Die deutsche Wiedervereinigung, auch als Herstellung der Einheit Deutschlands bezeichnet, war ein Prozess, der durch die friedliche Revolution in der DDR in den Jahren 1989 und 1990 angestoßen wurde und am 3. Oktober 1990 im Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland mündete. Wegweisend für diese Entwicklung waren die Ausreisewelle aus der DDR, die erstarkende Opposition und die Öffnung der Berliner Mauer am 9. November 1989, welche den endgültigen Zerfall des politischen Systems der DDR bewirkten.
Eine notwendige äußere Voraussetzung für die deutsche Wiedervereinigung war das Einverständnis der vier Siegermächte des Zweiten Weltkrieges, die bis dahin völkerrechtlich die Verantwortung für Deutschland als Ganzes innehatten. Maßgebliche Zwischenstationen auf dem Weg zur Einheit waren die Volkskammerwahl im März 1990 und der Staatsvertrag über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion. Am 20. September 1990 stimmten die Volkskammer der DDR und der Deutsche Bundestag dem Einigungsvertrag zu.

Die deutsche Teilung nach dem Zweiten Weltkrieg
Die deutsche Teilung in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts war eine Folge der historischen Entwicklung, die nach dem Ersten Weltkrieg und der Weimarer Republik die Machtergreifung der Nationalsozialisten und deren Expansionspolitik ermöglicht hatte. Nach der deutschen Kapitulation im Mai 1945 wurde das Deutsche Reich nicht aufgelöst, sondern das verbleibende Deutschland in die gemeinsame Verantwortung der alliierten Siegermächte überführt.
Gemäß den Vereinbarungen der Konferenz von Jalta und der Juni-Deklaration von 1945 wurde Deutschland in vier Besatzungszonen aufgeteilt: die sowjetische, die amerikanische, die britische und die französische. Berlin wurde ebenfalls in vier Sektoren geteilt. Ein Alliierter Kontrollrat sollte als gemeinsames Verwaltungsorgan fungieren, um die Beschlüsse der Potsdamer Konferenz umzusetzen.
Der aufkommende Kalte Krieg führte 1948 zur Berlin-Blockade und zur Luftbrücke, was 1949 in die Gründung zweier deutscher Staaten mündete: der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR).
Die Gründung zweier deutscher Staaten
Bundesrepublik Deutschland
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde vom Parlamentarischen Rat als vorläufige Verfassung konzipiert und mit dem Wiedervereinigungsgebot verknüpft. Am 23. Mai 1949 wurde die Trizone zur Bundesrepublik Deutschland erklärt, wobei Berlin einen Sonderstatus behielt.
Deutsche Demokratische Republik
Die Deutsche Demokratische Republik wurde am 7. Oktober 1949 gegründet. Ihre Regierung beanspruchte den sowjetischen Sektor Berlins als Hauptstadt.
Die geteilte Nation und der Alleinvertretungsanspruch
Die Bundesrepublik Deutschland erkannte die DDR von Beginn an nicht als eigenen Staat an. Es galt die Rechtsposition, dass das Deutsche Reich als Staat und Völkerrechtssubjekt fortbestand und lediglich handlungsunfähig geworden war. Die Gründung der Bundesrepublik stellte demnach eine staatsrechtliche Neuorganisation des westlichen Teils dar. Auf Basis des Fehlens freier Wahlen und des Selbstbestimmungsrechts in der DDR erhob die Bundesrepublik einen Alleinvertretungsanspruch, der durch die Hallstein-Doktrin international untermauert wurde.
Die DDR hingegen verstand sich nicht als Nachfolgerin des Deutschen Reiches, sondern als erster sozialistischer Arbeiter-und-Bauern-Staat auf deutschem Boden. Dies negierte jegliche historische Verantwortung und Wiedergutmachungsansprüche.

