Jeden Monat kann sich im Körper der Frau prinzipiell neues Leben entwickeln. Nach jeder Monatsblutung reifen in den Eierstöcken weibliche Eizellen heran. Etwa 10 bis 14 Tage vor der nächsten Monatsblutung kommt es zum Eisprung, bei dem der Eierstock die Eizelle freigibt. Diese wird vom trichterförmigen Ende des Eileiters aufgefangen und durch Muskelbewegungen und feine Härchen langsam in Richtung Gebärmutter transportiert.
Innerhalb der nächsten 12 bis 24 Stunden kann die Eizelle im Eileiter befruchtet werden, wenn eine männliche Samenzelle mit ihr verschmilzt. Bei der Befruchtung werden die Erbinformationen neu kombiniert - zum Bauplan für einen neuen Menschen. Das männliche Geschlechts-Chromosom bestimmt das biologische Geschlecht des Kindes. Kommt es nicht zur Befruchtung, geht die Eizelle zugrunde und die Periode setzt nach etwa zwei Wochen ein.
Wurde die Eizelle befruchtet, wandert sie innerhalb der nächsten vier bis fünf Tage durch den Eileiter in die Gebärmutter, wobei sie sich mehrfach teilt. In der Gebärmutter nistet sie sich in der aufgelockerten Gebärmutterschleimhaut ein - die Empfängnis ist damit abgeschlossen.
In der folgenden Woche beginnt der Embryo, sich zu verankern. Ein Teil der Zellen entwickelt sich zum Embryo selbst, ein anderer Teil spezialisiert sich auf die Versorgung: Die Plazenta (Mutterkuchen) beginnt sich zu entwickeln und verankert sich in der Gebärmutterschleimhaut, um später die Versorgung des ungeborenen Kindes mit Sauerstoff und Nährstoffen zu übernehmen. Aus weiteren Zellen entstehen die Fruchtblase und das Fruchtwasser.
Zwei Wochen nach der Befruchtung, also ungefähr vier Wochen nach der letzten Periode, ist der Embryo noch winzig klein und kaum größer als ein Mohnsamen.

Die Zählung der Schwangerschaftswochen
Auch wenn die Befruchtung bereits zwei Wochen zurückliegt, wird die Dauer der Schwangerschaft in der Regel ab dem ersten Tag der letzten Menstruation berechnet. Diese sogenannte „geburtshilfliche Rechnung“ beginnt mit dem ersten Tag der letzten Periode und dient als fester Anhaltspunkt, da der genaue Zeitpunkt der Empfängnis oft nicht sicher angegeben werden kann.
Ausgehend vom ersten Tag der letzten Menstruation dauert eine Schwangerschaft etwa 280 Tage, was vierzig Wochen oder zehn sogenannten Mondmonaten zu je 28 Tagen entspricht. Anhand dieser Berechnung wird auch der voraussichtliche Geburtstermin ermittelt.
Veränderungen bei der Schwangeren
Mit der Befruchtung ändern sich die Hormonverhältnisse im Körper der Frau. Der gesamte Organismus passt sich schnell den Anforderungen der Schwangerschaft an, um die Einnistung der befruchteten Eizelle und die Entwicklung der Plazenta zu ermöglichen.
Zunächst produziert die sich entwickelnde Plazenta gemeinsam mit den Eierstöcken verschiedene Hormone wie Östrogen, HCG und Progesteron. Ab dem vierten Schwangerschaftsmonat übernimmt die Plazenta die Produktion der Schwangerschaftshormone vollständig. Diese Hormone können sich sowohl positiv als auch negativ auf die Psyche der Schwangeren auswirken. Oftmals schwankt die Stimmung auch einfach aufgrund des großen Ereignisses, das eine Schwangerschaft und die Aussicht auf ein Leben mit Kind darstellen. Selbst bei einer geplanten Schwangerschaft können Gefühle von Freude, aber auch Zweifel und Ängste auftreten.
