Mutterschutz und geburtshilfliche Versorgung in Niedersachsen: Aktuelle Entwicklungen und Richtlinien

Aktuelle Herausforderungen in der Geburtshilfe

Die geburtshilfliche Versorgung in Niedersachsen steht vor erheblichen Herausforderungen. Aktuelle Nachrichten berichten über Schließungen von Geburtsstationen, die zu weiteren Einschränkungen für werdende Eltern führen. So wird die Geburtsstation des Hümmling Hospitals in Sögel Ende März geschlossen, was auf niedrige Geburtszahlen und die Entscheidung des Trägers, die St. Bonifatius Hospitalgesellschaft, zurückzuführen ist. Im vergangenen Jahr kamen dort lediglich 228 Babys zur Welt.

Auch das Johanniter-Krankenhaus Geesthacht in Schleswig-Holstein, nahe der niedersächsischen Grenze, hat den Regelbetrieb in der Geburtshilfe mit sofortiger Wirkung eingestellt. Als Grund wurde die Personalsituation genannt, die eine durchgehende und belastbare Dienstleistung über das Wochenende nicht mehr gewährleisten konnte. Das Landesgesundheitsministerium in Kiel übte deutliche Kritik an diesem Vorgehen, da die Schließung nicht mit der Landesregierung abgestimmt war, und prüft rechtliche Schritte gegen die Klinik.

Karte des geburtshilflichen Angebots in Niedersachsen mit Versorgungsleveln, Geburtenzahlen und Versorgungsregionen

Für (werdende) Eltern in diesen Regionen bedeuten die Klinikschließungen weitere Einschränkungen des geburtshilflichen Betreuungsangebotes. Eine Übersichtskarte zeigt das aktuelle Angebot der geburtshilflichen Abteilungen in Niedersachsen und in Grenznähe. Abgebildet sind die Versorgungslevel, Geburtenzahlen und Versorgungsregionen. Abteilungen, die in den letzten Jahren geschlossen wurden, sind grau markiert.

Bereits jetzt zeigen sich in einigen Landesteilen große Abstände zwischen den Kliniken mit geburtshilflichen Abteilungen. Dies bedeutet für werdende Eltern längere Anfahrtswege zu Krankenhäusern. Zudem wirkt sich dies auf die außerklinische Geburtshilfe aus, die im Notfall auf ein schnell erreichbares klinisches Netz angewiesen ist.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stuft die flächendeckende Versorgung mit Geburtshilfe als gefährdet ein, wenn durch die Schließung eines Krankenhauses in dünn besiedelten Gebieten Pkw-Fahrzeiten von mehr als 40 Minuten bis zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus notwendig sind.

Sicherstellungszuschläge und Pränataltests

Seit Januar 2019 können Fachabteilungen für Geburtshilfe oder Gynäkologie und Geburtshilfe sogenannte Sicherstellungszuschläge beantragen, um Defizite auszugleichen, die durch einen geringen Versorgungsbedarf entstehen. Im Jahr 2025 nahmen vier geburtshilfliche Kliniken in Niedersachsen diesen Zuschlag in Anspruch, darunter auch Sögel, dessen Klinik im März 2026 schließt.

Ein weiteres Thema von Bedeutung sind die Nicht-invasiven Pränataltests (NIPT), mit denen Trisomie 13, 18 oder 21 beim Fötus ermittelt werden kann. Seit 2022 werden diese Tests von den Krankenkassen bezahlt, wenn der/die behandelnde Gynäkolog:in einen Risikofaktor feststellt. Laut BARMER-Krankenkasse entscheiden sich inzwischen etwa die Hälfte der Schwangeren in Deutschland für einen solchen Bluttest, bei Schwangeren über 40 Jahren liegt die Quote bei 75 Prozent.

Abgeordnete von Union, SPD, Grünen und Linken im Bundestag äußern Bedenken, dass diese Tests zu leichtfertig eingesetzt werden. Sie befürchten, dass Schwangeren der NIPT auch ohne medizinische Relevanz empfohlen wird, unter anderem zur Absicherung von Ärzt:innen. Sie fordern ein Monitoring der Folgen sowie eine ethische und rechtliche Prüfung, um Fehlanreize und falsche Sicherheit zu vermeiden. Bis 2027 sollen entsprechende Daten erhoben werden. Der Berufsverband der Frauenärzte weist auf die gesetzliche Verpflichtung zur umfassenden Beratung vor genetischen Untersuchungen hin, die dem Gendiagnostikgesetz entspricht.

Qualitätssicherung in Kreißsälen und Hebammenhilfe

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2024 vom Gesetzgeber den Auftrag erhalten, Qualitätssicherungsmaßnahmen für Kreißsäle zu beschließen, die von einem Krankenhaus betrieben und von einer angestellten Hebamme geleitet werden (§ 136a Absatz 7 SGB V). Infolgedessen wurden nun die Anforderungen an Strukturen und Prozesse einer durchgängig hebammengeleiteten Betreuung von Geburten im Krankenhaus beschlossen.

