Masern stellen während der Schwangerschaft ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar, sowohl für die werdende Mutter als auch für das ungeborene Kind. Die Infektion kann zu schwerwiegenden Komplikationen führen, darunter Frühgeburten und bei Neugeborenen sogar lebensbedrohliche Erkrankungen.
Risiken einer Maserninfektion während der Schwangerschaft
Bis zu 25 Prozent der Babys, deren Mütter während der Schwangerschaft an Masern erkranken, kommen zu früh zur Welt. Die wichtigsten Komplikationen für die Mutter sind neben hohem Fieber schwere Lungenentzündungen.
Tritt die Infektion sehr spät in der Schwangerschaft auf, kann das Baby bereits mit Masern geboren werden. Da Neugeborene noch kein ausgereiftes Immunsystem haben, können diese Erkrankungen lebensbedrohlich verlaufen.
Es besteht jedoch keine Veranlassung für eine pränatale Diagnostik oder einen Schwangerschaftsabbruch, wenn eine Infektion während der Schwangerschaft auftritt, da Fehlbildungen durch eine Maserninfektion nicht zu befürchten sind. Dies gilt auch für Masernimpfungen, die versehentlich in einer frühen Phase der Schwangerschaft durchgeführt werden.
Schwangere, die keinen Impfschutz haben und mit Infizierten in Kontakt kommen, können von der sofortigen Gabe von Immunglobulinen profitieren. Diese kann den Ausbruch der Krankheit verhindern oder zumindest abschwächen. Ist die Krankheit jedoch bereits voll ausgebrochen, ist diese Therapieform nicht mehr wirksam.
Generell verlaufen Masern bei Erwachsenen schwerer als bei Kindern. Schwangere sind besonders gefährdet, da ihr Immunsystem verändert ist, um die Abstoßung des Kindes zu verhindern. Dies macht sie anfälliger für Komplikationen wie Lungenentzündungen.
Das Risiko für vorzeitige Wehen, Früh- und Fehlgeburten ist ebenfalls erhöht, vermutlich weil die Plazenta durch die Erkrankung beeinträchtigt wird. Tritt eine Maserninfektion am Ende des letzten Schwangerschaftsdrittels auf, kann das Neugeborene in den ersten Lebenstagen Erkrankungssymptome aufweisen.

Prävention und Impfung
Für Frauen mit Kinderwunsch, die nicht geimpft wurden und auch Masern in der Kindheit nicht durchgemacht haben, ist eine Impfung gegen Masern unerlässlich, um mögliche Fehl- oder Frühgeburten zu verhindern. Personen, die in der Kindheit zweimal geimpft wurden, haben lebenslang einen ausreichenden Impfschutz.
Wurde allerdings nur einmal oder gar nicht geimpft, wird allen, die im Jahr 1970 oder später geboren sind, die Nachholung der Masernimpfung empfohlen. Dies gilt auch für Personen, die nur einmal geimpft wurden.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt allen Personen, die nach 1970 geboren sind und das 18. Lebensjahr erreicht haben, eine Impfung gegen Masern, wenn sie bisher nicht geimpft sind oder der Impfstatus unklar ist. Auch wer nur einmal geimpft wurde, sollte die zweite Masern-Impfung nachholen.
Frauen, die sich Kinder wünschen, sollten mindestens drei Monate vor einer geplanten Schwangerschaft ihren Impfstatus überprüfen lassen. Fehlende Impfungen können rechtzeitig vor einer Schwangerschaft nachgeholt werden. In diesem Fall sind dann auch die Säuglinge bis zu einem Alter von etwa sechs Monaten zu einem gewissen Grad durch die Antikörper der Mutter geschützt (Nestschutz).
Masernimpfung in der Schwangerschaft
Eine Masern- bzw. Masern-Mumps-Röteln-Impfung (MMR) sollte nicht bei Schwangeren erfolgen, da es sich um einen Lebendimpfstoff handelt. Bei Lebendimpfstoffen besteht durch die Impfviren ein - allerdings rein theoretisches - Risiko für das Kind im Mutterleib. Aus dem gleichen Grund ist für die Dauer von einem Monat nach einer Masern- oder MMR-Impfung eine Schwangerschaft zu verhüten.
Lässt sich eine Frau impfen und stellt später fest, dass sie zu diesem Zeitpunkt bereits schwanger war, ist dies laut STIKO jedoch kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch. Bisher sind keine negativen Folgen solcher Fälle bekannt.
