Elterngeld nach Elternzeit: Berechnungsgrundlage und Besonderheiten

Die Berechnung des Elterngeldes, insbesondere nach einer bereits bestehenden Elternzeit, ist komplex und hängt stark von der individuellen Lebenssituation ab. Es gibt keine pauschale Antwort, da verschiedene Faktoren den Anspruch und die Höhe des Elterngeldes beeinflussen können.

Grundprinzip der Elterngeldberechnung

Grundsätzlich erfolgt die Elterngeldberechnung nach einem einheitlichen Prinzip, unabhängig von der Anzahl der bereits vorhandenen Kinder. Als Vergleichszeitraum für die Berechnung werden in der Regel die 12 Kalendermonate vor der Geburt des Kindes herangezogen, für das Elterngeld beantragt wird.

Berücksichtigung von Zeiträumen vor der Geburt

Die Einkünfte aus diesem Vergleichszeitraum sind entscheidend für die Höhe des Elterngeldes. Es ist jedoch möglich, dass dieser Zeitraum verschoben oder aufgeteilt wird, wenn bestimmte Umstände vorlagen.

Gründe für eine Verschiebung oder Aufteilung des Bemessungszeitraums

Folgende Situationen können zu einer Verschiebung oder Aufteilung des Bemessungszeitraums führen:

  • Bezug von Mutterschaftsgeld (auch im Zusammenhang mit der Geburt älterer Geschwisterkinder).
  • Bezug von Elterngeld für ältere Geschwisterkinder, jedoch nur bis zu deren 14. Lebensmonat.
  • Ein Erwerbsverlust aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung im relevanten Zeitraum.

Wenn Sie im ursprünglichen 12-Monats-Zeitraum ausschließlich angestellt waren, wird geprüft, ob sich Ihr Bemessungszeitraum verschiebt oder aufteilt. Der originäre Vergleichszeitraum wäre der 12-Monats-Zeitraum vor der Geburt des zweiten Kindes (K2).

Wichtiger Hinweis: Eltern, deren Kinder vor dem 1. September 2021 geboren wurden, können auf die Ausklammerung von Tatbeständen nicht verzichten, was eine Günstigerprüfung in diesen Fällen nicht ermöglicht.

Grafische Darstellung der verschiedenen Bemessungszeiträume und Ausklammerungsmöglichkeiten für das Elterngeld.

Besonderheiten bei Selbstständigen

Für Selbstständige gestaltet sich die Berücksichtigung von Verschiebetatbeständen etwas einfacher, da hier stets auf volle Kalenderjahre abgestellt wird. Die Tatbestände für eine Verschiebung sind dabei die gleichen wie bei Angestellten.

Der originäre Vergleichszeitraum wäre das letzte Kalenderjahr vor der Geburt des zweiten Kindes (z. B. Januar bis Dezember 2019). Auch hier können jedoch besondere Umstände (sogenannte "Sonderumstände") zu einer Verschiebung führen.

Besonders bei Selbstständigen ergeben sich oft Gestaltungsmöglichkeiten, um das Elterngeld zu optimieren. Durch die Anmeldung eines Gewerbes, einer freiberuflichen Tätigkeit oder eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs können Eltern unter Umständen ein höheres Elterngeld für das zweite Kind erzielen als für das erste.

Anmeldung einer Selbstständigkeit und Nachweis

Ein Gewerbe wird in der Regel beim Ordnungsamt der Stadt angemeldet. Eine freiberufliche Tätigkeit wird dem Finanzamt durch den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" angezeigt. Beachten Sie jedoch, dass mit der Anmeldung einer Selbstständigkeit auch steuerliche Pflichten verbunden sind.

Eine Tätigkeit gilt als aktiv ausgeübt, wenn Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben erzielt werden. Bei der Elterngeldberechnung für Selbstständige werden Gewinneinkünfte grundsätzlich anhand des Einkommensteuerbescheids nachgewiesen. Für die vorläufige Elterngeldzahlung kann das Einkommen durch andere Unterlagen, insbesondere den letzten verfügbaren Einkommensteuerbescheid, glaubhaft gemacht werden.

Schwangerschaft während der Elternzeit

Eine Schwangerschaft während einer laufenden Elternzeit hat zunächst keine direkten Auswirkungen auf den Elterngeldbezug des älteren Kindes. Allerdings kann es bei "zeitnah" aufeinanderfolgenden Geburten zu einem Konflikt zwischen dem Elterngeldbezug (insbesondere ElterngeldPlus) des ersten Kindes und dem Elterngeldbezug des zweiten Kindes kommen. In solchen Fällen wird das Elterngeld des ersten Kindes oft auf den Mindestbetrag gekürzt.

Es ist wichtig zu wissen, dass nur Kalendermonate für den Elterngeld-Bemessungszeitraum des zweiten Kindes ausklammerungsfähig sind, in denen Elterngeld für ältere Geschwisterkinder bezogen wurde, bis diese das 14. Lebensmonat vollendet haben.

Infografik, die die verschiedenen Elterngeldvarianten (Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus) und ihre Kernmerkmale vergleicht.

Regionale Unterschiede bei der Elterngeldstelle

Die Bundesländer sind für die Verwaltung, Festsetzung und Auszahlung des Elterngeldes zuständig. Aufgrund unterschiedlicher Regelungen und Auslegungen durch die jeweiligen Elterngeldstellen kann es zu regionalen Unterschieden bei der rechtlichen Würdigung von Lebenssachverhalten im Elterngeldrecht kommen.

