Das Elterngeld ist eine staatliche Sozialleistung, die Eltern unterstützt, deren Erwerbseinkommen aufgrund der Betreuung und Erziehung eines Kindes für eine bestimmte Zeit entfällt. Es dient der finanziellen Absicherung von Familien und ermöglicht es, sich auf die Bedürfnisse des Kindes zu konzentrieren.

Wer kann den Elterngeldrechner nutzen?
Der Elterngeldrechner kann von jedem genutzt werden, um den eigenen Anspruch auf Elterngeld zu ermitteln. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie vollzeit-angestellt, selbstständig oder beides sind. Der Rechner berücksichtigt jede vorgeburtliche Beschäftigung. Mit dem Schnellrechner können Sie sich einen ersten Überblick über Ihr voraussichtliches Elterngeld verschaffen, wobei zu beachten ist, dass dieser nur ein ungenaues Ergebnis liefert.
Voraussetzungen für den Elterngeldanspruch
Um Elterngeld beziehen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört, dass Sie nach der Geburt Ihres Kindes nicht oder maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten. Das Elterngeld ist einkommensabhängig und variiert in seiner Höhe. Für Kinder, die ab dem 01.07.2015 geboren wurden, stellt der kostenfreie Elterngeldrechner die aktuelle Gesetzeslage dar.
Besondere Lebenssituationen und Zuschläge
Mehrlingsgeburten
Bei Mehrlingsgeburten (Zwillinge, Drillinge etc.) erhalten Eltern im Basiselterngeldbezug einen Mehrlingszuschlag von jeweils 300 Euro und im ElterngeldPlus-Bezug von jeweils 150 Euro für das zweite und jedes weitere Mehrlingsgeschwisterkind. Bei der Antragstellung ist anzugeben, ob Mehrlinge erwartet oder geboren wurden.
Geschwisterbonus
Wenn ältere Geschwisterkinder im Haushalt leben, kann ein Anspruch auf den Geschwisterbonus bestehen. Dieser beträgt 10 Prozent des zustehenden Elterngeldes, mindestens jedoch 75 Euro beim Basiselterngeld und 37,50 Euro beim ElterngeldPlus. Adoptierte Kinder können für die Gewährung des Geschwisterbonus bis zu drei Geschwisterkinder mitgezählt werden. Geschwisterkinder mit Behinderung können bis zum Alter von 14 Jahren beim Geschwisterbonus berücksichtigt werden und werden somit weiteren Geschwisterkindern unter drei bzw. unter sechs Jahren gleichgestellt.
Alleinerziehende
Als alleinerziehend gelten Sie, wenn Sie die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erfüllen (Steuerklasse 2) und der andere Elternteil weder mit Ihnen noch mit dem Kind in einer Wohnung lebt. Alleinerziehende Eltern haben grundsätzlich Anspruch auf zwölf Bezugsmonate des Basiselterngeldes. Auch bei geringfügig Beschäftigten, Nichterwerbstätigen und Selbstständigen können die Voraussetzungen für den Elterngeldanspruch vorliegen.

Berechnung des Elterngeldes
Die Berechnung des Elterngeldes ist komplex und basiert auf dem vorgeburtlichen Einkommen. Der Elterngeldrechner ermittelt, welches Einkommen tatsächlich zum Teil ersetzt wird, anhand Ihrer Eingaben. Der Prozess zur Ermittlung des Elterngeldes umfasst in der Regel drei Schritte, wobei im letzten Schritt der Bezugszeitraum geplant wird.
Basiselterngeld
Als Basiselterngeld erhalten Sie normalerweise 65 % des Netto-Einkommens, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. In den Lebensmonaten, in denen Sie kein Einkommen haben, beträgt das Basiselterngeld 65 % Ihres Netto-Einkommens vor der Geburt. Haben Sie Einkommen, beträgt es 65 % der Differenz zwischen Ihrem Netto-Einkommen vor und nach der Geburt. Als Netto-Einkommen vor der Geburt werden maximal 2.770 Euro berücksichtigt, was zu einem maximalen Basiselterngeld von 1.800 Euro führen kann.
