Ein Schwangerschaftsabbruch, auch bekannt als Abtreibung, bezeichnet die vorzeitige Beendigung einer Schwangerschaft, bei der das ungeborene Leben gewollt nicht überlebt. Dieser medizinische Eingriff unterscheidet sich vom natürlichen Spontanabort (Fehlgeburt). Schwangerschaftsabbrüche können entweder operativ oder medikamentös durchgeführt werden. Die Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen ist seit der Antike ein kontrovers diskutiertes Thema, das religiöse, ethische und gesellschaftliche Aspekte sowie das Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren und das Lebensrecht des Embryos oder Fötus berührt.
Die rechtlichen Regelungen hierzu variieren stark und reichen von weitgehender Entscheidungsfreiheit der Schwangeren bis hin zu vollständigen Verboten mit empfindlichen Strafen. Historisch gesehen wurden Schwangerschaftsabbrüche Mitte der 1950er-Jahre in den meisten Ostblockländern und ab den 1970er-Jahren in vielen westlichen Ländern legalisiert. Seit 1993 sind sie in Polen und seit 2022 in einigen US-Bundesstaaten wieder strafbar.
Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch: Der Ablauf
Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch erfolgt üblicherweise durch die Einnahme einer Kombination aus Mifepriston und Prostaglandinen. Diese Methode ist eine Alternative zum operativen Eingriff und wird in Deutschland bis zum Ende der 9. Schwangerschaftswoche (63. Tag) nach Beginn der letzten Monatsblutung angewendet. Die Anwendung erstreckt sich über mehrere Tage und erfordert in der Regel 1 bis 3 Arztbesuche innerhalb von etwa 14 Tagen, einschließlich einer Nachuntersuchung.
Der Prozess gliedert sich typischerweise in drei Schritte:
1. Voruntersuchung und Einnahme des ersten Medikaments (Mifepriston)
Zu Beginn des Verfahrens vereinbaren Frauen einen Termin zur Beratung und Voruntersuchung. Hierbei werden Unterlagen wie der Beratungsschein (mindestens 3 Tage alt) oder eine Bescheinigung über eine medizinische oder kriminologische Indikation benötigt. Eine Ultraschalluntersuchung dient der Bestimmung des Schwangerschaftsalters und der Abklärung möglicher medizinischer Kontraindikationen. Die Frau wird über den genauen Ablauf und mögliche Nebenwirkungen aufgeklärt.
Am Tag des Eingriffs nimmt die Frau unter ärztlicher Aufsicht die Tablette mit dem Wirkstoff Mifepriston ein. Dieses Medikament blockiert die Wirkung des Gelbkörperhormons (Progesteron), was die weitere Entwicklung der Schwangerschaft hemmt und die Gebärmutter auf die spätere Wirkung des Prostaglandins vorbereitet. Nach der Einnahme kann die Frau in der Regel ihren normalen Tagesaktivitäten nachgehen. Gelegentlich können leichte Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen, Unterleibskrämpfe oder Übelkeit auftreten. Bei vielen Frauen beginnt nach etwa 24 Stunden eine Blutung, die einer normalen Monatsblutung ähnelt.

2. Einnahme des zweiten Medikaments (Prostaglandin)
Etwa 36 bis 48 Stunden nach der Einnahme von Mifepriston wird das zweite Medikament, ein Prostaglandin, eingenommen. Dies kann entweder in der Klinik oder Praxis erfolgen oder, nach ausführlicher Einweisung, zu Hause. Das Prostaglandin löst Kontraktionen der Gebärmutter aus, was zur Ablösung der Gebärmutterschleimhaut, des Embryos und des Fruchtsacks führt. Dieser Vorgang ist vergleichbar mit einem Spontanabort oder einer stärkeren Regelblutung.
Die Gebärmutterkontraktionen und die damit verbundenen Blutungen können mit unterschiedlich starken Unterleibskrämpfen einhergehen. Zur Linderung können Schmerzmittel und Medikamente gegen Übelkeit eingesetzt werden. Die Blutung ist in der Regel stärker als eine normale Monatsblutung und kann das Abgehen von Blutgerinnseln und Gewebestücken beinhalten. Ab der 8. Schwangerschaftswoche kann bereits ein kleiner Embryo sichtbar sein.
3. Nachuntersuchung
Eine Nachuntersuchung innerhalb von 1 bis 2 Wochen nach dem medikamentösen Abbruch ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Schwangerschaft vollständig beendet ist. Dies geschieht mittels Ultraschall oder einer Blutuntersuchung. Sollte die Schwangerschaft fortbestehen oder Gewebereste in der Gebärmutter verblieben sein, kann eine erneute Medikamentengabe oder ein operativer Eingriff notwendig werden.
Wirkstoffe und ihre Anwendung
Mifepriston, bekannt als Wirkstoff der "Abtreibungspille" (Handelsname: Mifegyne), ist eine synthetisch hergestellte organische chemische Verbindung. Es wirkt als Antagonist der Progesteron- und Glukokortikoid-Rezeptoren und hemmt somit die Wirkung des Gestagens Progesteron. In der Gynäkologie wird Mifepriston in Kombination mit Prostaglandinen wie Gemeprost oder Misoprostol eingesetzt, um einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch herbeizuführen.
