Elternzeit: Weiterbildung und berufliche Neuorientierung

Die Elternzeit ist eine besondere Phase im Leben, die nicht nur der Erziehung des Kindes gewidmet ist, sondern auch eine wertvolle Gelegenheit für berufliche Weiterentwicklung und Neuorientierung bieten kann. Viele Eltern sehen diese Zeit als Chance, ihre Karriere aktiv zu gestalten, sei es durch Weiterbildung, Umschulung oder sogar die Aufnahme eines Studiums.

Grundlagen der Elternzeit

Grundsätzlich kann man pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen. Diese beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes, wenn der Vater sie übernimmt, oder nach dem Mutterschutz, wenn die Mutter sie in Anspruch nimmt. Während der Elternzeit wird das sogenannte Elterngeld gezahlt.

Grafik mit den wichtigsten Eckpunkten zur Elternzeit

Berufliche Erfüllung während der Elternzeit

Die Elternzeit stellt eine große Herausforderung dar, da sich der Alltag grundlegend verändert. Viele Eltern sehnen sich in dieser Zeit nach beruflicher Erfüllung und fragen sich, was nach der Elternzeit kommt. Oftmals ist die Rückkehr zum alten Job nur eine Notlösung.

Weiterbildung und Umschulung als Optionen

Die berufliche Weiterbildung in der Elternzeit ist durchaus möglich und kann entweder eine Erweiterung des Wissens im bestehenden Beruf oder die Anstrebung einer vollständigen Umschulung bedeuten. Eine Umschulung erfordert jedoch eine vollständige Konzentration auf das neue Berufsfeld.

Unterschied zwischen Weiterbildung und Umschulung

  • Weiterbildung: Bezieht sich auf die Erweiterung des Wissens im bereits bestehenden Beruf.
  • Umschulung: Ist darauf ausgelegt, einen neuen Beruf zu erlernen.

Jobwechsel während der Elternzeit

Wenn Sie mit Ihrem aktuellen Beruf unglücklich sind oder dieser nicht mehr mit dem Kind vereinbar ist, ist ein Jobwechsel während der Elternzeit möglich. Dabei sind jedoch einige wichtige Punkte zu beachten:

  1. Kündigungsfristen beachten: Es ist entscheidend, die Kündigungsfristen einzuhalten und die Kündigung frühzeitig beim Arbeitgeber einzureichen. Bei einer Entscheidung zum Ende der Elternzeit sollte man von einer Frist von 3 Monaten ausgehen. Es gelten die Fristen des Tarifvertrages oder die gesetzlichen Vorschriften.
  2. Finanzielle Überbrückung nutzen: Wenn bis zum Ende der Elternzeit noch keine neue Stelle in Sicht ist, kann eine Teilzeittätigkeit während der Elternzeit zur finanziellen Überbrückung genutzt werden. Dies ist auch bei anderen Unternehmen möglich.
  3. Erst Suche, dann Kündigung: Es wird empfohlen, zuerst eine neue Stelle zu suchen und erst dann die Kündigung vorzubereiten, um unnötigen Druck zu vermeiden.

Fortbildungen und Weiterbildungen in der Elternzeit

Eine Fortbildung oder Weiterbildung ist in der Elternzeit erlaubt. Kurse oder Online-Seminare können besucht werden, um im aktuellen Berufszweig Wissen zu erweitern. Eine Weiterbildung ermöglicht jedoch nicht das Erlernen eines neuen Berufszweigs; dafür ist eine Umschulung notwendig.

Es gibt zahlreiche Angebote, die online absolviert werden können und eine gute Grundlage für den Wiedereinstieg in den alten Beruf bilden.

Infografik: Verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten während der Elternzeit

Selbstständigkeit nebenberuflich anmelden

Es ist möglich, während der Elternzeit eine Selbstständigkeit nebenberuflich anzumelden, sofern der Arbeitgeber zustimmt. Dies bietet die Möglichkeit, ein eigenes Unternehmen zu gründen und sich finanziell zu verbessern.

Umschulungen in der Elternzeit

Eine Umschulung, die auf das Erlernen eines neuen Berufs abzielt, ist während der Elternzeit in der Regel nicht möglich, da sie einer Vollzeitbeschäftigung gleichkommt und die Kündigung des aktuellen Jobs erfordert. Es ist ratsam, mit einer Umschulung bis nach der Elternzeit zu warten.

