Milchzahn ausgeschlagen: Was tun bei einem Unfall?

Das menschliche Gebiss besteht normalerweise aus 28 bis 32 Zähnen, je nachdem, ob die Weisheitszähne aus Platzmangel entfernt wurden oder immer noch den hinteren Teil des Kiefers bewohnen. Bei einem erwachsenen Menschen ist der Zahnverlust jedoch eine etwas weniger spaßige Angelegenheit. Nicht nur das äußere Erscheinungsbild wird in Mitleidenschaft gezogen, wenn es sich beispielsweise um einen der vorderen Schneidezähne handelt. Eine Behandlung beim Zahnarzt bleibt in den meisten Fällen nicht aus. Neben den Schmerzen an Kiefer und Zahnfleisch kann außerdem das äußere Erscheinungsbild in Mitleidenschaft gezogen werden, wenn es sich beispielsweise um einen der vorderen Schneidezähne handelt. Weiterhin kann die Nahrungsaufnahme durch einen Zahnverlust erschwert sein.

Schmerzensgeld bei Zahnverlust durch Fremdeinwirkung

Haben Sie einen Zahn oder mehrere Zähne unverschuldet durch das Fremdeinwirken einer dritten Person verloren, können Sie in der Regel Schmerzensgeld beanspruchen. Laut § 253 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld immer dann, wenn der Schaden bzw. die Verletzung vom Geschädigten nicht verschuldet wurde. Schmerzensgeld bei Zahnverlust können Geschädigte demzufolge dann beantragen, wenn sie nachweislich keine Schuld an der jeweiligen Verletzung tragen. Doch wie hoch ist das Schmerzensgeld, wenn ein Zahn ausgeschlagen wurde? Um die Höhe der Entschädigungssumme festsetzen zu können, wird meist eine sogenannte Schmerzensgeldtabelle zurate gezogen. Diese enthält Urteile zur Höhe vom Schmerzensgeld bei Zahnverlust, die in der Vergangenheit von diversen Gerichten getroffen wurden.

Es kann durchaus von Vorteil sein, die Unterstützung von einem Anwalt einzuholen, wenn Sie Schmerzensgeld bei Zahnverlust beantragen möchten. Er kann Sie sowohl über die genaue Vorgehensweise dabei informieren als auch Versuchen der Versicherung entgegenwirken, die zu zahlende Summe zu schmälern.

Zahnunfälle bei Kindern: Häufigkeit und Ursachen

Darum sind Zahnunfälle bei Kindern relativ häufig. Ritterkampf, Monsterjagd oder einfach nur Fangen: unsere Kleinen lieben es, herumzutoben. Dabei passieren jedoch leider immer wieder kleinere oder größere Unfälle. Hinzu kommt, dass bei Milchzähnen die Wurzeln irgendwann zurückgehen, was ebenfalls die Wahrscheinlichkeit eines Zahnunfalls erhöht. Laut Bundesverband der Kinderzahnärzte erleiden etwa 25 bis 30 Prozent aller Kinder bis zum 16. Lebensjahr einen Zahnunfall. Jungs sind davon häufiger betroffen als Mädchen.

Ab dem Grundschulalter hilft es schon, auf die Gefahren beim wilden Toben hinzuweisen, um das Risiko von Zahnunfällen zu senken. Vermeiden Sie zuhause Stolperfallen und achten Sie beim Sport auf die richtige Ausrüstung, zum Beispiel eine Zahnschutzschiene beim Eishockey. Auch regelmäßige Bewegung hilft, Zahnunfälle zu vermeiden.

Kinder beim Toben auf einem Spielplatz, eine Szene, die auf mögliche Zahnunfälle hindeutet.

Milchzahn ausgeschlagen - Was ist zu tun?

Wenn sich Kinder bei einem Unfall die Zähne ausschlagen, ist der Schock oft groß. Umso wichtiger ist es, die Kleinen zu beruhigen. Dann gilt es, den verlorenen Zahn zu finden. Falls der Zahn mit Wurzel ausgeschlagen wurde, dürfen Sie diese nicht berühren. Fassen Sie nur die Krone an. Packen Sie den ausgeschlagenen Zahn in eine spezielle Rettungsbox aus der Apotheke, ohne ihn zu reinigen oder zu desinfizieren. Alternativ können Sie ihn auch in kalter, fettarmer H-Milch, einer isotonen Kochsalzlösung oder einem Gefrierbeutel zur Kinderzahnpraxis bringen.

