonus von zusätzlichen vier Monaten ElterngeldPlus ist möglich, wenn beide Elternteile in Teilzeit arbeiten.
Kinderzuschlag und Wohngeld
Familien mit geringem Einkommen können einen Kinderzuschlag von bis zu 297 Euro pro Kind und Monat erhalten (inklusive Sofortzuschlag). Wer Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, kann Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Dazu gehören kostenloses Mittagessen in Kita/Schule, Erstattung von Ausflügen, Schulbedarf (174 Euro pro Schuljahr), ein kostenloses Nahverkehrsticket, Lernförderung und Zuschüsse für soziale und kulturelle Aktivitäten (15 Euro pro Monat).
Weitere Unterstützungen
Bei finanziellen Engpässen können Schwangerschaftsberatungsstellen (z.B. Caritas) weiterhelfen. Die Bundesstiftung Mutter und Kind und verschiedene Länderstiftungen bieten ergänzende Hilfen und übernehmen unter bestimmten Bedingungen Kosten für die Babyerstausstattung. Kirchliche Beratungsstellen können ebenfalls finanzielle Unterstützung aus kirchlichen Fonds leisten.
Zusätzliche Vorsorgeleistungen und Programme
Einige Krankenkassen bieten über den gesetzlichen Rahmen hinausgehende Vorsorgeleistungen und Bonusprogramme an. Die SBK beispielsweise hat das Programm SBK Babyglück (für bis 31.12.2024 geborene Kinder) und das SBK Familien-Plus (für ab 2025 geborene Kinder). Das SBK Babyglück bietet Mehrleistungen im Wert von bis zu 200 Euro, darunter ein flexibles Budget von 150 Euro für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen (wie Toxoplasmose-, Zytomegalie-Virus-, B-Streptokokken-Tests, Schutz vor Ringelröteln und Windpocken) und einen gemeinsamen Geburtsvorbereitungskurs. Partner oder eine Begleitperson können ebenfalls teilnehmen. Die Kosten für eine Hebammen-Rufbereitschaft werden ebenfalls im Rahmen des Budgets übernommen. Zusätzlich können bis zu 50 Euro im Babyglück-Bonusprogramm für Kurse wie Babyschwimmen, Babymassage oder PEKiP genutzt werden. Die Erstattung erfolgt nach Einreichung der Rechnungen.

Wichtige Nähr- und Mineralstoffe während der Schwangerschaft wie Jod, Folsäure, Magnesium und Eisen können im Rahmen des SBK Babyglück Pakets erstattet werden. Hierfür ist eine ärztliche Verordnung und die Apothekenrechnung erforderlich.
Frühzeitige Planung und Beratung
Es ist ratsam, sich frühzeitig über die verschiedenen finanziellen Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren. Beratungsstellen, Krankenkassen und die Webseiten von Familienministerien bieten umfassende Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung.
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