Die Abriegelung und ihre Folgen
Am 26. Mai 1952 schloss die DDR die Interzonengrenze, wodurch die Sektorengrenze in Berlin zum einzigen verbliebenen Fluchtweg wurde. Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 in der DDR, bei dem auch Forderungen nach Wiedervereinigung laut wurden, bestärkte die Abwanderungs- und Fluchttendenzen. Bis Ende der 1950er Jahre waren die Abwanderungsverluste der DDR so hoch, dass Nikita Chruschtschow die zweite Berlin-Krise auslöste und mit der Übertragung der Kontrolle über die Verbindungswege nach West-Berlin drohte, falls Berlin nicht zur Freien Stadt erklärt würde. Dieses Ultimatum blieb jedoch folgenlos.
US-Präsident John F. Kennedy formulierte seine "Three Essentials": Verbleib der Westalliierten in Berlin, ihr freier Zugang und die Wahrung der Freiheitsrechte der West-Berliner.
Annäherung und neue Ostpolitik
Nachdem sich die Teilung als anhaltende Realität etabliert hatte, rückten im Westen menschliche Erleichterungen und grenzüberschreitende Begegnungen in den Vordergrund. Willy Brandt, als Regierender Bürgermeister von West-Berlin, initiierte ab 1963 Passierscheinabkommen mit der DDR. Als Bundeskanzler trieb er die Neue Ostpolitik voran, die Anfang der 1970er Jahre zu vertraglichen Regelungen mit der Sowjetunion (Moskauer Vertrag) und Polen (Warschauer Vertrag) sowie zum Viermächteabkommen über Berlin und zum Grundlagenvertrag zwischen beiden deutschen Staaten führte.
Für die DDR-Führung war in diesem Prozess die gleichberechtigte Anerkennung als eigenständiger Staat im Westen von zentraler Bedeutung. Die von der sozialliberalen Regierung begonnene Ostpolitik wurde von der Regierung Kohl/Genscher bruchlos fortgesetzt.
Die Krise der DDR und der Weg zur Wende
Gravierende Probleme der DDR-Staatsfinanzen zeigten sich bereits 1983 im Rahmen eines Milliardenkredits für die DDR. Als Erfolg der Eigenständigkeit und Anerkennung konnte die DDR-Führung 1987 den Besuch Erich Honeckers in der Bundesrepublik verbuchen. Kurz zuvor wurde ein gemeinsames Papier von SED und SPD veröffentlicht, das die gegenseitige Existenzberechtigung anerkannte.
Gleichzeitig geriet die DDR zunehmend in eine Stagnation und Krise. Dies war bedingt durch die wachsende Staatsverschuldung und die Isolation innerhalb des Ostblocks, da die DDR-Führung Reformen im Sinne von Gorbatschows Glasnost und Perestroika ablehnte und sogar sowjetische Publikationen zensierte.
Im August 1989 betonte Otto Reinhold die besondere staatliche Identität der DDR als antifaschistische und sozialistische Alternative zur Bundesrepublik. Im 40. Jahr nach Staatsgründung geriet das SED-Regime auch von innen unter Druck: Mit nachlassender Bereitschaft der "sozialistischen Bruderstaaten", DDR-Bürger an der Flucht zu hindern, gelang es einer wachsenden Zahl frustrierter Bürger, über Drittstaaten in die Bundesrepublik zu fliehen.

