Elterngeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es dient dazu, einen Teil des wegfallenden Einkommens auszugleichen, wenn Eltern nach der Geburt eines Kindes ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen oder einschränken möchten, um sich der Betreuung ihres Kindes zu widmen. Diese Leistung steht auch Eltern zur Verfügung, die vor der Geburt kein Einkommen hatten.
Zusätzlich zum Elterngeld gibt es das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Diese Optionen sind besonders darauf ausgerichtet, Eltern zu unterstützen, die eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt anstreben. Auch für Alleinerziehende besteht die Möglichkeit, die verschiedenen Varianten des Elterngeldes zu beantragen. Des Weiteren kann Elterngeld auch für Adoptivkinder und für Kinder in der Adoptionspflege gewährt werden.
Die Entscheidung, wer von den Eltern für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt, liegt bei den Eltern selbst. Im Rahmen des Antrags muss angegeben werden, für welche Lebensmonate des Kindes das Elterngeld beantragt wird und welche Elterngeld-Variante gewählt werden soll. Die genaue Höhe des Elterngeldes wird individuell berechnet und richtet sich nach dem Einkommen, das vor der Geburt erzielt wurde und nach der Geburt wegfällt. Sollte vor der Geburt kein Einkommen erzielt worden sein oder nach der Geburt kein Einkommen wegfallen, wird ein Mindestbetrag gezahlt.
Als Hilfsmittel zur Planung und Berechnung des Elterngeldes kann der Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums genutzt werden.

Verfahrensablauf und zuständige Stellen
An wen muss ich mich wenden?
Für die Beantragung von Elterngeld ist die Elterngeldstelle zuständig, die für den Wohnort Ihres Kindes relevant ist. Informationen zur Findung der zuständigen Elterngeldstelle sind in der Regel online verfügbar.
Zuständige Stelle in Niedersachsen
In Niedersachsen liegt die Zuständigkeit für Elterngeldstellen primär bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und den regionsangehörigen Gemeinden. In Ausnahmefällen, auf Antrag, können auch große selbstständige Städte oder selbstständige Gemeinden zuständig sein, in denen sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet.
Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld
Um Elterngeld beziehen zu können, müssen folgende grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche erwerbstätig. Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es Besonderheiten, beispielsweise für Studierende oder Auszubildende.
Einkommensgrenzen
Die Einkommensgrenzen für den Bezug von Elterngeld variieren je nach Geburtsdatum des Kindes:
- Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Das zu versteuernde Einkommen durfte nicht über 250.000 EUR liegen. Bei Elternpaaren lag diese Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Das zu versteuernde Einkommen darf nicht über 200.000 EUR liegen. Diese Grenze gilt sowohl für Alleinerziehende als auch für Elternpaare.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Das zu versteuernde Einkommen darf nicht über 175.000 EUR liegen. Diese Grenze gilt ebenfalls für Alleinerziehende und Elternpaare.
Benötigte Unterlagen
Die Art und der Umfang der benötigten Unterlagen können je nach individueller Situation und der zuständigen Elterngeldstelle variieren. Es ist ratsam, die Antragsunterlagen sorgfältig auf weitere Hinweise zu prüfen und bei Fragen die zuständige Elterngeldstelle zu kontaktieren.
Gebühren und Fristen
Für die Beantragung von Elterngeld fallen keine Gebühren an. Der Antrag auf Elterngeld kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Es wird empfohlen, den Antrag innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes zu stellen, da Elterngeld maximal für drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt wird.
Bearbeitungsdauer
Auskünfte zur Bearbeitungsdauer erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle. Es ist ratsam, sich vor der Antragstellung mit den grundlegenden und oft komplexen Regelungen des Elterngeldes vertraut zu machen.
Beratungsangebote in Bramsche und Umgebung
Für Fragen und Unterstützung rund um das Thema Elterngeld sowie weitere familiäre Belange stehen verschiedene Beratungsstellen zur Verfügung. Die pro familia Beratungsstelle in Bramsche (Außenstelle von Osnabrück) bietet umfassende Informationen und Beratung für Schwangere und werdende Eltern.
pro familia Beratungsstelle Bramsche
Adresse: Heinrich-Beerbom-Platz 2, 49565 Bramsche
Öffnungszeiten:
- Montag: 9:00 - 13:00 Uhr, 14:30 - 17:30 Uhr
- Dienstag: 13:00 - 17:30 Uhr
- Mittwoch: 9:00 - 13:00 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
- Donnerstag: 9:00 - 17:30 Uhr
- Freitag: 9:00 - 13:00 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist über Osnabrück möglich. Beratungszeiten sind montags von 15:30 bis 17:30 Uhr und donnerstags vormittags nach Vereinbarung.

Leistungen der pro familia Beratungsstelle
Die pro familia Beratungsstelle bietet:
- Umfassende Informationen und Beratung zu gesundheitlichen, psychologischen und sozialen Aspekten von Schwangerschaft, Geburt und Elternschaft.
- Entscheidungshilfen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Schwangerschaftskonfliktberatung für ungewollt schwangere Frauen.
- Beratung zu Sexualität, Partnerschaft, Verhütung, Sexualaufklärung und Kinderwunsch.
- Medizinische, psychologische, psychosoziale und familienrechtliche Beratung.
- Beratungsscheine nach §§ 5 und 6 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG).
- Zusatzqualifikation in der Beratung zu Fragen der Pränataldiagnostik.
- Vergabe von Mitteln der "Bundesstiftung Mutter und Kind".
Die Beratung erfolgt persönlich und telefonisch, wobei die Autonomie und Mündigkeit der Ratsuchenden im Vordergrund stehen.
Weitere Beratungsangebote
Neben pro familia gibt es weitere Anlaufstellen, die Unterstützung bieten:
- Jugendbüro in der alten Webschule: Anlaufstelle für Fragen und Informationen aller Art.
- Diakonisches Werk des Ev.-luth.: Bietet Hilfe bei der Klärung von Angelegenheiten, die Sie allein nicht bewältigen können, sowie Beratung bei Problemen zu Hause, im Beruf, mit der Familie oder mit Behörden.
- Pfiff e.V.: Ein privater Trägerverein, der Unterstützung in den Bereichen Lebenspraxis, Schule, Beruf sowie in persönlichen Lebenskrisen bietet.
- Beratung zu Schwangerschaft und Geburt: Informationen über soziale, gesetzliche und finanzielle Hilfen.
- Kostenfreie psychoonkologische und sozialrechtliche Beratung: Für von Krebs betroffene Personen und ihre Angehörigen in Osnabrück, Bramsche, Dissen, Melle und Vechta.
- Senioren- und Pflegestützpunkt: Bietet unabhängige und kostenlose Beratung zu Leistungen der Pflegeversicherung.
Die pro familia Beratungsstelle in Osnabrück/Оснабрюк drückt ihr Mitgefühl für alle Ukrainer aus und heißt sie willkommen. Bei Bedarf können Dolmetscher telefonisch hinzugezogen werden. Die Kolleginnen und Kollegen des Beratungszentrums pro familia in Osnabrück/Оснабрюк drücken ihr Mitgefühl für alle Ukrainer aus und heißen Sie willkommen. Bei Bedarf können wir telefonisch Übersetzer hinzuziehen.
Kinder & Finanzen: Komplette Checkliste zu Elterngeld, Elternzeit, Mutterschutz & Co.! | Finanzfluss
tags: #elterngeld #beratung #bramsche