Wenn Eltern sich von einem Sternenkind verabschieden müssen, verändert sich ihr Leben für immer. Sternenkinder ist eine liebevolle Bezeichnung für Kinder, die während der Schwangerschaft, bei der Geburt oder kurz nach der Geburt sterben. Sie werden auch Schmetterlingskinder oder Engelskinder genannt.
Definition und rechtliche Aspekte von Sternenkindern
In seiner ursprünglichen Bedeutung beschreibt der Name Sternenkind vor allem sehr kleine Kinder, die noch im Bauch während der ersten Wochen der Schwangerschaft versterben. Das Gesetz unterscheidet hier zwischen Kindern unter oder über 500 Gramm Körpergewicht. Nur Kinder mit einem Gewicht über 500 Gramm müssen offiziell bestattet werden. Wenn das verstorbene Kind bei der Geburt weniger als 500 Gramm wiegt, gilt es offiziell als Fehlgeburt.
Für die meisten Eltern macht es aber keinen Unterschied, wie schwer das verstorbene Kind bei der Geburt ist. Der Verlust tut ihnen in den ersten Wochen genauso weh wie bei einer fortgeschrittenen Schwangerschaft. Deshalb ist es für sie sehr wichtig, nach einer Fehlgeburt Abschied von ihrem Kind zu nehmen und einen Ort zum Trauern einzurichten.
Veränderungen in der Bestattungspraxis
Bis vor ein paar Jahren war das leider nicht möglich. Seit 2013 können in Deutschland alle Eltern ihre Sternenkinder ins Personenstandsregister eintragen und auf dem Friedhof bestatten lassen - unabhängig von der Dauer der Schwangerschaft und vom Gewicht des Kindes bei der Geburt. Für verwaiste Eltern ist dies von größter Bedeutung, denn sie haben jetzt die Möglichkeit, ihrem still geborenen Kind eine offizielle Existenz und die Würde einer Person zu verleihen. Viele Eltern nutzen diese Möglichkeit.
Gestaltung von Gräbern und Erinnerungsorten
Eine Beerdigung auf dem Friedhof ist der Würde eines Menschen angemessen. Ein Grab für das Sternenkind zu gestalten stellt einen wichtigen Schritt in der Trauerbewältigung dar. Auf vielen Friedhöfen in Deutschland gibt es heute Gemeinschaftsgrabanlagen, in denen Kliniken die still geborenen Kinder beisetzen lassen. Dies sind zum Teil liebevoll bepflanzte Gärten oder Gräberfelder, die von den Angehörigen mit Spielzeug und anderem kindlichem Grabschmuck verziert werden können.
Ein Sternenkind kann aber auch wie jeder andere Verstorbene in einem eigenen Grab oder in einem Familiengrab bestattet werden. Das Kind erhält dann seinen eigenen Grabstein und die Eltern haben einen eigenen Trauer- und Erinnerungsort nur für sich und ihr Sternenkind. Viele Steinmetze bieten Grabmale speziell für Kinder und Sternenkinder an. Gräber von Sternenkindern werden oft mit Windrädern, Spielzeug und bunten Laternen geschmückt.

Bestattungswälder und Gemeinschaftsgrabanlagen
Die Bestattungswälder FriedWald und RuheForst bieten zum Teil eigene Grabplätze für Sternenkinder an. Diese heißen Sternschnuppenbaum im FriedWald und RegenbogenBiotop im RuheForst. Sternenkinder werden in der Regel einmal oder zweimal jährlich durch die Klinik oder das Krankenhaus in einer Gemeinschaftsgrabanlage beigesetzt. Die Eltern müssen sich nicht um die Bestattung kümmern.
Wenn Sie Ihrem Sternenkind ein Grab auf dem Friedhof oder im Bestattungswald schenken möchten, kann Ihnen das richtige Bestattungsinstitut weiterhelfen.
Trauerbewältigung und Unterstützung
Der Verlust eines Kindes verursacht intensive und lang anhaltende Trauer. Im Falle eines Sternenkinds kommt hinzu, dass Außenstehende den Schmerz der Eltern oft nur schwer nachvollziehen können. Aber auch Geschwister können sehr unter dem Tod der kleinen Schwester oder des kleinen Bruders leiden.
