Das Land Niederösterreich setzt eine umfassende Umstrukturierung des Gesundheitssystems um, von der auch das Krankenhaus Klosterneuburg betroffen ist. Im Rahmen des Gesundheitspaktes 2040+ wurden konkrete Maßnahmen verkündet, die bereits teilweise sofort umgesetzt werden.
Umwandlung des Landesklinikums Klosterneuburg
Das Landesklinikum Klosterneuburg wird von einem Akutkrankenhaus in ein Sonderkrankenhaus umgewandelt. Medizinischer Leiter der Standorte Tulln und Klosterneuburg, Herbter Huscsava, begründete diesen Schritt mit den fortschreitenden demografischen Veränderungen und der Notwendigkeit, ein neues Zielbild für die kommenden 15 bis 20 Jahre zu entwickeln.

Schließung der geburtshilflichen Abteilung
Eine zentrale Maßnahme ist die geplante Schließung der geburtshilflichen Abteilung zur Jahresmitte. Geburten, die bis zum 30. Juni dieses Jahres geplant sind, werden noch durchgeführt. Für Neuanmeldungen ist dies jedoch nicht mehr möglich. Laut Huscsava sinken die Geburtenzahlen am Standort Klosterneuburg kontinuierlich; im vergangenen Jahr wurden dort rund 400 Geburten verzeichnet.
Fokus auf Altersmedizin
Als Klinik mit Sonderfunktionen wird das Landesklinikum seinen Schwerpunkt auf die Altersmedizin legen. Bereits im Jahr 2024 wurden am Standort Klosterneuburg 24 Betten für das Zentrum Altersmedizin geschaffen. Diese Kapazitäten sollen angesichts der demografischen Entwicklung weiter ausgebaut werden, wie die NÖ Landesgesundheitsagentur (LGA) mitteilte. Huscsava hob die bereits in Klosterneuburg vorhandene große Erfahrung und hohe Expertise in den Bereichen Altersmedizin, Rehabilitation und Nachsorge hervor, die weiter gestärkt werden sollen.
Die allgemein internistische Versorgung wird weiterhin aufrechterhalten, und die onkologische Tagesklinik bleibt bestehen und wird restriktiv ausgebaut.
Änderungen im Notarztsystem und Übergangspflege
Christian Fohringer, Geschäftsführer von Notruf NÖ, informierte über eine Reduzierung der Notarztstützpunkte in Niederösterreich. Im Gegenzug werden die RTW-C (Großraumrettungswagen) Stützpunkte sowie die Acute Community Nurse ausgebaut.
Darüber hinaus wird in Klosterneuburg eines von zwei niederösterreichweiten Übergangspflegezentren eingerichtet.
Betreuung durch den eigenen Frauenarzt im Krankenhaus
Viele Frauen legen Wert darauf, auch im Krankheitsfall oder bei einer Operation von ihrem vertrauten Frauenarzt betreut zu werden. Dr. Gassner, der neben seiner Ordinationstätigkeit auch im St. Josef Krankenhaus in Wien 13 tätig ist, bietet diese persönliche Betreuung auch im Falle eines Spitalsaufenthaltes oder einer notwendigen Operation an, selbst ohne private Zusatzversicherung.
Durch seine Ausbildung mit Schwerpunkt operative Gynäkologie verfügt Dr. Gassner über umfangreiche Erfahrung in diesem Bereich. Er hat bereits zahlreiche Patientinnen erfolgreich operiert.

Gynäkologische Expertise und Fortbildung
Das Ärzteteam, zu dem auch Dr. Claudia Bruckner-Mathera gehört, legt großen Wert darauf, den Patientinnen durch regelmäßige Fortbildungen und Kurse stets die neuesten medizinischen Erkenntnisse zugänglich zu machen. Präventivmedizinische Maßnahmen, Krebsvorsorge und Schwangerschaftsbetreuung sind zentrale Anliegen der Ordinationstätigkeit.
Neben der grundlegenden Versorgung als niedergelassene Gynäkologen ist es dem Team ein besonderes Anliegen, die Patientinnen auch bei notwendigen Spitalsaufenthalten oder Operationen persönlich im Krankenhaus zu begleiten. Die vorangegangene Spitaltätigkeit von Dr. Gassner am Donauspital des SMZ-Ost mit Schwerpunkt operative Gynäkologie hat seine Expertise in diesem Bereich weiter vertieft.
COVID-19-Schutzmaßnahmen in der Geburtshilfe
Primar Peter Hauer, Vorstand der gynäkologisch-geburtshilflichen Abteilung am LK Klosterneuburg, betonte die Wichtigkeit der allgemein geltenden Vorsichtsmaßnahmen gegen das COVID-19-Virus, insbesondere für schwangere Frauen. Dazu gehören das Einhalten von Abstand zu Personen außerhalb des Familienverbandes, das Vermeiden des Hinein-Niesens oder -Hustens in die Hand und gründliches Händewaschen (über 20 Sekunden), vor allem nach dem Heimkehren.
Für den Fall eines Verdachts auf eine Infektion stehen im Krankenhaus entsprechende Schutzkleidung und Isolationsmöglichkeiten zur Verfügung, um bei Bedarf unverzüglich geburtshilfliche Maßnahmen einleiten zu können.
Begleitpersonen bei der Geburt
Liegt kein Coronaverdacht vor, kann der Kindesvater oder eine andere Begleitperson auf Wunsch der Gebärenden im Kreißsaal anwesend sein. Bei Notwendigkeit eines Kaiserschnitts ist das Betreten des Operationssaals für den werdenden Vater jedoch nicht gestattet.
Nach der Geburt und der Versorgung des Neugeborenen muss der Kindesvater bzw. die Begleitperson das Krankenhaus spätestens bei Verlegung der Mutter ins Wochenbett verlassen. Aus Sicherheitsgründen sind bis zur Entlassung der Mutter mit dem Neugeborenen keine weiteren Besuche im Krankenhaus möglich.
Ankunft im Krankenhaus - DAS passiert im Kreißsaal
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