Mehr Elterngeld für Geringverdiener
Wenn Ihr Netto-Einkommen vor der Geburt weniger als 1.240 Euro betrug, erhöht sich der Prozentsatz, der als Elterngeld gezahlt wird. Je geringer Ihr Netto-Einkommen war, desto höher ist der Prozentsatz: Bei einem Einkommen zwischen 1.240 und 1.200 Euro steigt der Prozentsatz schrittweise von 65 % auf 67 %. Bei einem Einkommen zwischen 1.200 und 1.000 Euro erhalten Sie 67 %. Bei einem Einkommen unter 1.000 Euro steigt der Prozentsatz weiter an, bis zu 100 %. Sie erhalten in jedem Fall den Elterngeld-Mindestbetrag von 300 Euro, auch wenn Sie gar kein Einkommen hatten.
ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
ElterngeldPlus wird ähnlich wie Basiselterngeld berechnet, ist jedoch auf die Hälfte des theoretisch möglichen Basiselterngeldes begrenzt. Dafür kann ElterngeldPlus doppelt so lange bezogen werden wie Basiselterngeld. Wenn Sie nach der Geburt kein Einkommen haben, ist das ElterngeldPlus immer halb so hoch wie das Basiselterngeld. Es kann sich besonders lohnen, wenn Sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, da es dann genauso hoch sein kann wie das Basiselterngeld mit Teilzeiteinkommen. Eltern können während des Elterngeldbezugs bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Der Partnerschaftsbonus kann von beiden Elternteilen bezogen werden, wenn sie jeweils zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten. Dies ermöglicht zusätzliche zwei, drei oder vier ElterngeldPlus-Monate pro Elternteil. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.
▶ Was ist Elterngeld Plus?
Mindest- und Höchstbeträge des Elterngeldes
Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich. Dies bedeutet, dass Sie den Mindestbetrag auch dann erhalten, wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten oder nach der Geburt weiterhin in gleicher Teilzeit arbeiten. Wenn die Berechnung weniger als 300 Euro ergibt, wird ebenfalls der Mindestbetrag gezahlt.
ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus betragen mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro monatlich.
Planung des Elterngeldbezugs
Zur Planung des Elterngeldbezugs und zur Ermittlung der voraussichtlichen Höhe Ihres Elterngeldes können Sie den Elterngeldrechner im Familienportal nutzen. Dieser hilft Ihnen auch dabei, den Bezug mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner aufzuteilen und Ihren Elterngeldantrag vorzubereiten. Weitere Unterstützung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle, deren Kontaktdaten Sie über die Postleitzahl herausfinden können.

Steuerliche Behandlung des Elterngeldes
Das Elterngeld selbst ist steuerfrei. Allerdings unterliegt es dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Elterngeld bei der Berechnung Ihres Steuersatzes berücksichtigt wird, was zu einem höheren Steuersatz für Ihr übriges Einkommen führen kann. Daher müssen Sie das Elterngeld in Ihrer Steuererklärung angeben. Wenn Sie bisher keine Steuererklärung eingereicht haben, sind Sie durch den Elterngeldbezug dazu verpflichtet.
Entwicklung und Bedeutung des Elterngeldes
Seit seiner Einführung im Jahr 2007 hat sich die Väterbeteiligung am Elterngeld stetig erhöht. Lag sie anfangs bei nur etwa 3 Prozent, erreichte sie für Geburten im Jahr 2022 bereits 46,3 Prozent. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, diesen Anteil bis 2030 auf 65 Prozent zu steigern. Gleichzeitig sind Erwerbsunterbrechungen von Müttern kürzer geworden, und ihre Erwerbstätigkeit sowie die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit haben zugenommen. Dies zahlt sich langfristig durch bessere Lohnentwicklung und höhere Renten aus.
Das Elterngeld unterstützt Eltern dabei, Familie und Beruf besser zu vereinbaren, fördert die partnerschaftliche Aufteilung von Aufgaben und trägt zur Gleichstellung von Frauen und Männern bei.
