Elterngeld in Hessen: Änderungen der Bankverbindung und weitere wichtige Aspekte

Um sicherzustellen, dass Sie Ihr Elterngeld oder Kindergeld pünktlich erhalten, ist es unerlässlich, uns über jegliche Änderungen Ihrer persönlichen Umstände zu informieren. Insbesondere eine geänderte Bankverbindung oder ein Umzug sind wichtige Informationen, die Sie der zuständigen Stelle umgehend mitteilen müssen. Dies gewährleistet, dass die Auszahlungen reibungslos erfolgen können.

Wichtigkeit der Mitteilung von Änderungen

Es ist von größter Bedeutung, dass Sie der Familienkasse alle relevanten Änderungen direkt mitteilen. Eine Benachrichtigung anderer Behörden, wie beispielsweise des Einwohnermeldeamtes, des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit, reicht nicht aus. Die Familienkasse benötigt diese Informationen direkt von Ihnen, um die korrekte Auszahlung von Kindergeld oder Kinderzuschlag zu gewährleisten.

Beispiele für relevante Änderungen beim Kindergeld

Wenn Sie Kindergeld für ein Kind unter 18 Jahren beziehen, sind folgende Änderungen besonders wichtig zu melden:

  • Eine dauerhafte Trennung vom Partner oder eine Scheidung.
  • Wenn Sie oder ein Kind Ihren bisherigen Haushalt verlassen.
  • Der Erhalt anderer finanzieller Unterstützungen für Ihr Kind, wie beispielsweise ausländische Familienbeihilfen.
  • Eine voraussichtliche Erwerbstätigkeit im öffentlichen Dienst von mehr als 6 Monaten.
  • Wenn ein Kind, für das Sie Kindergeld erhalten, auszieht, als vermisst gemeldet wird oder verstorben ist.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite "Kindergeld ab Geburt".

Erhalten Sie Kindergeld für ein volljähriges Kind, informieren Sie Ihre Familienkasse bitte über folgende Änderungen:

  • Ein Wechsel, eine Unterbrechung, Beendigung oder ein Abbruch der Schul- oder Berufsausbildung oder des Studiums, gefolgt von einer Arbeitsaufnahme.
  • Die Ableistung eines Freiwilligendienstes, wie beispielsweise eines Freiwilligen Sozialen Jahres.

Weitere Details sind auf der Seite "Kindergeld ab 18 Jahren" verfügbar.

Meldepflichtige Änderungen beim Kinderzuschlag

Wenn Sie Kinderzuschlag erhalten, sind insbesondere folgende Änderungen meldepflichtig:

  • Die Geburt eines weiteren Kindes in Ihrer Familie.
  • Ein Kind zieht in Ihren Haushalt ein oder verlässt ihn, wird als vermisst gemeldet oder verstirbt.
  • Ein Kind heiratet, zieht mit einem Partner zusammen oder bekommt selbst ein Kind.
  • Sie, der andere Elternteil oder Ihr Partner gründen einen gemeinsamen Haushalt oder verlassen diesen.
  • Ihre Familie zieht ins Ausland.

Umfangreiche Informationen zum Kinderzuschlag finden Sie auf der Seite "Kinderzuschlag: Anspruch, Höhe, Dauer".

Kinderzuschlag: So bekommst du 3.500 € pro Jahr vom Staat

Zusätzliche Beispiele für wichtige Änderungen sind in den Merkblättern zum Kindergeld und Kinderzuschlag aufgeführt, die am Ende der Seite zum Download bereitstehen.

Gesetzliche Verpflichtung und Konsequenzen

Sie sind gesetzlich verpflichtet, die genannten Änderungen mitzuteilen. Dies wird als Mitwirkungspflicht bezeichnet. Persönliche Veränderungen können dazu führen, dass Sie die Voraussetzungen für den Erhalt von Kindergeld oder Kinderzuschlag nicht mehr erfüllen. Haben Sie Leistungen bezogen, ohne die Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen, müssen Sie diese Beträge zurückzahlen.

Die Nichterfüllung Ihrer Mitwirkungspflicht kann zu Geldstrafen führen und in schwerwiegenden Fällen eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen. Teilen Sie daher jede wichtige Änderung umgehend Ihrer Familienkasse mit.

