Eine Behinderung sollte dem Wunsch nach einem Kind nicht im Wege stehen. Elternsein ist manchmal anstrengend, besonders wenn man körperlich oder psychisch beeinträchtigt ist. Verschiedene Hilfsangebote erleichtern das Leben von Eltern mit Behinderungen.
Das Recht auf ein Kind und das Sorgerecht
Jeder Mensch hat das Recht, eine Familie zu gründen. Menschen mit Behinderungen dürfen selbst entscheiden, ob sie ein Kind bekommen möchten. Auch die Anzahl der Kinder ist ihre persönliche Entscheidung.
Das Sorgerecht haben immer die Eltern. Das gilt auch für Eltern mit Behinderungen. Das Jugendamt kann im Einzelfall prüfen, ob das Kindeswohl gegeben ist. Im Streitfall kann ein Familiengericht darüber entscheiden.
Finanzielle Unterstützung: Elterngeld
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen.
Wenn Sie Ihr Kind betreuen, können Sie Elterngeld bekommen. Wenn Sie weitere Kinder haben, die ebenfalls in Ihrem Haushalt leben, dann können Sie einen Zuschlag auf Ihr Elterngeld erhalten - den sogenannten "Geschwisterbonus". Für Eltern von Kindern mit Behinderungen gelten hierbei besondere Regelungen.
Wenn es einem Elternteil unmöglich ist, das Kind zu betreuen, zum Beispiel weil er krank ist oder eine Behinderung hat, kann der andere Elternteil Elterngeld bekommen wie ein alleinerziehender Elternteil. Der andere Elternteil kann dann zum Beispiel die Partnermonate allein bekommen. Er kann auch den Partnerschaftsbonus allein bekommen.
Wenn Eltern aufgrund ihrer Behinderung ihr Kind nicht betreuen können, können Verwandte bis zum dritten Grad und ihre Ehegattinnen, Ehepartner, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner Elterngeld bekommen. Hierfür müssen sie die Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld erfüllen.
Hier finden Sie eine Übersicht weiterer Leistungen für Familien.

Unterstützungsangebote für Eltern mit Behinderung
Menschen mit Behinderungen können vor besonderen Herausforderungen stehen, wenn sie Eltern werden. In Berlin und bundesweit gibt es verschiedene Hilfs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Eltern mit verschiedenen Formen von Behinderungen.
Elternassistenz
Die Aufgaben als Eltern können für Menschen mit Behinderungen sehr anstrengend sein. Eine Elternassistenz hilft bei der Pflege und Versorgung des Kindes. Die Eltern entscheiden dabei, welche Hilfen sie benötigen. Die Erziehung bleibt die Aufgabe der Eltern. Eine Elternassistenz kann vom Persönlichen Budget bezahlt werden.
Zur Elternassistenz gehören unter anderem die Pflege und Versorgung des Kindes, Assistenz bei der altersgerechten Entwicklung des Kindes, Hilfen im Haushalt, die Begleitung außerhalb der Wohnung und die Betreuung des Kindes während möglicher Therapiezeiten eines Elternteils. Die Elternassistenz ist unabhängig von der persönlichen Assistenz eines Elternteils mit Behinderung.
Beim Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern e.V. erhalten Sie mehr Informationen.

Begleitete Elternschaft
Eltern mit geistiger und psychischer Behinderung können in ihrem Alltag als Eltern begleitet werden. Je nach Bedarf werden die Eltern im Haushalt, bei der Kindererziehung oder bei persönlichen Themen beraten und unterstützt.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Begleitete Elternschaft befasst sich mit den Problemen, Wünschen und Sorgen von Eltern mit geistiger Behinderung. Unterstützung in Ihrer Nähe finden Sie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Begleitete Elternschaft.
Hilfsmittel im Alltag
Je nach Art der Behinderung benötigen Eltern bestimmte Hilfsmittel, die den Alltag mit dem Kind erleichtern. Hierzu gehören angepasste Baby-Tragen, besondere Wickeltische und Kinderwagen.
Eltern mit Behinderung können über die Krankenkasse Hilfsmittel für die Versorgung ihrer Kinder beantragen.
Spezifische Angebote für verschiedene Behinderungen
Beratung und Hilfen für gehörlose Eltern
Gehörlose und schwerhörige Menschen, die medizinische oder soziale Leistungen in Anspruch nehmen, haben das Recht auf die Kommunikation, die sie brauchen. Da in medizinischen oder sozialen Einrichtungen keine oder nur wenige Menschen die Deutsche Gebärdensprache beherrschen, braucht es oft eine Gebärdensprach-Verdolmetschung.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für das Dolmetschen bei Arztbesuchen, bei Terminen mit der Hebamme und bei ambulanten Behandlungen im Krankenhaus.