Neuregelungen für Geburten ab dem 1. April 2024 und 1. April 2025
Um Sparvorgaben umzusetzen und Kürzungen des Elterngeldes zu vermeiden, gelten für Geburten ab dem 1. April 2024 beziehungsweise 1. April 2025 neue Einkommensgrenzen. Für Geburten ab dem 1. April 2024 wurde die Grenze für das zu versteuernde Einkommen auf 200.000 Euro gesenkt. Für Geburten ab dem 1. April 2025 sinkt diese Grenze weiter auf 175.000 Euro für Paare und Alleinerziehende. Bei Überschreitung dieser Grenze besteht kein Anspruch mehr auf Elterngeld. Das zu versteuernde Einkommen wird vom Finanzamt ermittelt und steht im Steuerbescheid.
Auch der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld wurde für Geburten ab dem 1. April 2024 neu gestaltet: Ein gleichzeitiger Bezug durch beide Elternteile ist grundsätzlich nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Ausnahmen gelten beispielsweise für Eltern von Frühchen, Mehrlingen oder Kindern mit Behinderung.
Kombination von Elterngeldarten und Bezugszeitraum
Basiselterngeld, ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus können miteinander kombiniert werden, um individuelle Lösungen für verschiedene Lebenssituationen zu ermöglichen. Jeden Monat Basiselterngeld können Eltern in zwei Monate ElterngeldPlus umwandeln, wodurch sich die Bezugsdauer verdoppelt.
Beispiel für die Kombination von Leistungen
Ein Beispiel für eine flexible Kombination zeigt eine Mutter, die in den ersten acht Lebensmonaten Basiselterngeld bezieht. Der Vater unterstützt sie im ersten Monat mit Basiselterngeld. In den folgenden Monaten bezieht der Vater allein Basiselterngeld. Anschließend arbeiten beide Eltern in Teilzeit und beziehen parallel ElterngeldPlus, was ihnen durch den Partnerschaftsbonus weitere vier Monate sichert, bis zum 17. Lebensmonat des Kindes.
Elterngeldantrag digital stellen
In allen Bundesländern gibt es mittlerweile digitale Möglichkeiten, Elterngeld zu beantragen. Der Onlineservice ElterngeldDigital unterstützt Eltern schrittweise durch den Antragsprozess, erklärt Fachbegriffe und kann fehlerhafte Eingaben erkennen. Ziel ist die flächendeckende Verfügbarkeit eines papierlosen Antragsverfahrens.
Wann kann ich Elterngeld bekommen?
Elterngeld kann ab der Geburt Ihres Kindes bezogen werden. Es wird monatsweise für die sogenannten Lebensmonate des Kindes gezahlt, deren Beginn sich nach dem Tag der Geburt richtet. Die Dauer des Bezugs hängt von der gewählten Elterngeldvariante ab.
Dauer des Elterngeldbezugs
Paare können 14 Lebensmonate Basiselterngeld untereinander aufteilen, wobei mindestens ein Elternteil für mindestens zwei Monate weniger Einkommen haben muss (Partnermonate). ElterngeldPlus kann doppelt so lange bezogen werden wie Basiselterngeld, also bis zu 24 Monate. Der Partnerschaftsbonus kann den Bezug um weitere vier Monate verlängern. Der Bezug von Basiselterngeld ist auf die ersten 14 Lebensmonate des Kindes beschränkt, danach sind nur noch ElterngeldPlus oder der Partnerschaftsbonus möglich, maximal bis zum 32. Lebensmonat des Kindes.

Besonderheiten bei Frühgeburten und Mehrlingsgeburten
Eltern von Kindern, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren werden, erhalten zusätzliche Monate Basiselterngeld. Die Anzahl der zusätzlichen Monate staffelt sich nach dem Grad der Frühgeburt. Bei Mehrlingsgeburten erhalten Eltern ebenfalls Zuschläge.
Anrechnung von Leistungen
Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschüsse während der Mutterschutzfrist werden auf das Elterngeld angerechnet und gelten als Basiselterngeldmonate. Andere Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld werden auf einen Teil des Elterngeldes angerechnet, jedoch nicht auf die Mindestbeträge von 300 Euro (Basiselterngeld) bzw. 150 Euro (ElterngeldPlus).
Weitere Leistungen und Elterngeld
Regionale Leistungen wie das Landeserziehungsgeld (Sachsen) oder das Bayerische Familiengeld können zusätzlich zum Elterngeld bezogen werden. Ausführliche Informationen zu Anrechnungsmodalitäten finden sich in der Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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