Elternzeit und Minijob: Ein Leitfaden für Eltern in Deutschland

Die Elternzeit bietet Müttern und Vätern die Möglichkeit, sich eine Auszeit vom Berufsleben zu nehmen, um sich der Betreuung ihres Kindes zu widmen. Viele Eltern nutzen diese Zeit auch, um ihre Haushaltskasse durch einen Minijob aufzubessern. Insbesondere wenn das Angebot vom bisherigen Arbeitgeber stammt, kann ein Minijob während der Elternzeit eine attraktive Option sein. Dieser Leitfaden beleuchtet die verschiedenen Aspekte und Regelungen rund um die Kombination von Elternzeit und Minijob.

Was ist Elternzeit?

Elternzeit ist die unbezahlte Arbeitsfreistellung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen nach der Geburt ihres Kindes. Jeder, der sich in einem Arbeitsverhältnis befindet, hat Anspruch auf Elternzeit. Diese kann grundsätzlich bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommen werden.

Minijob: Verdienstgrenzen und Regelungen

Ein Minijob, auch als geringfügige Beschäftigung bekannt, ist durch eine Einkommensgrenze definiert. Aktuell (Stand: 2026) liegt diese bei 603 Euro pro Monat. Verdient man in einem Minijob nicht mehr als diese Summe, ist das Einkommen in der Regel von Sozialabgaben befreit. Wenn das Einkommen monatlich schwankt, gilt eine Jahreseinkommensgrenze von 7.236 Euro. Dies ermöglicht auch die Ausübung mehrerer Minijobs gleichzeitig, solange die jährliche Gesamtsumme die genannte Grenze nicht überschreitet.

Sozialabgaben und Arbeitgeberpflichten bei Minijobs

Bei einem Minijob sind für den Arbeitnehmer in der Regel keine Sozialabgaben zu leisten. Der Arbeitgeber führt jedoch eine Pauschale von 30% ab, die Beiträge zur Renten-, Krankenversicherung und Steuern umfasst. Dies gilt auch, wenn bereits eine Hauptbeschäftigung ausgeübt wird; der Minijob dient dann als abgabenfreier Nebenverdienst.

Arbeiten während der Elternzeit: Was ist erlaubt?

Während der Elternzeit ist die Ausübung eines Minijobs grundsätzlich möglich. Eine wichtige Regelung ist die Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit: Diese darf 32 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Für Kinder, die bis zum 31. August 2021 geboren wurden, galt noch eine Grenze von 30 Stunden pro Woche.

Zustimmung des Arbeitgebers

Wenn der Minijob nicht vom bisherigen Arbeitgeber angeboten wird, sondern bei einem externen Arbeitgeber aufgenommen wird, ist die Erlaubnis des bisherigen Arbeitgebers einzuholen. Dieser kann seine Zustimmung aus betrieblichen Gründen innerhalb von vier Wochen verweigern.

Arten von Minijobs während der Elternzeit

Häufig werden saisonale Tätigkeiten wie Weinlese-Helfer oder Urlaubs- und Krankenvertretungen auf Minijob-Basis angeboten. Auch studentenfreundliche Aushilfsjobs fallen oft in diese Kategorie.

Minijob und Elternzeit: Spezifische Konstellationen

1. Minijob bei einem externen Arbeitgeber

Wenn das zuvor ausgeübte Arbeitsverhältnis während der Elternzeit ruht und ein Minijob bei einem externen Arbeitgeber angenommen wird, sind keine besonderen Besonderheiten zu beachten. Der Minijob muss bei der Minijob-Zentrale gemeldet werden und unterliegt den Standardregelungen für geringfügige Beschäftigungen.

2. Minijob beim selben Arbeitgeber wie die Hauptbeschäftigung

Grundsätzlich ist es nicht möglich, beim Arbeitgeber, bei dem die Hauptbeschäftigung besteht, einen Minijob auszuüben. Während der Elternzeit ruht jedoch das Hauptarbeitsverhältnis. Daher ist es in dieser Zeit möglich, auch beim selben Arbeitgeber einen Minijob bis zur Geringfügigkeitsgrenze anzunehmen. Hierfür vergibt der Arbeitgeber in der Regel eine gesonderte Personalnummer. Der Arbeitgeber muss für die ruhende Hauptbeschäftigung eine Unterbrechungsmeldung bei der Krankenkasse einreichen und den Minijob bei der Minijob-Zentrale anmelden.

