Der Tod eines Kindes nach einer außerklinischen Geburt wirft immer wieder starke Emotionen auf, insbesondere bei anderen Hebammen und Müttern, die selbst außerklinisch geboren haben. In diesem Zusammenhang befasste sich die Autorin intensiv mit dem Fall der verurteilten Hebamme und Ärztin Anna Rockel-Loenhoff. Nach eingehender Prüfung zahlreicher Medienberichte und des Urteils des Landgerichts Dortmund, das vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde, hat sich die Einschätzung des Falles stark verändert.
Die Autorin ist heute überzeugt, dass die Verurteilung von Anna Rockel-Loenhoff nicht das Ergebnis einer modernen Hexenjagd oder eines Angriffs auf die außerklinische Geburtshilfe oder die freie Wahl des Geburtsortes war. Im Gegenteil, das Urteil habe die professionelle außerklinische Geburtshilfe gestärkt. Denn verurteilt wurde nicht die verantwortungsvoll praktizierende Hausgeburtshilfe, sondern eine einzelne Person, die sich über alle Regeln verantwortungsvoller Geburtsbegleitung hinweggesetzt und sich am Tod eines Kindes schuldig gemacht hat.
Sich mit Anna Rockel-Loenhoff zu solidarisieren, bedeutet daher, sich hinter eine Frau zu stellen, die nachweislich vor Gericht gelogen und über Jahre hinweg ihre eigene Vorstellung von Geburt über die Gesundheit und Sicherheit von Müttern und Kindern gestellt hat. Dieses Urteil sollte für Hausgeburtsmütter und Hebammen ein Anlass zur Selbstkritik sein, um zu hinterfragen, wofür sie stehen wollen.
Mediale Darstellung und die Realität des Urteils
Viele Artikel und Medienberichte stützen die Theorie einer verurteilten Unschuldigen und die Argumente der Gegner einer Verurteilung Anna Rockel-Loenhoffs wirken besonders für Befürworter der Hausgeburt überzeugend. Selbst die Autorin ließ sich zunächst von Berichten wie dem WDR-Bericht „Das tote Kind“ beeinflussen und hoffte auf einen Freispruch.
Nach Lektüre des Urteils wurde jedoch klar, dass die These eines Kampfes der Weltanschauungen oder eines Krieges zwischen klinischer und außerklinischer Geburtshilfe in erster Linie ein geschicktes Ablenkungsmanöver der Anwälte von Rockel-Loenhoff war. Dieses Manöver war erfolgreich: Hausgeburtsmütter und Hebammen solidarisierten sich mit der Angeklagten, demonstrierten und sammelten Spenden, was sie in ihrer Wahrnehmung bestärkte, dass der Prozess ein abgekartetes Spiel sei.
Das vollständige Urteil, das über 200 Seiten umfasst und detaillierte Gutachten, Beweise und Zeugenaussagen auflistet, zeigt jedoch, dass an den meisten Vorwürfen nichts dran ist und die zutreffenden Vorwürfe zu Recht zur Verurteilung führten. Alle Beweise wurden zugelassen, und auch von Rockel-Loenhoff in Auftrag gegebene Gutachten konnten sie nicht entlasten.
Zeugenaussagen und Manipulationen
Die zahlreichen Zeugenaussagen im Urteil beweisen, dass die Gerichtsverhandlung kein Schauprozess war. Es wird deutlich, wie Anna Rockel-Loenhoff wiederholt die Unwahrheit sagte und versuchte, Zeugen zu manipulieren.
Obwohl das Urteil an manchen Stellen für Kenner der außerklinischen Geburtshilfe als befangen empfunden werden mag, etwa wenn von einem Dauer-CTG oder der Bedeutung von Mekoniumabgang die Rede ist, ändert dies nichts an der klaren Darstellung der über 200 Seiten langen Urteilsschrift. Diese zeigt, dass die Theorie der Verurteilung einer unschuldigen Geburtshelferin eine gefährliche Verschwörungstheorie ist.