Die Wirksamkeit von Mifepriston ist am höchsten bei Einnahme vor dem 49. Tag der Schwangerschaft, mit Erfolgsraten von etwa 87 bis 92 %. Das Risiko eines unvollständigen Abbruchs steigt mit fortschreitender Schwangerschaft. Mifepriston ist nicht mit der "Pille danach" zu verwechseln, welche eine bereits bestehende Schwangerschaft nicht beendet, sondern eine Empfängnis verhindern soll.
Prostaglandine, wie Misoprostol, sind ebenfalls entscheidend für den medikamentösen Abbruch. Sie lösen Gebärmutterkontraktionen aus und fördern die Ablösung der Gebärmutterschleimhaut. Die orale oder vaginale Anwendung von Prostaglandinen ist in Studien wirksamer, wobei die vaginale Gabe oft höhere Erfolgsraten zeigt.
Historische Entwicklung und rechtliche Rahmenbedingungen
Die Forschung an Mifepriston begann in den frühen 1980er-Jahren durch das französische Chemieunternehmen Roussel-Uclaf. Der Wirkstoff RU-486 (später Mifegyne) wurde entwickelt, um hormonabhängige Erkrankungen zu behandeln, und Étienne-Émile Baulieu entdeckte seine Fähigkeit, Progesteron zu hemmen.
Die Zulassung von Mifepriston verlief schrittweise: In Frankreich wurde RU-486 Ende 1988 eingeführt. In Deutschland erfolgte die Zulassung von Mifepriston am 22. Dezember 1998 für den medikamentösen Abbruch bis zum 49. Tag nach der letzten Regelblutung. Die EU-Kommission ordnete 2007 eine Zulassungsänderung an, die das Anwendungsgebiet EU-weit auf den Abbruch bis zur 9. Woche (63. Tag) bei anschließender Verwendung eines Prostaglandinanalogons ausweitete.
In Deutschland unterliegt Mifepriston einem Sondervertriebsweg gemäß § 47a des Arzneimittelgesetzes. Es darf nur direkt an bestimmte Einrichtungen abgegeben und nur auf Verschreibung eines dort behandelnden Arztes ausgehändigt werden. Eine Abgabe über Apotheken ist nicht gestattet.
Die rechtliche Situation in den USA hat sich jüngst verändert. Am 24. Juni 2022 hob der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten das Urteil Roe v. Wade auf, was zur Aufhebung des bundesweiten Rechts auf Abtreibung führte. Daraufhin wurden Klagen gegen die Zulassung von Mifepriston eingereicht, was zu widersprüchlichen Gerichtsentscheidungen führte.
Komplikationen und Risiken
Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch gilt als sehr sichere Methode. Komplikationen sind selten, können aber auftreten. Zu den häufigeren Nebenwirkungen zählen Unterleibskrämpfe, Blutungen, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall, die meist durch das Prostaglandin verursacht werden.
Ein unvollständiger Abbruch, bei dem Reste der Schwangerschaft in der Gebärmutter verbleiben, tritt bei etwa 30 bis 50 von 1000 medikamentösen Abbrüchen auf. Symptome hierfür sind anhaltende Blutungen, Unterleibsschmerzen und Fieber. In solchen Fällen kann eine weitere Medikamentengabe oder ein operativer Eingriff erforderlich sein.
Schwere Blutungen treten bei etwa 10 von 1000 Frauen auf und können in seltenen Fällen eine Kürettage (Ausschabung) notwendig machen. Infektionen im Beckenbereich sind mit etwa 1 von 1000 Fällen ebenfalls selten, können aber mit Antibiotika behandelt werden.
Frauen mit bestimmten Vorerkrankungen wie chronischem Nierenversagen, schwerem Asthma oder Blutgerinnungsstörungen sollten vor der Anwendung von Mifepriston oder Prostaglandinen ihren Arzt konsultieren, da hierfür Kontraindikationen bestehen können.

Psychische und soziale Aspekte
Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch kann für Frauen mit unterschiedlichen Gefühlen verbunden sein, darunter Erleichterung, aber auch Trauer. Psychologische Studien deuten darauf hin, dass ein Schwangerschaftsabbruch an sich nicht zwangsläufig psychische Probleme verursacht. Die Verfügbarkeit von Unterstützung und Beratung spielt eine wichtige Rolle bei der emotionalen Verarbeitung.
In Deutschland sind Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen gesetzlich verpflichtet, Frauen umfassend und vertraulich zu beraten. Diese Gespräche sind freiwillig, bieten jedoch wichtige Informationen und Unterstützung bei der Entscheidungsfindung.
Verhütung nach dem Abbruch
Mit dem Ende der Schwangerschaft beginnt ein neuer Menstruationszyklus, und eine erneute Empfängnis ist möglich. Daher ist es wichtig, sich über geeignete Verhütungsmethoden zu informieren und diese anzuwenden, um ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden.
Beratung vor dem Schwangerschaftsabbruch
Regulatorische Entwicklungen und Herausforderungen
Die Zulassung und Verfügbarkeit von Mifepriston sind weltweit mit regulatorischen Hürden verbunden. In Deutschland führte der spezielle Vertriebsweg zu Herausforderungen für Ärzte und die Verfügbarkeit des Medikaments. Die Vergütung für den medikamentösen Abbruch war ebenfalls ein Diskussionspunkt, da sie oft als nicht kostendeckend für die Praxen angesehen wurde.
Die Debatte um den Zugang zu Mifepriston und die damit verbundenen rechtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere in den USA, verdeutlichen die fortwährende gesellschaftliche und politische Auseinandersetzung mit dem Thema Schwangerschaftsabbruch.