Wenn Sie weitere Kinder haben, die ebenfalls in Ihrem Haushalt leben, dann können Sie einen Zuschlag auf Ihr Elterngeld erhalten, den sogenannten "Geschwisterbonus". Ihr Elterngeld wird dann um 10 % erhöht, mindestens um 75 Euro pro Monat beim Basiselterngeld oder 37,50 Euro pro Monat beim ElterngeldPlus.
Voraussetzungen für den Geschwisterbonus
Den Geschwisterbonus bekommen Sie unter folgenden Voraussetzungen:
- Mindestens ein weiteres Kind lebt in Ihrem Haushalt, das noch keine 3 Jahre alt ist.
- Oder: Mindestens zwei weitere Kinder leben in Ihrem Haushalt, die beide noch keine 6 Jahre alt sind.
- Oder: Mindestens ein weiteres Kind mit Behinderung lebt in Ihrem Haushalt, das noch keine 14 Jahre alt ist. Hierbei ist ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 erforderlich.
Der Geschwisterbonus wird Ihnen bis zum letzten Lebensmonat gezahlt, in dem das ältere Geschwisterkind das jeweilige, oben genannte Alter erreicht.

Auswirkungen des Geschwisterbonus auf Mindest- und Höchstbeträge
Mit dem Geschwisterbonus erhöhen sich auch der Mindest- und der Höchstbetrag des Elterngelds. Das bedeutet:
- Mit dem Geschwisterbonus kann das Basiselterngeld mindestens 375 Euro und höchstens 1.980 Euro betragen.
- Das ElterngeldPlus kann mit dem Geschwisterbonus mindestens 187,50 Euro und höchstens 990 Euro betragen.
Berechnung des Elterngelds für weitere Kinder
Das Elterngeld für das zweite Kind und für jedes weitere Kind wird genauso berechnet wie das Elterngeld für Ihr erstes Kind. Die Berechnung basiert auf Ihrem Einkommen vor der Geburt des Kindes. Bei der Ermittlung Ihres relevanten Einkommens vor der Geburt können bestimmte Kalendermonate übersprungen werden. Dazu gehören beispielsweise Monate des Mutterschutzes oder Monate, in denen Sie Elterngeld für Ihr erstes Kind bezogen haben, solange dieses noch keine 15 Monate alt war.
Für detaillierte Informationen zu diesem Thema kann der Zeitraum, der für die Berechnung des Elterngeldes vor der Geburt herangezogen wird, entscheidend sein.
Elterngeld bei Mehrlingsgeburten (Zwillinge, Drillinge etc.)
Wenn Sie Zwillinge haben, erhalten Sie für diese nur einmal Elterngeld. Das Elterngeld dient dem Ausgleich Ihres Verdienstausfalls während der Zeit der Betreuung und Erziehung Ihrer Kinder in den ersten Lebensmonaten. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld jedoch:
- Sie erhalten einen Zuschlag von 300 Euro auf das Basiselterngeld.
- Oder: Sie erhalten einen Zuschlag von 150 Euro auf das ElterngeldPlus.
Bei Drillingen verdoppelt sich dieser Zuschlag, bei Vierlingen verdreifacht er sich und so weiter. Dies bedeutet, dass bei Drillingen der doppelte Betrag des Zuschlags gezahlt wird, bei Vierlingen der dreifache, und für jedes weitere Mehrlingskind entsprechend mehr.
Elterngeld einfach verstehen [2025]
tags: #elterngeld #geschwisterkind #teilzeit