Die Umstände des Todes von Greta
Die Mutter von Greta, eine Erstgebärende, die ihr Baby mit Hilfe von Anna Rockel-Loenhoff aus Beckenendlage spontan zur Welt bringen wollte, wurde nach einem Blasensprung über 12 Stunden allein gelassen. Sie erhielt weder Begleitung noch Unterstützung und war lediglich mit ihrem Mann in einem Hotelzimmer. Selbst als es der werdenden Mutter sichtbar schlecht ging und eine Kollegin dringend zur Verlegung in die Klinik riet, wurde ihr nicht geholfen.
Als das Baby schließlich zur Welt kam - schwach, aber noch nicht tot - verzögerte die Hebamme und Ärztin bewusst das Herbeirufen eines Notarztes. Gretas Eltern wünschten sich eine natürliche Geburt und vor allem ein lebendes Kind. Diese Einstellung stand jedoch im Widerspruch zu Anna Rockel-Loenhoffs Ideologie der natürlichen Geburt, nach der nur Babys, die diesen Weg alleine schaffen, als lebensfähig gelten.
Diese Ideologie stellte Rockel-Loenhoff über den Wunsch der Eltern, über die Regeln verantwortungsvoller Geburtshilfe und über das Lebensrecht der kleinen Greta. Sie entschied eigenmächtig, dass der Tod eines Kindes der bessere Ausgang einer Geburt sei, als den Eltern ein lebendes, aber möglicherweise schwer behindertes Kind zuzumuten. Das Opfer ist die kleine Greta, die aufgrund der Entscheidungen von Anna Rockel-Loenhoff nicht leben durfte.
Der Fall Anna Rockel-Loenhoff im Kontext der Geburtshilfe
Anna Rockel-Loenhoff, eine Hebamme und Ärztin, die jahrzehntelang eine führende Kapazität im Bereich natürliche Geburten war, wurde im Zusammenhang mit dem Tod eines Neugeborenen nach einer außerklinischen Geburt wegen Totschlags verurteilt. Das Urteil lautete auf lebenslanges Berufsverbot, 50.000 € Strafe und 7 Jahre Haft ohne Bewährung.
Viele sahen in diesem Urteil einen Versuch, alle an natürlichen Geburtshilfemethoden interessierten Geburtshelferinnen vor den Risiken zu warnen. In der Urteilsbegründung wurde behauptet, Anna Rockel-Loenhoff habe mit ihrem Eintreten für natürliche Geburten eine dogmatische Ablehnung der Apparatemedizin gezeigt und den Tod des Kindes „billigend in Kauf genommen“.

Historische Perspektiven auf Hausgeburten
Die Debatte um Hausgeburten ist nicht neu. Bereits im 18. Jahrhundert wurde die Geburt als „festliches Ereignis“ erlebt. Im Gegensatz zu den modernen, hochtechnisierten Kreißsälen boten Hausgeburten eine persönlichere Erfahrung.
Viele Mediziner an Kliniken und Hochschulen zeigten sich jedoch skeptisch gegenüber dem wachsenden Interesse an Entbindungen in den eigenen vier Wänden. Professor Erich Saling, ein Pionier der Perinatalmedizin, äußerte stets „schwere Sorge“ angesichts dieses Trends. Die Emotionen kochten hoch, wenn die feindlichen Parteien in Diskussionen aufeinandertrafen, wobei die einen von „Kindsmördern“ und die anderen von „Apparatefetischisten“ sprachen.
Die neue Vorliebe für das althergebrachte Gebären im eigenen Bett wird als Reaktion auf die Mängel der modernen Klinikgeburt verstanden. Früher, um 1900 in Preußen, starb jedes dritte bis sechste Lebendgeborene noch im Säuglingsalter. Auch die Müttersterblichkeit war hoch; 1930 kamen im damaligen deutschen Reichsgebiet noch 6050 Mütter zu Tode.
