Ärztliche Weiterbildung Gynäkologie: Befugnisse und Inhalte

Die ärztliche Weiterbildung in der Gynäkologie und Geburtshilfe ist ein essenzieller Bestandteil der Karriereentwicklung von Ärzten und Ärztinnen. Dieser Prozess beginnt bereits nach dem Medizinstudium und erstreckt sich über die Facharztausbildung bis hin zu spezialisierten Weiterbildungen im späteren Berufsleben. Die Weiterbildungsbefugnis spielt dabei eine zentrale Rolle, da sie die Berechtigung zur Ausbildung von angehenden Fachärzten und Fachärztinnen verleiht.

Für eine vereinfachte Suche sind hier auch die weiterbildungsbefugten Ärztinnen und Ärzte in den Bereichen Psychoanalyse und Psychotherapie (Bausteine) gesondert aufgeführt. Die Vermittlung fachlicher Kompetenz an Weiterzubildende setzt voraus, dass der/die Weiterbildungsbefugte selbst über ausreichende Erfahrung verfügt.

Antragsverfahren für Weiterbildungsbefugnisse

Bis auf wenige Ausnahmen können inzwischen alle Befugnisanträge über das Online-Portal „ÄKHBdigital“ digital gestellt werden. Papieranträge sind grundsätzlich nicht mehr möglich. Ausnahmen bilden Befugnisse für Zusatzbezeichnungen ohne Weiterbildungszeit (reine Kursweiterbildungen, z. B. Suchtmedizinische Grundversorgung) sowie für die Bausteinbefugnisse der Zusatzbezeichnungen Psychotherapie und Psychoanalyse.

Die Abteilung Ärztliche Weiterbildung prüft die Befugnisse diverser Gebiete und fast aller Zusatzbezeichnungen auf die Anforderungen der aktuellen Weiterbildungsordnung 2020 (WBO 2020) über das Online-Portal „ÄKHBdigital“. Für Bezeichnungen, die noch nicht aufgerufen wurden, gilt weiterhin: Gemäß der WBO 2005 erteilte und am 1. Juli 2020 bestehende Weiterbildungsbefugnisse bleiben zunächst unbefristet gültig. Sie berechtigen bis zur Erteilung einer Befugnis nach der WBO 2020 sowohl zur Weiterbildung nach den Bestimmungen der WBO 2005 als auch nach denen der WBO 2020. Die Abteilung Ärztliche Weiterbildung wird die betroffenen Befugten kontaktieren.

Neuanträge für Befugnisse sind erforderlich bei Standortwechseln, erstmaligen Befugnissen und neuen Bezeichnungen.

Grafische Darstellung des Antragsverfahrens für Weiterbildungsbefugnisse über das Online-Portal ÄKHBdigital.

Die Weiterbildungsordnung 2020 (WBO 2020)

Die WBO 2020 ist kompetenzbasiert. Mit Abschluss der Weiterbildung müssen Weiterzubildende besondere ärztliche Kompetenzen vorweisen und belegen. Um die Einschätzung des eigenen Weiterbildungsstands durch Weiterzubildende und die Vermittlungskompetenz der Befugten zu unterstützen, muss mit jedem Antrag für eine Weiterbildungsbefugnis ein Weiterbildungsprogramm bei der Ärztekammer Bremen eingereicht werden. Dieses Programm muss den Weiterzubildenden ausgehändigt werden.

Der Vorstand hat beschlossen, alle bis zum 31.12.2025 befristet erteilten Weiterbildungsbefugnisse sowie Zulassungen als Weiterbildungsstätte bis zum 31.12.2026 zu verlängern. Dies betrifft insbesondere Befugnisse und Zulassungen, die noch nicht an die WO 2020 angepasst wurden.

