Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder unterbrechen möchten, um sich der Betreuung und Erziehung ihres Kindes zu widmen. Es soll den Einkommensausfall ausgleichen und Familien Planungssicherheit geben.
Höhe des Elterngeldes
Das Basiselterngeld wird prozentual zum durchschnittlichen Erwerbseinkommen vor der Geburt berechnet und liegt monatlich zwischen 300 Euro und 1.800 Euro. Wenn während des Elterngeldbezugs Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, reduziert sich die Leistung entsprechend.
Bei Mehrlingsgeburten gibt es einen Zuschlag von monatlich 300 Euro für jedes weitere Kind ab dem zweiten. Familien mit zwei oder mehr Kindern können zudem einen Geschwisterbonus erhalten, der 10 Prozent des Elterngeldes beträgt, mindestens jedoch 75 Euro monatlich.
Das ElterngeldPlus kann bis zum doppelten Zeitraum des Basiselterngeldes gezahlt werden, wobei die monatliche Leistung maximal die Hälfte des Basiselterngeldes beträgt. Es liegt zwischen 150 Euro und 900 Euro monatlich. Der Partnerschaftsbonus ermöglicht es Eltern, zusätzlich zwei, drei oder vier Monate ElterngeldPlus zu beziehen, wenn beide Partner ihre Arbeitszeit reduzieren.

Antragstellung: Form und Fristen
Der Elterngeldantrag muss schriftlich gestellt werden. Die Elterngeldstelle bearbeitet den Antrag erst nach der Geburt des Kindes. Mit der Geburtsurkunde erhalten Sie die notwendige Geburtsbescheinigung für die Antragstellung.
Rückwirkend wird Elterngeld für die letzten drei Lebensmonate vor dem Monat der Antragstellung gewährt. Es ist wichtig, den Antrag so bald wie möglich nach der Geburt einzureichen, um keine Ansprüche zu verlieren. Selbst wenn Sie "zu spät dran" sind, sollten Sie den Antrag einreichen und fehlende Unterlagen nachreichen.
Ein gefaxter Elterngeldantrag erhält einen Eingangsstempel, der die Fristen wahrt. Elterngeld wird immer nach vollen Lebensmonaten des Babys gewährt, nicht nach Kalendermonaten.
Angestellte Väter müssen ihren Antrag auf Elternzeit spätestens sieben Wochen vor, aber nicht früher als acht Wochen vor Beginn der Elternzeit stellen, um Kündigungsschutz zu gewährleisten.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung und zum Bezug von Elterngeld
Urlaub während des Elterngeldbezugs wird wie Erwerbseinkommen behandelt. Es ist ratsam, Resturlaub vor der Geburt auszahlen zu lassen.
Jegliches steuerpflichtige Erwerbseinkommen, das während des Elterngeldbezugs erzielt wird, wird angerechnet. Es gibt keinen Freibetrag. Bei zu hohem Hinzuverdienst kann der Anspruch auf das Mindestelterngeld von 300 Euro sinken oder ganz entfallen.
Sie müssen Elterngeld nicht "am Stück" beantragen; es ist möglich, die Bezugszeit zu stückeln, überlappend mit dem Partner zu beziehen oder Lebensmonate auszulassen.
Ein Steuerklassenwechsel wird von der Elterngeldstelle nur berücksichtigt, wenn er den überwiegenden Teil des Bemessungszeitraums betrifft.
Vaterschaftsanerkennung ist Voraussetzung für den Elterngeldanspruch.
Die letzte Möglichkeit, Elterngeld rückwirkend zu erhalten, ist der letzte Tag des 16. Lebensmonats des Babys. Beide Elternteile können in diesem Zeitraum Elterngeld für den 13. und 14. Lebensmonat beantragen.
Der Anspruch auf zusätzliche ElterngeldPlus-Monate besteht, wenn mindestens ein Elternteil zugunsten der Kinderbetreuung auf einen Teil seines bisherigen Erwerbseinkommens verzichtet.
Lebensmonate, in denen die Mutter Anspruch auf Mutterschaftsgeld und/oder Arbeitgeberzuschuss hat, gelten als "verbraucht" für den Basiselterngeldbezug. Bei Frühgeburten verlängert sich die Mutterschutzfrist.
