Eizellspende: Aufklärungspflicht und rechtliche Aspekte

Ein Baby in den Armen zu halten - das ist ein sehnlichster Wunsch, der oft mit intensiven Gefühlen während der Kinderwunschzeit verbunden ist. Als Psychologin und BKID-zertifizierte Beraterin des Beratungsnetzwerk Kinderwunsch Deutschland begleite ich Familien mit unerfülltem Kinderwunsch. In meiner Arbeit erlebe ich immer wieder, wie unterschiedlich Paare mit der Entscheidung für eine Eizellspende umgehen und welche Fragen und Unsicherheiten sie beschäftigen. Die Eizellspende ist in der Regel ein Plan B und bietet kinderlosen Paaren eine Option, doch noch ein Kind zu bekommen. Während sich die Samenspende schon seit vielen Jahren etabliert hat, bleibt die Eizellspende ein sensibleres Thema, das gesellschaftlich und politisch nach wie vor kontrovers diskutiert wird. In Deutschland ist sie nach dem Embryonenschutzgesetz (ESchG) verboten, weshalb sich viele Paare mit Kinderwunsch für eine Behandlung im Ausland entscheiden. Doch wie ist die rechtliche Lage genau? Welche emotionalen Herausforderungen bringt diese Entscheidung mit sich?

Illustration eines Paares, das sich Sorgen macht, mit einem Baby im Hintergrund

Rechtliche Rahmenbedingungen und Auslandbehandlung

Die Eizellspende ist in Deutschland und der Schweiz momentan nicht erlaubt, während sie in Österreich und anderen Ländern wie Spanien, Dänemark, Finnland, Griechenland oder Tschechien unter bestimmten Voraussetzungen legal ist. In Deutschland ist zwar die Samenspende erlaubt, doch das Embryonenschutzgesetz (ESchG) verbietet die Verwendung fremder Eizellen. Für Paare, die sich dennoch für eine Eizellspende entscheiden, bleibt daher nur der Weg ins Ausland. Es ist wichtig zu wissen, dass die Inanspruchnahme einer Eizellspende im Ausland für die Empfängerinnen in Deutschland rechtlich unbedenklich ist.

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat eine Position zur Legalisierung der in Deutschland verbotenen Eizellabgabe entwickelt. Gegenstand des Papiers ist nicht die Leih-, Miet-, Ersatzmutterschaft oder Surrogacy, sondern der Fall, dass die eizellempfangende Person das Kind, das mit der Eizelle der abgebenden Person gezeugt wird, austragen und mit diesem Kind selbst eine Familie gründen möchte. Die Eizellabgabe ist gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 ESchG in Deutschland verboten, die Übertragung fremder Eizellen ist strafbar. In Europa ist die Eizellabgabe in den meisten Ländern in unterschiedlichen Grenzen geregelt. In Spanien und Belgien ist sie beispielsweise weitgehend zulässig. Vollständig unzulässig ist sie außer in Deutschland und in der Schweiz, in Bosnien-Herzegowina und in der Türkei. Eine Legalisierung in Deutschland wird aktuell von einer von der Bundesregierung eingesetzten Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin diskutiert. Erste Arbeitsergebnisse dieser Kommission sollen im Frühjahr 2024 vorgestellt werden.

Die Eizellabgabe wirft schwierige gleichstellungspolitische, rechtliche, medizinische und ethische Fragen auf, die insbesondere Frauen und Kinder in fundamentaler Weise berühren. Nicht umsonst sind Fragen der Reproduktionsmedizin auch unter Feminist*innen seit Jahrzehnten umstritten. Die körperliche Unversehrtheit und reproduktive Selbstbestimmung der eizellabgebenden und empfangenden Personen sind ebenso betroffen wie der Schutz vor Ausbeutung, das Kindeswohl und das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung.