Es gibt verschiedene Anlaufstellen, die Unterstützung anbieten, wie beispielsweise den Bundesverband Verwaiste Eltern und Geschwister e.V. und den Bundesverband Trauerbegleitung e.V. Weitere Anlaufstellen sind die Klinikseelsorge, der sozialpsychiatrische Dienst sowie Hospizvereine. Sie alle haben Erfahrung in der Betreuung von Eltern, die ihre Kinder verloren haben.
Mit dem Thema Sternenkinder setzen sich Liedermacher, Dokumentarfilmer und Fotografen auseinander. Bei der Sternenkinder-Fotografie schaffen ehrenamtliche Fotografen einfühlsame Porträts und Bilder von Sternenkindern und schenken damit wertvolle Erinnerungsstücke. Bei Verlust eines Kindes scheinen alle Worte unzureichend. Trotzdem kann es den Eltern gut tun zu wissen, dass andere Menschen mit ihnen fühlen und sie mit ihrem Schmerz nicht alleine sind.
Tragische Vorfälle und Ermittlungen
Vorfall in Lille: Frühchen stirbt nach Spiel eines Sechsjährigen
Ein schrecklicher Vorfall ereignete sich im Jeanne-de-Flandre-Krankenhaus im französischen Lille: Ein Frühchen ist nur wenige Tage nach seiner Geburt gestorben - kurz nachdem ein fremder Junge (6) mit ihm gespielt hat. Die Familie der kleinen Zayneb-Cassandra, die am 6. Juli nach siebeneinhalb Monaten Schwangerschaft per Kaiserschnitt zur Welt kam, schildert die dramatischen Details: Fünf Tage nach der Geburt traf sich die Mutter (23) mit einem Arzt, um die Entlassungspapiere zu unterschreiben. Ihr Neugeborenes ließ sie nur kurz alleine im Zimmer zurück. Dann geschah Unvornehmliches!
Ein Anruf vom Stationsleiter informierte die Familie, dass ein kleiner Junge mit dem Baby gespielt habe und dieses hingefallen sei. Zayneb-Cassandra sei auf den Kopf gefallen und bewusstlos aufgefunden worden, während der Sechsjährige auf einem Stuhl lag. Das Neugeborene konnte trotz aller schnellen Bemühungen nicht mehr wiederbelebt werden.

Die Vermutung laut La Voix du Nord: Der Junge könnte das Neugeborene fälschlicherweise für eine Puppe gehalten haben. Die genauen Umstände des Todes will das Krankenhaus klären und hat sich an die Staatsanwaltschaft von Lille gewandt, um eine sofortige Untersuchung zu beantragen. Das Krankenhaus drückte sein tiefes Mitgefühl für diese menschliche Tragödie aus.
Die Großmutter des getöteten Säuglings und die Cousine des trauernden Vaters äußerten sich schockiert. Zeugen berichteten, dass der Junge fixiert auf Zayneb-Cassandra gewesen sei und sie wiederholt „seine Puppe” genannt habe. Es gab auch Berichte, dass sie einen Tag vor ihrem Tod ohne Elektroden und nass aufgefunden worden sei. Die Mutter lasse das Kind nur kurz aus den Augen, was zu dieser unerträglichen Situation führte.
Vorfall in Siegen: Beschlagnahmung von Frühchen vor der Beerdigung
In Siegen musste eine trauernde Familie einen weiteren Albtraum durchleben: Eines von drei gestorbenen Frühchen wurde von der Staatsanwaltschaft kurz vor der Beerdigung auf dem Friedhof beschlagnahmt. Niklas (Name geändert) war ein Zwillingsfrühchen, acht Wochen vor dem eigentlichen Termin geboren. Acht Tage nach der Geburt starb er, sein Bruder lebt. Die trauernden Eltern bereiteten das Begräbnis vor, ohne zu wissen, dass auch zwei weitere Frühchen in der DRK-Klinik von Siegen gestorben waren und die Staatsanwaltschaft bereits ermittelte.
Ermittler beschlagnahmten den kleinen Körper zur Obduktion. Die Leiche eines zweiten Frühchens lag noch im Krankenhaus, das dritte - ein Mädchen - war bereits in der Türkei begraben worden. Nach der Obduktion gab die Staatsanwaltschaft Niklas‘ Leiche frei, und er wurde auf einem Friedhof bei Siegen begraben. Trauernde legten Teddybären auf dem Grab ab.