Zielgruppe für dieses Angebot sind Frauen mit unkomplizierter Schwangerschaft, bei denen ein natürlicher Geburtsverlauf und ein gesundes Neugeborenes zu erwarten sind. Auf Wunsch der Schwangeren oder bei Anzeichen für Abweichungen vom physiologischen Geburtsverlauf stellt das Krankenhaus eine ärztliche Konsultation oder den Übergang in die ärztlich geleitete Betreuung sicher.

Die Richtlinie zur Qualitätssicherung der hebammengeleiteten Betreuung in Kreißsälen (QHKS-RL) regelt die organisatorischen und personellen Anforderungen am Krankenhausstandort sowie die medizinischen Voraussetzungen für eine rein hebammengeleitete Geburtsbetreuung. Sie definiert auch, wann eine ärztliche Hinzuziehung oder Überleitung notwendig ist, und legt die Folgen bei Nichteinhaltung der Mindestanforderungen fest. Dies soll werdenden Eltern bundesweit einheitliche Standards bei der hebammengeleiteten Betreuung im Krankenhaus gewährleisten. Der G-BA wird die Erreichung der Qualitätsziele in einer Evaluation überprüfen.

Die Richtlinie wird nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Das Beschlussdokument zur Erstfassung der QHKS-Richtlinie wird in Kürze zur Verfügung gestellt.

Änderungen im Hebammenhilfevertrag

Zum 1. November 2025 trat ein neuer Hebammenhilfevertrag in Kraft, dessen Änderungen ab dem 1. April 2026 greifen:

  • Ambulante Leistung zur Abklärung im Kreißsaal: Zwei neue Gebührenpositionen ermöglichen Beleghebammen wieder die Abrechnung ungeplanter ambulanter Betreuungen von Schwangeren im Kreißsaal. Dies schließt wichtige Leistungsbereiche wieder ein, deren Wegfall zu erheblichen Mindereinnahmen geführt hatte.
  • Lockerung der Regeln für den 1:1-Zuschlag: Für Beleghebammen wird der Zuschlag für eine 1:1-Betreuung zukünftig auch bei einem einmaligen Hebammenwechsel (z.B. Schichtende) oder bei Geburten, bei denen die Gebärende kürzer als zwei Stunden vor der Geburt im Kreißsaal erscheint, gewährt. Diese Anpassung trägt der Arbeitsrealität der Hebammen Rechnung und macht den Zuschlag in mehr Fällen abrechenbar.
  • Abbau bürokratischer Hürden: Die Quittierungspflicht für die telefonische Kurzberatung entfällt, wodurch der bürokratische Aufwand für freiberufliche Hebammen reduziert wird.
  • Veränderte Versichertenbestätigungen: Die Versichertenbestätigungen wurden redaktionell leicht verändert, um Fehler zu reduzieren, die zu Rechnungskürzungen führen können.

Die DHV-Präsidentin Annika Wanierke äußerte sich positiv über diese kleinen, aber wichtigen Verbesserungen für Beleghebammen, die durch den neuen Vertrag besonders belastet wurden. Sie betonte, dass auch kleine Verbesserungen zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit beitragen und das Erreichte das Maximum dessen sei, was derzeit an konkreten Änderungen am laufenden Vertrag möglich ist. Die finanziellen Einbußen sollen damit minimiert oder knapp ausgeglichen werden.

Die Energie soll nun auf die Vertragsverhandlungen für den nächsten Hebammenhilfevertrag gerichtet werden, der zum 1. Januar 2028 in Kraft treten könnte. Ziel ist eine auskömmliche und faire Gestaltung, wofür eine Verhandlung auf Augenhöhe mit dem GKV-Spitzenverband notwendig ist, unterstützt durch politische Rahmenbedingungen.

Landesaktionsplan "Gute Geburt" in Niedersachsen

Der Antrag zum "Landesaktionsplan Gute Geburt: Eine gesunde und gute Geburt für Mütter und Kinder sicherstellen" zielt darauf ab, gemeinsam mit relevanten Akteuren einen umfassenden Plan für eine gute und sichere geburtshilfliche Versorgung in Niedersachsen zu entwickeln. Nach Beratungen im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (AfSAGuG) und der Präsentation von Ergebnissen einer Dialogwerkstatt Geburtshilfe, wurde der Antrag im Februar 2026 final beraten. Es bestand Einigkeit über den Handlungsbedarf, jedoch blieben Diskussionen über die konkrete Ausgestaltung und finanzielle Zusagen im Aktionsplan.

