Die ersten Schritte: Von der Idee zur konkreten Planung der Gründung
Bevor der Traum von der eigenen Hebammenpraxis Wirklichkeit wird, steht eine gründliche Analyse der persönlichen Situation. Wer selbstständig als Hebamme arbeiten will, sollte zunächst den regionalen Bedarf ermitteln. Gibt es bereits viele Hebammen in der gewünschten Region? Welche Leistungen werden besonders nachgefragt? Eine Marktanalyse zeigt, ob genügend Potenzial für eine weitere Praxis vorhanden ist.
Die Entscheidung zwischen verschiedenen Arbeitsmodellen prägt die weitere Planung der Existenzgründung erheblich. Soll die Tätigkeit sich auf reine Geburtshilfe konzentrieren? Liegt der Fokus auf Schwangerschaft und Wochenbett? Oder ist eine Kombination aus verschiedenen Leistungen geplant? Auch die Frage, ob man alleine arbeiten oder direkt eine Hebammenpraxis gründen möchte, in der mehrere Kolleg:innen zusammenarbeiten, will gut überlegt sein. Ein Geburtshaus zu gründen ist eine weitere Möglichkeit, erfordert aber deutlich mehr Startkapital.
Ein realistischer Zeitplan bildet das Fundament für die erfolgreiche Gründung. Erfahrungsgemäß sollten mindestens drei bis sechs Monate für die Vorbereitung eingeplant werden. In dieser Zeit müssen alle wichtigen Schritte erledigt werden: von der Gewerbeanmeldung (die Hebammen eigentlich nicht benötigen) über Versicherungen bis zur Praxisausstattung. Wer bereits während der Anstellung die Selbständigkeit vorbereitet, kann den Übergang fließender gestalten.
Gewerbeanmeldung und Freiberuflichkeit: Die rechtlichen Grundlagen verstehen
Ein häufiges Missverständnis betrifft die Gewerbeanmeldung: Der Beruf der Hebamme gehört zu den freien Berufen nach § 18 des Einkommensteuergesetzes. Hebammen sind freiberuflich tätig und benötigen keine Gewerbeanmeldung - ein wichtiger Vorteil gegenüber anderen Berufen. Die Tätigkeit als Hebamme gehört zu den Heilberufen und ist damit von der Gewerbeordnung ausgenommen. Stattdessen erfolgt die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit direkt beim Finanzamt.
Die Anmeldung beim Finanzamt sollte spätestens vier Wochen nach Start der Tätigkeit erfolgen. Hierfür wird der "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausgefüllt, der mittlerweile online über das ELSTER-Portal eingereicht werden kann. Bei dieser Gelegenheit muss auch die Frage nach der Kleinunternehmerregelung beantwortet werden. Viele Hebammen entscheiden sich zu Beginn für die Kleinunternehmerregelung, da diese die Buchhaltung vereinfacht. Die individuellen Voraussetzungen sollten jedoch mit einem Steuerberater geklärt werden.
Neben der steuerlichen Anmeldung ist die Meldung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (BGW) Pflicht. Diese erfolgt innerhalb einer Woche nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit. Die BGW ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und bietet wichtigen Schutz bei Arbeitsunfällen während der Berufsausübung.
Die Berufshaftpflichtversicherung: Unverzichtbarer Schutz mit hohen Kosten
Ohne Berufshaftpflichtversicherung darf keine Hebamme arbeiten - sie ist nach dem Hebammengesetz vorgeschrieben und elementar für die Existenzgründung. Die Versicherungsprämien sind in den letzten Jahren stark gestiegen und stellen oft die größte finanzielle Belastung dar. Nach Angaben des Deutschen Hebammenverbands (DHV) liegen die jährlichen Kosten für Hebammen mit Geburtshilfe aktuell bei 9.098 Euro (Stand 2024), mit geplanten Steigerungen von 5% für 2025 und 2026. Voraussetzung ist die Teilnahme am Qualitätsmanagement und mindestens vier betreute Geburten pro Jahr. Wer selbstständig als Hebamme tätig werden möchte, sollte sich frühzeitig über die aktuellen Bedingungen informieren und die Anträge rechtzeitig stellen. Der Hebammenverband bietet hier umfassende Unterstützung und Beratung.