Die Massenflucht und die friedliche Revolution
Im August 1989 gelangten beim Paneuropa-Picknick in Ungarn 661 Ostdeutsche über die Grenze nach Österreich. Diese größte Fluchtbewegung seit dem Mauerbau löste eine Kettenreaktion aus. Am 11. September 1989 öffnete Ungarn seine Grenze für DDR-Bürger.
Landesweite Proteste gegen gefälschte Kommunalwahlen führten zur Entstehung von Oppositionsgruppen wie dem Neuen Forum und Ansätzen zur SED-unabhängigen Parteibildung. Unter dem Dach kirchlicher Einrichtungen fanden Ausreisewillige und Protestmotivierte Schutz.
Der "Republikgeburtstag" am 7. Oktober 1989 fand unter angespannten Umständen statt. Zwei Tage später wichen in Leipzig Einsatzkräfte vor 70.000 Demonstranten zurück. Diese "neuartige Revolution", die sich mit der Parole "Keine Gewalt!" selbst zügelte, erreichte ihr Ziel.
Das SED-Regime brach zusammen, wichtige Stationen waren die Ablösung Honeckers durch Egon Krenz am 18. Oktober 1989, die Großdemonstration am Berliner Alexanderplatz am 4. November und der Mauerfall in der Nacht vom 9. November 1989.
Von "Wir sind das Volk!" zu "Wir sind ein Volk!"
Mit der Maueröffnung und den nachfolgenden Erkundungsbesuchen der DDR-Bewohner im Westen änderte sich die politische Stoßrichtung. Der Slogan "Wir sind das Volk!" zielte auf politische Beteiligungsrechte und Reformen, während er sich zu "Wir sind ein Volk!" wandelte, was die Forderung nach deutscher Einheit ausdrückte.
Der Begriff "Wiedervereinigung" tauchte kurz nach dem Mauerfall im öffentlichen Sprachgebrauch auf. Langfristige Pläne für vertragliche Bindungen und Zusammenarbeit, wie sie Bundeskanzler Helmut Kohl vorschlug, erwiesen sich als überholt. Angesichts der wirtschaftlichen Zwangslage und politischen Instabilität der DDR schwenkte auch Ministerpräsident Hans Modrow auf einen Kurs "Deutschland einig Vaterland" ein.
Die Volkskammerwahl und der Weg zur Einheit
Die freie Wahl zur neuen DDR-Volkskammer fand am 18. März 1990 statt. Joachim Gauck beschreibt seine Gefühle anlässlich der Stimmabgabe: "Ich musste fünfzig Jahre alt werden, um erstmals freie, gleiche und geheime Wahlen zu erleben." In der neuen Volkskammer mit 409 Abgeordneten stellten die CDU (163 Mandate), die SPD (88 Mandate) und die PDS (66 Sitze) die größten Fraktionen.
Obwohl die PDS politisch isoliert war, verband die Abgeordneten das gemeinsame Aufwachsen in der DDR. Die Atmosphäre in den Volkskammersitzungen wird als vergleichsweise ungezwungen beschrieben.

Die Übergangszeit in der Politik
Die Zeit zwischen dem Ende einer Legislaturperiode und dem Zusammentritt eines neuen Bundestages wird als Übergangszeit bezeichnet. Die Regeln hierfür sind im Grundgesetz festgelegt.
Regelungen für die Übergangszeit
Der Bundestag wird für vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Entscheidend für den Übergang ist somit nicht der Wahltag, sondern die konstituierende Sitzung des neuen Bundestages, die spätestens am 30. Tag nach der Wahl stattfinden muss. Bis dahin behalten die bisherigen Abgeordneten ihr Mandat.
Auch die Amtszeit der Bundeskanzlerin/des Bundeskanzlers und ihrer/seiner Ministerinnen und Minister endet formal mit der ersten Sitzung des neuen Bundestages. Die bisherige Regierung bleibt bis zur Wahl einer neuen Regierung geschäftsführend im Amt.
Die Wahl des Regierungschefs
Eine absolute Frist für die Wahl eines Regierungschefs oder einer Regierungschefin durch den Bundestag gibt es nicht. Das formale Vorschlagsrecht hat der Bundespräsident, der sich dabei an den Ergebnissen der Koalitionsverhandlungen orientiert. Die Kommentierungen zum Grundgesetz besagen, dass der Bundespräsident seinen Vorschlag innerhalb einer "angemessenen" Frist machen soll.

