Mutterschaftsgeld und die Steuererklärung: Was Sie wissen müssen

Die Geburt eines Kindes bringt viele Veränderungen mit sich, auch im Hinblick auf die Steuererklärung. Insbesondere die Frage, wie das Mutterschaftsgeld (MuSchG) in der Steuererklärung zu behandeln ist, beschäftigt viele Eltern. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte, von der Auszahlung bis zur Meldung an das Finanzamt.

Was ist Mutterschaftsgeld?

Das Mutterschaftsgeld ist eine finanzielle Unterstützung für Frauen, die rund um die Geburt ihres Kindes nicht arbeiten dürfen. Es ersetzt das Einkommen während der Mutterschutzzeit, die in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt gilt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich diese Frist auf zwölf Wochen.

Grundsätzlich haben gesetzlich krankenversicherte Frauen mit einem bestehenden Arbeitsverhältnis (auch Minijob) Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Dieses wird von der Krankenkasse gezahlt. Die Höhe orientiert sich am durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist, wobei die Krankenkasse maximal 13 Euro pro Kalendertag zahlt. Übersteigt das Nettoeinkommen diesen Betrag, zahlt der Arbeitgeber die Differenz als Arbeitgeberzuschuss.

Wichtig: Frauen, die privat oder familienversichert sind, erhalten das Mutterschaftsgeld gegebenenfalls vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Frauen ohne Arbeitsverhältnis und familienversicherte Frauen haben in der Regel keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.

Mutterschaftsgeld und das Finanzamt: Der Progressionsvorbehalt

Obwohl das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss grundsätzlich steuerfrei sind, haben sie dennoch Auswirkungen auf die Einkommensteuer. Dies liegt am sogenannten Progressionsvorbehalt.

Der Progressionsvorbehalt bedeutet, dass steuerfreie Einnahmen wie Mutterschaftsgeld bei der Berechnung des persönlichen Steuersatzes zum eigentlichen Einkommen hinzugerechnet werden. Daraus resultiert ein höherer Steuersatz, mit dem dann das zu versteuernde Einkommen belegt wird. Dies kann dazu führen, dass Sie für Ihr übriges Einkommen mehr Steuern zahlen müssen, auch wenn das Mutterschaftsgeld selbst nicht versteuert wird.

Beispiel: Stefanie hat ein steuerpflichtiges Einkommen von 50.000 Euro. Sie erhält 10.000 Euro Mutterschaftsgeld. Ihr „fiktives“ steuerpflichtiges Einkommen beträgt nun 60.000 Euro. Der Steuersatz auf dieses fiktive Einkommen ist höher (z.B. 27% statt 25%). Dieser höhere Steuersatz wird dann auf ihr tatsächliches steuerpflichtiges Einkommen von 50.000 Euro angewendet, was zu einer höheren Steuerlast führt.

Grafik, die das Prinzip des Progressionsvorbehalts visuell erklärt, mit zwei Einkommensszenarien und unterschiedlichen Steuersätzen.

Die Steuererklärung: Wo wird Mutterschaftsgeld eingetragen?

Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Das Finanzamt prüft mit Ihrer Steuererklärung, wie viel Einkommensteuer für das abgelaufene Kalenderjahr fällig ist. Die Meldung von Lohnersatzleistungen wie Mutterschaftsgeld an das Finanzamt erfolgt in der Regel elektronisch durch die Krankenkasse.

Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse

Das Mutterschaftsgeld, das Sie direkt von Ihrer Krankenkasse erhalten, tragen Sie in der Steuererklärung im Mantelbogen unter dem Punkt „Einkommensersatzleistungen“ ein. Ihre Krankenkasse stellt Ihnen hierfür eine entsprechende Bescheinigung aus, die Sie Ihrer Steuererklärung beilegen sollten.

Zuschuss vom Arbeitgeber

Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, den Ihr Arbeitgeber zahlt, wird auf Ihrer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen und gehört in die Anlage N Ihrer Steuererklärung.

Sonderfall: Mutterschaftsgeld über den Jahreswechsel

Ein häufig auftretendes Problem ist die Behandlung von Mutterschaftsgeld, das über den Jahreswechsel ausgezahlt wird. Wenn beispielsweise Ihr Kind im November geboren wird und die 8 Wochen Mutterschaftsgeld bis in den Januar des Folgejahres reichen, stellt sich die Frage, wie die Summe in der Steuererklärung anzugeben ist.

Hier gilt das Zuflussprinzip gemäß § 11 EStG: Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Das bedeutet, dass das gesamte Mutterschaftsgeld, das Ihnen im Jahr 2008 ausgezahlt wurde, auch in der Einkommensteuererklärung 2008 als Lohnersatzleistung anzugeben ist, unabhängig davon, für welchen Zeitraum es gedacht ist.

Wichtig: Auch wenn der Leistungszeitraum bis in das Folgejahr reicht, ist für die steuerliche Erfassung der Zufluss im jeweiligen Kalenderjahr entscheidend. Softwareprogramme wie WISO Steuer lassen oft nur die Eingabe von Daten innerhalb des aktuellen Steuerjahres zu. In solchen Fällen ist es ratsam, den Leistungszeitraum auf den 31.12. des jeweiligen Jahres zu begrenzen und die tatsächliche Auszahlung im Zuflussjahr anzugeben.

Die Krankenkasse ist gemäß § 32b Absatz 3 EStG verpflichtet, die Daten über die im Kalenderjahr gewährten Leistungen sowie die Dauer des Leistungszeitraums für jeden Empfänger bis zum 28. Februar des Folgejahres elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Sie sollten sich jedoch nicht darauf verlassen, dass dies immer fehlerfrei geschieht, und die Daten in Ihrer Steuererklärung korrekt angeben.

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Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung

Wenn Sie innerhalb eines Jahres mehr als 410 Euro Mutterschaftsgeld erhalten haben, sind Sie grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Dies gilt auch, wenn Sie Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld erhalten haben. In diesem Fall spricht man von einer Pflichtveranlagung.

Selbst wenn Sie nicht zur Abgabe verpflichtet sind, kann es sich lohnen, eine Steuererklärung einzureichen, da Sie möglicherweise eine Steuererstattung erhalten.

Software-Unterstützung für die Steuererklärung

Die Eingabe von Daten wie Mutterschaftsgeld in die Steuererklärung kann komplex sein. Steuersoftware wie WISO Steuer oder Apps wie Steuerbot können hierbei eine erhebliche Erleichterung bieten. Diese Programme können oft Daten automatisch abrufen (Steuer-Abruf) und die notwendigen Angaben korrekt eintragen, was Zeit spart und Fehler vermeidet.

Screenshot einer Steuersoftware, die den Bereich für die Eingabe von Lohnersatzleistungen wie Mutterschaftsgeld zeigt.

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