Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Umfassende Informationen

Die Grundsicherung ist eine essenzielle Sozialleistung in Deutschland, die dazu dient, Menschen im Alter oder bei voller Erwerbsminderung ein Existenzminimum zu sichern, wenn ihr eigenes Einkommen und Vermögen dafür nicht ausreicht. Sie stellt sicher, dass niemand aufgrund von Alter oder gesundheitlichen Einschränkungen in Armut abrutschen muss.

Infografik zur Grundsicherung: Wer ist anspruchsberechtigt, welche Leistungen werden gewährt und wie wird sie beantragt.

Was ist die Grundsicherung?

Die Grundsicherung ist eine eigenständige, staatlich finanzierte Sozialleistung, die aus Steuermitteln gespeist wird und nicht mit der gesetzlichen Rente verwechselt werden darf. Sie soll den Lebensunterhalt von bedürftigen Personen sichern, deren Einkünfte - wie beispielsweise die gesetzliche Rente - nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts ausreichen. Man spricht daher auch vom Aufstocken einer geringen Rente durch die Grundsicherung im Alter.

Die Leistungen der Grundsicherung umfassen:

  • Den Regelbedarf zur Deckung der täglichen Ausgaben für Nahrung, Kleidung, Hausrat, Körperpflege und Strom.
  • Die Kosten für Unterkunft und Heizung, sofern diese als angemessen gelten.
  • Eventuelle Mehrbedarfe für bestimmte Personengruppen (z. B. Schwerbehinderte).
  • Übernahme von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung, sofern keine anderweitige Versicherungspflicht besteht.

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?

Anspruch auf Grundsicherung haben Personen, die die maßgebliche Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben (derzeit zwischen 65 und 67 Jahren) oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass der Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestritten werden kann.

Voraussetzungen im Detail:

  • Erreichen der Altersgrenze für die Regelaltersrente oder dauerhafte volle Erwerbsminderung.
  • Der Lebensunterhalt kann nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestritten werden.
  • Die Bedürftigkeit darf in den vergangenen 10 Jahren nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sein.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für die Bewilligung und Gewährung von Grundsicherungsleistungen nicht zuständig sind. Diese Aufgabe obliegt den Sozialämtern.

Wie hoch ist die Grundsicherung im Alter?

Die Höhe der Grundsicherung wird individuell berechnet und hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Bedarf: Ermittelt sich aus dem Regelbedarf, den Kosten für Unterkunft und Heizung sowie eventuellen Mehrbedarfen.
  • Einkommen: Hierzu zählen Renten, Gehalt, Kindergeld und andere Einkünfte.
  • Vermögen: Vorhandenes Vermögen muss grundsätzlich aufgebraucht werden, wobei Freibeträge (Schonvermögen) gelten.

Regelbedarfsstufen (Beispiele Stand März 2025):

Personengruppe Regelbedarf (monatlich)
Alleinstehende Person 563 Euro
Eheliche oder nichteheliche Partner (je Person) 451 Euro
Kinder (14-17 Jahre) 420 Euro
Kinder (6-13 Jahre) 348 Euro
Kinder (bis 5 Jahre) 318 Euro

Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden bis zur Höhe der als angemessen geltenden Beträge übernommen. Als angemessen gilt in der Regel für eine Person ein Wohnraum von 45 bis 50 Quadratmetern und für zwei Personen 60 Quadratmeter oder zwei Zimmer. Orientierung gibt hierbei der örtliche Mietspiegel.

Beispielrechnung zur Berechnung der Grundsicherung: Wie sich Bedarf, Einkommen und Vermögen auf die Leistung auswirken.

Beispielrechnung zur Höhe der Grundsicherung:

Ein Rentner bezieht eine monatliche Rente von 810 Euro. Seine Warmmiete beträgt 460 Euro. Der Regelbedarf für eine alleinstehende Person liegt bei 563 Euro. Der Gesamtbedarf beträgt somit 563 Euro + 460 Euro = 1023 Euro. Da seine Rente 810 Euro beträgt, ergibt sich eine Differenz von 1023 Euro - 810 Euro = 213 Euro, die ihm als Grundsicherung zusätzlich ausgezahlt werden.

Wird ein zusätzliches Einkommen aus einem Minijob erzielt, wird dieses teilweise angerechnet, was die Höhe der Grundsicherung entsprechend reduziert.