Karenzzeiten für Spitzenpolitiker
Die Debatte um nahtlose Seitenwechsel von Regierungsmitgliedern in Jobs bei Verbänden und Unternehmen führte zur Einführung einer gesetzlichen Karenzzeit für die Kanzlerin, Minister/innen sowie Parlamentarische Staatssekretäre. Diese Regelung soll verhindern, dass Kontakte und Insider-Wissen aus der Politik unmittelbar für private oder wirtschaftliche Zwecke genutzt werden.
Gesetzliche Regelungen und Kritik
Das Karenzzeit-Gesetz sieht eine Frist von mindestens zwölf Monaten vor, in Sonderfällen auch 18 Monate. Eine Kommission gibt Empfehlungen ab, die Regierung entscheidet dann über die Genehmigung eines Wechsels. Kritiker bemängeln, dass die Fristen zu kurz seien und keine ausreichenden Sanktionen vorgesehen seien.
Es wird gefordert, dass die Regelungen auch für verbeamtete Staatssekretäre gelten sollten. Die SPD hat sich für schärfere Regelungen ausgesprochen, sieht aber bei der Union keine Bereitschaft für weitergehende Maßnahmen.
Der Fall einer Politikerin, die kurz vor Inkrafttreten strengerer Regelungen in eine neue Position wechselte und damit die geplante Karenzzeit unterbot, wurde öffentlich kritisiert. Dies weckt den Anschein, dass die Politik von Lobbygruppen beeinflusst werden könnte, insbesondere von finanzstarken.
Wechsel zwischen Politik und Wirtschaft
Wechsel zwischen Politik und Wirtschaft werden grundsätzlich als wünschenswert betrachtet, da Politiker nur auf Zeit gewählt sind. Allerdings muss vermieden werden, dass unmittelbare Wechsel in Bereiche erfolgen, für die man zuvor politisch zuständig war. Dies gilt insbesondere, wenn die neuen Positionen deutlich besser bezahlt sind.
Beispiele für solche Wechsel sind der frühere Gesundheitsminister Daniel Bahr, der ins Management der Allianz wechselte, oder Eckart von Klaeden, der nach seiner Zeit als Staatsminister im Kanzleramt als Lobbyist für Daimler tätig wurde. Auch Ronald Pofalla, ehemaliger Chef des Bundeskanzleramts, wechselte in eine Lobbyistenrolle bei der Deutschen Bahn.
Die Einführung einer Karenzzeit wird als "Abkühlphase" betrachtet, die helfen soll, den Anschein von Vetternwirtschaft zu vermeiden. Dennoch kann keine Pause so lang sein, dass ein Wechsel von der Politik in die Wirtschaft gänzlich unumstritten wäre.

Transparenz und Glaubwürdigkeit
Die SPD betont die Notwendigkeit von Transparenzregeln und Karenzzeiten für alle Politiker, unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit. Es wird argumentiert, dass die generelle Kritik an der Politik unberechtigt sei, aber der Eindruck von ungerechtfertigten Wechseln das Ansehen der Politik schädige.
Die Politik müsse mit gutem Beispiel vorangehen und nicht nur das tun, was erlaubt ist. Die Glaubwürdigkeit der Politik leidet, wenn der Eindruck entsteht, dass Politiker sich selbst bedienen. Dies betrifft zwar nicht die Mehrheit der Politiker, aber schlechte Beispiele werden schnell der gesamten Politik zugeschrieben.
Die Forderung nach einer Verlängerung der Karenzzeiten auf zwei oder drei Jahre wird erhoben. Auch wenn Politiker weniger Geld als Manager in der Wirtschaft verdienen, nagen sie nicht am Hungertuch und erhalten Übergangsgelder.
Die Rolle der Beamten Staatssekretäre
Es wird die Meinung vertreten, dass die Regelungen nicht nur für Minister und Parlamentarische Staatssekretäre gelten sollten, sondern auch für beamtete Staatssekretäre, die ebenfalls hohen Einfluss haben und nahe an der Politik sind.
Übergangszeiten bei Jobwechseln
Auch außerhalb der Politik gibt es oft Übergangszeiten zwischen zwei Jobs. In vielen Bereichen gibt es heute einen Bewerbermarkt, auf dem Bewerber die Regeln diktieren. Auszeiten oder Lücken von bis zu einem halben oder sogar einem ganzen Jahr sind daher kein Problem mehr. Auch Sabbaticals sind inzwischen normal.
Wichtig ist dabei ein hohes Maß an Transparenz gegenüber dem zukünftigen Arbeitgeber. Die Weltreise oder andere Auszeiten müssen nicht als Bildungsurlaub verklärt werden. Authentizität und das offene Besprechen von wechselseitigen Erwartungen sind entscheidend.
Bei der Gestaltung der Übergangszeit spielen auch versicherungsrechtliche Aspekte eine Rolle. Wer sich arbeitsuchend und arbeitslos meldet, ist in der Regel über die Arbeitsagentur kranken- und pflegeversichert. Reisen während dieser Zeit müssen von der Arbeitsagentur genehmigt werden und sind nur begrenzt möglich.

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