Vereinfachtes Antragsverfahren

Für Änderungen im Bereich der Weiterbildung gibt es verschiedene Antragsformulare:

  • Änderungsanträge (bei Veränderung der Weiterbildungsgegebenheiten)
  • Erstantrag bei Chefarzt-/Leitungswechsel (einjährige Fortführung der Befugnisse eines Vorgängers)
  • Antrag auf kommissarische Befugnisse (Fortführung der Befugnisse eines Vorgängers im Interimszeitraum)
  • Anträge auf Zulassung als Weiterbildungsstätte (optionaler Bestandteil der Weiterbildungsbefugnisse)

Die Befugnis zur Weiterbildung kann nur erteilt werden, wenn die Ärztin/der Arzt die entsprechende Bezeichnung führt, fachlich und persönlich geeignet ist und eine mehrjährige Tätigkeit nach Abschluss der Weiterbildung nachweisen kann. Der Umfang der Befugnis hängt davon ab, inwieweit die Anforderungen der Weiterbildung durch die befugte Ärztin/den befugten Arzt unter Berücksichtigung des Versorgungsauftrags, der Leistungsstatistik sowie der personellen und materiellen Ausstattung der Weiterbildungsstätte erfüllt werden können.

Weiterbildungsstättenzulassungen

Für die Zulassung als Weiterbildungsstätte müssen die für die Weiterbildung typischen Krankheiten regelmäßig und häufig vorkommen. Personal und Ausstattung der Einrichtung müssen den Erfordernissen der medizinischen Entwicklung entsprechen. Krankenhausabteilungen müssen eine regelmäßige Konsiliartätigkeit aufweisen.

Gebühren

Gemäß der Verwaltungsgebührenordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe werden für die Bearbeitung von Anträgen Gebühren erhoben:

  • 250,00 € für Anträge auf Weiterbildungsstättenzulassung (außer Praxen)
  • 250,00 € für Erstanträge im Zuge der Übernahme der Leitungsfunktion (Chefarzt-/Leitungswechsel)
  • 250,00 € für Anträge einer kommissarischen Weiterbildungsbefugnis

Die Verwaltungsgebühr wird je beantragter Bezeichnung erhoben und wird mit Eingang des Antrags fällig.

Das Gebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Das Gebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe umfasst die Erkennung, Vorbeugung, konservative und operative Behandlung sowie Nachsorge von geschlechtsspezifischen Gesundheitsstörungen der Frau. Dies schließt plastisch-rekonstruktive Eingriffe, gynäkologische Onkologie, Endokrinologie, Fortpflanzungsmedizin, die Betreuung und Überwachung normaler und gestörter Schwangerschaften, Geburten und Wochenbettverläufe sowie Prä- und Perinatalmedizin und Proktologie ein, soweit für Erkrankungen des Gebiets erforderlich.

Schema zur Aufteilung des Fachgebiets Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit den Hauptbereichen.

Weiterbildungsziel und -zeit

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte. Die Weiterbildungszeit bis zum Facharzt beträgt mindestens fünf Jahre (60 Monate) bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte.

  • Davon können 6 Monate in einem anderen Gebiet angerechnet werden.
  • Bis zu 12 Monate können in den Schwerpunktweiterbildungen des Gebiets angerechnet werden.
  • Bis zu 24 Monate können im ambulanten Bereich absolviert werden.
  • Zusätzlich sind 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Psychosomatischer Grundversorgung obligatorisch.

Weiterbildungsinhalte

Die Weiterbildungsinhalte umfassen:

  • Gesundheitsberatung, Stillberatung und Grundlagen der Ernährungsmedizin
  • Früherkennung und Vorbeugung von Erkrankungen der weiblichen Geschlechtsorgane und der Brust
  • Konservative und operative Behandlung, Komplikationsmanagement und Rehabilitation
  • Früherkennung und Grundlagen der gebietsbezogenen Tumortherapie, Indikationsstellung zur Strahlentherapie und Nachsorge
  • Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patienten
  • Mutterschaftsvorsorge, Erkennung und Behandlung von Schwangerschaftserkrankungen, Risikoschwangerschaften und Wochenbettbetreuung
  • Geburtsbetreuung, Mitwirkung bei Risikogeburten und geburtshilflichen Eingriffen, Versorgung des Neugeborenen
  • Diagnostik und Therapie der Harn- und postpartalen Analinkontinenz, Beckenbodentraining
  • Indikationsstellung zu plastisch-operativen und rekonstruktiven Eingriffen im Genitalbereich und der Brust
  • Erkennung und Behandlung des prämenstruellen Syndroms
  • Hormonelle Regulation des weiblichen Zyklus, ovarielle Fehlfunktionen, gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin
  • Familienplanung, Kontrazeption (hormonell, chemisch, mechanisch, operativ)
  • Grundlagen hereditärer Krankheitsbilder, Indikationsstellung zur humangenetischen Beratung
  • Beratung bei Schwangerschaftskonflikten und Indikationsstellung zum Schwangerschaftsabbruch
  • Gebietsbezogene Arzneimitteltherapie
  • Prävention der Osteoporose
  • Sexualberatung der Frau und des Paares
  • Psychogene Symptome, somatopsychische Reaktionen, psychosoziale und psychosexuelle Störungen
  • Laboruntersuchungen, zytodiagnostische Verfahren
  • Erkennung und Behandlung akuter Notfälle, Gerinnungsstörungen, Wiederbelebung

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren

Zu den definierten Verfahren gehören unter anderem:

  • Ante- und intrapartale Cardiotokogramme
  • Leitung normaler Geburten, Versorgung von Dammschnitten und Geburtsverletzungen
  • Geburtshilfliche Operationen (Sektio, Forceps, Vakuum-Extraktion)
  • Erstversorgung und -untersuchung des Neugeborenen
  • Lokal- und Regionalanästhesie
  • Operative Eingriffe am äußeren und inneren Genitale und der Brust (Abrasio, Hysteroskopie)
  • Vaginale und abdominelle Operationen (Hysterektomien, Laparoskopien)
  • Kolposkopien
  • Anfertigung zytologischer Abstriche
  • Ultraschalluntersuchungen (Endosonographie, Dopplersonographie)
  • Punktions- und Katheterisierungstechniken
  • Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie

Gebärmutterentfernung - Talk Gesundheitmedtropole Hamburg | Asklepios

Schwerpunktweiterbildungen

Nach der Facharztweiterbildung können Spezialisierungen in folgenden Schwerpunkten erfolgen:

Schwerpunkt Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin

Weiterbildungsziel: Erlangung der Schwerpunktkompetenz in der Erkennung und Behandlung endokriner und fertilitätsbezogener Störungen.

Weiterbildungszeit: 36 Monate, davon bis zu 12 Monate während der Facharztweiterbildung.

Weiterbildungsinhalt: Erkennung und Behandlung von endokrinen, neuroendokrinen und fertilitätsbezogenen Funktionen, Dysfunktionen und Erkrankungen; endoskopische und mikrochirurgische Operationsverfahren; fertilitätsbezogene Paarberatung; gynäkologisch-endokrine Aspekte der Transsexualität.

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: Assistierte Fertilisationsmethoden (IVF, ICSI), Kryokonservierungsverfahren, Spermiogramm-Analyse, Mitwirkung bei fertilitätschirurgischen Eingriffen.

Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie

Weiterbildungsziel: Erlangung der Schwerpunktkompetenz in der Erkennung und Behandlung bösartiger Erkrankungen des weiblichen Genitale und der Brust.

Weiterbildungszeit: 36 Monate, davon bis zu 12 Monate während der Facharztweiterbildung, 6 Monate in Innerer Medizin und Hämatologie und Onkologie, 6 Monate im ambulanten Bereich.

Weiterbildungsinhalt: Erkennung und Behandlung von Tumoren des Genitales und der Brust; medikamentöse Tumortherapie; molekularbiologische, immunmodulatorische, supportive und palliative Verfahren; organ- und fertilitätserhaltende Verfahren; radikale Behandlungsverfahren.

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: Morphologisch-funktionelle und invasive Verfahren der Genitalorgane und Brust; organerhaltende und radikale Krebsoperationen; rekonstruktive Eingriffe; zytostatische, immunmodulatorische und antihormonelle Therapiezyklen; Chemotherapie; gynäkologische Strahlen-Kontakt-Therapie; psychoonkologische Betreuung; spezielle Rezidivdiagnostik und -Behandlung; Tumornachsorge.