Handelt es sich um einen Milchzahn, wird ihn der Kinderarzt meist nicht wieder einsetzen. Grund dafür: ein nachfolgender bleibender Zahn darf durch den Zahnunfall Ihres Kindes nicht beeinträchtigt werden. Da der Zahnkeim sehr empfindlich ist, käme er beim Reimplantieren des Milchzahns leicht zu Schaden.

Bei Blutungen beißen Sie einen Verbandmull oder eine saugfähige Kompresse (z. B. Gaze) auf die Wunde. Haben Sie keinen Verbandskasten in der Nähe, können Sie auch ein sauberes, fusselfreies Stofftaschentuch o. Ä.. verwenden. Kühlen Sie die Wunde vorsichtig von außen. Informieren Sie bei Kindern oder Jugendlichen rasch die Eltern. Versorgen Sie den abgebrochenen oder ausgefallenen Zahn.

Szenario 1: Der Zahn ist ausgeschlagen oder abgebrochen

Finden Sie den Zahn bzw. das Zahnstück möglichst schnell! Fassen Sie den ausgeschlagenen Zahn nur an der Zahnkrone und nicht an der Zahnwurzel an. Säubern oder desinfizieren Sie den Zahn nicht, um das Gewebe nicht zu zerstören. Legen Sie den Zahn sofort in die SOS-Zahnrettungsbox. Transportieren Sie den Zahn auf keinen Fall in Wasser oder dem Mund des Kindes. Die Zellen sterben so ab, außerdem ist die Gefahr für Verschlucken zu groß. Suchen Sie schnellstmöglich einen Zahnarzt oder eine Zahnklinik auf. Das Gewebe auf der Zahnwurzel darf nicht austrocknen, um die Chancen zur Zahnrettung zu erhalten. Wird der Zahn in der Nährlösung einer Zahnrettungsbox transportiert, können die Zellen bis zu 48 Stunden überleben.

Szenario 2: Der Zahn ist gelockert oder verschoben

Lassen Sie die Zahnsituation so, wie sie ist und manipulieren Sie nicht am Zahn herum. Versuchen Sie nicht, den Zahn selbst wieder zu richten. Suchen Sie schnellstmöglich einen Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen/ Oralchirurgen/Zahnarzt oder eine Zahnklinik auf.

Szenario 3: Der Zahn ist nur noch teilweise zu sehen

Der Zahn hat sich in den Kiefer verschoben. Gehen Sie mit dem Kind in eine Zahnklinik oder zu einem Zahnarzt.

Szenario 4: Die Zähne passen nicht mehr übereinander

Entweder ist der Kiefer ausgerenkt oder der Unter- oder Oberkiefer ist gebrochen. Suchen Sie eine Zahnklinik oder eine kieferchirurgische Praxis auf.

Szenario 5: Die Zähne sehen nicht beschädigt aus

Gehen Sie trotzdem zum Zahnarzt. Auch wenn auf den ersten Blick keine Beschädigung zu sehen ist, kann die Wurzel einen Schaden genommen und z. B. gebrochen sein. So kann es später noch zu Folgeschäden kommen.

Eine Illustration, die zeigt, wie ein ausgeschlagener Zahn korrekt in einer Zahnrettungsbox aufbewahrt wird.

Abgebrochener Zahn bei Kindern - Das sollten Eltern beachten

Der Zahn ist nicht komplett herausgeschlagen, aber ein Stück ist abgebrochen? Bei kleineren Stückchen ist oft keine Behandlung nötig. Die Kinderzahnpraxis sollten Sie aber sicherheitshalber trotzdem besuchen. Womöglich glättet der Mediziner dann die geschädigte Stelle.

Bricht ein größerer Teil vom Zahn ab, kann der darunter liegende Nerv betroffen sein. Je nach Situation bekommt Ihr Kind dann ein Medikament und eine Füllung - oder der Zahn muss komplett entfernt werden.

Zahn wackelt nach Sturz - Was tun?

Ihr Kind ist hingefallen und jetzt wackelt es im Gebiss? Wenn ein Zahn nach einem Sturz locker ist, dürfen Sie ihn nicht in die ursprüngliche Position zurückziehen. Gleiches gilt, wenn er sich verschoben hat.

Besuchen Sie stattdessen den Kinderzahnarzt. Dieser stellt den Lockerungsgrad fest. Wackelt der betroffene Zahn nur leicht, wächst er meist von alleine wieder fest. Das dauert in der Regel ein paar Monate. Um den Heilungsprozess zu fördern, sollten Sie die Mahlzeiten Ihres Kindes möglichst klein schneiden oder Suppen und andere flüssige Gerichte zubereiten.

