Die Hebamme spielt eine zentrale Rolle in der Begleitung werdender Mütter und ihrer Partner:innen ab Beginn der Schwangerschaft. Sie legt gemeinsam mit der Schwangeren den Mutterpass an und führt die gewünschten Vorsorgeuntersuchungen durch. Darüber hinaus ist die Hebamme eine wichtige Ansprechpartnerin bei Fragen zu allen körperlichen und emotionalen Veränderungen und leistet Hilfe bei Beschwerden aller Art.

Das Vorgespräch mit der Hebamme
Einmal in der Schwangerschaft übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für ein sogenanntes Vorgespräch. Darin klärt die Hebamme die Schwangere und ihre:n Partner:in über die Leistungen einer Hebamme auf, erhebt die Anamnese und die Wünsche der werdenden Familie. Bei dem Wunsch nach einer außerklinischen Geburt bzw. einer Beleggeburt werden in einem weiteren Vorgespräch alle Fragen dazu geklärt und die Erreichbarkeiten der Hebamme besprochen.
Vorsorgeuntersuchungen im Überblick
Die Mutterschaftsrichtlinien sehen verschiedene Vorsorgeuntersuchungen im Verlauf einer Schwangerschaft vor. Dazu gehören:
- Alle vier Wochen bis zur 32. Schwangerschaftswoche (SSW).
- Der orale Glukosetoleranztest 50g („Zuckertest“) zwischen der 24.-28. SSW.
- Eine Wiederholung des Antikörpersuchtests zwischen der 24.-27. SSW.
- Jeweilige Ultraschalluntersuchungen zwischen der 8.-12. SSW, der 18.-22. SSW und der 28.-32. SSW.

Die Schwangere kann entscheiden, wie viele dieser Vorsorgeuntersuchungen sie bei ihrer Hebamme oder ihrer/ihrem Gynäkolog:in durchführen lässt, denn beides steht ihr zu. Nicht immer folgen die Mutterschaftsrichtlinien den Empfehlungen der Fachgesellschaften. Diese empfehlen zum Beispiel beim oralen Glukosetoleranztest, bei allen Schwangeren den Test mit 75g durchzuführen, da dieser eine höhere Aussagekraft hat.
Beratung zu Impfungen und Pränataldiagnostik
Im Rahmen der Schwangerenvorsorge erfolgt gemäß den Mutterschaftsrichtlinien eine Beratung zu empfohlenen Impfungen. Der NIPT (Nicht-invasiver Pränataltest) ist eine Blutuntersuchung, um Hinweise auf Trisomie 13, 18 oder 21 zu finden. Bei einem auffälligen Test folgt in der Regel eine Fruchtwasseruntersuchung. Der Test wird von der Krankenkasse übernommen, wenn bestimmte Risikofaktoren vorliegen (z.B. Trisomie in der Anamnese oder erhöhtes Alter).
Als Pränataldiagnostik bezeichnet man Untersuchungen, die während der Schwangerschaft am Ungeborenen bzw. der Schwangeren durchgeführt werden. Bei diesen Untersuchungen wird gezielt nach erblich bedingten Erkrankungen, möglichen Fehlbildungen oder Abweichungen der Chromosomen gesucht. Zu diesen Untersuchungen gehören beispielsweise spezielle Ultraschalluntersuchungen wie die Nackenfaltenmessung, die Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung) oder eine Chorionzottenbiopsie (Gewebeentnahme aus der Plazenta). Auch verschiedene Blutuntersuchungen werden dazu gezählt.
Durchgeführt werden die Untersuchungen von der oder dem Gynäkolog:in bzw. spezialisierten Praxen für Pränataldiagnostik. Pränataldiagnostik hat leider auch ihre Grenzen und ggf. Risiken. Sie kann den Eltern meistens kein garantiertes Ergebnis liefern, auch wenn sich die Eltern wünschen, durch diese Untersuchungen die Gewissheit auf ein gesundes Kind zu erhalten. Oft müssen weitere Tests durchgeführt werden, um Diagnosen zu bestätigen oder auszuschließen. Manchmal gibt es Fehldiagnosen. Einige Erkrankungen können in der Schwangerschaft zwar nachgewiesen, aber in der Schwere ihrer Ausprägung nicht eingeschätzt werden. Einige Erkrankungen können zwar nachgewiesen werden, aber es gibt (noch) keine Behandlungsmöglichkeiten.
Warum Pränataldiagnostik auch schaden kann | Quarks
Weitere Leistungen und Untersuchungen
Das CTG (Kardiotokographie) schreibt die Herztöne vom Baby und die Wehen auf. In der Regel sind CTG-Kontrollen in der Schwangerschaft laut Mutterschaftsrichtlinie nicht vorgesehen. Vaginale Untersuchungen sind laut den Mutterschaftsrichtlinien ebenfalls nicht vorgesehen und somit nicht notwendig, es sei denn, es liegt eine entsprechende Indikation vor.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), die NICHT Bestandteil der Schwangerschaftsvorsorge sind und deren Kosten in der Regel privat zu tragen sind.
Die Mutterschaftsrichtlinien empfehlen drei Ultraschalluntersuchungen im Verlauf einer Schwangerschaft, jeweils eine rund um die 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche. Diese können Sie in Ihrer gynäkologischen Praxis durchführen lassen. Die/der Gynäkolog:in kann ebenfalls die Vorsorgeuntersuchungen übernehmen, welche auch von Hebammen angeboten werden. Allein die Schwangere entscheidet, von wem sie diese Untersuchungen durchführen lassen möchte. Auch ein Wechsel zwischen den Berufsgruppen ist selbstverständlich möglich. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in jedem Fall die Kosten, auch wenn die Untersuchungen in einer gynäkologischen Praxis stattfinden. Manche Praxen ermöglichen diese freie Wahl nicht. Sollten Sie diesbezüglich schlechte Erfahrungen machen, melden Sie sich gerne bei der Bundeselterninitiative.
Geburtsvorbereitung und Nachsorge
Einen Geburtsvorbereitungskurs kann die Schwangere je nach Kursmodell mit/ teilweise mit, oder ohne ihre:n Partner:in besuchen. Diese verschiedenen Kurse werden von Hebammen und meist in Räumlichkeiten von Hebammenpraxen oder Kliniken angeboten. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für maximal 14 Stunden Geburtsvorbereitungskurs. Wenn die Schwangere aus Gründen wie zum Beispiel vorzeitiger Wehentätigkeit, eigener schwerer Beeinträchtigung oder bereits bekannter schwerer Erkrankung des Ungeborenen nicht an einem Geburtsvorbereitungskurs in der Gruppe teilnehmen kann, gibt es die Möglichkeit der Einzelgeburtsvorbereitung.

