Die Nestlé Deutschland AG hat einen vorsorglichen Rückruf für bestimmte Chargen von Säuglingsnahrungsprodukten der Marken BEBA und ALFAMINO in Deutschland gestartet. Betroffen sind Produkte der Reihen BEBA, BEBA expert HA, BEBA expert Comfort+, BEBA Supreme, BEBA AR sowie ALFAMINO. Als Grund nennt Nestlé das mögliche Vorhandensein von Cereulid, einem Toxin, das durch den Mikroorganismus Bacillus cereus gebildet werden kann. Dieses Toxin kann in einer Zutat eines Zulieferers enthalten gewesen sein, die in den betroffenen Chargen verwendet wurde.
Der Rückruf ist eine Vorsichtsmaßnahme und erfolgt in enger Abstimmung mit den zuständigen deutschen Behörden. Bislang wurden keine Erkrankungen oder Symptome im Zusammenhang mit dem Verzehr der betroffenen Produkte bestätigt. Nestlé betont, dass es sich um eine vorsorgliche Maßnahme im Rahmen der eigenen Qualitäts- und Sicherheitsstandards handelt.
Was ist Cereulid und welche Gefahren birgt es?
Cereulid ist ein Toxin, das vom Mikroorganismus Bacillus cereus produziert wird. Es wirkt wie Valinomycin als Ionophor und stört durch den Transport von Kaliumionen das Membranpotential von Zellen. Das Toxin kann bereits innerhalb von 30 Minuten nach Verzehr Übelkeit und Erbrechen auslösen, da es auch an den 5-HT-3-Rezeptor bindet. Die Beschwerden klingen in der Regel innerhalb weniger Tage von selbst wieder ab.
Wegen seiner Thermostabilität kann das Toxin Erhitzungsvorgänge bei der Lebensmittelzubereitung überstehen und stellt daher ein Problem für die Lebensmittelsicherheit dar, insbesondere in prozessierten Lebensmitteln und Essensresten. Säuglinge gelten als besonders empfindliche Verbrauchergruppe, weshalb für Säuglingsnahrung strenge Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen gelten.

Welche Produkte sind betroffen?
Betroffen sind spezifische Chargen der folgenden Produkte:
- BEBA
- BEBA expert HA
- BEBA expert Comfort+
- BEBA Supreme
- BEBA AR
- ALFAMINO
Die genaue Chargennummer und das Mindesthaltbarkeitsdatum befinden sich bei Faltschachteln und Dosen am Boden der Verpackung. Alle anderen Chargen der genannten Produkte sowie sonstige Nestlé-Produkte sind nicht betroffen.
Was sollten Eltern jetzt tun?
Eltern, die eines der betroffenen Produkte mit den entsprechenden Chargennummern und Mindesthaltbarkeitsdaten gekauft haben, sollten ihre Kinder damit nicht weiter füttern. Die Produkte können im jeweiligen Geschäft zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.
Wer sich Sorgen um die Gesundheit seines Kindes macht, sollte ärztlichen Rat einholen. Für Fragen steht der Nestlé-Verbraucherservice unter der Telefonnummer 0800 2344 944 zur Verfügung (montags bis samstags von 8 bis 20 Uhr sowie sonntags von 8 bis 18 Uhr). Weitere Informationen und die Liste der betroffenen Chargen finden sich auf der Homepage des Unternehmens.

Nestlés Engagement für Nachhaltigkeit und Umweltschutz
Neben dem Schutz und der Förderung des Stillens sowie der Bereitstellung herausragender Produkte für den Fall, dass Stillen nicht oder nicht optimal möglich ist, engagiert sich BEBA, als Teil von Nestlé, für eine lebenswerte Zukunft für Babys. Das Unternehmen hat sich der "Grünen Null" verpflichtet - weltweit bis 2050.
Dies beinhaltet die Reduzierung von Treibhausgasen. Bis 2050 sollen 50 % der benötigten Hauptrohstoffe aus regenerativer Landwirtschaft stammen. Nestlé unterstützt Landwirte mit Fachwissen und schließt Partnerschaften mit externen Organisationen, um neue Lösungen für sich stetig ändernde Umweltbedingungen zu entwickeln. Dieses Engagement basiert auf fünf Säulen:
- Bonifizierung der Landwirte: Belohnung für die Umsetzung nachhaltiger und regenerativer Praktiken und die Reduzierung von Treibhausgasen.
- Futteranbau: Zusammenarbeit mit Futtermittelherstellern und Milchviehhaltern für den Einsatz von Futtermitteln mit geringem Treibhausgas-Fußabdruck.
- Güllemanagement: Unterstützung von Kreislaufwirtschaftsmodellen, die landwirtschaftliche Abfälle in profitable und emissionsarme Nebenprodukte umwandeln.
- Digitale Services: Erleichterung des Zugangs für Landwirte zu technischer Unterstützung.
- Gemeinsame Finanzierungslösungen: Schaffung neuer Finanzierungsmöglichkeiten durch gemeinsames Engagement verschiedener Interessensgruppen.
Besonderes Augenmerk liegt dabei auf drei Bereichen: Die Kuh, die Farm & das Feld.
Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Seit 2018 nutzt Nestlé zu 100 % zertifizierten Ökostrom. Im Werk in Biessenhofen geht das Unternehmen darüber hinaus: Voraussichtlich ab 2026 werden dort 25 % des benötigten Energiebedarfs selbst produziert. Der Agri-PV-Park (Agri-Photovoltaik-Park) erzeugt ab 2026 Strom aus Sonnenenergie und deckt damit etwa 25 % des jährlichen Strombedarfs des Werks in Biessenhofen im Allgäu.
Das Besondere an diesem Projekt ist, dass die Solarpaneele auf Stelzen montiert sind, wodurch die darunterliegende Wiese als Weideland weitergenutzt werden kann. Zusätzlich erhalten die Kühe kühlenden Schatten. Aktuell sind die Paneele bereits montiert und die ersten Kühe weiden schon darunter.

Optimierung von Energie- und Wasserverbrauch in der Produktion
Für die Herstellung der Produkte wird viel Energie und Wasser benötigt. Dank kreativer Köpfe und smarter Technik lässt sich auch hier einiges optimieren. Durch den Einsatz von effizienten Wärmepumpen kann bereits erzeugte Wärme recycelt und in anderen Produktionsschritten erneut genutzt werden. Dies spart viel Energie und damit auch Treibhausgase.
Verpackungen und Beitrag der Verbraucher
Nestlé bittet die Verbraucher um Mithilfe bei der Entsorgung von Verpackungen. Die Dose, Folien, Deckel und Löffel sollen im gelben Sack entsorgt werden. Das Unternehmen betont, dass es sich auf einer Reise befindet und noch lange nicht am Ziel ist, und lädt die Verbraucher ein, diesen Weg mitzuverfolgen und regelmäßig nach neuen Entwicklungen Ausschau zu halten.
Giftstoff in Babynahrung: Riesen-Rückruf bei Nestlé
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