Schwerpunkt Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin

Weiterbildungsziel: Erlangung der Schwerpunktkompetenz in der Erkennung und Behandlung maternaler und fetaler Erkrankungen höheren Schwierigkeitsgrades.

Weiterbildungszeit: 36 Monate, davon 6 Monate in Humangenetik oder Neonatologie, bis zu 12 Monate während der Facharztweiterbildung, bis zu 12 Monate im ambulanten Bereich.

Weiterbildungsinhalt: Erkennung und Behandlung von maternalen und fetalen Erkrankungen; Erkennung fetomaternaler Risiken; Erkennung und Behandlung fetaler Entwicklungsstörungen und Fehlbildungen; Betreuung der Risikoschwangerschaft und Leitung der Risikogeburt; Beratung bei pränataldiagnostischen Fragestellungen.

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: Ultraschalluntersuchungen (Dopplersonographien, fetale Echokardiographie); Überwachung bei erhöhtem Risiko; Leitung von Risikogeburten und geburtshilflichen Notfallsituationen; invasive prä- und perinatale Eingriffe.

Infografik, die die Dauer und Inhalte der Schwerpunktweiterbildungen in der Gynäkologie darstellt.

Dokumentation und Weiterbildungsgespräche

Ärzte und Ärztinnen in Weiterbildung (WBA) haben die Pflicht zur ordnungsgemäßen, vollständigen und nachvollziehbaren Dokumentation ihrer Ausbildung. Dies bildet die Grundlage für ihr Recht auf Bestätigung und Ausstellung eines wahrheitsgemäßen Weiterbildungszeugnisses durch die befugte Weiterbilderin/den befugten Weiterbilder. Die Weiterbilder führen mit den WBA nach Abschluss eines Weiterbildungsabschnitts, mindestens jedoch einmal jährlich, ein Gespräch über den Stand der Weiterbildung, das im eLogbuch dokumentiert wird.

Das elektronische Logbuch dient zur Planung der Weiterbildung sowie zur übersichtlichen Erfassung und Bewertung von Wissens- und Erfahrungszuwachs. Die Dokumentation im eLogbuch liegt in der Verantwortung der sich in Weiterbildung befindlichen Ärztinnen und Ärzte.

Die Weiterbildung hat grundsätzlich hauptberuflich und ganztägig zu erfolgen. Der Weiterbilder ist verpflichtet, die Weiterbildung ganztägig und hauptberuflich persönlich zu leiten und zeitlich sowie inhaltlich gemäß der Weiterbildungsordnung zu gestalten.

Die Weiterbilder müssen Veränderungen in Struktur und Größe der Weiterbildungsstätte unverzüglich der Ärztekammer anzeigen. Das Weiterbildungs-Programm muss umschreiben, wie der Kompetenzerwerb vermittelt wird, und ist für jeden Weiterbildungsassistenten individuell anzupassen und auszuhändigen.

Das Weiterbildungszeugnis unterscheidet sich gravierend von einem Arbeitszeugnis.

Umstellung auf die neue Weiterbildungsordnung (WO 2020)

Die Antragstellung für Befugnisse und Zulassungen nach der neuen Weiterbildungsordnung (WO 2020) unterliegt einer gebietsbezogenen Systematik. Aufgrund des erwarteten Antragsvolumens werden die Gebiete bis 2025 schrittweise angepasst. Informationen über die Gebiete, die zur Überprüfung und Neubeantragung anstehen, werden öffentlich bekannt gegeben.

Bis zur Umstellung können Anträge auf Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen und Weiterbildungsstättenzulassungen nach alter Weiterbildungsordnung (WO 2005) weiterhin schriftlich gestellt werden. Die entsprechenden Formulare sind auf der Webseite verfügbar.

Weiterbildungen, die gemäß WO 2020 abgeschlossen werden, sind mit Hilfe des eLogbuchs fortlaufend zu dokumentieren. Für den Zugang zum eLogbuch ist ein Portalzugang zwingend erforderlich. Mit Portalzugang wird allen Befugten automatisch ein Zugang zum eLogbuch eingerichtet.

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