Die Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen in Berlin e. V. (GFGB) bietet eine Sozialberatung für gehörlose Menschen an. Sie hilft bei Fragen zu Ämtern, Behörden und technischen Hilfsmitteln, berät rund um die Beantragung von Sozialleistungen und unterstützt beim Schriftverkehr mit den Ämtern und dem Ausfüllen von Formularen.
Weitere Informationsangebote für gehörlose Eltern:
- Familienplanung.de: Hörbehindert oder gehörlos ein Kind bekommen
- Deutscher Gehörlosen-Bund e. V.: Tipps für gehörlose Patienten - Hinweise zur Kommunikation mit Ärzten und zum Recht auf Gebärdensprache (PDF)
- Deutscher Gehörlosen-Bund e. V.: Der gehörlose Patient - Zum Umgang mit gehörlosen Patienten.
Blinde und sehbehinderte Eltern
Eine Sehbehinderung ist kein generelles medizinisches Risiko bei einer Schwangerschaft. Wenn Sie wegen Ihrer Sehbehinderung regelmäßig Medikamente nehmen, sollten Sie jedoch, wenn möglich, schon vor der Schwangerschaft Rücksprache mit Ihrer Augenärztin beziehungsweise Ihrem Augenarzt halten.
Eltern mit körperlichen Beeinträchtigungen
Eine körperliche Behinderung, wie beispielsweise eine Querschnittslähmung, steht einer Schwangerschaft zunächst nicht im Wege. Je nach Art der Beeinträchtigung kann es jedoch verschiedene Besonderheiten geben, die eine gute medizinische Begleitung nötig machen.
In Berlin gibt es das BG Klinikum Unfallkrankenhaus. Das Behandlungszentrum für Rückenmarkverletzte betreut nicht nur Patientinnen und Patienten mit akuten Verletzungen des Rückenmarks. Im Rahmen der „lebenslangen Nachsorge“ ist das Team im Klinikum speziell für die Behandlung und Betreuung querschnittgelähmer Menschen ausgebildet.
Weitere Informationsangebote für Eltern mit körperlichen Beeinträchtigungen:
- Familienplanung.de: Schwangerschaft und Querschnittslähmung
- Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V.: Beratung
Wenn ein Elternteil schwer krank wird
Wird ein Elternteil schwer krank, ist es nicht immer leicht, mit den eigenen Kindern über die Krankheit zu sprechen. Eine schwere Krankheit der Mutter oder des Vaters bereitet Kindern nicht nur Sorgen, sie haben auch viele Fragen.
Das „Krankheitslexikon für Kinder“ der Ernst Freiberger Stiftung kann dabei helfen, mit Kindern altersgerecht über die Krankheit, ihre Fragen, Sorgen und Ängste zu sprechen.
Aus dem Forschungsprojekt FamGesund der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin ist der Elternbrief „Wenn ein Elternteil chronisch erkrankt“ (PDF) hervorgegangen.

Erste Hilfe bei familiären Krisen
Wie in allen Familien, kommt es auch bei Familien chronisch kranker Eltern oder Eltern mit Behinderung zu Krisen und Ausnahmesituationen.
Das Young Carer Zentrum WINDSCHATTEN ist eine Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche mit schwer kranken Familienmitgliedern aus ganz Berlin. Auch Eltern bekommen hier Unterstützung. WINDSCHATTEN ist ein Ort zum Durchatmen und Kraft tanken, aber auch zum Spaß haben und Kennenlernen von Gleichaltrigen, denen es ähnlich geht.
Die Berliner Krebsgesellschaft e. V. hat ein spezielles Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche, deren Eltern an Krebs erkrankt sind. Sie beraten auch Eltern, die ob ihrer Erkrankung unsicher im Umgang mit ihren Kindern sind.
Rechtliche Rahmenbedingungen und UN-Behindertenrechtskonvention
Elternschaft ist ein Menschenrecht - selbstverständlich auch für Menschen mit Behinderung. Das ist in der UN-Behindertenrechtskonvention festgehalten. Deutschland hat die Menschenrechtskonvention unterzeichnet und sich damit verpflichtet, Benachteiligungen von Eltern mit Behinderungen abzubauen.
Barrieren können aber schon während der Familienplanung oder Schwangerschaft entstehen. Etwa wenn gehörlose Menschen auf eine Gebärden-Verdolmetschung beim Arztbesuch oder der Familien- oder Schwangerschaftsberatung angewiesen sind.
Für das Sorgerecht ist es nicht wichtig, ob die Eltern eine Behinderung haben oder nicht. Auch das ist in der Behindertenrechtskonvention festgeschrieben. Wichtig ist, dass Menschen mit Behinderung Unterstützung finden können, wenn sie sie brauchen.