Der Wandel zur Klinikgeburt und die Gegenbewegung
Seit den 1950er Jahren vollzog sich ein rasanter Wandel. Die Schwangerenvorsorge etablierte sich, und immer mehr Kinder kamen unter Einsatz von Geräten und Medikamenten im Kreißsaal zur Welt. Ende der siebziger Jahre hatte die „Anstaltsgeburt“ die Hausgeburt bis auf 0,8 Prozent verdrängt.
„Laborwerte, Herzstromkurven, Ultraschallbilder und Blutgasanalysen erschienen lange Zeit als die einzigen Maßstäbe“, räumte Hans-Harald Bräutigam, Chef der Frauenklinik des Hamburger Marienkrankenhauses, ein. Die Gabe des Hormons Oxytocin ermöglichte Ärzten, den Zeitpunkt der Entbindung zu bestimmen, was zu mehr Betäubungsmitteln, Kaiserschnitten, Zangen- und Saugglockengeburten führte.
Als Reaktion auf die „Aufmüpfigkeit unserer Klienten“ (Bräutigam) ließen Ärzte werdende Väter als Teilnehmer am Geburtsgeschehen zu und boten Gelegenheit zu „sanfter Geburt“ und „Rooming-in“. Doch der neuen Generation schien dies nicht genug zu sein. Sie wollten den Schmerz des Gebärens fühlen und ihre Geburt als natürliches, spontanes Erlebnis vollbringen.
Ende 1984 konstatierte die „Münchener Medizinische Wochenschrift“ einen stärkeren Trend zur Hausgeburt im Gange, ungeachtet ständiger Warnungen. Vor allem in größeren Städten hatten frei praktizierende Hebammen wieder reichlich zu tun. In Vorbereitungszentren wie dem „Geburtshaus Berlin“ fanden sich Paare, Hebammen und Ärzte zu Kursen und Informationen über Haus- oder ambulante Geburt.
Erfahrungen von Hebammen und Ärzten
Viele Hebammen, die nach jahrelanger Arbeit im Kreißsaal dem Krankenhaus den Rücken kehrten, begründeten dies mit beängstigenden Erfahrungen. Anita Rockel-Loenhoff, Hebamme und Ärztin, berichtete von jungen Assistenzärzten, die überreagierten, wenn Geräte auch nur einen leichten Herztonabfall anzeigten, und von vorschnell durchgeführten Kaiserschnitten. Sie vertrat die Ansicht, dass nur Risikogeburten in die Klinik gehörten und Frauen mit normalen Entbindungen zu Hause besser aufgehoben seien.
Ihre eigene Jahresstatistik von 1984 verglich sie mit derjenigen der Region Westfalen-Lippe für als „risikofrei“ eingestufte Geburten:* In 8 Prozent der registrierten Fälle leiteten Krankenhausärzte Geburten mit wehenauslösender Tropfinfusion ein; bei Hausgeburten war dies null Prozent.* Bei 9,1 Prozent der Hausgeburten traten unvorhergesehene Risiken auf, in den Kliniken doppelt so viele.* Die Parazervikalblockade, eine Injektion zur Schmerzausschaltung im Beckenbereich, die bereits Ende der sechziger Jahre als gefährlich galt, wandten Klinikärzte bei 4,9 Prozent der Entbindungen an.* Ohne betäubende Mittel brachten nur 14,7 Prozent der Frauen in der Klinik ihr Kind zur Welt, während bei Hausgeburten fast alle Frauen (95,5 Prozent) ohne schmerzstillende Medikamente auskamen.
Rockel-Loenhoff führte die zügige und schonende Abläufe bei Hausgeburten auch auf das Verhalten der Mütter zurück: „Hausgeburtsfrauen sind überdurchschnittlich gut informiert und entspannter, sie können sich in schwierigen Situationen besser konzentrieren und artikulieren, das Kind wird nicht durch Medikamente beeinträchtigt.“
Die Münchner Hebamme Susanna Roth untermauerte dies mit ihrer Statistik über etwa 300 Hausgeburten und sprach von einem „Unterschied wie Tag und Nacht“ zwischen Klinik- und Hausentbindung. Sie betonte ihre intensive Betreuung der Frauen.