Bei der Wahl der Versicherung lohnt sich ein genauer Vergleich der verschiedenen Anbieter. Neben der Deckungssumme spielen auch Leistungsausschlüsse und Selbstbehalte eine wichtige Rolle. Einige Versicherer bieten spezielle Tarife für Berufsanfänger:innen oder Hebammen ohne Geburtshilfe an. Die Mitgliedschaft im Deutschen Hebammenverband kann zusätzliche Vorteile und Vergünstigungen bringen.

Kostenkalkulationen: Realistische Finanzplanung vor dem Start
Eine solide Finanzplanung entscheidet über den Erfolg der Selbständigkeit. Wer eine Hebammenpraxis gründen will, muss sowohl die Anfangsinvestitionen als auch die laufenden Kosten realistisch kalkulieren. Wer heute als freiberufliche Hebamme in die Selbständigkeit startet, sollte von Beginn an auf digitale Lösungen setzen. Eine professionelle Praxissoftware wie myhebrech spart nicht nur Zeit, sondern vermeidet auch teure Abrechnungsfehler bei der Arbeit mit Krankenkassen und Privatpersonen.
Die digitale Dokumentation ersetzt den Papierberg und macht alle Informationen jederzeit verfügbar - ein wichtiger Aspekt bei der Betreuung von Frauen in Schwangerschaft und Wochenbett. Besonders bei Vertretungen oder im Team ist dies unverzichtbar. Die Existenzgründung als Hebamme birgt typische Fehlerquellen, die sich vermeiden lassen. Ein klassischer Fallstrick ist die verspätete Anmeldung beim Finanzamt. Dies kann zu Nachzahlungen und im schlimmsten Fall zu Strafzinsen führen - unnötige Kosten, die den Start erschweren.
Auch die Beantragung der Betriebsnummer bei der Arbeitsagentur wird oft vergessen. Diese ist jedoch notwendig, falls später Mitarbeiter:innen oder Aushilfen in der Praxis beschäftigt werden sollen. Die frühzeitige Beantragung spart Zeit, wenn die Praxis wächst und weitere Personen ins Team kommen.
Die Anmeldung bei der Kassenärztlichen Vereinigung ist nur für Hebammen relevant, die bestimmte ärztliche Leistungen erbringen möchten. Im Gegensatz zu Ärzten ist dies für Hebammen meist nicht erforderlich. Eine vorherige Beratung klärt, welche Leistungen sinnvoll sind und wie die Abrechnung erfolgt.
Ein weiterer Stolperstein in der Gründung: Die Institutionskennzeichen (IK) für die Abrechnung mit den Krankenkassen. Die Beantragung kann laut Erfahrungsberichten mehrere Wochen dauern, weshalb sie frühzeitig erfolgen sollte. Ohne IK-Nummer ist keine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen möglich - ein wichtiger Punkt für die Existenzgründung.
Der optimale Zeitplan: Meilensteine der Existenzgründung als Hebamme
Eine strukturierte Herangehensweise erleichtert die Schritte in die Selbständigkeit erheblich. Wer selbstständig als Hebamme arbeiten möchte, profitiert enorm von einem starken Netzwerk. Der Deutsche Hebammenverband bietet nicht nur fachliche Unterstützung bei allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett, sondern auch wichtige Informationen zu rechtlichen Änderungen und dem Hebammenreformgesetz.
Regionale Hebammennetzwerke ermöglichen den Austausch mit Kolleg:innen und erleichtern Vertretungsregelungen. Gerade in der Anfangsphase der Selbständigkeit ist es beruhigend zu wissen, dass im Krankheitsfall eine erfahrene Kollegin die Betreuung der Frauen übernehmen kann. Viele Netzwerke organisieren auch gemeinsame Fortbildungen oder Qualitätszirkel zur Geburtsvorbereitung.
