Die Bearbeitung von Elterngeldanträgen kann in einigen Fällen zu unerwartet langen Wartezeiten führen. Dies ist für betroffene Eltern eine belastende Situation, da es um finanzielle Unterstützung in einer wichtigen Lebensphase geht. Die gesetzlich vorgesehene Frist für die Bearbeitung eines Elterngeldantrags beträgt vier Wochen. Allerdings zeigt die Praxis, dass diese Frist in vielen Fällen deutlich überschritten wird.
Ursachen für Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung
Die Gründe für die langen Bearbeitungszeiten sind vielfältig und betreffen sowohl die Behörden als auch die Antragsteller selbst. Ein wesentlicher Faktor sind ungeplante Personalausfälle in den Elterngeldstellen, insbesondere durch lange Krankheitszeiten. Dies führt zu einem Personalengpass, der die Bearbeitungskapazitäten reduziert.
Ein weiterer Grund ist der gestiegene Bearbeitungsaufwand. Dies liegt unter anderem daran, dass immer mehr Väter das Elterngeld beantragen. Während dies eine positive Entwicklung ist, bedeutet es für die Sachbearbeiter, dass sie pro Kind praktisch zweimal Elterngeld berechnen müssen, was den Aufwand erhöht.
Zusätzlich erschweren unvollständige Anträge die Arbeit der Behörden erheblich. Schätzungen zufolge gehen 90 Prozent der Anträge unvollständig ein. Häufig fehlen wichtige Unterlagen wie Verdienstnachweise, Nachweise über Mutterschaftsgeld oder die vereinbarte Elternzeit. Auch fehlende Unterschriften oder nicht beantwortete Fragen im Formular sind häufige Mängel. Das Nachfordern dieser Unterlagen verzögert den Prozess zusätzlich.
Die Elterngeldstellen müssen zudem eine Vielzahl von Anträgen bearbeiten. Derzeit liegt in einigen Ämtern ein Berg von mehreren hundert noch nicht beschiedenen Anträgen. Jede Woche kommen neue Anträge hinzu, was zu einem erheblichen Antragsstau führen kann. Dieser Stau hat sich über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr aufgebaut.

Konsequenzen langer Wartezeiten für Eltern
Für betroffene Eltern bedeutet die lange Wartezeit eine erhebliche finanzielle Belastung. Die Zahlungen von bis zu 1800 Euro im Monat sind für viele Familien essenziell, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Notwendigkeit, diese Zeit anderweitig zu überbrücken, ist oft schwierig.
Die gesetzlich vorgesehene Frist von vier Wochen wird in vielen Fällen bei weitem nicht eingehalten. Die tatsächliche Bearbeitungszeit kann sich auf zehn bis zwölf Wochen oder sogar länger erstrecken. Dies ist für Eltern, die auf das Geld angewiesen sind, eine unbefriedigende Situation.
Möglichkeiten und Maßnahmen zur Beschleunigung der Bearbeitung
Um die langen Wartezeiten zu reduzieren, werden verschiedene Maßnahmen ergriffen. Die Schaffung neuer Stellen und die Besetzung freier Kapazitäten sind zentrale Schritte. In einigen Elterngeldstellen wurden zusätzliche Mitarbeiter eingestellt, um den Rückstand abzubauen.
Die Einführung einer vollständig digitalen Antragsstellung wird als wichtiger Schritt zur Effizienzsteigerung gesehen. Durch die Möglichkeit, Anträge online auszufüllen und Nachweise digital einzureichen, soll die Dateneingabe für die Behörden entfallen und die Prozesse beschleunigt werden. Eine wirkliche Verbesserung der Arbeitsabläufe wird jedoch erst mit der Einführung einer elektronischen Akte erwartet, deren Zeitpunkt noch nicht feststeht.
Die Elterngeldstellen führen monatliche Kontrollen durch, um zu überprüfen, ob sie auf dem richtigen Weg sind, die Bearbeitungszeiten zu verkürzen. Langfristiges Ziel ist es, die gesetzlich vorgesehene Frist von vier Wochen einzuhalten, was in Potsdam beispielsweise bis zum 1. Januar 2014 angestrebt wird.
Umgang mit fehlerhaften Bescheiden und rechtliche Schritte
Ein weiteres Problem kann ein fehlerhafter Elterngeldbescheid sein. Nach Erhalt des Bescheids ist es ratsam, diesen umgehend auf seine Richtigkeit zu überprüfen. Der Bescheid enthält wichtige Informationen zur Bewilligung, Höhe und Dauer der Elterngeldzahlung sowie Details zum Einkommen und zu Abzugsmerkmalen.
