Tarifvertrag für Hebammen: Aktuelle Entwicklungen und Auswirkungen

Seit dem 1. November 2025 tritt der neue Hebammenhilfevertrag (HHV) in Kraft. Diese Neuregelung, die eigentlich eine bessere Vergütung für freiberufliche Hebammen gewährleisten soll, sorgt in der Praxis für erhebliche Verunsicherung und befürchtete Verdiensteinbußen. Insbesondere freiberufliche Hebammen, die in der klinischen Geburtshilfe und im Belegsystem tätig sind, sehen sich mit potenziellen Einkommensverlusten von bis zu 30 Prozent konfrontiert. Michelle Rump, Vorsitzende des Landesverbands der Hebammen NRW, äußert ihre Sorge: „Mit dem neuen Vertrag gehen viele freiberuflich tätige Hebammen in die Ungewissheit, ob sie weiterhin von ihrem Beruf leben können.“

Infografik zur Verteilung der Geburtskliniken in Deutschland und zur Anzahl der Schließungen seit 2007

Grundlegende Änderungen durch den neuen Hebammenhilfevertrag

Der neue Hebammenhilfevertrag bringt grundlegende Veränderungen in den Bereichen Honorare, Abrechnungslogiken und Leistungsstrukturen mit sich. Diese Neuregelungen wurden im April 2025 durch einen Schiedsspruch festgelegt, da der Deutsche Hebammenverband (DHV) dem ursprünglichen Vorschlag des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) nicht zustimmte. Laut GKV wurde der Vertrag jedoch im Konsens mit dem Berufsverband für freiberufliche Hebammen (BfHD) und dem Netzwerk der Geburtshäuser ausgehandelt. Eine Überprüfung des Vertrags ist für das Jahr 2026 vorgesehen.

Auswirkungen auf freiberufliche Hebammen und die Geburtshilfe

Die neuen Vergütungsregeln zielen darauf ab, die Bezahlung freiberuflicher Hebammen zu erhöhen. So sollen die Stundensätze für freiberufliche Hebammen um 30 Prozent auf rund 74 Euro steigen. Die Vergütung pro Stunde für die Eins-zu-eins-Betreuung einer Geburt wurde von 41,40 Euro auf 85,40 Euro mehr als verdoppelt. Der GKV-Spitzenverband erwartet dadurch steigende Ausgaben für die Hebammenhilfe und folglich höhere Einnahmen für die freiberuflichen Hebammen. Der Verband betont, dass die Neuregelung die „sehr wichtige“ 1-zu-1-Betreuung werdender Mütter stärken und somit die Qualität der Geburtshilfe verbessern sowie den Stress der Beleghebammen reduzieren soll.

Trotz dieser positiven Darstellungen sehen viele Hebammenverbände, wie der Hebammenlandesverband Baden-Württemberg, im neuen Vertrag erhebliche Einschränkungen, die unterm Strich zu wirtschaftlichen Einbußen und zusätzlicher Bürokratie führen. Ruth Hofmeister, Landesvorsitzende des Hebammenverbands Baden-Württemberg, berichtet: „Viele Kolleginnen teilen mir mit, dass sie angesichts fehlender Wirtschaftlichkeit, mangelnder Planbarkeit und steigender Belastung ans Aufhören denken.“ Die Sorge besteht darin, dass viele Beleghebammen sich aus den Kreißsälen zurückziehen könnten, da ihnen die wirtschaftliche Grundlage entzogen wird.

Karte Deutschlands mit Hervorhebung von Regionen mit besonders dünnem Netz an geburtshilflicher Versorgung

Kritik an der neuen Vergütungsstruktur

Kritik gibt es auch an weiteren Änderungen. So soll die Vergütung von Hebammen künftig zeitbasiert im 5-Minuten-Takt erfolgen (6,19 Euro pro 5 Minuten). Bisherige Pauschalen berücksichtigten höhere Zeitaufwände für Hausbesuche oft nicht. Während Familien mit hohem Betreuungsaufwand von den neuen Regelungen profitieren könnten, werden kurze Termine von 15 bis 30 Minuten künftig nicht mehr wirtschaftlich sein, was eine aufsuchende, bedarfsgerechte Versorgung erschwert. Auch bei Geburtsvorbereitungs- oder Rückbildungskursen gibt es Änderungen: Ab November dürfen Fehlstunden laut Hebammenverband niemandem mehr in Rechnung gestellt werden.

Die Folgen der neuen Vergütungsregelungen sind bereits spürbar. Beleghebammenteams geben auf. Die neuen Regelungen kommen in einer Zeit, in der viele Hebammen ohnehin pessimistisch sind, was die Perspektiven in ihrem Beruf angeht. Laut einer aktuellen Befragung - der HebammenStudie 2025 - hat zuletzt fast jede zweite Hebamme in Deutschland darüber nachgedacht, ihren Beruf aufzugeben. Bei den Krankenkassen unterdessen hofft man, dass sich Arbeitsbedingungen und Versorgung durch die neuen Regelungen „maßgeblich verbessern“. Die neuen Regelungen der Schiedsstellenentscheidung sollten nun erst einmal umgesetzt werden, um zu sehen, ob sich tatsächlich etwas verbessere.