Seit dem 1. Januar 2020 ist der Rechtsanspruch auf „unterstützende“ und qualifizierte Elternassistenz gesetzlich in § 78 Abs.1 und 3 SGB IX verankert. Die Einordnung der benötigten Hilfen in diese beiden Begriffe erfolgt im Rahmen des Gesamtplanverfahrens. Mit diesem Rechtsanspruch ist sowohl Elternassistenz nach dem Modell der Persönlichen Assistenz als auch die Unterstützung im Rahmen der Begleiteten Elternschaft als Teilhabeleistung rechtlich geregelt.
Unterstützungskonzepte: Elternassistenz vs. Begleitete Elternschaft
In der Praxis wird häufig zwischen Elternassistenz und begleiteter Elternschaft unterschieden:
- Elternassistenz: Der Begriff Elternassistenz wird dabei überwiegend für Familien verwendet, in denen Eltern mit einer Körperbehinderung die Betreuung ihres Kindes zwar selbst planen und steuern, diese aufgrund ihrer körperlichen Beeinträchtigung allerdings nur mit Unterstützung umsetzen können.
- Begleitete Elternschaft: Der Begriff Begleitete Elternschaft wird hingegen für Familien gebraucht, in denen Eltern mit einer geistigen Behinderung oder Lernschwierigkeiten Unterstützung brauchen, um die Grundbedürfnisse ihres Kindes wahrzunehmen und diesen nachzukommen.
Die Elternassistenz ist eine personelle Unterstützung, bei der Eltern mit Behinderung selbst die Anleitung übernehmen; die Assistenzkraft führt ausschließlich Tätigkeiten nach Anweisung aus. Das Konzept der Elternassistenz wurde in Anlehnung an die Persönliche Assistenz von Menschen mit Behinderung entwickelt. Es kann im Arbeitgebermodell organisiert werden oder ein ambulanter Dienst in Anspruch genommen werden. Beide Formen sind als Persönliches Budget möglich.
Begleitete Elternschaft verbindet Leistungen des ambulant unterstützten Wohnens mit sozialpädagogischer Familienhilfe. Durch diese Form der Unterstützung werden Eltern mit Lernschwierigkeiten befähigt, ihre Elternrolle wahrzunehmen. Vereinzelt wird Begleitete Elternschaft auch als stationäre Hilfe angeboten. Begleitete Elternschaft ist eine Form der qualifizierten Elternassistenz.
Insbesondere bei der begleiteten Elternschaft sind je nach Einzelfall sowohl Leistungen der Eingliederungshilfe als auch Leistungen der Jugendhilfe (Hilfe zur Erziehung) denkbar. In der Praxis kommt es deshalb immer wieder zu Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen dem Träger der Eingliederungshilfe und dem Jugendhilfeträger.

Umgang mit Vorurteilen und Diskriminierung
Viele Frauen mit Behinderung wünschen sich Kinder. Andere sind bereits Mutter. Manchmal brauchen sie Unterstützung bei der Erziehung und Versorgung der Kinder. Doch statt Hilfe bekommen sie häufig Gründe zu hören, warum sie lieber keine Kinder haben sollten.
Dabei ist das Recht auf Elternschaft ein Menschenrecht. Frauen mit Behinderung haben es manchmal schwer, wenn sie sich ein Kind wünschen. Oft gibt es Vorurteile gegen sie und ihren Kinderwunsch. Zum Beispiel, dass sie sich nicht richtig um das Kind kümmern können. Oder, dass sie keine Verantwortung für einen Menschen übernehmen sollten, wenn sie selbst Unterstützung brauchen.
„Jeder Mensch hat das Recht auf Mutterschaft - auf Selbstbestimmung, Freiheit und Respekt. Gerade als Mama mit Behinderung ist der Weg steinig. Aber wir gehen ihn - gemeinsam, stark und mit Liebe.“
Die Doku mit Sara Rocha aus Portugal erzählt von ihrem Kampf gegen die Zwangssterilisation: „Niemand hat das Recht zu entscheiden, ob jemand eine gute Mutter sein kann.“ Sie vernetzt sich mit Betroffenen überall in Europa, setzt sich für ein verbindliches Gesetz gegen diese Praxis ein - und zeigt, wie Elternschaft mit Unterstützung gelingen kann.
Die Geschichten von Rosario in Spanien oder von Piroska in Ungarn zeigen, dass Zwang über viele Wege erfolgen kann - und oft unter dem Deckmantel des Schutzes verborgen wird. Für viele Betroffene ist das mehr als eine politische Debatte. Das Gefühl als betroffene Mama ist: Du wirst beurteilt, kriminalisiert, übergangen, nicht ernst genommen. Weil ich im Rollstuhl sitze, weil mein Körper anders funktioniert.
Elternassistenz, begleitete Elternschaft und barrierefreie Angebote, solche Unterstützungsformen sind kein Luxus, sondern absolut notwendig. Sie öffnen Räume, in denen Eltern mit Behinderung als gleichberechtigt akzeptiert werden.
