Mädchensprechstunde Gynäkologie: Vertrauensvoll und informativ zum ersten Frauenarztbesuch

Der erste Besuch bei der Frauenärztin kann für junge Mädchen und Frauen mit Unsicherheit und Angst verbunden sein. Die Mädchensprechstunde gynäkologische Praxis wurde ins Leben gerufen, um diese Ängste abzubauen und einen vertrauensvollen ersten Kontakt zu ermöglichen. Hier können Mädchen und junge Frauen offen über Themen wie die Periode, HPV-Impfung, Verhütung und andere Fragen rund um ihre Gesundheit und Entwicklung sprechen.

Was erwartet dich in der Mädchensprechstunde?

Der erste Schritt in der Mädchensprechstunde ist ein ausführliches Gespräch in einem ruhigen Sprechzimmer. Hier hast du die Möglichkeit, deine Anliegen und Fragen zu besprechen. Die Ärztin wird dich zunächst nach allgemeinen Informationen fragen, wie zum Beispiel:

  • In welchem Alter deine erste Regelblutung aufgetreten ist.
  • Wann deine letzte Blutung war und ob deine Periode regelmäßig ist.
  • Ob du während der Periode Beschwerden hast.
  • Ob wichtige oder familiäre Erkrankungen bekannt sind.
  • Ob du bereits operiert wurdest oder unter Allergien leidest.
  • Ob deine Impfungen auf dem aktuellen Stand sind (der Impfausweis kann hierfür mitgebracht werden).
  • Ob du Medikamente einnimmst.

Eine körperliche Untersuchung ist beim ersten Besuch meist nicht notwendig und erfolgt nur, wenn du dem zustimmst und es für notwendig erachtet wird. Auch wenn eine Untersuchung stattfindet, wird dir jeder Schritt genau erklärt.

Schema des weiblichen Fortpflanzungssystems

Der Selektivvertrag "M1 - Mädchensprechstunde"

Der Selektivvertrag "M1 - Mädchensprechstunde" nach § 140 a SGB V ist eine bundesweite Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), dem Berufsverband der Frauenärzte (BVF) e. V. und dem BKK Landesverband Bayern. Die Kassenärztliche Vereinigung (KVB) beteiligt sich an diesem Vertrag, wodurch niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Bayern am Programm "M1" teilnehmen können.

Ziele des "M1-Vertrages"

Das Versorgungskonzept "M1" verfolgt mehrere wichtige Ziele:

  • Frühzeitige Einbindung: Mädchen sollen frühzeitig an die frauenärztliche Gesundheitsversorgung herangeführt werden.
  • Niedrigschwelliger Erstkontakt: Ein unbefangener und anlassloser gynäkologischer Erstkontakt soll etabliert werden.
  • Gesundheitskompetenz stärken: Die frauenspezifische Gesundheitskompetenz soll gesteigert werden.
  • Berührungsängste abbauen: Hemmungen sollen reduziert und ein Vertrauensverhältnis zwischen Patientinnen und Frauenärzten aufgebaut werden.
  • Beratung und Begleitung: Frauenärztliche Beratung und Begleitung in sensiblen Lebensphasen wird angeboten.
  • Früherkennung: Fehlentwicklungen im Bereich der Frauengesundheit sollen frühzeitig erkannt und interveniert werden.
  • Impfquoten erhöhen: Impfungen gegen sexuell übertragbare Krankheiten sollen gefördert und Impflücken geschlossen werden.

Leistungsbausteine im Rahmen von "M1"

Die Leistungen im Rahmen des Vertrages umfassen:

  • Einschreibung der Versicherten mittels Teilnahme- und Einwilligungserklärung.
  • Auswertung eines M1-Fragebogens und Durchführung eines ausführlichen Beratungsgesprächs.
  • Fakultativ und mit Zustimmung der Versicherten eine körperliche Untersuchung (keine gynäkologische Untersuchung).
  • Impfmotivation gegen sexuell übertragbare Erkrankungen (HPV und Hepatitis B) für nicht vollständig immunisierte Versicherte.