Was zählt als Einkommen und Vermögen?

Einkommen: Zu den anrechenbaren Einkünften zählen:

  • Renten und Pensionen jeder Art (auch aus dem In- und Ausland).
  • Erwerbseinkommen.
  • Die Riesterrente, wenn sie ausgezahlt wird. Seit 2018 bleibt ein Betrag von 100 Euro aus einer zusätzlichen Altersvorsorge wie der Riesterrente anrechnungsfrei.
  • Kindergeld.

Das Einkommen des Partners wird ebenfalls berücksichtigt, soweit es dessen eigenen Bedarf übersteigt. Das Einkommen von Kindern und Eltern wird grundsätzlich nicht angerechnet, es sei denn, es liegt über 100.000 Euro im Jahr.

Vermögen: Vorhandenes Vermögen muss grundsätzlich aufgebraucht werden, bevor Grundsicherung beansprucht werden kann. Es gibt jedoch Freibeträge für das sogenannte Schonvermögen:

  • 10.000 Euro für Alleinstehende.
  • 20.000 Euro für Verheiratete oder Partner in einer Lebensgemeinschaft.

Darüber hinaus bleiben bestimmte Vermögenswerte geschützt, wie beispielsweise Familien- oder Erbstücke, deren ideeller Wert den Verkaufswert weit übersteigt, sowie angemessener Hausrat und ein angemessenes, selbst genutztes Hausgrundstück oder eine Wohnung.

Wo und wie beantragt man Grundsicherung?

Die Grundsicherung muss persönlich beantragt werden. Der Antrag ist direkt beim örtlichen Sozialamt zu stellen. Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind hierfür nicht zuständig, leiten aber unter Umständen Anträge weiter, wenn sie im Rentenbescheid enthalten sind.

Wichtige Hinweise zur Antragstellung:

  • Um Grundsicherung zu erhalten, müssen Antragsteller ihre persönlichen Verhältnisse offenlegen, einschließlich sämtlicher Einkommen, Ersparnisse und Sachwerte.
  • Es ist Pflicht, anzugeben, wo und mit wem man zusammenlebt.
  • Die Leistung wird grundsätzlich für zwölf Monate bewilligt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
  • Eine rückwirkende Leistungsgewährung ist nicht möglich, daher sollte der Antrag rechtzeitig gestellt werden.

Sofern kein Antragsformular vom Rentenversicherungsträger erhalten wurde, sollte dieses beim zuständigen Sozialamt angefordert werden.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen - Schritt für Schritt

Warum verzichten viele Rentner auf die Grundsicherung?

Trotz eines neuen Rekordhochs bei den Empfängern von Grundsicherung im Alter verzichten viele Berechtigte auf diese Leistung. Schätzungen zufolge haben fast drei Viertel der Rentner mit Anspruch auf Grundsicherung diese nicht beantragt. Häufige Gründe hierfür sind:

  • Unwissenheit: Viele Rentner kennen die Leistung nicht oder sind sich nicht bewusst, dass sie ihnen zusteht.
  • Scham: Die Annahme staatlicher Hilfen ist für viele immer noch mit einem Stigma behaftet.
  • Bürokratische Hürden: Die Komplexität der Sozialleistungen und Antragsverfahren kann abschreckend wirken.
  • Angst vor Rückforderungen an Angehörige: Manche befürchten, dass ihre Angehörigen die staatliche Hilfe zurückerstatten müssen (was nur unter bestimmten Umständen gilt).
  • Niedriger erwarteter Betrag: Wenn der erwartete Zuschuss gering ist, verzichten manche auf den Antrag.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund rät Betroffenen: Wer ein Einkommen von unter 865 Euro pro Monat hat, sollte den Anspruch auf Grundsicherung prüfen lassen.

Unterstützung durch Sozialverbände

Organisationen wie der Sozialverband VdK bieten ihren Mitgliedern Unterstützung bei Fragen rund um die Grundsicherung an. Sie helfen bei der Antragstellung und gegebenenfalls bei Widerspruchsverfahren. Rechtsberaterinnen und -berater in diesen Verbänden wissen aus Erfahrung, dass viele Mitglieder Anspruch auf Sozialleistungen hätten, diese aber nicht beantragen.

tags: #pampers #grundversorgjng #rentner