Konkrete Beispiele und Berechnungen

Die Vergütung von Geburten, die freiberufliche Beleghebammen am Krankenhaus begleiten, wird grundlegend geändert. Betreut eine Hebamme durchgängig eine Versicherte während der wesentlichen Geburtsphase, erhält sie dafür nunmehr einen finanziellen Zuschlag. Dadurch wird nicht mehr die wechselweise Betreuung von mehreren Gebärenden am höchsten vergütet, sondern eine qualitativ hochwertige Eins-zu-eins-Betreuung. Bei Haus- und Geburtshausgeburten werden die bestehenden Geburtspauschalen erhöht und um eine zusätzliche Vergütung für die Dauer der Geburtsbetreuung ergänzt. Die freie Wahl des Geburtsorts durch die Versicherten wird dadurch gestärkt. Unverändert bleibt die bewährte Kostenübernahme für die Berufshaftpflichtversicherung durch die GKV.

Eine konkrete Beispielrechnung verdeutlicht die finanziellen Auswirkungen: Eine Hebamme, die an einem Tag 6 Termine und 4 Beratungen macht und 78 km fährt, verdiente bisher 339,85 €. Ab dem 1. Mai steigt dieser Betrag auf 354,42 € (+4,29%). Arbeitet sie ab dem 1. November genau so wie bisher, verdient sie 409,92 € (ein Plus von 17,09% zum aktuellen Tarif). Wenn die Hebamme jedoch alle Kontingente voll ausschöpft und beispielsweise bei jedem Wochenbettbesuch 90 Minuten benötigt, wäre ein Plus von bis zu fast 54% möglich. Der Nachteil ist, dass sie dafür statt 4 Stunden und 10 Minuten reine Betreuungszeit 8 Stunden und 15 Minuten aufwenden müsste.

Warum kündigen so viele Hebammen? Der neue Hebammenhilfevertrag | mehr/wert | BR24

Befürchtungen bei werdenden Eltern und Kliniken

Viele Schwangere haben ohnehin schon Schwierigkeiten, eine Hebamme zu finden. In manchen ländlichen Gegenden fahren werdende Eltern kilometerweit bis zum nächsten Kreißsaal. Durch den neuen Hebammenhilfe-Vertrag könnte sich die Situation weiter verschlechtern. Freiberufliche Beleghebammen betreuen etwa ein Viertel der Geburten in Deutschland, in Bayern sogar rund achtzig Prozent. Wenn sie ihre Arbeit aus finanziellen Gründen aufgeben müssen, sind auch zahlreiche Geburtskliniken in ihrer Existenz bedroht. „Wir schlittern in eine Unterversorgung für Schwangere und Gebärende“, sagt Katharina Buri, Sprecherin des Deutschen Hebammenverbands. „An vielen Orten ist das geburtshilfliche Netz bereits ausgedünnt.“

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) schließt sich dieser Kritik an und warnt, dass die Neuregelung erhebliche Probleme bei der Qualität der Versorgung von Patientinnen berge. Die ambulante Betreuung von Schwangeren mit Risikobeschwerden sei ohne Hebammenbetreuung organisatorisch und medizinisch schwer zu gewährleisten. Eine vollständige Verlagerung dieser Aufgaben auf ärztliche Dienste sei nicht praktikabel und berge Risiken für die Patientensicherheit.

Ausblick und weitere Entwicklungen

Der Deutsche Hebammenverband prüft rechtliche Schritte gegen das Zustandekommen des Vertrags. Der GKV-Spitzenverband ist unterdessen offen für Gespräche und erklärt, dass eine finanzielle Verschlechterung der Vergütung für den Fall vorgesehen sei, dass eine Beleghebamme parallel drei und mehr Frauen versorge. Der Hebammenhilfevertrag soll zudem 2026 überprüft werden.

Die Ausbildung zur Hebamme erfolgt seit 2020 ausschließlich über ein duales Studium der Hebammenwissenschaft, das Theorie und Praxis verbindet und eine Vergütung während der Ausbildung beinhaltet. Nach erfolgreichem Abschluss stehen ausgebildeten Hebammen vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten offen, sei es in Krankenhäusern, Praxen oder in freiberuflicher Tätigkeit. Das Gehalt einer Hebamme hängt von Faktoren wie Berufserfahrung, Arbeitsort, Art der Anstellung und Tarifbindung ab. Generell verdienen Hebammen mit Tarifbindung nach dem TVöD oder AVR in der Regel besser als in nicht tarifgebundenen Einrichtungen. Freiberufliche Hebammen haben zwar mehr Flexibilität, sind aber auch höheren Abgaben und wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt.

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