Beschwerden im ersten Monat der Schwangerschaft
Der Körper der Schwangeren passt sich sehr schnell an die neue Situation an. Viele Frauen bemerken daher schon kurz nach der Befruchtung erste Symptome, manchmal sogar noch vor dem Ausbleiben der Periode. Dazu gehören:
- Spannungsgefühle in der Brust
- Ziehen im Unterleib
- Müdigkeit
- Morgendliche Übelkeit, Erbrechen und Speichelfluss
- Schwindel
- Häufiger Harndrang
- Verstopfung
- Besondere „Gelüste“ oder Heißhunger
Es ist wichtig zu beachten, dass jedes dieser Anzeichen auch andere Ursachen haben kann. Spannungsgefühle in der Brust oder Heißhunger sind vielen Frauen beispielsweise von den Tagen vor der Monatsblutung bekannt. Auch Müdigkeit kann viele Ursachen haben. Die Intensität der Schwangerschaftsanzeichen variiert zudem von Frau zu Frau.
Untersuchungen im ersten Monat
Grundsätzlich haben Frauen Anspruch auf eine Untersuchung zur Feststellung der Schwangerschaft. Hierfür gibt es verschiedene Verfahren:
- Urin- oder Bluttest: Diese Tests weisen das Schwangerschaftshormon ß-HCG nach.
- Ultraschall: Ein Ultraschall ist nicht immer Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien und wird nicht von allen Krankenkassen bezahlt, es sei denn, es besteht der Verdacht auf eine gestörte Frühschwangerschaft. Bei privat Versicherten ist es ratsam, die Kostenübernahme direkt mit der Krankenkasse zu klären.
Der früheste Zeitpunkt, an dem eine normale Schwangerschaft im Ultraschall erkennbar ist, ist etwa 1-2 Wochen nach Ausbleiben der Menstruation durch eine kleine Fruchthöhle in der Gebärmutter. Ein Embryo mit nachweisbarem Herzschlag ist in der Regel erst ab der 7. Schwangerschaftswoche zu sehen. Die Fruchthöhle kann in der 5. Schwangerschaftswoche (SSW) einen Durchmesser von etwa 4 mm haben und in der 6. SSW weiter wachsen. Ein Vaginalultraschall kann die Bilder klarer darstellen und die Bestätigung der adäquaten Entwicklung präziser machen.
Termin für die erste Vorsorgeuntersuchung: Wenn die Schwangerschaft sicher festgestellt ist, sollte ein Termin für die erste Vorsorgeuntersuchung vereinbart werden. Hierbei verschafft sich die Hebamme oder der Gynäkologe einen umfassenden gesundheitlichen Eindruck von der Schwangeren, befragt sie zu ihrem allgemeinen Gesundheitszustand, Vorerkrankungen und etwaigen körperlichen oder seelischen Belastungen. Bei Frauen, die bereits Schwangerschaften hatten, werden frühere Mutterpässe einbezogen.
Die Fachkraft führt eine körperliche Untersuchung durch, überprüft Gewicht und Blutdruck und tastet die Gebärmutter ab. Urin- und Blutuntersuchungen können Aufschluss über bestimmte Erkrankungen, wie z.B. eine Chlamydien-Infektion, geben.
Bei der ersten Vorsorgeuntersuchung wird der Mutterpass ausgestellt, in dem alle Ergebnisse von Untersuchungen und Behandlungen im Verlauf der Schwangerschaft eingetragen werden.

Hebammentipp: Vorsorgeuntersuchungen bei der Hebamme
Schwangere können sich von Anfang an von einer Hebamme beraten und betreuen lassen. Hebammen dürfen alle notwendigen Untersuchungen im Rahmen der allgemeinen Vorsorge durchführen und in den Mutterpass eintragen. Ausnahmen bilden Ultraschalluntersuchungen, die nur von einem Frauenarzt durchgeführt werden können. Bei Komplikationen sollte stets ein Frauenarzt hinzugezogen werden. Es gibt auch Gemeinschaftspraxen, in denen Hebammen und Ärzte eng zusammenarbeiten.