Begriffsdefinition und Fallgruppen der Eizellabgabe

Mit dem Begriff „Eizellabgabe“ ist gemeint, dass eine unbefruchtete Eizelle von einer Person (im Folgenden „eizellabgebende Person“) nach Befruchtung von einer anderen Person ausgetragen und geboren wird (im Folgenden „eizellempfangende Person“). Verbreitet ist der Begriff „Eizellspende“. Der Begriff der Eizellspende suggeriert jedoch eine ausschließlich altruistisch motivierte Abgabe für reproduktive Zwecke und vernachlässigt Ökonomisierungsprozesse der reproduktiven Medizin. Hier wird der Begriff der Eizellabgabe verwendet, um für diese unterschiedlichen Motivlagen zu sensibilisieren.

Die freiwillige Eizellabgabe ist in drei Varianten denkbar:

  • Fall 1: Unterstützung einer fremden Familiengründung. Die eizellabgebende Person handelt im Interesse eines Familienprojekts, an dem sie nicht beteiligt ist. Im Gegensatz zur in Deutschland erlaubten Samenabgabe ist die Eizellabgabe in Deutschland verboten und mit einem erheblichen körperlichen Eingriff verbunden. Es stellen sich Fragen nach Gegenleistung, Aufwandsentschädigung und dem Schutz vor möglicher Ausbeutung.
  • Fall 2: Gemeinsames Familiengründungsprojekt (z.B. ROPA-Methode bei lesbischen Paaren). Eine Person gibt ihre Eizelle an die Partnerin, die das Kind austrägt, und beide übernehmen gemeinsam die Elternverantwortung. Hier ist eine Ausbeutung der eizellabgebenden Person kaum zu befürchten.
  • Fall 3: Eizellen aus Social Freezing für eigene Zwecke, die dann Dritten zur Verfügung gestellt werden. Die Gründe dafür können vielfältig sein, z.B. abgeschlossene Familienplanung oder Vermeidung von Lagergebühren. In diesem Fall bedeutet die Eizellabgabe keine medizinischen Risiken mehr für die abgebende Person, und eine Ausbeutung ist nicht zu befürchten. Dieser Fall ist mit einer Embryonenspende zu vergleichen, die in Deutschland in einem rechtlichen Graubereich durchgeführt wird.
Infografik, die die drei Fallgruppen der Eizellabgabe visuell darstellt.

Emotionale und psychologische Aspekte der Eizellspende

In meiner Praxis erlebe ich häufig große Unsicherheiten und Ängste bei Betroffenen, die sich mit der besonderen Form der Familiengründung auseinandersetzen. Daher würde ich jedem Paar empfehlen, sich vorab von einer psychosozialen Fachkraft beraten zu lassen. Die Entscheidung, mit gespendeten Zellen eine Familie zu gründen, ist ein längerer Prozess und erfordert eine schrittweise Auseinandersetzung. Anders als bei einer Adoption kann der Zeitpunkt der Schwangerschaft selbst beeinflusst werden, was viele Paare sehr schätzen. Außerdem kann die Mutter ihr Kind durch epigenetische Einflüsse während der Schwangerschaft prägen. Für viele Frauen ist es auch ein Herzenswunsch, die Schwangerschaft, Geburt und das Stillen selbst erleben zu können.

Was sagen wir unserem Kind? Studien zeigen, dass die Bindung zu einem Kind nicht über die Gene entsteht. Für das Wohl des Kindes ist eine stabile, liebevolle und verlässliche Eltern-Kind-Beziehung das A und O. Kinder aus Familien mit Eizell- oder Samenspende entwickeln sich familiendynamisch und entwicklungspsychologisch genauso gesund wie andere, solange sie in einem unterstützenden und emotional stabilen Umfeld aufwachsen. Viele Mütter, die sich bewusst auf diesen Weg einlassen, berichten später, dass die anfänglichen Sorgen und Bedenken im Laufe der Zeit keine Rolle mehr spielen.

Die Bedeutung der offenen Kommunikation und Aufklärung

Ein weiterer zentraler Aspekt bei der Entscheidung für eine Eizellspende ist, ob offen mit dem Kind kommuniziert wird oder die Art der Entstehung geheim gehalten wird. In Deutschland besteht keine gesetzliche Verpflichtung, eine Eizellspende offenzulegen. Dennoch entscheiden sich immer mehr Paare, von Beginn an mit dem Kind und dem nahen Umfeld über die besondere Form der Zeugung zu sprechen. Studien und zahlreiche Erfahrungsberichte zeigen, dass eine offene Kommunikation zu mehr Klarheit führt und das Vertrauen innerhalb der Familie stärkt.

