Elterngeldantrag in Hessen: Ein umfassender Leitfaden zur Einkommenserklärung und den erforderlichen Unterlagen

Das Elterngeld stellt eine wichtige finanzielle Unterstützung für Eltern in Deutschland dar, insbesondere während der ersten Lebensmonate ihres Kindes. In Hessen ist das Amt für Versorgung und Soziales für die Bearbeitung von Elterngeldanträgen zuständig. Um diese Leistung erfolgreich zu beantragen, ist es unerlässlich, die vorgegebenen Richtlinien und Formulare sorgfältig zu befolgen. Die Komplexität der Antragsstellung kann für viele Eltern eine Herausforderung darstellen, doch mit der richtigen Vorbereitung und Information lassen sich diese Hürden überwinden.

Zuständige Elterngeldstellen in Hessen

In Hessen gibt es sechs zentrale Ämter für Versorgung und Soziales, die für Elterngeldanträge zuständig sind. Diese sind geografisch gut verteilt, um eine flächendeckende Betreuung zu gewährleisten. So gibt es beispielsweise eigene Elterngeldstellen für die Städte Darmstadt und Frankfurt am Main. Einwohner aus Regionen wie Bad Hersfeld müssen ihren Antrag bei der Elterngeldstelle in Fulda einreichen. Unabhängig vom Standort der zuständigen Stelle müssen stets die vorgegebenen Antragsunterlagen vollständig ausgefüllt und eingereicht werden.

Die Antragsformulare können in der Regel als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Nach dem Ausfüllen und der Zusammenstellung aller erforderlichen Bescheinigungen sollten die Unterlagen per Post, idealerweise als Einschreiben, an das zuständige Amt für Versorgung und Soziales gesendet werden.

Karte von Hessen mit Markierungen der Standorte der Elterngeldstellen

Liste der Elterngeldstellen in Hessen:

  • Elterngeldstelle Darmstadt: Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Darmstadt, Schottener Weg 3, 64289 Darmstadt
  • Elterngeldstelle Frankfurt/Main: Hessisches Amt für Versorgung und Soziales - Versorgungsamt Elterngeldstelle, Walter-Möller-Platz 1, 60439 Frankfurt am Main
  • Elterngeldstelle Fulda: Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda Elterngeldstelle, Washingtonallee 2, 36041 Fulda
  • Elterngeldstelle Gießen: Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen Elterngeldstelle, Südanlage 14 A, 35390 Gießen
  • Elterngeldstelle Kassel: Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel Elterngeldstelle, Mündener Str. 4, 34123 Kassel
  • Elterngeldstelle Wiesbaden: Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden Elterngeldstelle, Mainzer Straße 35, 65185 Wiesbaden

Erforderliche Antragsunterlagen und Formulare

Die Elterngeldanträge sind oft umfangreich und können insbesondere in komplexen Fällen wie bei Selbstständigkeit, vorangegangenen Mischeinkünften oder anderen speziellen Konstellationen sehr kompliziert werden. Um die Antragsstellung zu erleichtern, werden verschiedene Formulare und Checklisten zur Verfügung gestellt.

Formulare für Geburten/Adoptionen ab dem 01.09.2021:

  • Elterngeldantrag Hessen (PDF-Dokument)
  • Anlage N (PDF-Dokument)
  • Anlage G (PDF-Dokument)
  • Anlage GuN (PDF-Dokument)
  • Beilage und Checkliste (PDF-Dokument)
  • Erläuterungsblatt zum Bezugszeitraum (PDF-Dokument)
  • Informationsblatt (PDF-Dokument)

Formulare für Geburten/Adoptionen bis 31.08.2021:

  • Antrag auf Elterngeld Hessen (PDF-Dokument)
  • Erklärung zum Einkommen (PDF-Dokument)
  • Bescheinigungen (Ausländerbehörde, Krankenkasse, Arbeitgeber) (PDF-Dokument)
  • Einlageblatt zum Bezugszeitraum (PDF-Dokument)
  • Informationen zum Antrag (PDF-Dokument)

Es ist wichtig, dass alle Antragsunterlagen und Bescheinigungen vollständig und korrekt ausgefüllt sind. Die Geburtsurkunde des Kindes ist zwingend erforderlich und muss den Vermerk "Zur Beantragung von Elterngeld" tragen.

Varianten des Elterngeldes

Das Elterngeld gliedert sich grundsätzlich in drei Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus.

Basiselterngeld

Eltern können ab der Geburt eines Kindes bis zu 14 Monate Basiselterngeld erhalten. Dieses kann unter den Eltern aufgeteilt werden. Wenn zwei Elternteile die Betreuung übernehmen, kann ein Elternteil maximal zwölf Monate Basiselterngeld beanspruchen, während zwei Monate für den Partner reserviert sind (Partnermonate). Alleinerziehende haben Anspruch auf die vollen 14 Monate Basiselterngeld. Das Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden.

Zusätzliche Monate für Frühgeburten: Für Kinder, die mindestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin geboren werden, besteht Anspruch auf zusätzliche Basiselterngeldmonate. Je nach dem Zeitpunkt der Frühgeburt können dies ein bis vier zusätzliche Monate sein. Diese können auch in ElterngeldPlus umgewandelt werden.