Erstaunliche Zahlen publizierte bereits 1980 die „Medical Tribune“ in Bezug auf einen Brief des Gynäkologen Franz von Schorlemer: Bei über 10.000 betreuten Hausgeburten trat lediglich eine kindliche Mortalität von etwa fünf Promille ein, während die Ergebnisse der besten Kliniken weit über zehn Promille lagen. Dies warf die Frage auf, ob die intensive, mitfühlende Betreuung alten Stils in der freien Praxis besser war als moderne Entbindungsverfahren in Kliniken.
Hausgeburt - wie geht das? Vorbereitung, Ablauf, Risiken | Babystories
Kritik und Gegenargumente
Professor Erich Saling sah die Geburt als „konzentriertes Gefahrengeschehen“ und kritisierte die Hausgeburt als „antiquierte Bedingungen“, unter denen Mutter und Kind zu Schaden kommen oder sogar sterben könnten. Eine Befragung von Kinderkliniken ergab, dass bei 52 Geburten, die zu Hause begonnen und dann abgebrochen und in einer Klinik weitergeführt wurden, 6 Kinder starben. Bei 61 von vornherein geplanten und vollendeten Hausgeburten gab es drei Fälle von toten Kindern; in einem Fall starb eine Mutter durch Verbluten.
Die Gynäkologin Armbruster-Heyer kritisierte, dass Frauen einbezogen wurden, die nicht zur Vorsorge gingen und in den Wehen den Notarzt riefen. Professor Saling räumte ein, dass seine Erhebung keine statistisch gültigen Aussagen liefere, behielt aber seine Haltung bei: „Ich hätte furchtbare Angst“, so Saling auf die Frage, ob er einmal bei einer Hausgeburt dabeisein möchte.
Die Befürworter der Hausgeburt präsentierten jedoch auch Untersuchungen mit gegenteiligen Ergebnissen. Aus den Niederlanden wurde berichtet, dass bei Frauen, die größtenteils zu Hause entbinden, deutlich seltener Komplikationen auftreten als bei Müttern, die sich für eine ambulante oder stationäre Klinikentbindung entscheiden. Ähnliche Erfahrungen gab es aus Großbritannien, wenn nur Frauen berücksichtigt wurden, die als für eine Hausgeburt geeignet eingestuft wurden.
Kompromisse und alternative Geburtsformen
Als Kompromiss akzeptierten die etablierten Kliniker am ehesten die ambulante Geburt im Krankenhaus. Der Kölner Professor Friedrich-Karl Klöck schlug vor, „unvernünftigen Frauen, die eine Hausgeburt anstreben“, diese Form der Entbindung zu ermöglichen. Die werdende Mutter kommt mit den ersten Wehen in die Klinik und wird schon ein paar Stunden nach der Geburt wieder nach Hause gefahren.
Diese Praxis wird beispielsweise an der Frauenklinik Neukölln angewandt. Professor Joachim Wolfram Dudenhausen berichtete über eine vergleichende Untersuchung, wonach die ambulante Entbindung von auffallend vielen Frauen aus medizinischen, pädagogischen oder sozialen Berufen gewünscht wird. In dieser Gruppe traten im Vergleich zu stationär Entbindenden seltener Dammschnitte, Rückenmarksanästhesie und die Gabe des Wehenhormons Oxytocin auf. Besonders auffällig war das geringe Infektionsrisiko.
Dudenhausen betonte die Wünschbarkeit einer Personalunion zwischen der in der Schwangerschaft beratenden, der entbindenden und der im Wochenbett betreuenden Hebamme bei der ambulanten Geburt. Dieser Wunsch steht jedoch kaum im Interesse der Krankenhaus-Lobby.
