Im Wetteraukreis stehen werdenden und jungen Familien insgesamt 70 angestellte und freiberufliche Hebammen zur Verfügung. Die Aufsicht über die Tätigkeit der freiberuflichen Hebammen obliegt dem Fachdienst Gesundheit & Gefahrenabwehr, auch bekannt als Gesundheitsamt.
Einmal jährlich lädt Professor Dr. med. Reinhold Merbs, Fachbereichs- und Fachdienstleiter sowie Amtsarzt, zusammen mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Hebammendienstversammlung ein. Diese Versammlungen dienen dem Austausch und der Weiterbildung und behandeln eine Vielzahl relevanter Themen, die für die tägliche Arbeit der Hebammen von Bedeutung sind.
Themen der Hebammendienstversammlungen
Die Agenda der Hebammendienstversammlungen umfasst ein breites Spektrum an Themen, die sowohl rechtliche als auch praktische Aspekte der Hebammenarbeit abdecken. Dazu gehören:
- Die gesetzlichen Grundlagen des Hebammenwesens und die Aufsicht durch das Gesundheitsamt.
- Gemeinsame Ziele zum Schutz von Bezeichnungen und Tätigkeiten im Bereich der Gesundheitsfachberufe.
- Die Bedeutung von regelmäßigen Weiterbildungen und Berufsgruppentreffen zur Gewährleistung eines hohen Qualitätsstandards.
- Wirtschaftliche Probleme, mit denen Hebammen konfrontiert sind.
- Die Geburtenstatistik im Wetteraukreis.

- Die Fluoridgabe zur Zahnprophylaxe im Säuglingsalter und das zahnärztliche Kinderuntersuchungsheft.
- Die Rolle der Eltern beim Zähneputzen von Kindern und die Bedeutung der Mundhygiene sowie der Schwangerenberatung.
- Allgemeine und spezifische Hygienevorschriften, insbesondere in der Hebammenpraxis und Entbindungspraxis.
- Das Thema nosokomiale Keime, die als Verursacher von Infektionen in Krankenhäusern gelten.
- Die Vermittlerrolle der Hebamme zwischen verschiedenen Institutionen wie dem Jugendamt oder dem Gesundheitsamt.
- Besondere Zielgruppen wie minderjährige Schwangere, alleinerziehende junge Mütter und die Adoptionsvermittlung.
- Der steigende Trend zur Kaiserschnittgeburt (Sectio), der auch ohne medizinische Indikation auf Wunsch erfolgt, und die damit verbundenen Fragen zur sanften Geburt.
- Die Stillberatung, unterstützt durch die Nationale Stillkommission am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), die eine Checkliste für stillende Wöchnerinnen erarbeitet hat.
- Themen wie Augenprophylaxe, der Fersentest und das erweiterte Neugeborenen-Screening in Hessen.
- Impfungen im Kinder- und Jugendalter auf Grundlage der Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission).
- Die Rolle von Familienhebammen und Familienpflegern.
- Gesundheitspflege durch die Hebamme, einschließlich der nicht-chirurgischen Behandlung kindlicher Schädeldeformitäten.
- Grundlagen der Hygiene rund um die Geburt.
- Informationen zur Übergangsfrist gemäß § 144 Abs. 7 Satz 1 Arzneimittelgesetz (AMG) und dem Gendiagnostikgesetz, das eine Beratungspflicht bei Gendiagnostik vorsieht.
- Prophylaxe und Zahngesundheit von Säuglingen und Kleinkindern im Alter von 0 bis 3 Jahren, einschließlich Kieferkammmassage, Trinkübungen und Schluckmustern.
- Peripartale psychische Erkrankungen, wie Depressionen und Krisen vor und nach der Schwangerschaft.
- Frühe Hilfen für Mutter und Kind.
- Reanimation beim plötzlichen Herztod bei Erwachsenen und Säuglingen.
- Die Fortbildungspflicht für Hebammen und die Nachweispflicht gegenüber der Gesundheitsbehörde zur Dokumentation.
- Die Bundesinitiative Netzwerke "Frühe Hilfen" und Familienhebammen im Zeitraum von 2012 bis 2015.
- Hygienerichtlinien (Checkliste) für den ambulanten Hebammendienst.
- Aktueller Stand bei Gestationsdiabetes in der Schwangerschaftsbetreuung.
- Qualitätsmanagement-Fortbildungen (Qm-Fortbildung) für Hebammen.
Neugeborenenscreening: Ja oder nein?
Die Bedeutung der Hebammenbetreuung
In Deutschland gibt es rund 15.000 Hebammen, von denen etwa 70 im Wetteraukreis tätig sind. Hebammen begleiten werdende Mütter durch die gesamte Schwangerschaft, führen notwendige Untersuchungen durch und sind bei der Geburt anwesend. Ihre Unterstützung setzt sich auch in der Zeit nach der Geburt fort und trägt maßgeblich dazu bei, eine entspannte und vertrauensvolle Atmosphäre für Mutter und Kind zu schaffen.
Die Arbeit der freiberuflichen Hebammen steht unter der strengen Aufsicht des Amtsarztes. Dies beinhaltet nicht nur die Verpflichtung zur kontinuierlichen Weiterbildung, sondern auch eine Mitteilungspflicht über Hausgeburten oder besondere Vorkommnisse, wie beispielsweise das Auftreten von Infektionskrankheiten.