Die Pubertät und ihre Herausforderungen

"Pubertät" leitet sich vom lateinischen Wort für "Geschlechtsreife" ab. In dieser Phase entwickelt sich der Körper eines Mädchens zur Frau. Dieser Prozess, der sich über viele Jahre erstreckt, beinhaltet:

  • Wachstum der Brust.
  • Entwicklung der Schambehaarung.
  • Einsetzen der ersten Periode.
  • Einen Wachstumsschub.

Parallel zu den körperlichen Veränderungen treten auch psychische Veränderungen auf. Junge Frauen wünschen sich, als eigenständige Persönlichkeiten wahrgenommen zu werden. Hormonelle Schwankungen können zu Stimmungsschwankungen führen, und das Bedürfnis, von anderen gemocht zu werden, gewinnt an Bedeutung.

Infografik zu den Veränderungen während der Pubertät

Der weibliche Menstruationszyklus

Die erste Regelblutung tritt bei den meisten Mädchen zwischen dem 12. und 13. Lebensjahr ein. Ein Beginn mit neun oder auch erst mit 15 Jahren ist jedoch ebenfalls normal. Der Zeitpunkt kann von der ersten Periode der Mutter beeinflusst werden, ebenso wie das Gewicht. Bei sehr dünnen Mädchen tritt die Blutung oft später ein, bei kräftiger gebauten Mädchen früher.

Der Menstruationszyklus dauert in der Regel 24 bis 35 Tage. Anfangs sind auch längere Intervalle von eineinhalb bis zwei Monaten zwischen den Blutungen normal. Die Stärke der Blutung ist zu Beginn meist gering und nimmt mit der Zeit zu. Oft entwickeln sich bereits vor der ersten Periode ein kleiner Busen und Haare in Achselhöhle und Schambereich.

Die Wirkung der Hormone

Hormone, als körpereigene Botenstoffe, steuern zahlreiche äußere Veränderungen und regen innerlich das Wachstum der Gebärmutter an. Mit der ersten Periode beginnt der hormonelle Regelkreis seine Arbeit. Hormone werden im Zwischenhirn und in der Hirnanhangdrüse gebildet und ausgeschüttet. Diese beeinflussen die Eierstöcke, die ebenfalls Hormone produzieren und den ersten Eisprung auslösen. Diese Hormone wirken auf die Gebärmutter, was zur ersten Menstruationsblutung führt. Ab diesem Zeitpunkt können Mädchen schwanger werden, weshalb Verhütung ein wichtiges Thema wird.

Der erste Frauenarztbesuch: Wann und warum?

Es gibt keinen festen Zeitpunkt für den ersten Frauenarztbesuch. Häufig suchen Mädchen die Praxis auf, wenn:

  • Sie die Praxis kennenlernen und Fragen zum Besuch haben.
  • Sie Schmerzen oder andere Beschwerden während der Periode haben.
  • Ihre Periode unregelmäßig ist und Sorgen bereitet.
  • Sich der Ausfluss verändert, Juckreiz oder eine Entzündung auftritt.
  • Sie sich für Verhütungsmethoden interessieren oder bereits sexuell aktiv sind.
  • Die Regelblutung auch nach dem 16. Geburtstag noch nicht eingesetzt hat.
  • Sie sich Sorgen um ihre allgemeine Entwicklung machen.
  • Eine Verhütungspanne aufgetreten ist und eine Schwangerschaft befürchtet wird.

Der erste Besuch basiert primär auf einem Gespräch. Der Arzt möchte die Patientin kennenlernen und hat ein offenes Ohr für alle Fragen. Bei ausbleibenden Beschwerden und ohne Geschlechtsverkehr ist eine gynäkologische Untersuchung auf dem Stuhl oft nicht notwendig.

Illustration einer freundlichen Frauenärztin im Gespräch mit einer jungen Patientin

Vorbereitung und Ablauf des Termins

Für den Termin ist keine spezielle Vorbereitung notwendig. Es ist jedoch ratsam, die Versichertenkarte mitzubringen. Ähnlich wie beim Kinderarzt kannst du im Wartezimmer Platz nehmen, bis du aufgerufen wirst. Im Sprechzimmer empfängt dich die Ärztin und stellt dir Fragen zu deiner Gesundheit und deinem Zyklus.

