Mutterschutz und finanzielle Unterstützung für werdende und junge Eltern in Deutschland

Der Mutterschutz ist ein wichtiges Schutzrecht für schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen. Er dient dazu, ihre Gesundheit und die ihres Kindes zu schützen. Während dieser Zeit, in der sie nicht arbeiten können, stehen ihnen finanzielle Leistungen zur Seite, um das Einkommen zu sichern. Die Art und Höhe dieser Mutterschaftsleistungen hängt von der individuellen Arbeitssituation ab, und es gibt verschiedene Möglichkeiten für nicht-selbstständig Erwerbstätige, Selbstständige, geringfügig Beschäftigte und auch für nicht Berufstätige.

Finanzielle Hilfen für Schwangere mit geringem Einkommen

Schwangere, die Sozialhilfe oder Bürgergeld beziehen, erhalten zusätzliche finanzielle Unterstützung. Dazu gehören ein Zuschuss zu ihrer Leistung, auch Mehrbedarf genannt, sowie einmalige Leistungen, beispielsweise für die Erstausstattung des Kindes. Auch wenn das Einkommen gering ist, aber kein Anspruch auf Sozialhilfe oder Bürgergeld besteht, können Pauschalbeträge für die Erstausstattung oder Mehrbedarfszuschläge beantragt werden. Weitere Informationen zu diesen Hilfen sind beim zuständigen Jobcenter erhältlich.

Unterstützung für Schülerinnen, Auszubildende und Studentinnen

Als Schülerin, Auszubildende oder Studentin besteht die Möglichkeit, Mutterschaftsgeld zu erhalten, sofern ein Nebenerwerb besteht. Ohne Nebenjob ist der Anspruch auf Mutterschaftsgeld zwar nicht gegeben, jedoch können unter Umständen besondere Unterstützungsleistungen in Anspruch genommen werden.

Elterngeld, Elternzeit und Kindergeld

Das Elterngeld ist eine zentrale Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern, die es ihnen ermöglicht, sich der Erziehung und Betreuung ihres Kindes zu widmen. Die Elternzeit bietet eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben, um das Kind selbst zu betreuen. Nach der Geburt kann Kindergeld beantragt werden, das die grundlegende Versorgung der Kinder ab der Geburt bis mindestens zum 18. Geburtstag sichert.

Infografik: Übersicht über staatliche Leistungen für Familien in Deutschland

Staatliche Leistungen für Familien und werdende Eltern

Familien und werdende Eltern mit geringem Einkommen können verschiedene Unterstützungen beantragen, darunter den Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe. Darüber hinaus stehen Leistungen wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Mehrbedarfszuschläge oder Wohngeld zur Verfügung. Eine wichtige Information für Eltern von Kindern unter drei Jahren, die Bürgergeld beziehen: Sie oder der andere Elternteil müssen während dieser Zeit keine Beschäftigung suchen oder annehmen, wenn sie die Betreuung des Kindes übernehmen. Dies ist unter dem Stichwort "Betreuung für Kleinkinder" näher erläutert.

Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren

Kuren in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes bieten Schwangeren eine Auszeit vom Alltag und eine Vorbereitung auf die Geburt und das Leben mit Kind. Die Beratungsstellen des Müttergenesungswerkes unterstützen bei der Antragstellung und der Auswahl der geeigneten Klinik.

Bundesstiftung Mutter und Kind

Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" leistet ergänzende finanzielle Hilfen für schwangere Frauen in Notlagen. Anträge hierfür können in einer Schwangerschaftsberatungsstelle gestellt werden, wo auch eine umfassende Beratung angeboten wird. Voraussetzungen für diese Hilfe ist, dass andere Hilfen nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Anträge müssen während der Schwangerschaft gestellt werden. Die Stiftung kann beispielsweise Kosten für die Erstausstattung, wie Kinderwagen oder Möbel, übernehmen und unter Umständen auch Betreuungskosten für das Kind bis zum dritten Lebensjahr unterstützen.

Mutterschutzfristen und Arbeitgeberzuschuss

Während der Mutterschutzfristen, die in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt umfassen, erhält die Arbeitnehmerin kein Gehalt, sondern Mutterschaftsgeld. Dieses wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt und bemisst sich nach dem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei Monate, ist jedoch auf 13 Euro pro Kalendertag begrenzt. Übersteigt der Nettoverdienst diesen Höchstbetrag, ist der Arbeitgeber zu einem entsprechenden Zuschuss verpflichtet. Dieser Zuschuss gleicht den Verdienstausfall aus und wird individuell berechnet, basierend auf dem durchschnittlichen kalendertäglichen Nettoverdienst vor Beginn der Mutterschutzfrist. Der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld muss beim Arbeitgeber beantragt werden, oft genügt ein formloses Schreiben. Eine ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft kann vom Arbeitgeber verlangt werden.