Vorbereitung auf eine Umschulung nach der Elternzeit

Für eine Umschulung nach der Elternzeit empfiehlt es sich:

  • Während der Elternzeit nach passenden Umschulungsangeboten zu suchen, inklusive Schnupperkursen oder Online-Unterricht.
  • Mit Bildungsträgern über Beruf, Ausbildung und Chancen nach dem Abschluss zu sprechen.
  • Das Vorgehen mit der Agentur für Arbeit zu besprechen, um Finanzierungen und Unterstützungen zu erhalten.

Eine Umschulung ist oft einer Ausbildung vorzuziehen, da sie in der Regel kürzer ist (durchschnittlich 2 Jahre nach §180 Abs.4 SGB III) und somit leichter umzusetzen ist.

Finanzierungsmöglichkeiten für Umschulungen

Um eine Umschulung zu ermöglichen, ist ein finanzieller Rahmen notwendig. Der Ansprechpartner hierfür ist das Arbeitsamt (Agentur für Arbeit), das Auskunft über Bund- und Länder-Finanzierungen sowie Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung gibt.

Wann bekommt man eine Umschulung finanziert?

Elternzeit während Ausbildung oder Weiterbildung

Auch während einer beruflichen Ausbildung, Umschulung oder Fortbildung kann Elternzeit genommen werden, wenn das Verhältnis auf einem Arbeitsvertrag basiert. Die Elternzeit wird nicht auf die Zeiten der Berufsbildung angerechnet; die Ausbildungszeiten verlängern sich entsprechend.

Ausnahmen gelten für Ausbildungen in Teilzeit nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung. Wenn die wöchentliche Arbeitszeit auf maximal 32 Stunden reduziert wird, verlängern sich die Ausbildungszeiten nicht um die Dauer der Elternzeit.

Finanzielle Unterstützung durch den Arbeitgeber

Es besteht die Chance, dass der Arbeitgeber die Weiterbildung teilweise oder vollständig finanziert. Es ist ratsam, dieses Thema rechtzeitig anzusprechen, idealerweise vor Beginn der Elternzeit. Wenn die Zustimmung des Arbeitgebers vorliegt, sollte geklärt werden, welche Qualifizierung am besten passt.

Bei einer beruflichen Neuorientierung oder einem Jobwechsel liegt die Wahl der Weiterbildung beim Elternteil. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch hier finanzielle Unterstützung möglich.

Flexible Weiterbildungsmöglichkeiten

Die zunehmende Digitalisierung ermöglicht flexible Lernformen wie E-Learning, die es Eltern erleichtern, berufliche Karrieren mit privaten Verpflichtungen in Einklang zu bringen. Digitale Unterrichtsformen im virtuellen Klassenraum erlauben ortsunabhängiges Lernen.

Die Weiterbildung oder Umschulung kann bis zu 100% gefördert werden, beispielsweise durch einen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Bildungsgutschein und Elterngeld

Der Bildungsgutschein ist eine Möglichkeit zur Finanzierung von Weiterbildungen. Daneben besteht weiterhin Anspruch auf Elterngeld, solange keine Erwerbstätigkeit oder nur eine Teilzeittätigkeit ausgeübt wird. Diese Regelung gilt auch während der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung.

Studium während der Elternzeit

Ein Studium während der Elternzeit ist eine Option, um fachliche Qualifikationen zu erweitern und den eigenen "Marktwert" zu steigern. Insbesondere ein Fernstudium bietet Flexibilität, da die Präsenzpflicht entfällt und der Lernstoff flexibler eingeteilt werden kann.

Grafik: Vergleich von Präsenzstudium und Fernstudium während der Elternzeit

Organisation und Finanzierung eines Studiums in der Elternzeit

Für ein Studium während der Elternzeit sind Disziplin, ein gut ausgefeilter Zeitplan und Unterstützung durch den Partner oder die Familie entscheidend. Finanzierungsmöglichkeiten umfassen neben dem Elterngeld auch das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) und Stipendien oder Studienkredite. Ein Teilzeitjob (bis zu 32 Stunden pro Woche) kann das Elterngeld ergänzen.

Rechtlich ist ein Studium während der Elternzeit unproblematisch. Es gibt keinen Kündigungsschutz und kein Recht auf Wiedereinstieg beim alten Arbeitgeber, es sei denn, dies ist vertraglich vereinbart. Die einzige Einschränkung betrifft die wöchentliche Arbeitszeit von maximal 32 Stunden bei bezahlter Tätigkeit.

Unterstützung für ein Studium in der Elternzeit

Praktische Unterstützung kann durch die Arbeitsteilung mit dem Partner, Hilfe von Großeltern oder die Beauftragung einer Tagesmutter erfolgen. Wichtig ist, trotz Studium genügend Zeit für das Kind einzuplanen.

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