Ihre Familienkasse vor Ort

Ihre zuständige Familienkasse steht Ihnen für Fragen und persönliche Anliegen zur Verfügung. Sie können die Ämter persönlich besuchen oder telefonisch kontaktieren.

Downloads

Die wichtigsten Merkblätter, Formulare und Anträge der Familienkasse sind zum Download verfügbar.

Elterngeld: Eine Übersicht

Elterngeld ist eine wichtige Einkommensersatzleistung für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes ihre Erwerbstätigkeit zugunsten der Kinderbetreuung ganz oder teilweise einschränken. Die Sachbearbeiter der Elterngeldstellen legen Ihr Elterngeld in der Regel entsprechend Ihrem Antrag fest. Angesichts der zunehmend komplexen Regelungen zum Elterngeld ist es ratsam, sich frühzeitig und gründlich mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Infografik: Überblick über die Elterngeldvarianten und Bezugszeiten

Nutzen Sie unseren Elterngeldrechner, um verschiedene Bezugsmöglichkeiten zu testen und die Auswirkungen einer Erwerbstätigkeit während des Bezugszeitraums zu simulieren. Mit unserer Elterngeldsoftware können Sie Ihren Elterngeld- und Kindergeldantrag vollautomatisch und intuitiv erstellen.

Elterngeld in Hessen: Zuständigkeit und Antragstellung

In Hessen sind die Ämter für Versorgung und Soziales für die Festsetzung von Elterngeld zuständig. Elterngeld ist eine Unterstützung für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes ihre Arbeitszeit reduzieren oder ganz pausieren, um sich der Erziehung und Betreuung zu widmen. Das Elterngeld wird vom Bund bereitgestellt. Der Antrag kann bereits vor der Geburt vorbereitet und nach der Geburt abgeschlossen werden.

Um Elterngeld ab Geburt zu erhalten, muss der unterschriebene Antrag innerhalb der ersten vier Lebensmonate des Kindes eingereicht werden. Der interaktive Planer hilft Ihnen dabei, Ihre Elterngeldmonate sinnvoll auf Ihre Familiensituation abzustimmen. Informationen zur Beantragung bei Selbstständigkeit, mehreren Einkommensarten oder unterschiedlichen Wohnsitzen sind ebenfalls verfügbar.

Elterngeld und Elternzeit werden getrennt beantragt. Nur das Elterngeld wird über die L-Bank beantragt. Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis (ggf.)

Varianten des Elterngeldes

Es gibt verschiedene Elterngeldvarianten:

  • Basiselterngeld: Bis zu 12 Monate können beantragt werden, in denen das Elterngeld in voller Höhe gezahlt wird.
  • ElterngeldPlus: Ermöglicht eine längere Bezugszeit, da die monatliche Auszahlung maximal halb so hoch ist.
  • Partnerschaftsbonus: Zusätzliche Monate für Eltern, die sich die Betreuung teilen, und für Alleinerziehende. Dieser Bonus kann bis zu 2 Monate beim Basiselterngeld und bis zu 4 Monate beim ElterngeldPlus gewährt werden, wenn eine Einkommensminderung in mindestens 2 Monaten vorliegt.

Der Partnerschaftsbonus kann auch dann genutzt werden, wenn die Eltern getrennt leben und sich die Betreuung aufteilen. Alleinerziehende können dieses Angebot ebenfalls alleine nutzen.

Für Geburten ab dem 1. September 2021 gelten besondere Regelungen für Frühchen, Mehrlingsgeburten oder Kinder mit Behinderung sowie Geschwisterkinder mit Behinderung, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei Drillingen ist auch das Mehrlingsgeburtenprogramm relevant.

Wenn Sie Elterngeld beziehen und Kindergeld erhalten, haben Sie möglicherweise auch Anspruch auf den Kinderzuschlag. Beachten Sie, dass der Kinderzuschlag eine Leistung der Familienkassen ist und die Beratung sowie Bearbeitung nicht durch die L-Bank erfolgt.

Elterngeld kann rückwirkend für maximal drei Lebensmonate gezahlt werden. Beispiel: Bei einer Geburt am 15. August muss der Antrag bis zum 14. Dezember vorliegen.

Servicezeiten: Montag bis Freitag 8:00 bis 16:30 Uhr. Kostenlose Anrufe aus dem deutschen Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider.