Schema: Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld

Berechnung des Arbeitgeberzuschusses

Der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld wird individuell berechnet und dient dazu, den Verdienstausfall während der Mutterschutzfristen auszugleichen. Grundlage ist das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Mutterschutzfrist. Der Arbeitgeber ist zur Leistung des Zuschusses verpflichtet, wenn der durchschnittliche kalendertägliche Nettolohn über 13 Euro liegt. Die Berechnung des Zuschusses erfolgt auf Basis des Nettoarbeitsentgelts, wobei jeder Monat mit 30 Tagen gerechnet wird. Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen teilen sich die Arbeitgeber den Zuschuss anteilig auf.

Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss bei verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen

Für geringfügig Beschäftigte, die familienversichert sind, beträgt das Mutterschaftsgeld höchstens 210 Euro als Einmalzahlung vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Der Arbeitgeber berechnet den Zuschuss so, als wäre die Person gesetzlich versichert und erhielte den üblichen Satz von 13 Euro. Der Zuschuss wird geleistet, wenn der Nettolohn über 390 Euro pro Monat liegt. Frauen, die selbst Mitglied einer Krankenkasse sind und geringfügig beschäftigt sind, erhalten ebenfalls Anspruch auf bis zu 13 Euro Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.

Privat krankenversicherte Arbeitnehmerinnen erhalten in der Regel kein Mutterschaftsgeld von ihrer privaten Krankenversicherung, sondern auf Antrag einmalig bis zu 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Auch hier berechnet der Arbeitgeber den Zuschuss basierend auf dem Satz von 13 Euro.

ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Für Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, bietet ElterngeldPlus eine Möglichkeit, die Elternzeit zu verlängern. Paare können sich die Elternzeit auch untereinander aufteilen und erhalten dafür einen Partnerschaftsbonus.

Unterstützung für Alleinerziehende

Alleinerziehende stehen oft vor besonderen finanziellen Belastungen. Sie erhalten zusätzliche Unterstützung durch das Jobcenter, wenn sie Bürgergeld beziehen, und können einen Antrag auf Mehrbedarf stellen. Erwerbstätige Alleinerziehende haben Anspruch auf einen steuerlichen Entlastungsbetrag. Bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen kann Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragt werden. Alleinerziehende können zudem in die Steuerklasse 2 eingestuft werden, was ihnen steuerliche Vorteile wie höhere Freibeträge verschafft.

Sachbezug während der Elternzeit und des Mutterschutzes

Ein oft übersehener Vorteil während der Elternzeit ist der monatliche Sachbezug von 50 Euro, den viele Unternehmen als Benefit anbieten. Dieser steuerfreie Vorteil, der beispielsweise in Form von Gutscheinen gewährt wird, beeinflusst das Elterngeld nicht, da er nicht als zusätzliches Einkommen zählt. Er kann zur Deckung alltäglicher Ausgaben genutzt werden und bietet eine willkommene finanzielle Unterstützung. Auch während des Mutterschutzes kann der Sachbezug bestehen bleiben, sofern er bereits vor Beginn der Schutzfrist Teil des regelmäßigen Arbeitsentgelts war und die Freigrenze von 50 Euro monatlich eingehalten wird.

Illustration: Elternzeit mit Kind und symbolische Darstellung des Sachbezugs

Finanzielle Planung für werdende Eltern

Für Paare, die eine Familie planen, ist eine frühzeitige finanzielle Planung ratsam. Dies beinhaltet die Berücksichtigung von steuerlichen Vorteilen, das Aufstocken der Arbeitszeit vor der Geburt, um das Elterngeld zu erhöhen, und rechtzeitiges Sparen für die Erstausstattung des Kindes. Geldkluge Sparprodukte können hierbei unterstützen.

Checklisten und Elternbriefe

Zur Vorbereitung auf die Geburt und die Zeit danach stehen praktische Checklisten zur Verfügung, die über notwendige Behördengänge und Termine informieren. Die Elternbriefe des Arbeitskreises Neue Erziehung (ANE) bieten nach der Geburt wichtige Hinweise zum Familienalltag und zur Entwicklung des Babys.

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