Die geplante Absenkung der Einkommensgrenze für das Elterngeld sorgt für heftige Diskussionen und hat eine breite Petitionswelle ausgelöst. Im Kern der Debatte steht die Frage, ob und wie die staatliche Leistung zur Unterstützung von Eltern nach der Geburt eines Kindes angepasst werden soll, um Sparvorgaben zu erfüllen.
Hintergrund der Elterngeldreform
Das Elterngeld wurde im Jahr 2007 eingeführt, um Eltern finanziell zu unterstützen, die nach der Geburt eines Kindes eine Auszeit vom Beruf nehmen. Es dient als Lohnersatzleistung und soll die wirtschaftliche Selbstständigkeit beider Elternteile fördern. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem monatlichen Nettoerwerbseinkommen vor der Geburt des Kindes und liegt zwischen 300 und 1800 Euro pro Monat, was 65 bis 100 Prozent des Nettomonatsgehalts entspricht. Für Eltern, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren, beträgt der Mindestbetrag 300 Euro.
Ursprünglich lag die Einkommensgrenze für Paare bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 300.000 Euro und für Alleinerziehende bei 250.000 Euro. Der nun von der Ampelkoalition vorgelegte Gesetzentwurf sieht eine deutliche Absenkung dieser Grenze vor: Künftig sollen nur noch Paare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 150.000 Euro Anspruch auf Elterngeld haben. Diese Maßnahme soll zur Konsolidierung des Bundeshaushalts beitragen und jährlich Einsparungen von knapp 300 Millionen Euro, perspektivisch bis zu 500 Millionen Euro, ermöglichen.

Kritik und Widerstand gegen die Kürzung
Die Pläne des Familienministeriums stoßen auf erheblichen Widerstand. Die Unternehmerin und Investorin Verena Pausder hat eine Petition gegen die geplante Elterngeldstreichung gestartet, die innerhalb kurzer Zeit Hunderttausende von Unterschriften gesammelt hat. Pausder kritisiert die Absenkung der Einkommensgrenze als "Schlag ins Gesicht für all die hart arbeitenden Paare in Deutschland" und sieht darin einen Rückschritt für die Gleichstellung.
Auch aus Reihen der Opposition hagelte es Kritik. Die Petition fordert, die geplante Senkung der Einkommensgrenze zu stoppen. Argumentiert wird, dass die Kürzung Paare benachteiligt, die sich trotz hoher Bruttogehälter durch hohe Steuern und Sozialabgaben nicht im obersten Einkommenssegment bewegen. Insbesondere wird die Befürchtung geäußert, dass Frauen nach der Geburt eines Kindes verstärkt in finanzielle Abhängigkeit vom Partner geraten könnten, da die staatliche Unterstützung wegfällt und externe Kinderbetreuung oft teuer oder schwer verfügbar ist.
Die Petition betont, dass das Elterngeld bisher zur finanziellen Eigenständigkeit von Frauen beigetragen und die partnerschaftliche Aufteilung von Elternzeit gefördert hat. Eine familienfreundliche Politik sollte diese Entwicklung stärken und nicht gefährden.

Analyse der betroffenen Gruppen und Einkommensgrenzen
Die genaue Zahl der von den Änderungen betroffenen Familien ist Gegenstand unterschiedlicher Einschätzungen. Laut Familienministerin Lisa Paus könnten etwa 60.000 Familien betroffen sein, was einem Anteil von rund fünf Prozent der Elterngeldbeziehenden im Jahr 2020 entspräche. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) kommt auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) für 2020 auf höhere Zahlen, wonach 435.000 Paare unter 50 Jahren ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 150.000 Euro hatten.
Es ist wichtig zu verstehen, dass die Einkommensgrenze sich auf das zu versteuernde Einkommen (zvE) bezieht. Dieses ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben, Freibeträgen und anderen abzugsfähigen Posten. Das bedeutet, dass das tatsächliche Bruttoeinkommen von Paaren, die unter die neue Grenze fallen, höher sein kann als 150.000 Euro. Katharina Wrohlich, Professorin für öffentliche Finanzen, Gender- und Familienökonomie, erklärt, dass vom Bruttoeinkommen noch diverse Abzüge vorgenommen werden müssen, wodurch die tatsächliche Einkommensgrenze effektiv höher liegt.
Die tatsächliche Grenze, ab der Paare kein Elterngeld mehr erhalten, liegt laut Familienministerium bei rund 180.000 Euro Bruttoeinkommen. Dies platziert die betroffenen Haushalte im obersten Fünftel der Einkommensverteilung.
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Gleichstellungspolitische und ökonomische Perspektiven
Aus sozialpolitischer Sicht wird die Senkung der Einkommensgrenze von einigen Experten wie Katharina Wrohlich als vertretbar angesehen. Aus gleichstellungspolitischer Perspektive wird sie jedoch kritisch bewertet. Die ursprüngliche Intention des Elterngeldes war es, die ökonomische Unabhängigkeit beider Elternteile zu ermöglichen, was durch die geplante Kürzung für einige Familien konterkariert werden könnte.
Die Zahlen zeigen, dass der Anteil der Männer, die Elterngeld beziehen, mit steigendem Einkommen zunimmt. Im Jahr 2022 erhielten knapp 1,4 Millionen Frauen und 482.000 Männer Elterngeld, was einem Männeranteil von 26,1 Prozent entspricht. Bei Vätern, die vor ihrer Elternzeit 2770 Euro oder mehr verdienten, lag der Männeranteil bei 53 Prozent. Dies deutet darauf hin, dass die geplante Einkommensgrenze potenziell die partnerschaftliche Aufteilung der Elternzeit beeinflussen könnte.
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) geht davon aus, dass die Inflation dazu führen wird, dass mehr Paare die 150.000-Euro-Grenze überschreiten werden. Wrohlich merkt an, dass der Maximalbetrag von 1.800 Euro pro Monat für sehr gut verdienende Eltern bereits jetzt nur einen geringen Teil ihres Nettoeinkommens ersetzt hat. Dennoch kann es bei sehr hohen Haushaltseinkommen vorkommen, dass die Partner sehr ungleich verdienen. Laut IW verdienen Männer in Partnerschaften mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von über 150.000 Euro im Schnitt 140.000 Euro, während Frauen im Schnitt 65.000 Euro verdienen.
Kritiker bemängeln zudem, dass die geplante Kürzung zu einer Zeit erfolgt, in der über Reformen zur Anhebung des Mindest- und Höchstbetrags des Elterngeldes sowie über eine Ausweitung der Partnermonate debattiert werden sollte. Sie betonen, dass zahlreiche wissenschaftliche Studien positive Effekte des Elterngeldes nachgewiesen haben und es andere, deutlich teurere Leistungen wie das Ehegattensplitting gibt, die eine weniger positive Bilanz aufweisen.
Anhörung im Bundestag
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags wird sich im Oktober mit der geplanten Streichung des Elterngeldes für Gutverdienende beschäftigen. Eine Petition, initiiert von Verena Pausder, hat auf der Plattform change.org mehr als 600.000 Unterschriften gesammelt. Die offizielle Petition auf den Seiten des Bundestags erreichte knapp 54.000 Unterschriften, womit das Quorum von 50.000 überschritten wurde und eine Anhörung in öffentlicher Ausschusssitzung stattfinden wird. Pausder wird dort die Gelegenheit erhalten, ihre Argumente vorzutragen.
Die Debatte um das Elterngeld verdeutlicht die komplexen Abwägungen zwischen Sparzielen, sozialer Gerechtigkeit, Gleichstellung und der Förderung von Familien in Deutschland.
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