Maternale Immunisierung bezieht sich auf die Impfung von Schwangeren. Durch die Impfung in der Schwangerschaft werden zwei Personen mit Antikörpern versorgt: die Schwangere und das ungeborene Kind. Durch die Impfung werden Antikörper gebildet, die über die Plazenta auf das Baby übertragen werden und dem Neugeborenen in den ersten Lebensmonaten einen Nestschutz bieten.
Der Nestschutz bei Neugeborenen
Gesunde Neugeborene besitzen zunächst den sogenannten Nestschutz: Da die Blutkreisläufe von Mutter und Kind während der Schwangerschaft verbunden waren, sind Antikörper gegen Krankheitserreger, gegen die die Mutter immun ist, auf das Kind übergegangen. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn die Mutter gegen die jeweilige Krankheit geimpft ist oder sie schon einmal überstanden hat.
Der Nestschutz bei Masern beträgt sechs bis zwölf Monate, wenn die Mutter eine Maserninfektion durchgemacht hat, und drei bis acht Monate, wenn sie geimpft ist. Anschließend ist es wichtig, dass die Eltern darauf achten, dass sich ihr Kind nicht infiziert, da Babys die erste Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln erst mit elf bis 14 Monaten erhalten.
Wenn die Mutter geimpft war oder die Erkrankung selbst durchgemacht hat, schützen ihre Antikörper auch das Baby, und zwar während der Schwangerschaft und auch noch darüber hinaus. Die mütterlichen Immunproteine werden nach der Geburt nur langsam abgebaut und helfen dem Baby noch mehrere Monate lang, Krankheitserreger abzuwehren.
Was sind Masern? Anzeichen, Behandlung, Impfung?
Nationale und internationale Strategien zur Masernelimination
Die nationale Strategie des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zielt darauf ab, die Durchimpfung der Bevölkerung zu erhöhen, um Europa bis 2015 masernfrei zu machen. Dies kann gelingen, wenn mindestens 95% der Bevölkerung im Kleinkindalter mit zwei Dosen des Masernimpfstoffs geimpft wird, um die Herdenimmunität zu erreichen.
Auf dem amerikanischen Kontinent sowie in Finnland wurden Masern bereits eliminiert. Die Schweiz ist noch weit davon entfernt; die Durchimpfungsrate für Masern lag 2011 gesamtschweizerisch bei 76%.
Seit 1985 empfiehlt das BAG eine kombinierte Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR). Dank diesem Kombinationsimpfstoff könnten nicht nur die Masern, sondern gleichzeitig auch die Röteln eliminiert und die Zahl der Mumpsfälle drastisch gesenkt werden.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) beobachtet derzeit in Westeuropa eine massive Zunahme von Maserninfektionen. Allein in Deutschland traten von Januar bis Oktober 2011 über 1500 Fälle auf, doppelt so viele wie 2010. Die Masern-Immunität liegt in Deutschland auf einem sehr niedrigen Niveau.
Masern: Mehr als nur eine Kinderkrankheit
Masern sind eine hoch ansteckende Krankheit, die mit einer wirksamen und sicheren Impfung vermieden werden kann. Die Masernimpfung ist in der Schweiz seit mehr als 30 Jahren empfohlen. Der Mensch ist das einzige Reservoir des Masern-Virus, eine Elimination ist somit möglich, wenn 95% der Bevölkerung mit zwei Dosen geimpft werden.
Die Folgen von Masern sind keineswegs harmlos. Beim Erwachsenen verläuft die Erkrankung viel schwerer als bei Kindern, und es besteht die Gefahr einer Gehirnentzündung. Während der Epidemie zwischen 2006 und 2009 wurden in der Schweiz 4400 Fälle von Masernerkrankungen gemeldet, die oft eine Hospitalisierung und medizinische Komplikationen zur Folge hatten.
Laut einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aus dem Jahr 2017 halten etwa ein Viertel der befragten Erziehungsberechtigten Masern für weniger oder überhaupt nicht gefährlich. Dies führt zu Impflücken, insbesondere bei jungen Erwachsenen, was Krankheitsausbrüche vorhersehbar macht.
Eine Impfpflicht gegen Masern wurde in Deutschland seit März 2020 eingeführt. Alle Kinder müssen vor der Aufnahme in Kita, Schule und Kindertagespflege nachweisen, dass sie wirksam gegen Masern geimpft worden sind. Kinder ohne Masernimpfung können vom Besuch einer Kindertagesstätte ausgeschlossen werden, und gegen Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen, kann ein Bußgeld verhängt werden.

tags: #masern #ungeborenes #kind