Wenn der Elterngeldbescheid fehlerhaft ist oder der Antrag abgelehnt wurde, gibt es Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Zunächst kann man bei der zuständigen Verwaltungsstelle anrufen und nachfragen, wie es zu der Berechnung gekommen ist. Oft lassen sich Fehler auf diesem Wege korrigieren.
Führt dies nicht zum Erfolg, muss schriftlich Widerspruch bei der zuständigen Elterngeldstelle eingereicht werden. Hierfür haben Eltern vier Wochen Zeit. Ein formloses Schreiben reicht grundsätzlich aus, es sollte jedoch deutlich als Widerspruch gekennzeichnet sein und das Aktenzeichen des Bescheids enthalten. Der Widerspruch muss sachlich und schlüssig begründet werden, wobei die korrekten Daten anhand entsprechender Unterlagen belegt werden sollten.
Wurde auch der Widerspruch abgelehnt, bleibt den Eltern nur der Klageweg vor dem Verwaltungsgericht. Dies wird als Untätigkeitsklage bezeichnet und ist möglich, wenn die Behörde über einen Antrag nicht innerhalb einer angemessenen Frist entschieden hat. Eine angemessene Frist setzt voraus, dass der Antrag sechs Monate ohne sachlichen Grund unerledigt geblieben ist. Bei komplexen Fällen, die medizinische Gutachten erfordern, kann diese Frist auch länger sein. Eine Untätigkeitsklage ist auch möglich, wenn über einen Widerspruch nicht innerhalb der Frist von drei Monaten entschieden wurde.
Beratung und Unterstützungsmöglichkeiten
Bei Problemen mit der Elterngeldstelle oder fehlerhaften Bescheiden gibt es verschiedene Anlaufstellen für Beratung und Unterstützung:
- Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung: Diese können auch bei anderen Anliegen beraten, falls Diskriminierung oder Benachteiligung vorliegt.
- Anti-Diskriminierungsstelle des Bundes: Diese bietet Unterstützung bei Diskriminierungserfahrungen und sammelt Informationen, um das Thema bei politischen Entscheidungsträgern bekannter zu machen.
- Gleichstellungsbeauftragte: In größeren Betrieben und Behörden können sich Betroffene an die Gleichstellungsbeauftragten wenden.
- Beratung am Arbeitsplatz: Je nach Größe des Unternehmens oder der Behörde gibt es verschiedene Anlaufstellen wie Betriebsrat, Werkstattrat oder Gewerkschaften.
- Verbraucherzentralen: Diese beraten bei Beschwerden zu verschiedenen Dienstleistungen und Leistungen.
- Organisationen und Vereine: Spezifische Organisationen wie die "Unabhängige Patientenberatung Deutschland gGmbH (UDP)" bieten Beratung für Patientinnen und Patienten bei Beschwerden über Krankenhäuser oder Ärzte.
Auch die Elterngeldstellen selbst bieten Beratung an. Informationen zur zuständigen Elterngeldstelle finden sich auf den jeweiligen Webseiten der Bundesländer.
Änderungen beim Elterngeld ab 2024
Ab 2024 treten Änderungen bei der Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld in Kraft. Für Paare, deren Kinder ab dem 1. April 2024 geboren werden, sinkt die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens von 300.000 Euro auf 200.000 Euro. Für Alleinerziehende sinkt die Grenze ebenfalls auf 150.000 Euro. Ab 2025 wird die Grenze für Paare weiter auf 175.000 Euro herabgesetzt.
Antragstellung und erforderliche Nachweise
Der Antrag auf Elterngeld kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden und sollte innerhalb der ersten drei Lebensmonate erfolgen, da Elterngeld maximal für drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt wird. Der Antrag kann bei einer lokalen Elterngeldstelle oder digital gestellt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Kindes.
Für die Antragstellung werden folgende Nachweise benötigt:
- Die Geburtsurkunde des Kindes.
- Nachweise über das bisherige Einkommen:
- Als Mutter: Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes.
- Als Vater: Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt.
- Bei Selbstständigen: In der Regel der letzte Steuerbescheid.
- Bei Arbeitnehmerinnen: Bescheinigungen der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld und des Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld.
- Bei Beamtinnen oder Soldatinnen: Bescheinigungen über Dienstbezüge und Zuschüsse während des Mutterschutzes.
- Bei privat krankenversicherten Müttern mit Krankentagegeld-Versicherung: Bescheinigungen der Krankenversicherung.
- Gegebenenfalls Nachweise über Einkommen während des Elterngeldbezugs.
- Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall erforderlich sein.

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