Warum Niklas und die anderen beiden Säuglinge sterben mussten, ist weiter rätselhaft. Eine erste Obduktion hatte bei allen drei Säuglingen keine Todesursache ergeben. Jetzt werden ihre Gewebeproben auf Gift, Nervenkrankheiten und Bakterien bzw. Viren untersucht. Ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen Unbekannt läuft. Das Geschehen weckt Erinnerungen an einen Vorfall vor einem Jahr in Mainz, wo eine verseuchte Infusion zwei Babys das Leben gekostet hatte.

Ermittlungsergebnisse aus Siegen
Eine Woche nach dem rätselhaften Tod dreier Frühgeborener in Siegen gab es eine erste Spur. Bei den zwei obduzierten Kindern wurde eine Blutvergiftung festgestellt, bestätigte die Staatsanwaltschaft. Ursache dafür seien "bakterielle Probleme" gewesen. Ob die Kinder tatsächlich an einer Blutvergiftung mit der Folge von Multiorganversagen gestorben sind, konnte noch nicht abschließend geklärt werden. Bei einem Kind lag zudem eine Darmerkrankung vor, bei der Teile des Darms bereits abgestorben waren. Ein drittes Kind, das in der Türkei beerdigt wurde, wird nicht mehr obduziert.
Die drei Kinder waren mit Grunderkrankungen in die Klinik gekommen und starben innerhalb von nur zwei Tagen. Die Klinik kann sich diese Häufung nicht erklären, hofft aber auf einen Zufall. Die Frühchen im Alter von zwei und sieben Tagen sowie drei Monaten und einem Gewicht unter 1250 Gramm waren alle als gefährdet eingestuft.
Abschiedsrituale und ihre Bedeutung
Abschiedsrituale und Bestattungszeremonien können eine tröstliche und tiefe Erfahrung sein. Sie würdigen das kurze Dasein des Kindes und geben dem eigenen Schmerz eine Form. Zugleich können sie helfen, neue Kraft zu finden.
Liebevoll Abschied nehmen
In der gemeinsamen Zeit, nachdem das Kind gestorben oder still geboren ist, liegt eine besondere Chance für die Trauernden. Wenn sich die Familie mit Ruhe und Zeit auf ihre ganz persönliche Weise von dem Baby verabschieden kann, hilft dies oft, das Erlebte zu verarbeiten. Neben Gefühlen der Verzweiflung und Einsamkeit kann durch eine Abschiedszeremonie etwas Schöpferisches, Sinnliches und Liebevolles entstehen und erinnert werden. Manche gläubigen Eltern lassen ihr Kind segnen oder nehmen es mit einem anderen Ritual in ihre spirituelle Gemeinschaft auf.
Ein Gottesdienst, eine weltlich-philosophische Rede, eine Musikdarbietung, ein Gedicht oder einige Worte von einem nahestehenden Menschen, vielleicht einfach nur Stille - all dies kann angemessen sein. Wichtig ist, dass sich die Eltern in der von ihnen gewählten Form des Abschieds wiederfinden, als Teil ihrer Trauer.
Erinnerungen, die bleiben
Eine wertvolle Erinnerung an das Kind können Fotografien sein, die es allein oder zusammen mit seinen Angehörigen zeigen. Viele Kliniken übergeben den Eltern eine Erinnerungsmappe von diesem besonderen Geburts- und Abschiedstag. Eltern können dies auch selbst gestalten, unter Umständen auch mit den Geschwisterkindern. Wenn Eltern in dieser Situation nicht danach zumute ist, fertigt häufig die begleitende Hebamme diese Bilder an und bewahrt sie für die Eltern auf. Zu einem späteren Zeitpunkt sind sie ihnen vielleicht besonders wertvoll.
Viele Eltern bewahren auch andere Erinnerungsstücke auf - das Tuch, in das das Kind nach seiner Geburt gehüllt war; Alltagsgegenstände, die in diesen Tagen von Bedeutung waren; Hand- und Fußabdrücke. Manche Eltern legen die Plazenta in die Erde und pflanzen einen Baum darauf. All diese Dinge können den Eltern Zeugnis geben, dass ihr Kind bei ihnen war. Ein wichtiger Ort der Erinnerung kann für die Eltern auch das Grab werden, in dem das Kind bestattet liegt. Es zu pflegen, ermöglicht eine stille Zwiesprache mit dem Kind.