Kooperationen mit Arztpraxen, einem Geburtshaus oder Kliniken erweitern das eigene Leistungsspektrum. Eine gute Zusammenarbeit mit Gynäkolog:innen führt oft zu Empfehlungen und einem schnelleren Aufbau des Klient:innenstamms. Auch Kooperationen mit anderen Gesundheitsberufen können bei der Begleitung von Familien sinnvoll sein. Im Gegensatz zu Klinikhebammen haben freiberufliche Hebammen hier mehr Gestaltungsspielraum.
Marketing und Kundengewinnung: Sichtbar werden für Familien
Eine exzellente fachliche Qualifikation und Ausbildung allein garantiert noch keine volle Auftragslage. Marketing ist für die erfolgreiche Existenzgründung unverzichtbar. Eine professionelle Website sollte mobiloptimiert sein und alle wichtigen Informationen zu Leistungen, Person und Erreichbarkeit enthalten.
Social Media bietet kostengünstige Möglichkeiten, die eigene Expertise im Hebammenberuf zu zeigen. Wichtig dabei: Datenschutz und Schweigepflicht müssen bei allem immer gewahrt bleiben.
Offline-Marketing bleibt wichtig für die Praxis: Visitenkarten in Arztpraxen, Apotheken und Kindertagesstätten auslegen, Vorträge zur Geburtsvorbereitung halten oder Infostände bei Gesundheitsmessen betreuen. Mund-zu-Mund-Propaganda ist nach wie vor der wichtigste Marketingkanal für Hebammen - zufriedene Familien empfehlen gerne weiter.

Qualitätsmanagement von Beginn an leben
Qualitätsmanagement (QM) ist nicht nur gesetzliche Pflicht nach dem Hebammengesetz, sondern auch ein wichtiges Instrument zur Praxisoptimierung. Wer eine Hebammenpraxis gründen möchte, sollte QM von Anfang an mitdenken. Die Teilnahme am QM ist außerdem Voraussetzung für den Erhalt des Sicherstellungszuschlags zur Berufshaftpflichtversicherung - ein wichtiger finanzieller Aspekt.
Digitale QM-Systeme erleichtern die Umsetzung in der täglichen Arbeit erheblich. Standards und Checklisten sorgen für gleichbleibende Qualität bei der Betreuung von Frauen, auch wenn die Praxis wächst. Regelmäßige Evaluation der eigenen Tätigkeit zeigt Verbesserungspotenziale auf und steigert die Zufriedenheit der Betreuten.
Die Dokumentation ist ein zentraler Baustein des Qualitätsmanagements. Eine lückenlose, nachvollziehbare Dokumentation aller Leistungen schützt nicht nur rechtlich, sondern verbessert auch die Betreuungsqualität. Mit einer professionellen Dokumentationssoftware gelingt dies mühelos - von der Schwangerschaft über die Geburt bis zur Wochenbettbetreuung.
Unterschiedliche Tätigkeitsmodelle: Mit oder ohne Geburtshilfe?
Die Entscheidung, ob die freiberufliche Tätigkeit Geburtshilfe einschließt, hat weitreichende Folgen für die gesamte Berufstätigkeit. Die Vorteile einer Tätigkeit ohne Geburtshilfe liegen vor allem in den deutlich niedrigeren Versicherungskosten und der besseren Planbarkeit des Alltags. Die Begleitung von Frauen während Schwangerschaft und Wochenbett ist auch ohne Geburtshilfe eine erfüllende Tätigkeit.
Hebammen mit Geburtshilfe haben dagegen die Möglichkeit, Frauen beim Wunder der Geburt zu begleiten - sei es im Geburtshaus, bei Hausgeburten oder in Kliniken als Beleghebamme. Diese besondere Erfahrung und die damit verbundene Verantwortung sind für viele der Kern des Hebammenberufs. Allerdings bedeutet Geburtshilfe auch Rufbereitschaft, unregelmäßige Arbeitszeiten und die hohen Versicherungskosten.
Viele Hebammen starten zunächst ohne Geburtshilfe in die Selbständigkeit und erweitern ihr Leistungsspektrum später. Dies ermöglicht einen sanfteren Einstieg mit überschaubaren Kosten. Die Nachfrage nach Wochenbettbetreuung und Stillberatung ist groß, sodass auch ohne Geburtshilfe eine gut laufende Praxis aufgebaut werden kann.