Bei der Betreuung Ihres Kindes nach der Geburt gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.

Individuelle Berechnung und Anspruchsvoraussetzungen

Das Elterngeld gleicht einen Teil des Einkommens aus, das wegfällt, wenn Eltern nach der Geburt ihres Kindes beruflich kürzer treten. Auch Alleinerziehende können die verschiedenen Elterngeldvarianten beantragen. Die Eltern entscheiden selbst, wer für welchen Zeitraum Elterngeld in Anspruch nimmt. Die Höhe des Elterngeldes wird individuell berechnet und richtet sich nach dem Einkommen vor der Geburt.

Wenn vor der Geburt kein Einkommen erzielt wurde oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, wird ein Mindestbetrag gezahlt. Die Art und der Umfang der benötigten Unterlagen können je nach individueller Situation und Elterngeldstelle variieren. Die notwendigen Abfragen im Online-Portal werden individuell auf Ihre Angaben abgestimmt.

Auch bei der Online-Antragstellung ist eine Unterschrift erforderlich, die mittels e-ID erfolgen kann. Die Nachweise können im Online-Antrag hochgeladen werden.

Einkommensgrenzen für Elterngeld

Die Einkommensgrenzen für den Elterngeldbezug wurden angepasst:

  • Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Zu versteuerndes Einkommen nicht über 250.000 EUR (für Elternpaare in der Regel 300.000 EUR).
  • Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Zu versteuerndes Einkommen nicht über 200.000 EUR (gilt für Alleinerziehende und Elternpaare).
  • Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Zu versteuerndes Einkommen nicht über 175.000 EUR (gilt für Alleinerziehende und Elternpaare).

Bei Überschreitung dieser Grenzen besteht kein Anspruch auf Elterngeld.

Fügen Sie die im Antrag geforderten Unterlagen und Nachweise bei und unterschreiben Sie den Antrag. Änderungen während des Bezugsmonats, wie z.B. eine Erhöhung oder Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit, müssen der zuständigen Elterngeldstelle mitgeteilt werden.

Bearbeitungsdauer und zuständige Stellen

Auskunft zur Bearbeitungsdauer erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle. Fragen zum Thema Elterngeld beantwortet Ihre zuständige Elterngeldstelle in einem der sechs Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales. Die Zuständigkeit kann anhand der Postleitzahl Ihres Wohnortes ermittelt werden.

Aufteilung und Bezugszeiträume des Basiselterngeldes

Eltern können ab der Geburt eines Kindes bis zu 14 Monate Basiselterngeld erhalten, die sie untereinander aufteilen können. Wenn zwei Elternteile die Betreuung übernehmen, kann ein Elternteil maximal zwölf Monate Basiselterngeld beziehen, während zwei Monate dem Partner vorbehalten sind (Partnermonate). Alleinerziehende können die vollen 14 Monate Basiselterngeld in Anspruch nehmen. Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden.

Eltern von Frühchen erhalten zusätzliche Monate Elterngeld: Bei einer Geburt mindestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Termin besteht Anspruch auf einen zusätzlichen Basiselterngeldmonat. Für Geburten ab dem 1. September 2021 können bei Frühgeburten bis zu vier zusätzliche Basis-Elterngeldmonate bezogen werden.

Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist nur noch für maximal einen Monat innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes möglich. Ansonsten kann ein Elternteil Basiselterngeld nur erhalten, wenn der andere Elternteil im selben Zeitraum entweder kein Elterngeld oder ElterngeldPlus bezieht.

ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Das ElterngeldPlus unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und richtet sich an Eltern, die bereits während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Es ermöglicht eine längere Bezugszeit.

Eltern, die sich für eine partnerschaftliche Aufteilung entscheiden, können einen Partnerschaftsbonus erhalten: Sie bekommen zwei bis vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Elternteile zeitgleich zwischen 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten.

Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die:

  • ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
  • nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
  • mit ihren Kindern in einem Haushalt leben,
  • einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Elterngeld wird für Lebensmonate des Kindes gewährt und orientiert sich am entfallenden Erwerbseinkommen. Die Ersatzrate ist nach der Höhe des Einkommens vor der Geburt gestaffelt. Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro.