Ein vollständiger Antrag beschleunigt die Bearbeitung.
Grundsätzlich muss jeder Elterngeldantrag von beiden Elternteilen unterschrieben werden, auch wenn nur ein Elternteil Elterngeld beantragt.
Bei Selbstständigen wird für die Berechnung des Elterngeldes in der Regel das Einkommen des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraumes vor der Geburt herangezogen. Eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) kann ersatzweise notwendig sein.
Bei Einkünften aus selbständiger Arbeit zählt der Gewinn, nicht der Umsatz. Die Gestaltung von Einnahmen und Ausgaben im Bemessungszeitraum kann sinnvoll sein.
Auch bei selbständiger Tätigkeit wird steuerpflichtiges Erwerbseinkommen während des Elterngeldbezugs angerechnet.

Digitale Antragstellung und Mitteilungen
Die BundID bietet ein zentrales Konto für Online-Anträge. Der Mitteilungsservice ermöglicht die digitale Übermittlung von Änderungen und Unterlagen.
Für einen elektronischen Widerspruch ist die Anmeldung bei der BundID über die Zugangsart "Online-Ausweis" erforderlich. Bei vergessener PIN kann der Bürgerservice der Kommune kontaktiert werden.
Elterngeld und Elternzeit
Elterngeld und Elternzeit werden getrennt beantragt. Nur das Elterngeld wird über die zuständige Elterngeldstelle beantragt.
Benötigte Unterlagen
Für den Elterngeldantrag sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweise über das bisherige Einkommen (Lohn-/Gehaltsabrechnungen, letzter Steuerbescheid für Selbstständige)
- Bei Müttern: Bescheinigungen über Mutterschaftsgeld und Zuschüsse
- Ggf. Nachweise über Einkommen während des Elterngeldbezugs
- Bei Selbstständigen: ggf. Erklärungen zu Arbeitszeiten und Entlastungsmaßnahmen
Eine detaillierte Auflistung der notwendigen Nachweise wird im Online-Antrag erstellt.
Fristen und rückwirkende Anträge
Elterngeld kann innerhalb der ersten vierzehn Lebensmonate des Kindes beantragt werden. Rückwirkend wird Elterngeld nur für die letzten drei Lebensmonate vor Eingang des Antrags bei der Elterngeldstelle gewährt.
Ein Antrag muss spätestens am letzten Tag des 4. Lebensmonats der zuständigen Behörde vorliegen, um Elterngeld rückwirkend ab Geburt zu erhalten. Ein Fax zählt fristwahrend.
Zuständige Elterngeldstellen
Die Elterngeldstellen sind in der Regel bei den Kreisen und kreisfreien Städten im Jugend- oder Sozialamt angesiedelt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Kindes.
Bearbeitungsdauer und Auszahlung
Die Bearbeitung eines vollständigen Elterngeldantrags dauert normalerweise 4 bis 6 Wochen. Eine vollständige und richtige Einreichung der Unterlagen ist entscheidend.
Elterngeld wird regelmäßig am ersten Tag des Lebensmonats für den kommenden Lebensmonat ausgezahlt. Wochenenden und Feiertage verschieben den Auszahlungstermin auf den nächsten Bankarbeitstag.
Änderung von Anträgen und Bezugszeiträumen
Eine nachträgliche Änderung der gewählten Bezugsmonate ist möglich, solange die Zeiträume in der Zukunft liegen und noch kein Elterngeld ausgezahlt wurde. Dies erfordert eine formlose schriftliche Mitteilung.
Es ist auch möglich, ElterngeldPlus-Monate nachträglich in Basiselterngeldmonate umzuwandeln.
Besondere Regelungen
Für besonders früh geborene Kinder (mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Entbindungstermin), Mehrlingsgeburten oder Kinder mit Behinderung gibt es besondere Regelungen und zusätzliche Ansprüche.
Eltern, die Elterngeld beziehen und Kindergeld erhalten, können eventuell Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, der bei den Familienkassen beantragt wird.
Während der Corona-Pandemie gab es Ausnahmeregelungen für Eltern, die aufgrund von Covid-19 Einkommensverluste erlitten oder systemrelevante Tätigkeiten ausübten, was die Aufschiebung von Elterngeldbezugsmonaten ermöglichte.
Elterngeld einfach verstehen [2025]
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