Aufklärung vor Schuleintritt: Studien begleiteten Familien, die mit Eizell-, Sperma- und Leihmutterschaft Kinder bekamen. Die Ergebnisse zeigen, dass Kinder, die früh über ihre biologische Herkunft aufgeklärt werden (vor dem siebten Geburtstag), im Alter von 20 Jahren genauso gut entwickelt sind wie natürlich gezeugte Kinder. Auch die Mütter zeigten positivere Ergebnisse, wenn sie das Kind früh aufklärten. Sie berichteten von weniger Depressionen und Angstzuständen und hatten bessere Familienbeziehungen.

Qualität der Familienbeziehung profitiert: Kinder, die vor einem Alter von sieben Jahren aufgeklärt wurden, zeigten im Alter von 20 Jahren bessere Ergebnisse bei der Akzeptanz der Eltern, der Kommunikation und dem psychischen Wohlbefinden. Bei den früher Aufgeklärten berichteten nur 12,5 Prozent von Problemen mit der Familienbeziehung, im Vergleich zu 50 Prozent bei denen, die nach dem siebten Geburtstag aufgeklärt wurden.

Mit Kindern offen über ihre Zeugung und ihre Herkunft zu sprechen, könnte einen positiven Effekt haben. Ein ähnliches Phänomen wurde auch in Studien zu Familien mit Adoptivkindern gezeigt. Kinder, die früh aufgeklärt wurden, zeigten keine negativen Gefühle im Hinblick auf ihre Zeugung. Bei einer Eizellspende empfanden Mütter die familiären Beziehungen im Mittel weniger positiv als Mütter, die das Kind mit eigener Eizelle und Spermaspende auf die Welt brachten. Dies könnte auf Unsicherheiten wegen einer fehlenden genetischen Verbindung hinweisen, was sich bei den Kindern jedoch nicht zeigte.

Spermaspende als Tabuthema: Bei Spermaspenden zeigte sich ein anderes Bild. Junge Erwachsene, die mit einer Spermaspende gezeugt wurden, berichteten von einer schlechteren Familienkommunikation als jene durch Eizellspende Gezeugten. Vielen Vätern dürfte es widerstreben, über die Spermaspende und ihre Zeugungsunfähigkeit zu sprechen. Nur 42 Prozent der Familien, die eine Spermaspende erhielten, klärten das Kind darüber vor dem Alter von 20 auf. Bei Familien mit Eizellspende waren es 88 Prozent, bei Familien mit Leihmutterschaft sogar 100 Prozent.

In Österreich fällt es vielen Vätern und Müttern nach wie vor schwer, offen über reproduktionsmedizinische Maßnahmen zu sprechen. Die Kinderwunschzentren arbeiten deswegen auch mit Psychologinnen und Psychotherapeuten zusammen, um die Eltern zu unterstützen und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich in Gruppen auszutauschen. Die Eltern werden ermutigt, offen mit den Kindern zu sprechen. Es wird dafür plädiert, dass Paare altersangepasst schon frühzeitig anfangen, das Kind über die Situation aufzuklären, dass es eigentlich etwas ganz Normales, Natürliches und nichts zu verheimlichen ist.

Die gesetzliche Regelung zu Samen- und Eizellspenden sieht in Österreich vor, dass Kinder ab dem Alter von 14 Jahren die Möglichkeit haben, die Identität der Spenderin bzw. des Spenders zu erfahren. In Österreich sind zwar Samenspenden und Eizellspenden möglich, Leihmutterschaft jedoch nicht. Und die Eizellspende ist restriktiv geregelt: Die Spenderin darf nicht älter als 30 Jahre alt sein und keinen Kostenersatz oder Schmerzensgeld dafür erhalten. Da es sich bei der Spende um einen Eingriff handelt, dem eine Hormonbehandlung vorausgeht, ist das Spendenaufkommen in Österreich niedrig.

