Die Frage nach der Sicherheit von Impfungen, insbesondere im Hinblick auf Fruchtbarkeit und Schwangerschaft, ist ein Thema, das viele Menschen bewegt. Insbesondere die Impfstoffe von AstraZeneca standen in diesem Zusammenhang im Fokus der öffentlichen Diskussion. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Informationen und wissenschaftlichen Erkenntnisse zu diesem Thema zusammen.
Impfung während der Schwangerschaft und bei Kinderwunsch: Aktuelle Empfehlungen
Eine generelle COVID-19-Impfung aller Schwangeren wird derzeit von den meisten Fachgesellschaften nicht primär befürwortet. Dennoch sollen Schwangere nicht generell von Impfprogrammen ausgeschlossen werden. Da vergleichende Daten zu den unterschiedlichen Impfstoffen und Impfstofftypen hinsichtlich Wirksamkeit und Sicherheitsprofil während der Schwangerschaft oder bei Frauen mit Kinderwunsch derzeit begrenzt sind, wird der Einsatz des AstraZeneca-Impfstoffs bei Schwangeren nur nach individueller Abwägung und Aufklärung empfohlen. Hierbei muss der potenzielle Nutzen für Mutter und Fötus die möglichen Risiken überwiegen.
In einer gemeinsamen Stellungnahme der gynäkologischen Fachgesellschaften wurde die Impfung von Frauen mit Kinderwunsch zunächst mit mRNA-Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna empfohlen. Auch für die Anwendung von mRNA-Impfstoffen in der Schwangerschaft liegen zum aktuellen Zeitpunkt noch keine vollumfänglich belastbaren Daten vor. Dennoch wird betont, dass Schwangere, die an COVID-19 erkranken, ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe haben und Komplikationen wie Präeklampsie und Frühgeburten auftreten können. Daher wird eine Impfung ab dem zweiten Trimester der Schwangerschaft mit einem mRNA-Impfstoff in zwei Dosen empfohlen, um schwere Krankheitsverläufe und Komplikationen zu verhindern.
Keine Hinweise auf Unfruchtbarkeit durch COVID-19-Impfung
Die Sorge, dass COVID-19-Impfungen unfruchtbar machen könnten, wird von Experten als unbegründet eingestuft. Wissenschaftliche Untersuchungen und Stellungnahmen von Fachgesellschaften wie dem Paul-Ehrlich-Institut und der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM) widerlegen diese Behauptung. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Impfstoffe in irgendeiner Form das menschliche Erbgut verändern oder die Fruchtbarkeit beeinträchtigen könnten. Auch die Annahme, dass Antikörper gegen das Spike-Protein der Impfstoffe die Fruchtbarkeit beeinflussen könnten, konnte wissenschaftlich nicht bestätigt werden.
Studien, die Frauen untersuchten, die während der Zulassungsstudien geimpft wurden oder sich in Fruchtbarkeitskliniken einer Impfung unterzogen, zeigten keine negativen Auswirkungen auf die Schwangerschaftsraten oder die Häufigkeit von Fehlgeburten im Vergleich zu ungeimpften Frauen. Die leichte Unterschiede, die in einigen Studien beobachtet wurden, sind statistisch nicht signifikant und können auf Zufall zurückgeführt werden.

AstraZeneca und Thromboserisiko: Einordnung
Der Impfstoff von AstraZeneca war aufgrund von Meldungen über seltene, aber schwere Fälle von Blutgerinnseln (Thrombosen) in den Fokus geraten. Insbesondere bei jungen und mittleren Frauen wurden diese Fälle beobachtet. Experten wie der Charité-Virologe Professor Dr. Christian Drosten verwiesen auf mögliche statistische Verzerrungen aufgrund des hohen Frauenanteils im medizinischen Personal, das diesen Impfstoff erhielt, und die generell höhere Thromboseanfälligkeit bei Frauen. Auch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hielt es zu diesem Zeitpunkt für zu früh, definitive Aussagen zu Risikogruppen zu treffen.
Für Frauen, die hormonelle Verhütungsmittel wie die "Pille" einnehmen, bestand zudem die Sorge vor einem erhöhten Thromboserisiko in Kombination mit der AstraZeneca-Impfung. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn deutete daraufhin ein mögliches "Impfprivileg" an, bei dem im Bedarfsfall ein anderer Impfstoff verabreicht werden könnte. Dies führte zu Diskussionen über mehr Flexibilität bei der Impfstoffauswahl.
Klinische Studien: Fortschritt in der Krebstherapie und Impfstoffentwicklung
Die Entwicklung neuer Medikamente und Impfstoffe ist ein komplexer Prozess, der klinische Studien umfasst. Diese Studien durchlaufen mehrere Phasen, um die Sicherheit und Wirksamkeit neuer Substanzen zu prüfen. Insbesondere in der Krebstherapie spielen klinische Studien eine entscheidende Rolle bei der Verbesserung von Behandlungsstrategien.