Orte zum Abschiednehmen
In vielen Kliniken ist es möglich, das Kind in einem eigens dafür vorgesehenen Raum oder einer Hauskapelle aufzubahren und zu verabschieden. Die Eltern und auch die Geschwisterkinder sollten dafür so viel Zeit haben, wie sie brauchen. Meist ist in den gesetzlichen Regelungen eine Frist für die Aufbahrung von 36 Stunden vorgesehen, die auf Antrag auch verlängert werden kann.
Unabhängig davon, wo es geboren ist, kann die Familie das Kind auch zu Hause verabschieden. Das Bestattungsinstitut überführt es dann zur Wohnung der Eltern. Auch Bestattungsunternehmen bieten Räumlichkeiten an, wo die Angehörigen das aufgebahrte Kind noch besuchen können. Manche Eltern halten eine Totenwache, im Familienkreis oder gemeinsam mit Verwandten und Freunden. In den Stunden neben dem toten Kind, vielleicht im Licht einer Kerze, ist viel Zeit, um zur Ruhe zu kommen, das Geschehene zu bedenken und langsam zu begreifen. Das Kind noch einmal in den Arm zu nehmen, kann helfen, die Realität des Todes anzunehmen und in die dann folgende Beerdigung auch innerlich einzuwilligen.
Gesetzliche Regelungen zur Bestattung nach einer Fehl- oder Totgeburt
Das Bestattungsrecht ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Ein verstorbenes Kind, das lebend zur Welt gekommen ist, muss in allen Bundesländern bestattet werden. Im Allgemeinen muss auch ein vor der Geburt verstorbenes Kind bestattet werden, wenn es bei seiner Geburt 500 Gramm oder schwerer war. In manchen Bundesländern, wie beispielsweise in Berlin, Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern, liegt die Grenze bei 1.000 Gramm. Die Eltern müssen die Bestattung beauftragen und auch für die Kosten aufkommen.
War das Geburtsgewicht des Kindes geringer, müssen es die Eltern in den meisten Bundesländern nicht bestatten. Eltern haben allerdings fast überall das Recht, ihr verstorbenes Kind nach einer Fehlgeburt zu bestatten - auch wenn es noch sehr klein ist. Die Beisetzung muss laut Bestattungsgesetz vieler Bundesländer „hygienisch einwandfrei und dem sittlichen Empfinden entsprechend“ geschehen.
Bestattung durch die Klinik
Nicht alle Eltern können oder möchten ihr Kind individuell bestatten - zum Beispiel, wenn sie das Kind sehr früh verloren haben. Dann ist es meistens möglich, es von der Klinik beisetzen zu lassen. Normalerweise sehen Kliniken für früh verstorbene Kinder Bestattungen in einem Gemeinschaftsgrab vor: Sie werden in einem Kindergräberfeld auf einem Friedhof anonym in einer gemeinsamen Urne beigesetzt. Dies geschieht in regelmäßigen Abständen, meist zwei- oder dreimal im Jahr, und ist für die Eltern normalerweise nicht mit Kosten verbunden. Vielerorts finden dann Beisetzungs-Abschiedsfeiern statt, zu denen die Angehörigen der verstorbenen Kinder eingeladen werden.
Wie genau verfahren wird, erfährt man in der jeweiligen Klinik und sollte dort auch seine Wünsche mitteilen. Falls zum Beispiel aus religiösen Gründen keine Feuerbestattung gewünscht ist, müssen Eltern dies in der Klinik deutlich äußern und das Kind selbst bestatten lassen.
Die Bestattung vorbereiten
Einige Eltern nehmen frühzeitig Kontakt zu einem Bestattungshaus auf, wenn sie bereits vor der Geburt wissen, dass der Abschied von ihrem Kind bevorsteht. Es lohnt sich, ein Institut zu wählen, das darauf eingestellt ist, Eltern bei einer persönlichen Gestaltung des Abschieds Anregungen zu geben, und das für ihre Wünsche offen ist. Bestattungshäuser können auch bei Behördengängen und bei der Vorbereitung einer Feier oder eines Rituals helfen. Klinikmitarbeiterinnen und -mitarbeiter oder freiberufliche Hebammen können meist Bestattungsinstitute nennen, die Erfahrung mit der Beisetzung kleiner Kinder haben.