Viele weichen ins Ausland aus, etwa nach Tschechien. Etwa 10 Prozent der Eizellspenden finden in Österreich statt und 90 Prozent im Ausland, meist in Tschechien. In Österreich wurden 2021 etwa 4.000 Kinder mit Hilfe einer reproduktionsmedizinischen Maßnahme geboren, dem gingen etwa 18.000 Behandlungen voraus.

Offene vs. Anonyme Spende

Offene Spende: Diese Form der Spende ermöglicht es dem Kind, später mehr über seine genetische Herkunft zu erfahren und eventuell Kontakt zur Spenderin aufzunehmen. Die Identität der Spenderin ist bekannt oder kann zu einem bestimmten Zeitpunkt vom Kind eingesehen werden. Eine nicht-anonyme Spende bietet dem Kind grundsätzlich die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob es mehr über seine genetische Herkunft erfahren möchte oder nicht.

Anonyme Spende: Bei einer anonymen Spende bleibt die Identität der Spenderin unbekannt. Die Wahl zwischen einer anonymen und einer offenen Spende ist eine sehr persönliche Entscheidung und kann sich auf die spätere Identitätsfindung des Kindes auswirken.

Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung muss - mindestens entsprechend der in Deutschland für Samenabgaben vorgesehenen Standards - auch für Eizellabgaben gewährleistet sein. In Deutschland dürfen keine anonym abgegebenen Eizellen nach Deutschland importiert werden, damit das Recht der Kinder auf Kenntnis ihrer Abstammung gesichert werden kann.

Medizinische Risiken und ethische Überlegungen

Medizinische Risiken für die Spenderin: Die Spenderin muss sich einer Hormonstimulation unterziehen, die körperlich und seelisch sehr belasten und zu einem Überstimulationssyndrom führen kann. Vor der Befruchtung im Labor werden der Spenderin die Eizellen entnommen. Dieser Eingriff ist mit Narkose- und Thromboserisiken verbunden. Auch Gewebeverletzungen sind möglich. Eizellspenderinnen werden außerdem nicht immer umfassend über mögliche Komplikationen aufgeklärt, hormonell aber möglicherweise stark stimuliert, um von ihnen mehr Eizellen gewinnen zu können.

Medizinische Risiken für die Empfängerin und das Kind: Wird bei der Eizellspende mehr als eine befruchtete Eizelle übertragen, geht die Frau ein erhebliches Risiko für eine Mehrlingsschwangerschaft ein, die sowohl für sie als auch die Kinder mit zahlreichen Gefahren verbunden ist. Nach mehreren erfolglosen Behandlungen kann die Bereitschaft steigen, dieses Risiko einzugehen. In vielen Ländern gibt es zudem keine gesetzlichen oder berufsrechtlichen Vorgaben, wie viele Embryonen in die Gebärmutter übertragen werden dürfen. In Deutschland sind es höchstens drei.

Ethische Aspekte: Eine Eizellspenderin nimmt große medizinische Risiken auf sich. Die Identitätsfindung des mit Eizellspende gezeugten Kindes ist möglicherweise erheblich erschwert, da zwei verschiedene Frauen körperlich an seiner Entstehung Anteil haben. Ein mögliches (späteres) Interesse der Eizellspenderin an dem Kind kann zu Konflikten führen. Die gespaltene Mutterschaft bedeutet einen tiefen Einschnitt in das menschliche und kulturelle Selbstverständnis.

Die moderne Reproduktionsmedizin ermöglicht mit der gezielten Auswahl von Personen, die Ei- und Samenzellen abgeben, nach äußeren Merkmalen und gesundheitlichen Faktoren ethisch problematische Entscheidungen. Diese Aspekte sind in einer zunehmend ökonomisierten, globalisierten Reproduktionsmedizin sehr ernst zu nehmen, doch betrifft diese Problematik nicht allein die Eizellabgabe.

