Elterngeld und die Steuererklärung in Bayern

Der Bezug von Elterngeld hat Auswirkungen auf die eigene Steuerlast, aber auch auf staatliche Leistungen wie Sozialleistungen. Das Elterngeld, einschließlich Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus, ist zwar steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt gemäß § 32b des Einkommensteuergesetzes. Dies bedeutet, dass das Elterngeld zwar nicht direkt versteuert wird, aber den persönlichen Steuersatz erhöhen kann, was zu einer höheren Steuerlast auf andere Einkünfte führt.

Die Daten über das in einem Kalenderjahr gezahlte Elterngeld werden bis zum 28. Februar des Folgejahres per ELSTER direkt von der Elterngeldstelle an das Finanzamt übermittelt. Seit dem 1. Januar 2024 müssen Arbeitgeber grundsätzlich den Beginn und das Ende einer Elternzeit an die zuständige Krankenkasse melden.

Die Zuordnung von Kindererziehungszeiten ist klar geregelt: Es kann immer nur ein Elternteil zur selben Zeit Kindererziehungszeiten erhalten. Gemeinsam erziehende Eltern können durch eine Erklärung bestimmen, welchem Elternteil die Erziehungszeit zugeordnet werden soll. Wurde eine solche Erklärung nicht abgegeben, ist die Erziehungszeit grundsätzlich dem Elternteil zuzuordnen, der das Kind überwiegend erzogen hat.

Der Anspruch auf Elterngeld wird durch einen Bewilligungsbescheid der zuständigen Regionalstelle des ZBFS (Zentrum Bayern Familie Soziales) festgestellt. Dieser Bescheid dient als Nachweis für Dauer und Höhe des Elterngeldbezugs gegenüber anderen Behörden.

Für die Beantragung des Elterngeldes wird die Nutzung eines Online-Antrags empfohlen, da dieser bei der Beantwortung von Fragen unterstützt und über eine Checkliste alle erforderlichen Unterlagen auflistet.

Die Steuererklärung für Eltern: Warum sie sich lohnt

Wer Elterngeld bezieht, kommt an der Steuererklärung in der Regel nicht vorbei. Zwar werden auf das Elterngeld selbst keine Steuern fällig, aber es kann den persönlichen Steuersatz erhöhen. Darüber hinaus haben Eltern eine Vielzahl von Ausgaben, die sie steuerlich geltend machen können, was eine Steuererklärung umso lohnenswerter macht.

Alleine im Jahr 2024 haben rund 1,7 Millionen Frauen und Männer in Deutschland den staatlichen Zuschuss des Elterngeldes in Anspruch genommen. Für das Steuerjahr 2025 können Eltern beispielsweise höhere Betreuungskosten absetzen als in den Vorjahren.

Die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung entsteht für viele Eltern spätestens dann, wenn sie Elterngeld beziehen. Auch wenn keine Steuererklärungspflicht besteht, kann sich die Abgabe lohnen, um eine Steuererstattung zu erhalten.

Wichtige Aspekte bei der Elterngeldbeantragung in Bayern

Ein häufiges Anliegen bei der Beantragung von Elterngeld in Bayern ist die Anforderung des letzten Steuerbescheids. Selbst wenn keine Steuererklärungspflicht besteht, kann das Finanzamt diesen Bescheid anfordern, um die Einhaltung der Einkommensgrenzen für den Elterngeldbezug zu prüfen. Die Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende liegt für Geburten ab dem 1. April 2024 bei 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und für Geburten ab dem 1. April 2025 bei 175.000 Euro. Maßgeblich ist dabei das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes.

Sollte kein Steuerbescheid vorliegen, weil seit Jahren keine Steuererklärung abgegeben wurde, können die Lohnsteuerjahresbescheinigungen der Arbeitgeber eingereicht werden. Eine schriftliche Erklärung, dass seit einem bestimmten Zeitpunkt keine Steuererklärung mehr gemacht wurde, kann ebenfalls hilfreich sein.

Mit der Geburt eines Kindes ändern sich oft auch die steuerlichen Verhältnisse. Es kann sinnvoll sein, frühzeitig die eigene Steuerklasse zu überdenken, insbesondere für verheiratete Paare. Die klassische Kombination der Steuerklassen 3 und 5 kann vor der Elternzeit ungünstig sein, da sie das Nettogehalt und damit potenziell das Elterngeld beeinflusst. Ein Wechsel in die Steuerklasse 4/4 oder für die Mutter in die Steuerklasse 3 kann das Elterngeld erhöhen. Wichtig ist dabei, dass die Steuerklasse, die im Bemessungszeitraum am längsten innehatte, für die Elterngeldberechnung maßgeblich ist.

Grafik zur Aufteilung der Elterngeldmonate zwischen den Elternteilen und zur Wirkung des ElterngeldPlus.

ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Das ElterngeldPlus ermöglicht es, den Auszahlungszeitraum zu strecken. Anstelle eines Monats Basiselterngeld können Eltern zwei Monate ElterngeldPlus beantragen. Dies verdoppelt die möglichen Bezugsmonate von 14 Monaten Basiselterngeld auf bis zu 28 Monate ElterngeldPlus. Dabei erhalten Eltern monatlich maximal die Hälfte des Basiselterngeldes.

Der Partnerschaftsbonus gilt für Geburten, die nach dem 1. September 2021 erfolgten. Er fördert die partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung und kann von beiden Elternteilen in Anspruch genommen werden, wenn sie beide gleichzeitig in Teilzeit arbeiten.

Das Bayerische Familiengeld

Neben dem Elterngeld bietet Bayern das Bayerische Familiengeld an, eine Leistung, die das frühere Bayerische Betreuungsgeld abgelöst hat. Dieses wird für Kinder im Alter von bis zu zwei Jahren gezahlt und ist einkommensunabhängig.

  • Für die ersten beiden Kinder beträgt die Zahlung 250 € pro Monat.
  • Ab dem dritten Kind erhöht sich der Betrag auf 300 € pro Monat.

Die Zahlung läuft in der Regel 24 Monate. Für den Anspruch auf Familiengeld ist es erforderlich, dass das Kind im selben Haushalt wie der Antragsteller lebt, der Hauptwohnsitz in Bayern liegt und das Kind selbst erzogen wird.

In den meisten Fällen ist für das Bayerische Familiengeld kein gesonderter Antrag notwendig, da es automatisch mit dem Antrag auf Elterngeld mitbeantragt wird. Nur wenn kein Elterngeld bewilligt wurde, muss ein separater Antrag auf Familiengeld gestellt werden.

Ein wichtiger Unterschied zum Elterngeld ist, dass das Bayerische Familiengeld steuerfrei ist und nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Das bedeutet, dass diese Beträge nicht in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden müssen und die Steuerlast auf andere Einkünfte nicht beeinflussen.

Bayerisches Familiengeld - Bayern

Steuerliche Behandlung von Elterngeld und Familiengeld

Wie bereits erwähnt, ist das Elterngeld steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das Bayerische Familiengeld hingegen ist vollständig steuerfrei und hat keine Auswirkungen auf den Steuersatz.

Die Daten über das gezahlte Elterngeld werden automatisch von der Elterngeldstelle an das Finanzamt übermittelt. Dies erleichtert die korrekte Eintragung in die Steuererklärung, die in der Regel in der Anlage N erfolgen muss. Wenn die erhaltenen Lohnersatzleistungen (wie Elterngeld) im betreffenden Jahr 410 Euro übersteigen, besteht in den meisten Fällen eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.

Bei Nichtbeachtung der Abgabepflicht können Verspätungszuschläge oder Zwangsgelder drohen. Bei Unsicherheiten bezüglich der Steuererklärungspflicht ist es ratsam, sich beim zuständigen Finanzamt zu erkundigen.

Optimierung der Steuererklärung während der Elternzeit

Programme wie WISO Steuer können bei der Optimierung der Steuererklärung helfen, indem sie automatisch das Elterngeld eintragen und Tipps zur Verringerung möglicher Nachzahlungen geben. Ein "ProfiCheck" durch unabhängige Experten kann die Steuererklärung zusätzlich absichern.

Für verheiratete Eltern ist oft die gemeinsame Steuererklärung (Zusammenveranlagung) günstiger, da der Splittingtarif zum Einsatz kommt. Die Wahl der Veranlagungsart kann jedes Jahr neu getroffen werden.

Wichtige Fristen und Hinweise:

  • Daten über Elterngeld werden bis 28.02. des Folgejahres an das Finanzamt übermittelt.
  • Arbeitgeber müssen Beginn und Ende der Elternzeit seit 01.01.2024 an die Krankenkasse melden.
  • Die Beantragung des Elterngeldes ist frühestens ab Geburt möglich, rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor Antragsstellung.
  • Die Einkommensgrenze für Elterngeld wird schrittweise gesenkt.
  • Das Bayerische Familiengeld kann rückwirkend bis zu drei Lebensmonate ab Antragstellung erhalten werden.
Infografik zu den verschiedenen Elterngeldvarianten (Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus) und deren Dauer.

Abschließend lässt sich sagen, dass sowohl Elterngeld als auch Bayerisches Familiengeld wichtige finanzielle Unterstützung für Familien darstellen. Die korrekte Abwicklung und die Berücksichtigung steuerlicher Aspekte, insbesondere des Progressionsvorbehalts beim Elterngeld, sind entscheidend, um finanzielle Nachteile zu vermeiden und potenzielle Erstattungen zu nutzen.

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