Es ist wichtig, die Fragen ehrlich zu beantworten, damit dir bestmöglich geholfen werden kann. Wenn du eine Frage nicht beantworten möchtest, ist das absolut in Ordnung. Du hast auch die Möglichkeit, deine eigenen Fragen zu stellen - es gibt keine "peinlichen" Fragen, da die Ärztin diese Themen täglich behandelt.

Körperliche Untersuchung: Was du wissen solltest

Nach dem Gespräch wird die Ärztin entscheiden, ob eine körperliche Untersuchung sinnvoll ist. Sie erklärt dir genau, warum eine Untersuchung notwendig ist und welche Bereiche betroffen sein werden. Eine gynäkologische Untersuchung dient der Vorsorge, um Erkrankungen zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen.

Bei einer gynäkologischen Untersuchung ziehst du dich "untenrum" aus. Dies kann zunächst unangenehm sein, aber im Sprechzimmer gibt es einen Vorhang, den du zuziehen kannst, um dich privat umzuziehen. Anschließend nimmst du auf dem gynäkologischen Stuhl Platz. Die Ärztin erklärt jeden Schritt und ist dabei sehr vorsichtig.

  • Untersuchung bei noch jungfräulichen Patientinnen: Innere Geschlechtsorgane werden über den Bauch untersucht.
  • Untersuchung bei sexuell aktiven Patientinnen: Die Scheide wird ausgetastet, und ein kleines Instrument (Spekulum) kann vorsichtig eingeführt werden, um Scheide und Muttermund zu beurteilen. Gegebenenfalls wird ein Abstrich entnommen oder eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt.

Die Untersuchung tut nicht weh, kann aber unangenehm sein. Teile dies der Ärztin mit, damit sie darauf Rücksicht nehmen kann. Wenn du etwas nicht verstehst, bitte um erneute Erklärung. Eine Untersuchung ist freiwillig; du bist nicht verpflichtet, dich untersuchen zu lassen.

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Vertraulichkeit und Einverständnis der Eltern

Grundsätzlich ist der Arzt verpflichtet, Eltern bis zum Alter von 14 Jahren auf Anfrage Auskunft über den Besuch und Inhalt des Gesprächs zu geben. Bis zum Alter von 16 Jahren liegt die Auskunft im Ermessen des Arztes; in bestimmten Situationen kann er die Eltern zur Praxis bitten.

Mädchen, die nicht möchten, dass ihre Eltern informiert werden, sollten dies direkt im Gespräch erwähnen. Ab einem Alter von 16 Jahren haben Mädchen das Recht auf absolute Vertraulichkeit des Gesprächs.

Verhütung und die Rolle der Eltern

Die Ausstellung eines Rezepts für die Pille oder andere Verhütungsmittel ist auch ohne die Zustimmung der Eltern möglich. Voraussetzung ist, dass die Ärztin nach dem Gespräch und gegebenenfalls der Untersuchung davon überzeugt ist, dass du reif genug bist und die Wirkungsweise, Anwendung und Vor- und Nachteile der Verhütungsmethode verstanden hast.

Die Ärztin ist jedoch nicht verpflichtet, die Pille zu verschreiben. Es wird generell empfohlen, die Mutter oder ein anderes vertrauenswürdiges Familienmitglied einzubeziehen, da Geheimnisse auf Dauer belastend sein können. Dies zeigt auch, dass du Verantwortung für dich und deinen Körper übernimmst.

Teilnahmeverfahren für die "Mädchensprechstunde M1"

An "M1" können Fachärzte und Fachärztinnen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe teilnehmen. Mädchen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren (ab dem 12. Geburtstag und bis vor dem 18. Geburtstag) können teilnehmen, sofern sie bei einer der teilnehmenden Betriebskrankenkassen versichert sind.

Das Teilnahmeverfahren umfasst das Ausfüllen und Einreichen der Teilnahme- und Einwilligungserklärung. Diese muss sowohl von der Versicherten als auch von einem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet und innerhalb von zwei Wochen an die angegebene Adresse des BKK Landesverband Bayern gesendet werden.

Der "M1-Fragebogen" dient als Grundlage für das Beratungsgespräch und verbleibt in der Frauenarztpraxis. Bitte beachte, dass Patientinnen erst ab dem 1. Oktober 2024 in den Vertrag eingeschrieben und Leistungen abgerechnet werden konnten.

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