Bei klinischen Studien werden oft zwei oder mehr Behandlungen verglichen, wobei die Verteilung der Teilnehmer auf die Studienarme in der Regel zufällig erfolgt. Viele Studien werden zudem im doppelblinden Design durchgeführt, um eine Verfälschung der Ergebnisse zu vermeiden. Patienten, die an Studien teilnehmen, profitieren oft von einer intensiveren Betreuung und können Zugang zu neuen, vielversprechenden Behandlungsoptionen erhalten. Gleichzeitig gibt es auch Risiken, da die Nebenwirkungen neuer Medikamente noch nicht vollständig bekannt sind. Jeder Studienteilnehmer wird umfassend aufgeklärt und muss eine Einwilligungserklärung unterzeichnen. Für Studienteilnehmer wird eine Probanden-Versicherung abgeschlossen, die im Falle von materiellen Schäden leistet.
Die vier Phasen einer klinischen Studie
Patientenrechte und soziale Absicherung
Für Krebspatienten ist es wichtig, ihre Rechte zu kennen und aktiv in die Behandlungsentscheidungen einbezogen zu werden. Das Patientenrechtegesetz bildet hierfür die Grundlage. Informationen zu Patientenrechten sind in Broschüren wie "Informiert und selbstbestimmt - Ratgeber für Patientenrechte" verfügbar.
Darüber hinaus ist die soziale Absicherung ein zentraler Aspekt für Krebspatienten und ihre Familien. Die Krankenkassen übernehmen Behandlungskosten, und es gibt verschiedene Sozialleistungen wie Krankengeld, Übergangsgeld oder Rentenansprüche. Ansprechpartner für sozialrechtliche Fragen sind Hausärzte, Klinik-Sozialdienste sowie unabhängige Beratungsstellen wie Krebsberatungsstellen oder die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD). Broschüren wie "Wegweiser zu Sozialleistungen" und "Soziale Informationen" bieten weitere Unterstützung.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Um sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche auch dann berücksichtigt werden, wenn man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist, ist es ratsam, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen zu erstellen. Mit einer Patientenverfügung kann man festlegen, wie die medizinische Behandlung und pflegerische Betreuung aussehen soll, beispielsweise im Hinblick auf Schmerztherapie, Wiederbelebung oder künstliche Ernährung.
Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer persönliche und finanzielle Angelegenheiten regeln soll, wenn man dazu nicht mehr in der Lage ist. Der Lebenspartner ist hierbei nicht automatisch befugt, alle wichtigen Entscheidungen zu treffen. Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt und eine Person entscheidungsunfähig wird, kann das Vormundschaftsgericht einen Betreuer einsetzen. Mit einer Betreuungsverfügung kann man jedoch vorab eine Person seines Vertrauens festlegen, die vom Vormundschaftsgericht als Betreuer eingesetzt werden soll.
Sexualität nach Krebsbehandlung
Eine Krebserkrankung und die damit verbundene Therapie, insbesondere bei Eierstockkrebs mit der Entfernung von Eierstöcken und Gebärmutter, können erhebliche Auswirkungen auf das Sexualleben haben. Neben den psychischen Belastungen führen hormonelle Veränderungen zu einem Mangel, der Wechseljahresbeschwerden auslösen kann. Dies kann sich auf das sexuelle Verlangen und die Orgasmusfähigkeit auswirken.
Der Verlust der inneren Geschlechtsorgane kann bei einigen Frauen zu einem Gefühl der Unvollständigkeit führen, was das Selbstwertgefühl beeinträchtigt. Schmerzen beim Geschlechtsverkehr können durch Operationsnarben, Verwachsungen oder hormonell bedingte Trockenheit der Scheide verursacht werden. Hier können Gleitmittel oder ärztlich verschriebene östrogenhaltige Präparate Abhilfe schaffen. Offene Gespräche mit dem Partner, der Austausch mit anderen Betroffenen oder psychotherapeutische Beratung können helfen, Ängste zu überwinden und eine erfüllte Partnerschaft trotz Einschränkungen zu pflegen.
Kinderwunsch nach Eierstockkrebs
Bei Frauen mit Eierstockkrebs, die sich noch ein Kind wünschen, kann die Fruchtbarkeit unter bestimmten Voraussetzungen erhalten bleiben. Wenn der Krebs nur einen Eierstock betrifft und sich in einem frühen Stadium befindet, kann eine Operation so durchgeführt werden, dass Gebärmutter, ein Eierstock und Eileiter erhalten bleiben. Allerdings kann nach einer solchen Operation das Rückfallrisiko erhöht sein, weshalb regelmäßige Kontrolluntersuchungen wichtig sind.
Eine weitere Option kann das Einfrieren von Eizellen oder eines tumorfreien Eierstockgewebes sein. Dieses Gewebe kann später in den Unterbauch eingepflanzt werden, um eine Schwangerschaft zu ermöglichen. Dieses Verfahren ist jedoch mit Risiken verbunden, weshalb eine ausführliche Beratung durch Experten unerlässlich ist.

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