Praktische Aspekte der freiberuflichen Hebammentätigkeit
Der Beruf der Hebamme ist einer der ältesten Berufe der Welt. Vor, während und nach der Geburt sind Hebammen für die Betreuung der Frauen und ihren Familien zuständig. Um den Bedürfnissen der Frauen in diesem spannenden Lebensabschnitt gerecht zu werden, sollten Hebammen neben fachlicher Kompetenz ebenfalls eine hohe Einsatzbereitschaft, Geduld und Einfühlungsvermögen mitbringen. Als Hebamme erwartet Sie ein abwechslungsreicher und sehr verantwortungsvoller Beruf.
Tätigkeiten im Überblick
- Selbstständige Betreuung werdender Mütter
- Schwangeren- und Mütterberatung
- Vorbereitung auf die Geburt und das Elternsein
- Selbstständige Durchführung der Vorsorgeuntersuchung
- Hilfeleistungen bei Beschwerden während der Schwangerschaft
- Beratungen (z. B. zur Familienplanung)
- Leitung von Geburtsvorbereitungskursen
- Leitung der Geburt (zu Hause, im Geburtshaus oder in der Klinik)
- Erkennen von Regelwidrigkeiten und rechtzeitige Hinzuziehung einer Ärztin / eines Arztes
- Eingreifen in Notfallsituationen
- Erstversorgung des Neugeborenen
- Gesundheitsberatung und -erziehung
- Leitung der Rückbildungsgymnastik
- Überwachung der Wochenbettzeit und Durchführung von Wochenbettbesuchen (Hausbesuch)
- Nachsorge und Neugeborenenpflege
- Nachgehende Fürsorge und gesundheitliche Aufklärung
- Abhaltung von Sprechstunden
Angestelltenverhältnis
Angestellt werden Hebammen nach dem Studium in verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens, wie zum Beispiel in:
- Krankenhäusern/Kliniken: im Kreißsaal oder auf der Präpatal - und Wochenbettstation
- Geburtshäusern
- Hebammenpraxen
- Gesundheits- und Jugendämtern
- Hochschulen
Hebammen können dort außerdem in verschiedenen Funktionen tätig werden, beispielsweise als:
- Angestellte Hebamme
- Leitende Hebamme im Kreißsaal
- Praxisanleiterin in der verantwortlichen Praxiseinrichtung
- Lehrende Hebamme an Hochschulen
Selbstständigkeit
Hebammen können nicht nur im Angestelltenverhältnis tätig sein, sondern sich auch als Beleghebamme oder freiberufliche Hebamme selbstständig machen. Viele freiberufliche Hebammen bieten eine Rundumbetreuung, die die Zeit vor der Geburt, die Geburt selbst und das Wochenbett umfasst. Seit dem 01.06.2020 führen Hebammen den Kreißsaal im sogenannten Belegsystem. Der Wechsel in die selbstorganisierte, freiberufliche Kreißsaaltätigkeit bringt in mehreren Punkten große Attraktivität mit sich: Sie waren nicht mehr an das Arbeitszeitgesetz gebunden und haben sich so einheitlich für das 12h-Schichtmodell entschieden. In dem Modell der freiberuflichen Hebammentätigkeit im Kreißsaal werden, wie in der ambulanten Hebammenbetreuung auch, die Leistungen über die Krankenkasse der betreuten Frau abgerechnet. Die Nachweise über erbrachte Hebammenleistungen werden an die Krankenkassen gegeben, diese vergüten dann die geleistete Betreuung. Ganz praktisch funktioniert die Freiberuflichkeit im Kreißsaal für Hebammen so, dass sie weiterhin im Klinikalltag interdisziplinär integriert sind und sich daran auch nichts ändert. Sie arbeiten weiterhin mit dem geburtshilflichen Ärzteteam unter der Chefärztin Frau Dr. [Name der Chefärztin]. Sie arbeiten in 12-Stunden Schichten, was für die Chance erhöht, oftmals keinen Hebammenwechsel zu haben.