Am 4. März wurde der Antrag im niedersächsischen Landtagsplenum mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet. Ministerin Behrens hob vier zentrale Bausteine des Landesaktionsplans hervor: Versorgungsstrukturen, Telemedizin und Rettungskonzepte, Hebammenhilfe und Implementierung von zertifizierten Hebammenkreißsälen sowie die Steigerung der Gesundheitskompetenz von Familien. Sie betonte das Ziel der Gesundheitsgerechtigkeit unabhängig von Wohnort und sozialer Herkunft. Minister Dr. Philippi plant, noch in diesem Jahr Gespräche mit relevanten Akteur:innen und Expert:innen zu führen, und es besteht Zuversicht, dass die Finanzierung im Doppelhaushalt 2027/2028 berücksichtigt wird.

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Bezugspflege und Leitfaden zur Wochenbettbetreuung

In vielen niedersächsischen Kliniken wird auf den Wochenstationen noch eine ablauforientierte Funktionspflege praktiziert. Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse empfehlen jedoch eine Betreuung nach dem Konzept der Bezugspflege, die die Beziehung und Versorgungskontinuität zwischen Patient:in und Pflegekraft in den Vordergrund stellt. Diese individualisierte, familienzentrierte Betreuung fördert die Bindung und Entwicklung, verbessert das neonatale und mütterliche Outcome sowie die elterliche Selbstwirksamkeit.

Hilke Schauland, 1. Vorsitzende des Hebammenverbandes Niedersachsen, erarbeitete unter Mitarbeit von Verantwortlichen der fünf Hochschulstandorte mit Studiengang Hebammenwissenschaft in Niedersachsen einen Leitfaden für die stationäre Wochenbettbetreuung. Dieser Leitfaden bietet eine evidenzbasierte Handlungshilfe, die eine individuelle, bedarfs- und bedürfnisorientierte Betreuung sicherstellt und die Anforderungen an die praktische Hebammenausbildung erfüllt. Der Leitfaden steht im digitalen Format kostenlos zur Verfügung.

Veranstaltungen und Initiativen zur Geburtshilfe

Am 17. Februar 2026 fand die Veranstaltung „Gesunde Geburt in Niedersachsen: Gute Betreuung mit Hebammen unerlässlich“ statt, die die Bedeutung einer qualitativ hochwertigen, frauzentrierten Geburtshilfe hervorhob. Diskutiert wurden der neue Hebammenhilfevertrag und seine Auswirkungen, aktuelle Herausforderungen in der geburtshilflichen Versorgung sowie mögliche Lösungsansätze für eine zukunftsfeste geburtshilfliche Versorgung.

Das Thema Gewalterleben im Kreißsaal wurde im Hamburg-Journal des NDR aufgegriffen, das nach Studienlage jede vierte Frau betrifft. Eine betroffene Frau berichtete von einem Geburtstrauma, das durch körperliche und seelische Übergriffe verursacht wurde. Vorgestellt wurde das Lernmodul "Menschenwürdig gebären" der Hamburg Open Online-University, das Hebammen und Ärzt:innen für einen respektvollen und gewaltfreien Umgang sensibilisieren soll. Der Verein Gerechte Geburt e.V. sammelt Erfahrungsberichte, kämpft für eine bessere Aufarbeitung von Gewalterfahrungen und arbeitet an einer Verfassungsbeschwerde gegen Gewalt bei der Geburt.

Unterstützung für Studierende mit Familienaufgaben an der Universität Hildesheim

Die Universität Hildesheim bietet verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende mit Familienaufgaben, um die Vereinbarkeit von Studium und Familie zu erleichtern.

Mutterschutzrichtlinien für Studentinnen

Für alle werdenden Mütter, einschließlich Studentinnen, gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Dieses Gesetz zielt darauf ab, den Schutz der schwangeren Person und ihres ungeborenen Kindes sicherzustellen. Es beinhaltet eine gleichstellungspolitische Komponente, die es schwangeren Frauen ermöglichen soll, selbstbestimmt so lange im Studium tätig zu sein, wie sie es für sich persönlich vertretbar halten. Ziel ist es, eine Balance zwischen Schutz und möglichst langer Studierbarkeit herzustellen, sodass der Schwangerschaft oder Geburt eines Kindes kein Nachteil für die Studentin entsteht (§ 1 Abs. 1 MuSchuG).

Telearbeit an der Universität Hildesheim

Die Universität Hildesheim bietet Telearbeit als alternierende Form an, bei der die Arbeit im Wechsel am Telearbeitsplatz zu Hause und in der Dienststelle erledigt wird. Bis zu 40% der wöchentlichen Arbeitszeit können im Homeoffice verbracht werden. Das Angebot richtet sich grundsätzlich an alle Mitarbeitenden des MTV-Bereichs, sofern der Arbeitsplatz für Telearbeit geeignet ist und die Arbeit sich entsprechend organisieren lässt. Serviceeinrichtungen müssen die Abdeckung der Öffnungszeiten gewährleisten und allgemeine Anforderungen des Datenschutzes erfüllen.