Nicht alle Eltern möchten sich schon vorab mit solchen Vorbereitungen beschäftigen. Es ist in jedem Fall noch genug Zeit, alles zu bedenken, wenn das Kind zur Welt gekommen ist.
Die letzten Dinge gestalten
Manche Eltern haben eigene Ideen, wie der Sarg ihres Kindes aussehen soll, bauen ihn selbst oder passen einen herkömmlichen Kindersarg ihren eigenen Vorstellungen an. Sie können ihn zusammen mit den Geschwisterkindern bemalen oder selbst auspolstern, schmücken und vielleicht an eine Grabbeigabe denken.
Ein Sarg für sehr kleine Kinder kann auch ein selbst gestaltetes Kästchen oder Körbchen sein. Ebenso gibt es fertige kleine Behältnisse wie feste Papierschalen, die mit Watte oder Wolle ausgelegt werden. Einige Friedhöfe schreiben jedoch selbst für die kleinen Särge sehr früh tot geborener Kinder das Material Holz vor.
Wenn sie es wünschen, können die Eltern zusammen mit der Hebamme, der Bestatterin oder dem Bestatter den Leichnam des Babys baden, ankleiden und in seinen Sarg betten. Oft sind die Kleidungsstücke, die man angeschafft hat oder die es zu kaufen gibt, viel zu groß. Manche Angehörige nähen selbst ein passendes Hemdchen oder hüllen das Kind in ein schönes Tuch.
Die letzte Ruhestätte
Sehr kleine Särge von Kindern, für die keine Bestattungspflicht gilt, können im Einzelgrab, im Familiengrab, im Grab eines nahen Angehörigen oder an einem anderen passenden persönlichen Ort beigesetzt werden. Dies ist in allen Bundesländern möglich.
Wenn das Kind laut Gesetz bestattet werden muss, können die Eltern es im Familiengrab beisetzen lassen, in einem einzelnen Kindergrab oder anonym. Ein Neugeborenengrab ist im Allgemeinen zunächst für sechs oder zehn Jahre vorgesehen und kann danach verlängert werden. Jeder Friedhof hat seine eigene Friedhofsordnung für die speziellen Regelungen. Meist ist für Kindergräber ein eigener Bereich auf dem Friedhof vorgesehen.
Es gibt auch Möglichkeiten zur Bestattung außerhalb der Friedhöfe, etwa sogenannte Baumgräber in dafür vorgesehenen Waldgebieten: Hier werden Verstorbene in einer Urne am Fuße eines bestimmten Baumes beigesetzt. Auch Seebestattungen sind möglich.
Urkunden und Bescheinigungen vom Standesamt
Eine Geburt muss innerhalb einer Woche, der Tod eines Kindes und eine Totgeburt müssen spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt angezeigt werden. Für viele Eltern ist es wichtig, mit dem standesamtlichen Eintrag ins Geburtenregister die Existenz ihres Kindes auch offiziell bestätigt zu wissen.
Für ein Kind, das bei seiner Geburt mindestens 500 Gramm schwer war, stellt das Standesamt eine Geburtsurkunde aus. War es ein still geborenes Kind, wird darin „tot geboren“ vermerkt. Für Kinder, die nach der Geburt gestorben sind, erhalten ihre Eltern zusätzlich eine Sterbeurkunde. Ob dabei auch Vorname und Familienname aufgeführt werden, entscheiden die Eltern nach ihrem Wunsch. Wenn Eltern ihrem verstorbenen Kind einen Vornamen geben, fällt es leichter, über dieses besondere Kind und über die Erinnerungen zu sprechen, die mit ihm verbunden sind. Mit dem Namen bekommt es auch in der Reihe seiner Geschwister seinen Platz.
Zur Erstellung der Urkunden benötigt das Standesamt das Familienstammbuch. Falls die Eltern unverheiratet sind, ist die Geburtsurkunde der Mutter erforderlich. Eltern können auch für ein Kind, das bei seiner stillen Geburt weniger als 500 Gramm wog, eine Geburtsbescheinigung erhalten und es standesamtlich registrieren lassen.
Worldwide Candle Lighting
An jedem zweiten Sonntag im Dezember ist der Weltgedenktag für verstorbene Kinder. Überall auf der Welt werden an diesem Tag um 19 Uhr brennende Kerzen in die Fenster gestellt, um an verstorbene Kinder zu erinnern. Dieser Brauch nahm 1997 in den USA seinen Anfang.