Wenn der Zahn stark wackelt, aber nicht von selbst rausfällt, zieht ihn der Zahnarzt. Das trifft auch auf Milchzähne zu, da so Schäden am bleibenden Zahn verhindert werden.

Verfärbter Zahn - Verschwindet der Grauton von selbst?

Wenn sich der Zahn kurz nach einem Sturz grau verfärbt, handelt es sich häufig um einen Bluterguss. Im Inneren des Zahns befinden sich nämlich Blutgefäße, die beim Aufprall platzen können. Meist zeigt sich die Verfärbung erst ein bis fünf Tage nach dem Unfall. Die gute Nachricht: nach zwei bis vier Wochen verschwindet das Hämatom von selbst. Allerdings kann eine leicht gelbe Verfärbung im Vergleich zu den benachbarten Zähnen bestehen bleiben.

Falls sich der Zahn erst mehrere Wochen nach dem Sturz grau verfärbt, ist die Lage leider anders. In diesem Fall ist er wahrscheinlich abgestorben. Der Kinderzahnarzt entfernt ihn dann. Das gilt auch bei Milchzähnen, um eine Schädigung des nachfolgenden Zahns zu verhindern.

Die Rolle der Unfallversicherung bei Zahnverlust

Ein Unfall wirft mich nicht aus der Bahn! Verletzung bei einer Maschinenbedienung oder Unfälle auf dem Werksgelände - solche Unglücke gelten klar als Arbeitsunfall. Zahnersatz nach einem Unfall kann schnell sehr kostspielig werden. Eine spezielle Versicherung bietet hier wichtigen Schutz, indem sie je nach Vertragsbedingungen die Kosten übernimmt.

Definition eines Unfalls im Versicherungsjargon

Im Versicherungsjargon wird ein Unfall als ein plötzliches, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis definiert, das zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung führt. Dies bedeutet, dass die Kosten für Zahnersatz nur dann übernommen werden, wenn der Schaden durch ein solches plötzliches Ereignis verursacht wurde. Beispiele hierfür können Stürze, Sportunfälle oder Verkehrsunfälle sein, die zu einem direkten Schaden an den Zähnen führen.

Szenarien, in denen die Unfallversicherung den Zahnersatz abdeckt

Die Versicherung greift in verschiedenen Szenarien. Ein typisches Beispiel ist ein Fahrradunfall, bei dem jemand auf den Mund stürzt und sich die Zähne bricht. Auch bei Sportunfällen, bei denen Zähne durch Schläge oder Stürze beschädigt werden, kann sie die Kosten übernehmen. Allerdings ist zu beachten, dass Eigenverschulden, wie etwa das Tragen einer Zahnspange ohne ausreichenden Schutz oder die Teilnahme an Risikosportarten, den Versicherungsschutz einschränken kann.

Mögliche Leistungen der Unfallversicherung

Die Leistungen der Versicherung bei Zahnschäden können vielfältig sein. Sie umfassen in der Regel:

  • Kostenübernahme für den Zahnersatz: Hierzu gehören Kosten für Kronen, Brücken, Prothesen oder Implantate.
  • Zahnärztliche Behandlung: Die Versicherung kann auch die Kosten für die zahnärztliche Behandlung selbst, wie zum Beispiel Wurzelbehandlungen, übernehmen.
  • Reha-Maßnahmen: Bei schwerwiegenden Unfällen können auch Rehabilitationsmaßnahmen abgedeckt sein, um die Kau- und Sprechfunktion wiederherzustellen.

Unterschiede zwischen privaten Unfallversicherungen und gesetzlichen Unfallversicherungsträgern

Private Versicherungen bieten oft einen umfassenderen Schutz und übernehmen die Kosten in einem breiteren Spektrum von Unfällen. Gesetzliche Unfallversicherungsträger, wie die Berufsgenossenschaft, greifen in der Regel nur bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen (Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit oder nach Hause) ein.

Höhe der Kostenerstattung und Versicherungssumme

Die Höhe der Kostenerstattung hängt von der gewählten Versicherung und der vereinbarten Deckungssumme ab. Bei hochwertigen Tarifen kann die Versicherung die gesamten Kosten, einschließlich der Laborkosten, der zahnärztlichen Behandlung und des verwendeten Materials, übernehmen. In anderen Fällen kann es eine Deckelung geben, sodass nur ein Teil der Kosten erstattet wird. Die Versicherungssumme ist der maximale Betrag, den die Unfallversicherung im Schadensfall auszahlt. Bei Zahnschäden wird diese Summe im Versicherungsvertrag festgelegt und kann je nach gewähltem Tarif unterschiedlich hoch sein. Die Höhe der Versicherungssumme hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die individuellen Wünsche des Versicherten, das gewählte Leistungspaket und das damit verbundene Risiko.

