Elterngeld Beratung Cuxhaven: Umfassende Informationen und Unterstützung

Eine Schwangerschaft bringt neue Erfahrungen und viele Fragen mit sich. Sie kann geplant, überraschend oder auch unerwünscht sein. Wir beraten werdende Mütter und Väter zu zahlreichen Aspekten, die diese besondere Lebensphase begleiten.

Beratungsangebote für werdende und junge Eltern

Unsere Beratungsangebote umfassen:

  • Finanzielle Hilfen während der Schwangerschaft und nach der Geburt.
  • Rechtliche Fragen wie Mutterschutz, Elternzeit und Kindschaftsrecht.
  • Individuelle Situationen von Allein- und Getrennterziehenden.
  • Besonderheiten für Regenbogenfamilien.
  • Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht und Beistandschaft.
  • Hebammenhilfe und Angebote zu frühen Hilfen vor und nach der Geburt.
  • Unterstützende Angebote rund ums Elternwerden.
  • Informationen zur Möglichkeit, die Schwangerschaft nicht auszutragen, sondern einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen.
  • Vorgeburtliche Untersuchungen.
  • Persönliche Lebenssituation und damit verbundene Fragen.

Wir geben Ihnen einen Überblick über:

  • Welche finanziellen Leistungen gibt es vor und nach der Geburt?
  • Welche Formalitäten und Fristen sind einzuhalten?
  • Hilfe für Babyerstausstattung („Bundesstiftung Mutter und Kind“).
  • Mutterschutz und Mutterschaftsgeld.
  • Elternzeit, Elterngeld, Elterngeld Plus.
  • Kindergeld.
  • Staatliche Hilfen wie Wohngeld, Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II.
  • Kindesunterhalt.

Unsere Berater*innen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht!

Infografik, die die verschiedenen Arten von Elterngeld und deren Dauer veranschaulicht

Elterngeld: Ein Überblick über Leistungen und Anspruch

Das Elterngeldgesetz ist seit dem 01.01.2007 in Kraft und hat das bisherige Erziehungsgeld abgelöst. Eltern können zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus wählen.

Basiselterngeld

Basiselterngeld kann in der Zeit ab Geburt grundsätzlich bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats bezogen werden. Ein Elternteil kann mindestens für zwei Monate (Mindestbezugszeit) und höchstens für zwölf Monate Basiselterngeld in Anspruch nehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der andere Elternteil für zwei weitere Monate Basiselterngeld beziehen. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.

ElterngeldPlus

Statt für einen Monat Basiselterngeld kann jeweils für zwei Monate ElterngeldPlus bezogen werden. In der Höhe orientiert sich das Elterngeld am laufenden durchschnittlichen monatlich verfügbaren Erwerbseinkommen, welches der betreuende Elternteil im Jahr vor der Geburt erzielt hat. Es beträgt höchstens 1.800 Euro und mindestens 300 Euro. Diese Beträge erhöhen sich ggf.

Ausführliche Informationen zum Elterngeld- und Elternzeitgesetz erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de.

Achtung: Der Elterngeldrechner kann keine rechtsverbindlichen Auskünfte liefern.

Antragstellung und Zuständigkeit für Elterngeld im Landkreis Cuxhaven

Das Elterngeld ist schriftlich bei der Elterngeldstelle des Landkreises Cuxhaven - Bereich Soziales -, 27470 Cuxhaven, zu beantragen, sofern Sie Ihren Wohnsitz im Landkreis Cuxhaven haben. Es kann maximal drei Monate rückwirkend ab Antragstellung gewährt werden.

Im Internet sind die Antragsvordrucke auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit (MS) als Download verfügbar.

Voraussetzungen für den Elterngeldbezug

Sie haben Anspruch auf Elterngeld, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
  • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
  • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche. Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.

Einkommensgrenzen für Elterngeld

  • Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
  • Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
  • Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.

Das Elterngeld muss schriftlich nach Geburt des Kindes beantragt werden.

Schematische Darstellung des Antragsverfahrens für Elterngeld

Elterngeld: Was es ist und wie es funktioniert

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen. Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.

Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag.

Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.

Verfahrensablauf und Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Elterngeldstelle, die für den Wohnort Ihres Kindes zuständig ist.

In Niedersachsen liegt die Zuständigkeit bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und den regionsangehörigen Gemeinden sowie in Einzelfällen (auf Antrag) bei großen selbstständigen Städten oder selbständigen Gemeinden, in welchen sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet.

Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren. Es fallen keine Gebühren an.

Fristen für die Elterngeldbeantragung

Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen. Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

Beratungsstellen in der Region Cuxhaven

Neben der Elterngeldstelle stehen Ihnen weitere Beratungsangebote zur Verfügung:

Caritasverband für Bremen-Nord, Bremerhaven u.d. Landkreise Cuxhaven und Osterholz e.V.

Standort: Geibelstr. 9 A, 27576 Bremerhaven

Beschreibung: Information über Leistungen des Mutterschutzes, Elterngeld und Elternzeit, Unterhalt und Arbeitslosengeld II; Fragen der Familienplanung, Sexualaufklärung und Verhütung, Pränataldiagnostik; Vermittlung von finanziellen Hilfen aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"; Vorbereitung auf die Geburt.

Angebote: Begleitung und Betreuung während der Schwangerschaft und über die Geburt hinaus, Hilfe bei Konflikten in der Schwangerschaft, Hilfe bei Gesprächen mit dem Partner, den Eltern, Arbeitgebern und anderen Personen.

Beratungsarten: Persönliche Beratung, telefonische Beratung.

Hinweis: Diese Beratungsstelle vergibt keinen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG). Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" können über diese Beratungsstelle vergeben werden.

Diakonie Cuxland

Standort: Claus-Meyn-Str. 2, 21781 Cadenberge

Beschreibung: Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung; Themen rund um Schwangerschaft und Geburt; Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag; Fragen zu Verhütung und Sexualität; vertrauliche Geburt und Adoption.

Angebote: Persönliche Beratung, telefonische Beratung.

Hinweis: Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG). Eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen kann beantragt werden. Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" können über diese Beratungsstelle vergeben werden.

Elterngeld einfach verstehen [2025]

Weitere Unterstützungsangebote

Das Präventionsprojekt „Willkommen im Cuxland!“ bietet Unterstützung für Familien nach der Geburt. Psychosoziale Beratung bei Krisen während der Schwangerschaft und nach der Geburt sowie Beratung und Begleitung auch über die Geburt hinaus (bis zum 3. Lebensjahr des Kindes) werden angeboten. Beide Projekte sind freiwillig und kostenfrei.

Die Kinder- und Jugendarztpraxis CUXLAND MVZ GmbH steht ebenfalls beratend und helfend bei Schwierigkeiten und Fragen zur Seite. Aktuell ist aufgrund der Infektwelle und dem damit bedingten hohen Krankenstand die telefonische Erreichbarkeit ausgesetzt; für Anliegen wird die Nutzung der PraxisApp empfohlen.

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