Informationen und Beratung
Wenn klar ist, dass ein Kind beeinträchtigt auf die Welt kommen wird, stellen sich werdende Eltern viele Fragen. Was wird aus mir und meiner Familie? Woher kommt Hilfe und wie viel?
Informationen und Unterstützung gibt es dann nicht nur bei der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt, sondern auch in der Schwangerenberatungsstelle, bei Hebammen und in Selbsthilfegruppen.
Nach der Diagnose: Hilfen in der Schwangerschaft
Eltern eines beeinträchtigten Kindes stehen schon in der Schwangerschaft besondere Hilfen zu. Das beginnt bei der medizinischen Betreuung, etwa wenn spezielle Untersuchungen nötig sind. Damit lassen sich das Ausmaß der Beeinträchtigung und die Entwicklung des Kindes abklären.
Werdende Eltern haben zudem einen gesetzlichen Anspruch auf psychosoziale Begleitung durch eine Schwangerenberatungsstelle. Dort gehen die Beraterinnen und Berater individuell auf die persönliche Lebenssituation, das Umfeld und die vorhandenen Ressourcen der Eltern ein.
Wie in jeder Schwangerschaft besteht zudem der Anspruch auf eine von den Krankenkassen finanzierte Hebammenbetreuung. Es kann sinnvoll sein, eine Hebamme zu suchen, die mit solchen besonderen Schwangerschaften vertraut ist.
Nach der Geburt den Alltag organisieren
Viele Eltern sind in der ersten Zeit nach der Geburt vor allem mit der Bewältigung des Alltags beschäftigt. Vielleicht sind häufige Arztbesuche oder Klinikaufenthalte des Kindes und etliche Ämterbesuche notwendig.
Die Versorgung eines körperlich oder mental beeinträchtigten Kindes kann aufwändig und anstrengend werden. Familienentlastende Dienste wie Haushaltshilfen und ambulante Pflegedienste können deshalb zur Betreuung des Kindes auch ins Haus kommen. Außerdem gibt es Hilfen wie Verhinderungspflege, Kurzzeitbetreuung und -pflege bei eigener Krankheit und Fahrdienste.
Von anderen Betroffenen lernen: Selbsthilfegruppen
Nicht nur der Rat von Fachleuten ist für Eltern eines beeinträchtigten Kindes wichtig. Vielen Eltern hilft auch der Austausch mit anderen Müttern und Vätern in einer Selbsthilfegruppe. Die Gespräche dort eröffnen häufig eine andere Sicht auf das Leben mit dem Kind.
Mütter und Väter in Selbsthilfegruppen sind gewissermaßen ebenfalls auch Expertinnen und Experten, denn sie kennen sich im Dschungel des Hilfesystems und im Umgang mit Ämtern, Krankenkassen und Verbänden gut aus. Sie können Tipps und Rückhalt beim Durchsetzen von berechtigten Ansprüchen geben.
Unterstützung in Anspruch nehmen
Die Eltern müssen nicht alles allein schaffen. Entlasten kann zum Beispiel die Begleitung durch eine Familienhebamme, die bis zu einem Jahr nach der Geburt des Kindes Hausbesuche macht. Sie hilft auch bei der Versorgung des Kindes.
Auch für Geschwisterkinder kann das Leben mit einem beeinträchtigten Kind herausfordernd sein. Manchmal benötigt das beeinträchtigte Kind so viel Aufmerksamkeit, dass die anderen Familienmitglieder ihre Bedürfnisse immer wieder zurückstellen müssen.
Netzwerke schaffen
Es hilft oft, Familienmitglieder oder andere Menschen im nahen Umfeld so früh und so weit wie möglich in die neue Situation mit einzubeziehen. Das kann sehr entlastend sein, wenn eine größere Gruppe vertrauter Menschen den Eltern Akzeptanz, Schutz und praktische Unterstützung bietet.
Angebote zur Frühförderung nutzen
Die Entwicklung von Kindern lässt sich nie voraussagen. Aber auch geistig oder körperlich beeinträchtigte Kinder machen Fortschritte. Einige Beeinträchtigungen lassen sich durch Frühförderung ausgleichen.
Eltern können sich schon in der Schwangerschaft mit staatlich finanzierten Frühförderstellen in Verbindung setzen. Dort arbeiten Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendmedizin, Psychologie, Physio- und Beschäftigungstherapie, Sprach- und Stimmtherapie und Heilpädagogik. Sie helfen, die Wahrnehmung, Beweglichkeit und Sprache sowie die Kontakt- und Alltagsfähigkeiten des Kindes zu entwickeln und zu fördern.
Entwicklungsverzögerungen bei Kindern – so hilft Frühförderung
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