Die Rolle des Zahnarztes bei der Diagnose und dem Behandlungsplan

Der Zahnarzt spielt eine zentrale Rolle bei der Behandlung von Zahnschäden nach einem Unfall. Er stellt die Diagnose, erstellt einen Behandlungsplan und setzt sich mit der Versicherung in Verbindung, um die Kostenübernahme zu klären. Ein detaillierter Plan ist unerlässlich, um die genauen Kosten für den Zahnersatz zu ermitteln und die Abwicklung mit der Versicherung zu erleichtern.

Nach einem Unfall erfolgt zunächst die Diagnosestellung durch den Zahnarzt. Anschließend wird ein Behandlungsplan erstellt, der die erforderlichen Schritte für die Wiederherstellung der Zahnfunktion und -ästhetik beschreibt. Je nach Schwere des Zahnschadens kann dies die Anfertigung von Kronen, Brücken, Implantaten oder Prothesen umfassen.

Wer kommt für die Kosten eines Zahnunfalls auf?

Die Kostenübernahme nach einem Zahnunfall hängt maßgeblich von der Art der Versicherung und den jeweiligen Bedingungen ab. Unterschiedliche Versicherungsarten übernehmen dabei spezifische Leistungen.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die unmittelbaren Kosten, die durch einen Zahnunfall entstehen. Dazu zählen ärztliche Behandlungen, Laborkosten und Zahnarzthonorare. Die Leistungen orientieren sich am Sachleistungsprinzip und sind darauf ausgerichtet, gesundheitliche Schäden durch den Unfall zu beheben. Zahnersatz wird durch einen festen Zuschuss bezuschusst, wobei die Patienten die Differenz zu den Gesamtkosten selbst tragen. Der Fokus liegt auf der Wiederherstellung der Funktionalität des Gebisses, während ästhetische Maßnahmen oder bereits vorher notwendige Behandlungen in der Regel nicht berücksichtigt werden.

Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt im Schadensfall Maßnahmen zur Wiederherstellung des Gesundheitszustands ab. Dies umfasst Kosten für Heilbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und bei schweren Unfallfolgen auch Rentenzahlungen. Die Leistungen sind durch das siebte Sozialgesetzbuch klar geregelt. Die Kosten für den Zahnersatz nach einem Zahnunfall werden nur dann übernommen, sofern er zur Wiederherstellung des ursprünglichen Gebisszustands notwendig ist. Maßnahmen, die über die reine Schadensbehebung hinausgehen, fallen üblicherweise nicht unter das Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung.

Private Unfallversicherung

Der Schwerpunkt der privaten Unfallversicherungen liegt auf der finanziellen Unterstützung. Zahnersatz nach einem Unfall wird hier unter dem Begriff „Kosmetische Operationen“ geführt. Dabei wird berücksichtigt, dass das Ersetzen ausgeschlagener Zähne auch funktionale Bedeutung hat. Zahnlücken können ohne Behandlung zu Folgeschäden wie Zahnfehlstellungen oder Kieferknochenabbau führen. Versicherte können Zahnersatzkosten geltend machen, sofern dies vertraglich vereinbart wurde. Die Höhe des Zuschusses ist meist begrenzt und richtet sich nach der individuell festgelegten Versicherungssumme.

Passiert das Gleiche während der Arbeitszeit, wird die Berufsgenossenschaft (BG) ähnlich verfahren. Wichtig ist, dass sich definieren lässt, welche Schäden durch den Unfall entstanden sind und wie der Zahnzustand davor war.

Zahnzusatzversicherung als Ergänzung

Gibt es spezielle Zahnzusatzversicherungen für Zahnunfälle? Die Zahnmedizin strebt stets den Erhalt natürlicher Zähne an. Das gilt auch bei einem Zahnunfall. Bei schwerwiegenden Schäden, wenn alle anderen Therapiemöglichkeiten erschöpft sind, werden Kronen, Brücken oder Implantate zur Lückenversorgung eingesetzt. Ist Zahnersatz nach einem Unfall nötig, übernehmen Zahnzusatzversicherungen alle Leistungen, die gesetzliche Krankenkassen nicht abdecken.