Die Einkommensgrenze für Elternpaare und Alleinerziehende liegt für Geburten ab dem 1. April 2024 bei 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und für Geburten ab dem 1. April 2025 bei 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.

Elterngeld wird grundsätzlich vollständig auf Leistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe und Kinderzuschlag angerechnet.

Elterngeldberechtigte, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und vor der Geburt erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeldfreibetrag.

Eltern, die aufgrund der Corona-Pandemie in der Zeit vom 01.03.2020 bis zum 23.09.2022 einen Einkommensverlust hatten, können diese Monate ausklammern und durch unmittelbar vorausgehende Monate ersetzen.

Ausfüllhilfen erleichtern die Antragsstellung, und die notwendigen Abfragen werden individuell abgestimmt. Auch bei der Online-Beantragung ist eine elektronische Zeichnung mittels e-ID möglich.

Benötigte Unterlagen für den Elterngeldantrag

Neben dem Antragsformular sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Original-Geburtsurkunde des Kindes mit dem Vermerk "Zur Beantragung von Elterngeld".
  • Ggf. Nachweis, dass die Geburt mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin erfolgte.
  • Bescheinigung der Krankenkasse über den Bezug von Mutterschaftsgeld oder eine Negativbescheinigung.

Zusätzlich bei Erwerbstätigkeit vor der Geburt:

  • Bescheinigung des Arbeitgebers über die gewährte Elternzeit.
  • Kopien der Gehaltsabrechnungen der 12 Kalendermonate vor dem Monat mit Beginn des vorgeburtlichen Mutterschutzes und eine Kopie aus der Mutterschutzzeit mit dem dargestellten Arbeitgeberzuschuss.
  • Bei Bezug von sonstigen Leistungen (z.B. Arbeitslosengeld II) eine Kopie des Bescheides.
  • Ggf. Nachweise zu schwangerschaftsbedingter Erkrankung, Beschäftigungsverbot, Elterngeldbezug für ein Vorkind.
  • Ggf. Kopie der Geburtsurkunde eines Geschwisterkindes und Nachweis über Kindergeldbezug zur Beantragung des Geschwisterbonus.
  • Ggf. Nachweis über eine Behinderung des Kindes oder eines Geschwisterkindes.
  • Bei beabsichtigter Erwerbstätigkeit während der Elternzeit: Bescheinigung des Arbeitgebers über den zeitlichen Umfang und das zu erwartende Einkommen.

Zusätzlich bei Antragstellung des Partners/anderen Elternteils:

  • Kopien der Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Kalendermonate vor dem Monat der Geburt und Arbeitgeberbescheinigung über die gewährte Elternzeit.

Zusätzlich bei Antragstellenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit:

  • Eine Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels, ggf. Änderungen ab 01.09.2021.

Aktuelle Änderungen und Hinweise

Die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit wurde von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann nun mit 24 bis 32 Wochenstunden bezogen werden.

Für Kinder, die nach dem 31. August 2021 und mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommen, können bis zu vier weitere Basis-Elterngeldmonate bezogen werden. Dies gilt gestaffelt je nach Frühgeburt:

  • Bis zu 6 Wochen vor dem errechneten Termin: 1 zusätzlicher Monat Basis-Elterngeld.
  • Bis zu 8 Wochen vor dem errechneten Termin: 2 zusätzliche Monate Basis-Elterngeld.
  • Bis zu 12 Wochen vor dem errechneten Termin: 3 zusätzliche Monate Basis-Elterngeld.
  • Bis zu 16 Wochen vor dem errechneten Termin: 4 zusätzliche Monate Basis-Elterngeld.

Das Basis-Elterngeld kann auch hier in Elterngeld-Plus umgewandelt werden.

Elterngeldreform 2024 und zukünftige Änderungen

Für Paare und Alleinerziehende, deren zu versteuerndes Einkommen mehr als 200.000 € beträgt, besteht ab dem 1. April 2024 kein Anspruch auf Elterngeld. Ab dem 1. April 2025 wird diese Einkommensgrenze auf 175.000 € gesenkt.

Grundsätzlich kann nur noch maximal ein Basiselterngeldmonat in den ersten 12 Lebensmonaten des Kindes parallel von den Eltern bezogen werden. Ausnahmen hiervon gelten für Eltern von Frühchen.

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