Besonderheiten bei Mischeinkünften

Bei Personen, die sowohl Einkünfte aus selbstständiger als auch aus nichtselbstständiger Tätigkeit erzielen (sogenannte "Mischeinkünfte"), gilt für die Elterngeldberechnung grundsätzlich der Zeitraum für Selbstständige. Dies gilt auch, wenn bei der selbstständigen Tätigkeit ein Verlust erzielt wurde oder die Einkünfte geringer waren als die aus der nichtselbstständigen Tätigkeit.

Nur wenn keine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit im relevanten Veranlagungszeitraum oder in den 12 Monaten vor der Geburt vorlagen, kommt der Zeitraum für Nichtselbstständige zur Anwendung.

Hinweis: Nebeneinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit können unter bestimmten Voraussetzungen (durchschnittlicher monatlicher Gewinn unter 35 Euro) bei der Elterngeldberechnung unberücksichtigt bleiben, wenn zusätzliche Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit erzielt wurden und das Kind ab dem 1. September 2021 geboren ist.

ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Das ElterngeldPlus richtet sich an Eltern, die länger Elterngeld beziehen oder während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Jeden Monat Basiselterngeld können Eltern in zwei Monate ElterngeldPlus umwandeln, wodurch sich die Bezugsdauer verdoppelt.

Der Partnerschaftsbonus kann von beiden Elternteilen beansprucht werden, wenn sie jeweils zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten. Dies ermöglicht zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.

Die Nachfrage nach ElterngeldPlus ist gestiegen, was auf die wachsende Akzeptanz von Teilzeitmodellen und flexiblen Arbeitszeitmodellen hinweist.

Planung und Berechnung des Elterngeldes

Zur individuellen Planung und Berechnung des voraussichtlichen Elterngeldes steht der Elterngeldrechner im Familienportal zur Verfügung. Dieser ermöglicht es, verschiedene Aufteilungsmodelle zu simulieren und die Höhe des Elterngeldes abzuschätzen.

Die Elterngeldstelle vor Ort ist die zuständige Anlaufstelle für verbindliche Auskünfte zur Höhe des Elterngeldes. Die Ergebnisse des Elterngeldrechners sind unverbindlich.

Elterngeld einfach verstehen [2025]

Varianten des Elterngeldes

Das Elterngeld gibt es in drei Hauptvarianten:

  • Basiselterngeld: Ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens vor der Geburt. Die Höhe beträgt in der Regel 65 % des Netto-Einkommens, mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro im Monat.
  • ElterngeldPlus: Ermöglicht eine längere Bezugsdauer bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit. Die Höhe beträgt maximal die Hälfte des Basiselterngeldes, mindestens 150 Euro und maximal 900 Euro im Monat.
  • Partnerschaftsbonus: Zusätzliche ElterngeldPlus-Monate für beide Elternteile bei gleichzeitiger Teilzeitbeschäftigung.

Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag

Eltern mit weiteren kleinen Kindern im Haushalt können einen Geschwisterbonus erhalten, der das Elterngeld um 10 % erhöht (mindestens 75 Euro beim Basiselterngeld bzw. 37,50 Euro beim ElterngeldPlus).

Bei Mehrlingsgeburten (Zwillinge, Drillinge etc.) erhalten Eltern einen Mehrlingszuschlag. Bei Zwillingen beträgt dieser 300 Euro auf das Basiselterngeld für das zweite Kind, bei Drillingen der doppelte Zuschlag und so weiter.

Progressionsvorbehalt

Das Elterngeld selbst ist steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Elterngeld bei der Berechnung des persönlichen Steuersatzes berücksichtigt wird, was zu einer höheren Steuerlast auf das sonstige steuerpflichtige Einkommen führen kann. Daher muss das Elterngeld in der Steuererklärung angegeben werden.

Zeitraum für die Einkommensermittlung

Der Bemessungszeitraum für die Ermittlung des Elterngeld-Netto-Einkommens umfasst in der Regel 12 Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Bei nichtselbstständig Erwerbstätigen sind dies die 12 Monate vor dem Kalendermonat, in dem der Mutterschutz begonnen hat (für Mütter) oder vor dem Kalendermonat der Geburt (für Väter). Bei Selbstständigen wird das Einkommen des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums vor der Geburt berücksichtigt.

Einzelne Monate können aus dem Bemessungszeitraum ausgeklammert werden, wenn beispielsweise Mutterschutz, Elterngeldbezug für ein älteres Kind oder eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung vorlag.

Schema, das den Bemessungszeitraum für Angestellte und Selbstständige sowie die möglichen Ausklammerungstatbestände darstellt.

Arbeiten während des Elterngeldbezugs

Während des Elterngeldbezugs ist eine Teilzeittätigkeit möglich. Die wöchentliche Arbeitszeit darf dabei durchschnittlich 32 Stunden pro Woche nicht überschreiten (bei Geburten vor dem 1. September 2021 lag die Grenze bei 30 Stunden).

Einkommen aus Erwerbstätigkeit während des Bezugszeitraums mindert das Elterngeld. Das ElterngeldPlus kann sich dabei besonders lohnen, wenn nach der Geburt in Teilzeit gearbeitet wird, da es unter Umständen genauso hoch ausfallen kann wie das Basiselterngeld mit Einkommen, aber über einen längeren Zeitraum bezogen werden kann.

Bei der Aufnahme einer Teilzeittätigkeit wird das zu erwartende Einkommen auf Basis einer Prognose ermittelt, und das Elterngeld wird vorläufig gezahlt. Nach Ablauf des Bezugszeitraums erfolgt die endgültige Berechnung.

Digitale Antragsstellung

In allen Bundesländern besteht mittlerweile die Möglichkeit, den Elterngeldantrag digital zu stellen. Online-Services wie ElterngeldDigital unterstützen Mütter und Väter Schritt für Schritt durch den Antragsprozess, erklären Fachbegriffe und können fehlerhafte Eingaben erkennen.

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