Hebammenhilfe bei Unsicherheiten und Entscheidungsfindung
Hebammenhilfe können die Schwangere und ihr:e Partner:in zusätzlich in Anspruch nehmen. Oft entstehen in der Zeit des Wartens auf Testergebnisse viele Ängste, Sorgen und Fragen. Wenn die Testergebnisse darauf hindeuten, dass das Ungeborene eine Erkrankung oder eine Behinderung hat, ist die Hebamme weiterhin für die Familie da. Auch bei der Frage, ob die Schwangerschaft fortgesetzt oder beendet werden soll, bleibt sie Ansprechpartner:in. Sie kann gemeinsam mit den behandelnden Ärzt:innen aufzeigen, wie das Leben mit einem erkrankten bzw. einem Kind mit Behinderung aussehen kann, Hilfsangebote vorstellen und Kontakte zu Selbsthilfegruppen bzw. Beratungsstellen vermitteln.
Wenn sich die werdenden Eltern gegen die Schwangerschaft entscheiden, behält die Schwangere weiter ihren Anspruch auf Hebammenhilfe. Sie wird also auch unter der Geburt und auf Wunsch im anschließenden Wochenbett von ihr betreut und in der Trauerarbeit begleitet.
Familienhebammen: Zusätzliche Unterstützung
Familienhebammen sind Hebammen mit einer Zusatzqualifikation im psycho-sozialen, gesundheitlichen und medizinisch-sozialen Bereich. Sie können überall dort unterstützen, wo Mütter/* und Familien eine besondere Hilfe im alltäglichen Umgang mit ihrer Lebenssituation und mit ihren Kindern benötigen. Die Schwerpunkte der Familienhebammenhilfe liegen in der Gesundheits- und Beziehungsförderung. Diese Hilfe kann bereits zu Beginn der Schwangerschaft anfangen und bis zum vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes dauern. Die Familienhebammen werden im Rahmen der “Frühen Hilfen” aus kommunalen Geldern finanziert. Für die Vermittlung einer Familienhebamme im Rahmen der “Frühen Hilfen” gibt es in vielen Kommunen und Kreisen Koordinatoren:innen.
tags: #aufklarungsschreiben #hebamme #screening #niedersachsen