Neugeborenen-Hörscreening: Früherkennung und Bedeutung für die kindliche Entwicklung

In Deutschland werden schätzungsweise 1 bis 3 von 1.000 Kindern mit Hörstörungen geboren. Um eine frühzeitige Behandlung zu ermöglichen und die negativen Folgen für die kindliche Entwicklung zu minimieren, ist eine möglichst baldige Erkennung von Hörstörungen nach der Geburt unerlässlich. Hierfür dient das Neugeborenen-Hörscreening, eine Untersuchung, die üblicherweise in den ersten 2 bis 4 Lebenstagen durchgeführt wird und nur wenige Minuten in Anspruch nimmt.

Schema des Neugeborenen-Hörscreenings

Was ist das Neugeborenen-Hörscreening?

Das Neugeborenen-Hörscreening ist eine freiwillige Untersuchung, bei der kurz nach der Geburt geprüft wird, ob das Gehör des Babys richtig funktioniert. Ziel ist es, Hörstörungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln, um ihre Folgen zu vermeiden oder zumindest zu lindern. Die Untersuchung ist für das Neugeborene vollkommen schmerzfrei und kann gut im Schlaf durchgeführt werden.

Seit 2009 ist das Neugeborenen-Hörscreening eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Gutes Hören ist eine grundlegende Voraussetzung für das Erlernen der Sprache und eine altersgerechte Entwicklung von Kindern. Daher ist die frühzeitige Erkennung und Behandlung von Hörstörungen von großer Bedeutung.

Durchführung des Neugeborenen-Hörscreenings

Das Screening wird meist noch in der Geburtsklinik im Rahmen der U2-Untersuchung (zwischen dem 3. und 10. Lebenstag) durchgeführt. Da Säuglinge noch nicht aktiv an Hörtests mitwirken können, kommen objektive Verfahren zum Einsatz, die auch im Schlaf durchgeführt werden können.

Methoden des Screenings

  • Messung der otoakustischen Emissionen (OAE): Diese Methode basiert auf dem Prinzip eines Echos. Eine kleine Sonde wird in den äußeren Gehörgang eingeführt, die einen leisen Klickton aussendet. Die Schallwellen dringen ins Innenohr vor und regen die feinen Haarzellen in der Hörschnecke an. Diese antworten normalerweise mit Schwingungen, die als Schallwellen ins Außenohr zurückgelangen. Ein Mikrofon, das an der Sonde befestigt ist, misst die Stärke dieser zurückgeworfenen Schallwellen. Bleibt das Signal aus oder ist es sehr schwach, kann dies auf eine Störung der Schallaufnahme im Innenohr, oft durch nicht richtig funktionierende Haarzellen, hindeuten.

    Illustration der Messung otoakustischer Emissionen (OAE)
  • Hirnstammaudiometrie (BERA): Bei diesem Verfahren, das auch als automatisierte Hirnstammaudiometrie (AABR) bezeichnet wird, werden kleine Elektroden auf der Haut am Scheitel und hinter den Ohren des Kindes angebracht. Über spezielle Kopfhörer werden Klickgeräusche ins Ohr gesendet. Die Elektroden messen dann, ob und wie die Schallwellen als elektrische Impulse vom Innenohr zum Gehirn weitergeleitet werden. Eine gestörte Signalübertragung deutet auf ein eingeschränktes Hörvermögen hin. Dieses Verfahren misst die elektrischen Aktivitäten des Gehirns als Reaktion auf Schallreize.

    Schema der Hirnstammaudiometrie (BERA)

Beide Untersuchungen dauern nur wenige Minuten und erfordern eine ruhige Umgebung. Idealerweise sollte das Baby während der Untersuchung schlafen oder zumindest sehr entspannt sein.

Bedeutung der Früherkennung

Fast alle Babys (997 von 1.000) kommen mit einem normal entwickelten Gehör zur Welt. Bis zu 3 von 1.000 Neugeborenen haben jedoch eine mittelgradige oder stärkere Hörstörung. Ohne frühzeitige Untersuchung würden Hörstörungen oft erst im Alter von 2 bis 4 Jahren entdeckt werden. Wenn ein Baby nicht richtig hört, werden die für das Hören zuständigen Hirnzellen nur wenig beansprucht und entwickeln sich möglicherweise nicht richtig, was zu einer dauerhaften Einschränkung des Hörvermögens führen kann.

Eine Hörstörung kann das Sprechenlernen erheblich erschweren. Studien zeigen, dass Kinder, bei denen eine Hörstörung im Neugeborenen-Hörscreening festgestellt wurde, sich sprachlich besser entwickeln als Kinder, bei denen die Hörstörung erst spät diagnostiziert wurde. Sie können besser sprechen und Informationen verarbeiten.

Was passiert bei einem auffälligen Ergebnis?

Ein auffälliges Ergebnis des Hörscreenings bedeutet nicht zwangsläufig, dass Ihr Kind dauerhaft schlecht hört. Faktoren wie Unruhe, Flüssigkeit im Ohr oder Hintergrundgeräusche können das Ergebnis beeinflussen. In solchen Fällen wird der Test in der Regel noch am selben Tag wiederholt.

Sollte das erneute Testergebnis weiterhin auffällig sein, schließt sich eine weiterführende Diagnostik an, wie beispielsweise die Hirnstammaudiometrie (BERA), falls diese nicht bereits durchgeführt wurde. Abhängig vom Ort und Ausmaß der festgestellten Hörstörung bespricht der Hals-Nasen-Ohren-Arzt mit den Eltern die weiteren Behandlungsmöglichkeiten.

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Behandlungsmöglichkeiten bei Hörstörungen

Wurde durch das Neugeborenen-Hörscreening eine Hörstörung erkannt, werden nach weiteren Tests passende Behandlungsoptionen besprochen. Dazu können Hörgeräte, logopädische Behandlungen oder gezielte Schulungen gehören. In bestimmten Fällen kann auch die Versorgung mit einer elektronischen Innenohr-Prothese (Cochlea-Implantat) infrage kommen.

Eine Hörstörung lässt sich meist nicht vollständig heilen, aber wirksam behandeln, um dem Kind eine möglichst normale kindliche Entwicklung zu ermöglichen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für das Neugeborenen-Hörscreening.

Wichtige Hinweise für Eltern

  • Das Neugeborenen-Hörscreening ist ein freiwilliges Angebot. Sie werden über die Vor- und Nachteile aufgeklärt und entscheiden über die Teilnahme. Bei Ablehnung ist eine Unterschrift mindestens eines Elternteils erforderlich.
  • Die Untersuchung ist kostenlos und wird im Rahmen der U1- oder U2-Untersuchung durchgeführt.
  • Auch nach einem unauffälligen Testergebnis ist es wichtig, auf die Hörfähigkeit des Kindes zu achten, da Hörstörungen auch später noch auftreten können.
  • Wenn Sie den Verdacht auf eine Hörstörung haben, suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit Ihrem Kinderarzt oder einem Hals-Nasen-Ohren-Arzt.

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