Darunter fallen hochwertige Materialien wie Keramik, Edelmetall-Inlays und Verblendungen. Bei Implantaten sind auch Kosten für den Knochenaufbau relevant. Wer sich für die zusätzliche Absicherung entscheidet, sollte mindestens 50 Prozent der Gesamtkosten abdecken lassen. Je nach Tarif sind auch abgestufte Kostendeckungen von 75 Prozent, 90 Prozent oder 100 Prozent möglich. Eine Zahnzusatzversicherung ist für all jene empfehlenswert, die beruflich oder privat ein erhöhtes Risiko für Zahnunfälle tragen, sei es durch sportliche Aktivitäten oder den Beruf. Ebenso raten Experten zum Abschluss, wenn im Falle eines Unfalls hochwertiger Zahnersatz wie Implantate oder Keramikkronen bevorzugt wird.

Mit der Zahnzusatzversicherung von DA Direkt können Sie die Zähne von Ihrem Kind einfach und kostengünstig absichern. Bei Zahnschäden durch Unfall leisten wir immer zu 100 % - egal, welchen Tarif Sie wählen.

Zahn verletzt, was dann? – Erste Hilfe beim dentalen Trauma

Prävention von Zahnunfällen

Ein 100-prozentiger Schutz, das Kind vor einem Zahnunfall zu schützen, gibt es leider nicht. Es genügt ein unvorsichtiger Schritt und schon liegt das Kind auf der Nase. Glücklicherweise führt nicht jeder Sturz direkt zu einer Verletzung im Mundraum. Gleiches gilt beim Sport. Es muss nicht das eigene Unvermögen sein, das zu einem Zahnunfall beim Kind führt. Auch der Ellenbogen eines unvorsichtigen Gegenspielers oder ein unerwartetes Objekt genügt, um sich einen Zahn auszuschlagen.

Der einfachste Weg, um einen Zahnunfall zu vermeiden, ist Aufklärung. Allein der Hinweis auf eine mögliche Gefahrensituation reicht häufig schon aus, um die Sinne des Kindes zu schärfen. Gewisse Situationen lassen sich zudem einüben und trainieren. Der Mensch im Allgemeinen und Kinder im Speziellen brauchen viel Bewegung! Damit lässt sich das Verletzungsrisiko Ihres Kindes effektiv reduzieren. Durch Laufen, Springen und Klettern verinnerlichen Kinder die Bewegungsabläufe. Das reduziert die Gefahr von Verletzungen.

Zahnunfälle beim Sport vermeiden

Es geht um den Bruchteil einer Sekunde. Eine ungeschickte Drehung beim Fußball und der Ellenbogen landet im Gesicht des Gegners. Es genügt schon ein kleiner Kieselstein, um die fröhliche Fahrt mit den Inlineskates abrupt enden zu lassen. Es braucht nicht viel und beim Sturz bricht der Zahn aus. Vermutlich kennen Sie den Mundschutz von Kontaktsportarten wie Boxen, Karate oder American Football. Noch sind sie nicht in “aller Munde”, doch die Einsatzgebiete von “Mouthguards” finden in immer mehr Sportarten Anwendung. Zumal der Kosten-Nutzen-Faktor unschlagbar ist. Er schützt vor Verletzungen der Zähne und beugt Gehirnerschütterungen vor.

Ein Mundschutz lässt sich im Sportgeschäft erwerben. Abhängig vom Einsatzzweck kann eine einfache Variante aus dem Fachgeschäft genügen. Ist das Verletzungsrisiko, wie zum Beispiel im Eishockey besonders hoch, ist die Version des Zahnarztes die bessere Wahl. Die Preise variieren nach Aufwand und Material. Meistens nimmt der Zahnarzt einen Zahnabdruck, erstellt daraus ein Gipsmodel und lässt die Schiene von einem Zahntechniker herstellen. Sportfachgeschäfte und Online-Shops bieten häufig Mouthguards passend zur Sportart an. Häufig gibt es nicht nur verschiedene Formen und Farben, sondern auch diverse Standardgrößen zur Auswahl. Viele lassen sich sogar an die eigene Zahnsituation anpassen. Dafür wird das “Mouthpiece” für kurze Zeit in heißes Wasser gelegt. Danach wird es in den Mund genommen und fest hinein gebissen. Preislich bewegen sich diese Modelle zwischen 5 EUR und 50 EUR.

Illustration eines Mundschutzes, der bei sportlichen Aktivitäten getragen wird.

tags: #milchzahn #ausgeschlagen #unfallversicherung