Der Fall Anna Rockel-Loenhoff im Spiegel der Gesetzgebung
In Deutschland wird mit zweierlei Maß gemessen, was Hausgeburten oder Klinikgeburten angeht. Im Jahr 2008 kam bei einer Hausgeburt unter schwierigen Bedingungen (Hotelzimmer und Beckenendlage) ein Kind zur Welt, das innerhalb der ersten Stunde verstarb. Wäre das Kind im Krankenhaus nach der Entbindung verstorben, weil es - wie Anzeichen vermuten ließen - nicht lebensfähig war, wäre sauber ermittelt worden und die Ärzte wären aufgrund höheren Schicksals gar nicht erst angeklagt worden.
Nicht so die Hebamme und Ärztin Anna Rockel-Loenhoff, die nun, da sie sich der Technikgläubigkeit verweigert, für 6 Jahre ins Gefängnis gesteckt und mit einem lebenslangen Berufsverbot belegt wurde. Der Tod ging nicht auf einen handwerklichen Fehler der Hebamme zurück, daher wurde sie auch nicht wegen Fahrlässigkeit angeklagt, sondern wegen der Tatsache, dass sie die Mutter bei ihrem Wunsch, im Hotel zu entbinden, unterstützt hat.
Der Prozess offenbarte die tiefen Gräben zwischen natürlicher Geburtshilfe und hochtechnisierter Geburtsmedizin. Der Prozess kam einer Vorverurteilung gleich: „Alle hören Hotelgeburt und Beckenendlage und denken, dass das Kind daran gestorben sein muss.“ So wurden Fakten, wozu auch die genaue Todesursache zählt, als unwesentlich nicht ermittelt. Es herrschte Konsens, dass eine Geburt unter diesen Umständen den Tod des Kindes billigend in Kauf genommen habe.
Bestürzend ist, dass Vorurteile in den Köpfen von Akademikern und Entscheidungsträgern zu finden sind und auf dieser Basis ein Urteil gefällt wird. Dies legt den Verdacht nahe, dass es hier nicht um den Fall, sondern um die Statuierung eines Exempels ging: Nur in der Klinik darf geboren und gestorben werden, sonst handelt es sich um einen Fall von Tötungsabsicht.
Wer leugnet, dass es auch bei bester Betreuung und Fähigkeiten aller Beteiligten leider auch zum traurigen Fall eines kranken, geschädigten oder sogar toten Kindes bei der Geburt kommen kann (bei etwa 3 von 1000 Geburten), der leugnet die Gesetze des Lebens. Geburt ist und bleibt ein schicksalhaftes Ereignis, unabhängig von der Behandlung durch eine Hebamme oder einen Arzt. Eine Garantie auf ein gesundes Kind kann niemand geben, auch die Schulmedizin nicht, die das Sicherheitsargument ins Feld führt, damit es Argumente für eine Klinikgeburt gibt.
Dabei gibt es Belege, dass schicksalhafte Verläufe durch eine 1:1 Betreuung durch eine Hebamme und die Kompetenz der Mutter stärkende Geburtsvorbereitung und positive Ausrichtung auf die Geburt minimiert werden können. Ganz zu schweigen von der höheren körperlichen Verletztheit von Müttern bei Geburten in Kliniken (ca. 20 Prozent nicht notwendige Kaiserschnitte und ca. 20 Prozent vermeidbare Dammschnitte) und deren Leidensgeschichte in Folge. Ganz zu schweigen von der steigenden Zahl der Mütter, die nach einem Kaiserschnitt aufgrund einer Infektion mit Krankenhauskeimen versterben. Diese Toten wären tatsächlich vermeidbar gewesen.

Hier ein sehr nachdenklich machendes Interview mit der verurteilten Hebamme und Ärztin Anna Rockel-Loenhoff vor dem Antritt ihrer Haftstrafe!