Schema zur Meldung eines Minijobs während der Elternzeit beim selben Arbeitgeber

Anrechnung des Minijobs auf das Elterngeld

Der Verdienst aus einem Minijob wird auf das Elterngeld angerechnet, allerdings erst, wenn das Elterngeld den Mindestbetrag übersteigt. Der Mindestsatz des Elterngeldes von 300 Euro (bzw. 150 Euro bei Elterngeld Plus) bleibt unangetastet. Erst darüber hinausgehende Elterngeldansprüche können durch den Minijob-Verdienst gekürzt werden. Es ist daher wichtig, die zuständige Elterngeldstelle über den Minijob zu informieren, damit eine Neuberechnung erfolgen kann.

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Mutterschutz und Minijob

Schwangere Minijobberinnen genießen besonderen Schutz. Während der letzten sechs Wochen vor der Entbindung und den ersten acht Wochen nach der Geburt dürfen sie grundsätzlich nicht beschäftigt werden (gesetzliche Schutzfrist). In dieser Zeit erhalten sie Mutterschaftsgeld. Gesetzlich Versicherte erhalten maximal 13 Euro pro Kalendertag, zuzüglich eines Arbeitgeberzuschusses. Privatversicherte erhalten ein reduziertes Mutterschaftsgeld.

Beschäftigungsverbot und Mutterschutzlohn

Wenn gesundheitliche Risiken für die Mutter oder das Kind bestehen, kann ein ärztliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. In solchen Fällen zahlt der Arbeitgeber den Mutterschutzlohn, der sich am durchschnittlichen Verdienst der letzten drei Monate orientiert.

Meldepflichten bei Schwangerschaft und Mutterschutz

Arbeitgeber müssen der Minijob-Zentrale eine Unterbrechungsmeldung übermitteln, wenn die Beschäftigung für mindestens einen Kalendermonat ruht und die Minijobberin Entgeltersatzleistungen wie Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bezieht. Der Abgabegrund hierfür ist "51".

Auswirkungen auf die Rente

Auch während der Elternzeit ausgeübte Minijobs sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Dies kann sich positiv auf die späteren Rentenansprüche auswirken. Minijobber zahlen einen geringen Eigenanteil von 3,6% des Verdienstes. Alternativ ist auch eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich, was sinnvoll sein kann, wenn bereits Rentenansprüche durch die Kindererziehungszeit gesichert sind.

Antrag auf Elternzeit

Die Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden. Für Geburten ab dem 1. Juli 2015 gilt eine Anmeldefrist von spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit, wenn diese vor dem 3. Geburtstag des Kindes genommen wird. Für Elternzeit im Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes beträgt die Frist 13 Wochen. Bei Geburten vor dem 1. Juli 2015 liegt die Frist generell bei 7 Wochen. Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen müssen alle Arbeitgeber informiert werden. Wenn ein Minijob neben der Hauptbeschäftigung besteht und auch während der Elternzeit weiter ausgeübt werden soll, ist bei diesem Arbeitgeber keine gesonderte Elternzeit zu beantragen.

Beispiel für ein Musteranschreiben zur Beantragung von Teilzeit in der Elternzeit

Was Arbeitgeber beachten sollten

Arbeitgeber müssen im Falle einer Schwangerschaft einer Minijobberin eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und gegebenenfalls den Arbeitsplatz anpassen oder alternative Tätigkeiten anbieten. Bei einem Beschäftigungsverbot zahlen sie den Mutterschutzlohn. Die Aufwendungen für Mutterschutzlohn und Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld können sich Arbeitgeber von der Arbeitgeberversicherung erstatten lassen.

Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus

Neben dem Basiselterngeld gibt es das Elterngeld Plus, das doppelt so lange bezogen werden kann (bis zu 28 Lebensmonate), jedoch nur die Hälfte des Betrages des Basiselterngeldes beträgt. Der Partnerschaftsbonus kann von beiden Elternteilen für jeweils 4 Monate bezogen werden, wenn beide in dieser Zeit mindestens 24 und höchstens 32 Wochenstunden arbeiten gehen.

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