Eine frühere Kinderkrankenschwester wurde wegen der Vergiftung von Frühgeborenen mit nicht verordneten Medikamenten und der Gefährdung ihrer Leben zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Landgericht Marburg sprach die 30-jährige Angeklagte schuldig, drei Frühchen ärztlich nicht verordnete Beruhigungs- und Narkosemittel verabreicht zu haben. Zwei der Kinder gerieten dadurch in Lebensgefahr, während das dritte Kind aus Sicht des Gerichts aus anderen Gründen starb.

Details des Falls und Urteil
Die Taten ereigneten sich laut Gericht zwischen Dezember 2015 und Februar 2016 auf der Frühchenstation des Marburger Universitätsklinikums. Die Angeklagte, die auf dieser Station arbeitete, soll den Frühchen Beruhigungs- und Narkosemittel wie Midazolam und Ketanest verabreicht haben. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die Krankenschwester den Tod der Frühgeborenen billigend in Kauf nahm.
Das Gericht wertete die erste Tat als versuchte gefährliche Körperverletzung, da kein Zusammenhang zwischen der Medikamentengabe und dem Tod des Kindes Leni nachgewiesen werden konnte. Die Richter gingen jedoch davon aus, dass die Angeklagte sich ein zweites und drittes Opfer suchte und einem Mädchen sogar mehrfach Medikamente in "hochtoxischen" Dosen gab. Der Vorsitzende Richter formulierte, dass die Angeklagte "bewusst russisches Roulette mit dem Leben des Kindes gespielt" habe.
Als Motiv für die Taten vermutete das Gericht einen Geltungsdrang und den Wunsch nach Anerkennung. Die Angeklagte soll sich von den Vorfällen eine "Reanimationssituation" erhofft haben, in der sie sich als exzellente Krankenschwester hätte hervortun können. Das Gericht attestierte der Angeklagten narzisstische Züge und einen starken Anerkennungswunsch. Sie stammt aus einer Akademikerfamilie, ihr Vater ist Kinderarzt, was ihre eigene berufliche Laufbahn als "nur" Krankenschwester möglicherweise beeinflusst haben könnte.
Die Angeklagte schwieg während des zehn Monate dauernden Prozesses zu den Vorwürfen, die unter anderem auch gefährliche Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen umfassten. Ihre Verteidigung plädierte auf Freispruch und brachte die Möglichkeit ins Spiel, dass auch andere Personen als Täter infrage kämen oder die Angeklagte Opfer eines Komplotts geworden sein könnte. Das Gericht wies diese Argumente als abwegig zurück und betonte, dass die Angeklagte bei allen Vorfällen die zuständige Nachtschwester gewesen sei.

Reaktionen und Beweismittel
Die Eltern der vergifteten Babys reagierten erleichtert auf das Urteil. Eine Mutter äußerte: "Für diese abscheuliche Tat, was sie den Kindern angetan hat, muss so jemand hinter Gitter." Während zwei Kinder die Medikamentenvergiftung überlebten, starb ihre Tochter Leni. Die Eltern waren jedoch überzeugt, dass der Wirkstoff den Tod begünstigte und plädierten als Nebenkläger auf Mord.
Ein aufmerksamer Oberarzt war auf die Parallelen bei den Fällen der drei Frühchen aufmerksam geworden, da sie ähnliche Bewegungsmuster und Krämpfe aufwiesen. Dies führte zur Einleitung weiterer Ermittlungen.
Zu den Beweismitteln, die gegen die Angeklagte sprachen, gehörten Dienstpläne der neonatologischen Station, die zeigten, dass sie bei den kritischen Zuständen der drei Mädchen zum Nachtdienst eingeteilt war. Zudem wurden in einer Haarprobe von Elena W. Spuren der Wirkstoffe Ketamin und Midazolam gefunden. Auf ihrem Mobiltelefon wurde eine Google-Suche nach "Ketanest" nachgewiesen.
Das Universitätsklinikum Marburg teilte mit, dass die umfassende Aufklärung der Vorfälle für das Klinikum "vom ersten Verdachtsmoment an von höchster Priorität gewesen" sei. Nach dem ersten Verdachtsfall sei sofort die Polizei eingeschaltet worden.
Vergleichbare Fälle
Der Fall erinnert an einen ähnlichen Vorfall in einem Krankenhaus an der Mosel, wo über einen Zeitraum von einem halben Jahr mehrere Kinder misshandelt wurden. Eine Krankenschwester wurde dort für schuldig befunden und verurteilt, jedoch kamen Zweifel an ihrer Schuld auf und es wurde vermutet, dass die Klinikleitung etwas vertuschen könnte. Bei den Kindern Hendriks und Daria wurden schwere Verletzungen wie blaue Flecken, Schwellungen und sogar ein Schädelbasisbruch festgestellt.
Ein weiterer Fall betrifft eine bulgarische Hebamme, Emiliya Kovacheva, die 2015 ein vier Tage altes Baby verprügelte, weil es weinte. Sie wurde zu 18 Jahren Haft verurteilt, beantragte jedoch eine Abmilderung des Urteils, was abgelehnt wurde. Das misshandelte Mädchen Nikol litt infolgedessen an einer schweren Epilepsie.
Mordanschlag auf Frühchen | Verurteilt! - Der Gerichtspodcast (S13/F12)
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