Interessierte sollten zunächst das Gespräch mit der/dem Vorgesetzten suchen und anschließend einen Antrag beim Dezernat für Personal und Recht stellen. Dem Antrag müssen Checklisten zur Eignung des Arbeitsplatzes, zum Arbeitsschutz und zum Datenschutz (falls zutreffend) beigefügt werden. Nach Bewilligung des Antrags wird eine "Nebenabrede zum Arbeitsvertrag" geschlossen. Die Kosten für die technische Ausstattung des Telearbeitsplatzes übernimmt die Universität, während der Telearbeitende Raum, Mobiliar und Internetanschluss bereitstellt. Am Telearbeitsplatz gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen zum Arbeits- und Datenschutz wie am Arbeitsplatz in der Dienststelle.

Abschlussstipendium für Studentinnen mit Familienaufgaben

Die Universität Hildesheim vergibt ein Abschlussstipendium für Studentinnen mit Familienaufgaben (Kinderbetreuung/Pflege Angehöriger). Für die Bewerbung sind eine Immatrikulationsbescheinigung, ein Motivationsschreiben, Nachweise über Kinderbetreuung/Schwangerschaft (Geburtsurkunde, Haushaltsbescheinigung, Mutterpass) und/oder Pflege (Pflegegrad, Bestätigung der pflegebedürftigen Person, amtliche Nachweise) sowie der Nachweis der erforderlichen Credit Points für die Abschlussarbeit erforderlich.

Die angegebenen personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Auswahl der Stipendien verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Mit der Teilnahmeerklärung erkennen Bewerberinnen die Richtlinie an und verpflichten sich, nach Beendigung des Studiums einen Nachweis über den Abschluss sowie einen Bericht beim Audit familiengerechte Hochschule einzureichen. Falsche Angaben können zum Widerruf der Förderung und zur Rückzahlung bereits erhaltener Mittel führen.

Grafik zur Struktur des Abschlussstipendiums für Studentinnen mit Familienaufgaben

Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Studium und Familie

Das Familienbüro der Universität Hildesheim bietet Informationen und Unterstützung zur Gestaltung des Uni- und Arbeitsalltags mit Kind. Dazu gehören eine Übersicht über Angebote wie Spielekoffer, Familienraum, Wickelmöglichkeiten und Familienparkplätze.

Für Studierende, die ein Studium beginnen oder bereits studieren und ihren Stundenplan reduzieren möchten, besteht die Möglichkeit eines Antrags auf Beurlaubung. Dieser muss innerhalb der Rückmeldefrist über das Portal für Lehre und Studium (PLuS) gestellt werden. Die Rückmeldefristen sind der 15. Juni bis 01. August für das Wintersemester und der 15. Januar bis 01. März für das Sommersemester.

Beurlaubungsfälle können vor oder nach Semesterstart beantragt werden, wobei die Regelungen zum Semesterticket variieren. Studierende Eltern können im Rahmen ihres Semestertickets bis zu drei Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr in den Bussen des städtischen und regionalen Busverkehrs von Hildesheim mitnehmen. Bei der Deutschen Bahn gilt generell die Regelung, dass Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr kostenfrei befördert werden, sofern sie von einer Person mit gültigem Fahrschein begleitet werden.

Workshop zur Vereinbarkeit von Studium und Familie

In Kooperation mit FüSK (Fachübergreifende Schlüsselkompetenzen) und dem AStA-Familienreferat findet im Wintersemester ein Online-Workshop zur Vereinbarkeit von Studium und Familie statt. Der Workshop thematisiert persönliche Strategien zur Erleichterung des Studiums mit Familienaufgaben, Zeitmanagement und eine gerechte Arbeitsteilung. Es werden Lösungswege erarbeitet und Methoden des Stress- und Zeitmanagements vermittelt. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zum Austausch mit anderen Studierenden mit Kind/ern.

Studienguthaben und Erasmus+ Förderung

Jeder Studierende verfügt über ein Studienguthaben, das sich aus der Regelstudienzeit des grundständigen Studiengangs zuzüglich sechs weiterer Semester ergibt. Für konsekutive Masterstudiengänge erhöht sich das Guthaben um die Regelstudienzeit dieses Studiengangs.

Die Universität Hildesheim fördert Studierende mit Kind/ern, die im Rahmen von Erasmus+ ein Auslandssemester absolvieren möchten. Zusätzlich zum Erasmus+-Stipendium erhalten sie 200 Euro pro Monat und Kind nach erfolgreicher Platzzusage. Das International Office bietet umfassende Beratung und organisatorische Hilfe, während die Universität im Rahmen der familiengerechten Hochschule finanzielle Unterstützung anbietet.

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