Urinuntersuchung auf Chlamydien
Chlamydien werden über sexuellen Kontakt übertragen und verursachen oft keine Symptome, weshalb sie unbemerkt bleiben können. Eine unbehandelte Infektion kann bei Frauen zu Entzündungen der Eierstöcke und Eileiter, Eileiterschwangerschaften oder Früh- bzw. Fehlgeburten führen. Etwa zwei Drittel der Kinder werden bei der Geburt infiziert, was bei Neugeborenen häufigste Ursache für Augenentzündungen und Lungenentzündungen ist. Daher ist ein spezieller Urintest auf Chlamydien Teil der Vorsorgeuntersuchungen in den ersten Schwangerschaftswochen. Am besten wird hierfür der erste Morgenurin verwendet.
Steril durch Chlamydien? Geschlechtskrankheit mit Folgen I Dr. med. Konstantin Wagner
Gesund bleiben in der frühen Schwangerschaft
Schwangere haben einen erhöhten Bedarf an Vitaminen und Mineralstoffen, insbesondere an Folsäure, Jod und Eisen. Eine gesunde und abwechslungsreiche Ernährung deckt diesen Bedarf in der Regel ab, mit Ausnahme von Folsäure und Jod, bei denen eine zusätzliche Einnahme empfohlen wird. Auch Vitamin D kann sinnvoll sein, besonders in den sonnenarmen Monaten.
Die Einnahme weiterer zusätzlicher Vitamine oder Mineralstoffe ist meist nicht nötig und Nahrungsergänzungsmittel können eine ausgewogene Ernährung nicht ersetzen. Überdosierungen können unerwünschte Wirkungen haben. Die Einnahme sollte daher immer mit einem Arzt abgesprochen werden.
Das Internetportal zanzu.de bietet Informationen zur sexuellen Gesundheit in vierzehn Sprachen mit Vorlesefunktion und behandelt Themen wie Körper, Verhütung, Schwangerschaft, Geburt, Sexualität, sexuell übertragbare Infektionen, Gesetze und persönliche Rechte.
Für werdende Mütter mit gesundheitlichen Einschränkungen ist der Informationsbedarf oft noch größer. Spezielle Angebote und Links zum Thema „Schwanger mit Beeinträchtigung“ können hier weiterhelfen.
Arbeit, Recht & Finanzen
Bei Fragen zu Schwangerschaft und Geburt gibt es eine Fülle von Beratungsangeboten. Schwangerschaftsberatungsstellen bieten kostenlose Beratung zu persönlichen oder partnerschaftlichen Fragen und Problemen. Sie informieren über Mutterschutz am Arbeitsplatz, Unterhaltsrecht, vorgeburtliche Diagnostik und unterstützen im Umgang mit Behörden.
Für Eltern, die sich noch in Ausbildung oder Studium befinden, gibt es spezielle Angebote und Hilfen zur Vereinbarkeit von Bildung und Kindererziehung.
Außerdem wichtig
Hilfe im Schwangerschaftskonflikt
Wenn eine Frau oder ein Paar einen Schwangerschaftsabbruch erwägt, können Beratungsstellen weiterhelfen. Eine Konfliktberatung ist Voraussetzung für die Ausstellung eines Beratungsscheins, der nach der Beratungsregelung zum Abbruch einer Schwangerschaft innerhalb von zwölf Wochen nach Empfängnis berechtigt. Wichtig ist, dass niemand eine Schwangere zu einer Entscheidung zwingen kann und alle Beratungsstellen der Schweigepflicht unterliegen.

Schwangerschaft ohne Partner
Eine Schwangerschaft ohne Partner kann eine Herausforderung sein, doch es gibt viele Unterstützungsmöglichkeiten. Schwangerschaftsberatungsstellen informieren über Unterstützungsangebote und staatliche Leistungen, wie z.B. Anträge bei der „Bundesstiftung Mutter und Kind“. Bei Trennung oder psychischen Problemen können psychologische Fachleute in Beratungsstellen weiterhelfen oder an Therapeuten vermitteln.
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