Empfehlungen und Beratungsangebote

Bevor ihr euch für eine Eizellspende entscheidet, ist es sinnvoll, eine psychosoziale Beratung in Anspruch zu nehmen. Ziel ist es, euch auf eurem individuellen Weg zum Wunschkind zu begleiten und zu bestärken, selbstbewusst hinter der Entscheidung zu stehen. Aufklärung des Kindes - Wann und wie? Für das Familienleben sind vor allem emotionale Aspekte wie Fürsorge, Sicherheit und eine enge Bindung von Bedeutung. Das Wissen über die eigene Herkunft kann für Kinder eine wichtige Rolle spielen. Psychosoziale Beratung vor der Behandlung ist empfehlenswert, um Fragen und mögliche Unsicherheiten frühzeitig zu klären.

Der Kompaktratgeber „Samenspende, Eizellspende & Co. - Mit Familie und Freunden sprechen“, den ich gemeinsam mit Dr. Petra Thorn geschrieben habe, bietet wertvolle Impulse und Hilfestellungen, wie man das Thema im persönlichen Umfeld ansprechen kann.

Die Arbeitsgruppe des djb befürwortet eine Legalisierung der Eizellabgabe in Deutschland. Sie betont die Notwendigkeit einer unabhängigen ärztlichen Beratung über medizinische Risiken, niederschwellige Beratungsangebote für abgebende Personen und Wunscheltern, sowie eine realistische Information über Erfolgsaussichten und die frühe, altersgerechte Aufklärung des Kindes über dessen Zeugung. Eine Aufwandsentschädigung für die Eizellabgabe im Interesse eines fremden Familiengründungsprojekts (Fall 1) wird befürwortet, die in angemessenem Verhältnis zum körperlichen Eingriff steht und öffentlich festgesetzt werden sollte. Die Zahl der Eizellabgaben sollte begrenzt werden, z.B. auf drei bis sechs Mal pro Person, mit Mindestabständen von einem Jahr zwischen den Abgaben. Weitere Abgaben müssten ohne Aufwandsentschädigung erfolgen und sich auf Abgaben an enge Freund*innen und Familienmitglieder sowie reziproke Eizellabgaben beschränken. Die Zahl der hormonellen Stimulationen und Eizellabgaben muss zentral dokumentiert werden, um Umgehungen zu verhindern. Ein Import von Eizellen darf nur von Eizellen erfolgen, die den skizzierten Standards entsprechen, insbesondere dürfen keine anonym abgegebenen Eizellen importiert werden. Die steigende Nachfrage nach reproduktionsmedizinischen Behandlungen sollte im Kontext einer gesellschaftlichen Situation gesehen werden, die eine gleichberechtigte Verbindung von Berufstätigkeit und Familie noch nicht in ausreichendem Maß gewährleistet. Im Sinne reproduktiver Gerechtigkeit sollte die Legalisierung reproduktionsmedizinischer Maßnahmen Hand in Hand mit Maßnahmen zur Aufklärung, sozialen Sicherung, psychosozialen Begleitung sowie zur Überwindung von Frauenarmut und zur besseren Vereinbarkeit von Elternschaft und Beruf gehen.

Abstammungsrechtlich muss gewährleistet werden, dass eine Person, die Eizellen für das Familiengründungsprojekt Dritter zur Verfügung stellt, nicht als Elternteil festgestellt werden kann. Im Fall 2 (Eizellabgabe zur gemeinsamen Familiengründung) muss das Abstammungsrecht gewährleisten, dass die eizellabgebende Person neben der Geburtsmutter die zweite Elternstelle unmittelbar einnehmen kann. Das djb befürwortet eine geschlechtsneutrale Ausgestaltung des Abstammungsrechts.

Es gibt eine Reihe von Buchtipps zur Aufklärung von Kindern über ihre Entstehungsgeschichte, wie z.B. "Das allergrößte Geschenk" oder "Von Wunschkindern und Glücksboten". Die aktuelle Empfehlung lautet, den Kindern von Anfang an zu erklären, wie sie entstanden sind, da dies die Integration der Information erleichtert und die Gefahr einer Identitätskrise verringert.

Über das BKiD (Beratungsnetzwerk Kinderwunsch) finden sich zertifizierte Beratungsstellen in der Nähe, viele davon sind zusätzlich für die Beratung zur Gametenspende zertifiziert. Eine solche Beratung kann sehr hilfreich sein.

Buchcover von

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