ElterngeldPlus

Das ElterngeldPlus zielt darauf ab, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken. Es richtet sich insbesondere an Eltern, die während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten möchten. ElterngeldPlus ermöglicht es, länger Elterngeld in Anspruch zu nehmen. Ein ElterngeldPlus-Monat entspricht der Hälfte des Basiselterngeldes, das ohne ElterngeldPlus bezogen worden wäre, und kann doppelt so lange bezogen werden.

Partnerschaftsbonus

Eltern, die sich für eine partnerschaftliche Aufteilung der Betreuungszeit entscheiden, können einen Partnerschaftsbonus erhalten. Dieser beinhaltet zwei bis vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Elternteile an zwei bis vier aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten.

Infografik, die die Unterschiede zwischen Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus darstellt

Anspruchsvoraussetzungen und Einkommensgrenzen

Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die:

  • ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
  • nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
  • mit ihren Kindern in einem Haushalt leben,
  • einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Das Elterngeld wird für die Lebensmonate des Kindes gewährt und orientiert sich an der Höhe des entfallenden Erwerbseinkommens. Es ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens mit einer Ersatzrate, die nach der Höhe des Einkommens vor der Geburt gestaffelt ist. Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro.

Einkommensgrenzen:

  • Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Das zu versteuernde Einkommen lag nicht über 250.000 Euro. Für Elternpaare lag die Grenze bei 300.000 Euro.
  • Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Das zu versteuernde Einkommen lag nicht über 200.000 Euro. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
  • Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Das zu versteuernde Einkommen lag nicht über 175.000 Euro. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.

Wird diese Grenze überschritten, besteht kein Anspruch auf Elterngeld.

Besonderheiten und Tipps zur Elterngeldbeantragung

Die Antragsstellung für das Elterngeld in Hessen kann durch strategische Entscheidungen optimiert werden. Beispielsweise kann ein einfacher Steuerklassenwechsel dazu führen, dass bis zu 5.000 Euro mehr Elterngeld erhalten werden. Solche Optimierungen werden von Experten angewendet, um das Elterngeld für die Antragsteller spürbar zu erhöhen.

Antragsfristen: Der Antrag auf Elterngeld kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Es wird empfohlen, den Antrag innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes einzureichen, da Elterngeld maximal für drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt wird.

Online-Antragstellung: Hessen bietet die Möglichkeit, den Elterngeldantrag online zu stellen. Dies stellt eine Digitalisierung der Papierantragsformulare dar und ermöglicht das Speichern und Fortsetzen des Antrags zu einem späteren Zeitpunkt. Eine komplett digitale Variante ohne Ausdrucken und Postversand ist jedoch nicht vorgesehen. Bei der Online-Beantragung entfällt das Unterschriftserfordernis nicht, eine elektronische Zeichnung ist mittels e-ID möglich. Die benötigten Nachweise können im Online-Antrag hochgeladen werden.

Nachweise bei Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs: Wenn Sie während des Elterngeldbezugs arbeiten, müssen Sie dies der zuständigen Elterngeldstelle mitteilen. Bei nicht-selbstständiger Tätigkeit ist eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeiten während des Elterngeldbezugs erforderlich. Bei selbstständiger Tätigkeit ist eine eigene Erklärung über Ihre bisherigen und aktuellen Arbeitszeiten notwendig.

Änderungen während des Bezugs: Sollten sich während der Bezugsmonate Änderungen ergeben, beispielsweise eine Erhöhung oder Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit, müssen diese der zuständigen Elterngeldstelle mitgeteilt werden.

Anrechnung auf Sozialleistungen: Elterngeld wird grundsätzlich vollständig auf Leistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe und Kinderzuschlag als Einkommen angerechnet, auch der Mindestbetrag von 300 Euro. Elterngeldberechtigte, die diese Leistungen beziehen und vor der Geburt erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeldfreibetrag.

Corona-Pandemie: Eltern, die aufgrund der Corona-Pandemie in der Zeit vom 01.03.2020 bis zum 23.09.2022 einen Einkommensverlust hatten, können die betroffenen Monate ausklammern und durch unmittelbar vorangegangene Monate ersetzen.

Arbeitszeit bei Elterngeldbezug: Die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit wurde von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus kann nun mit 24 bis 32 Wochenstunden bezogen werden.

Besonderheiten bei Mehrlingen: Auch bei Zwillingen, Drillingen und anderen Mehrlingen ist pro Elternteil nur ein Antrag möglich.

Antragstellung für Partner: Falls der andere Elternteil ebenfalls Elterngeld beantragen kann, muss er oder sie den Antrag mit unterschreiben.

Elterngeld einfach verstehen [2025]

Benutzerfreundlichkeit digitaler Verwaltungsangebote

Digitale Verwaltungsangebote gewinnen zunehmend an Bedeutung. Ein bundesweiter Nutzerklima-Test im Jahr 2026 wird Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, die Online-Services ihrer Stadt zu bewerten. In einer anonymen Umfrage werden Erfahrungen mit digitalen Angeboten wie Terminbuchungen oder Online-Anträgen abgefragt. Die Stadt Gießen beispielsweise hofft, durch die Teilnahme ihrer Bürger ein Stimmungsbild zu ihren digitalen Angeboten zu erhalten. Die Teilnahme dauert etwa sieben Minuten und alle Antworten werden anonym ausgewertet.

tags: #antrag #elterngeld #erklarung #zum #einkommen #hessen