Durch gesetzliche und strukturelle Veränderungen erweitert sich das Aufgabenspektrum der Hebammen wie z.B. Qualitätsmanagement, Risikomanagement und Schnittstellenmanagement. Ein hohes Maß an professioneller Beurteilung und Entscheidungsfindung ist erforderlich sowie evidenzbasiertes und reflektiertes Arbeiten. Die Betreuung von Mutter, Kind und Familien findet zukünftig in zunehmend komplexeren Versorgungssituationen statt. Die Absolvent*innen sind in der Lage, in Situationen, die durch eine sehr hohe Komplexität gekennzeichnet sind, selbstständig die Begleitung und Betreuung der reproduktiven Lebensphasen von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und früher Kindheit durch entsprechende Beratungen und Leistungen zu übernehmen sowie präventive und gesundheitsfördernde Aspekte in umfassenden Versorgungssituationen zu integrieren.
Phasen der Geburt – Hebammen des Marien Hospital Herne erklären Geburtsphasen am Beckenmodell
Die Anmeldung zur Geburt im Klinikum Saarbrücken sollte in der 20. Schwangerschaftswoche erfolgen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Wie viel Startkapital brauche ich für die Existenzgründung als Hebamme?
Das benötigte Startkapital hängt stark vom gewählten Geschäftsmodell ab. Mobile Hebammen ohne eigene Praxisräume kommen laut Branchenberichten oft mit 5.000 bis 10.000 Euro aus. Diese Summe deckt die medizinische Grundausstattung, digitale Tools und erste Marketingmaßnahmen ab. Wer eine Hebammenpraxis mit eigenen Räumen gründen möchte, sollte 20.000 bis 30.000 Euro einplanen. Zusätzlich empfiehlt sich ein finanzieller Puffer für die ersten Monate der Selbständigkeit, bis regelmäßige Einnahmen aus der Betreuung von Familien fließen. Förderprogramme wie der Gründungszuschuss der Arbeitsagentur oder KfW-Kredite können die Finanzierung erleichtern.
2. Kann ich als Hebamme auch ohne Geburtshilfe freiberuflich arbeiten?
Ja, viele Hebammen arbeiten erfolgreich ohne Geburtshilfe. Das Leistungsspektrum umfasst dann Schwangerschaftsvorsorge, Wochenbettbetreuung, Stillberatung und Kurse zur Geburtsvorbereitung. Auch die Arbeitszeiten sind planbarer, da keine Rufbereitschaft für Geburten notwendig ist. Viele starten ihre Selbständigkeit ohne Geburtshilfe und erweitern ihr Angebot später.
3. Wie lange dauert es, bis sich meine Hebammenpraxis trägt?
Erfahrungsgemäß benötigen freiberufliche Hebammen 6 bis 12 Monate, um einen stabilen Klient:innenstamm aufzubauen. In städtischen Gebieten mit hoher Nachfrage nach Betreuung während Schwangerschaft und Wochenbett geht es oft schneller, in ländlichen Regionen kann es etwas länger dauern. Wichtige Faktoren sind effektives Marketing, gute Vernetzung mit anderen Hebammen und Kliniken sowie eine Spezialisierung auf gefragte Leistungen. Ein finanzieller Puffer für mindestens sechs Monate ist empfehlenswert. Wer parallel zur Anstellung die Selbständigkeit aufbaut, kann den Übergang sanfter gestalten.
4. Welche Software-Lösung ist für Berufsanfänger:innen im Hebammenberuf am besten geeignet?
Für den Start in die Freiberuflichkeit empfiehlt sich eine umfassende Lösung, die Dokumentation, Terminverwaltung und Abrechnung vereint. Moderne Cloud-basierte Systeme wie myhebrech bieten den Vorteil, dass sie von überall zugänglich sind und automatische Updates erhalten. Wichtig für die tägliche Arbeit sind intuitive Bedienung, mobile Nutzbarkeit und guter Support. Viele Anbieter bieten Testversionen oder spezielle Einsteiger:innen-Tarife an. Die Investition in professionelle Software zahlt sich durch Zeitersparnis und fehlerfreie Abrechnung mit Krankenkassen schnell aus.
5. Muss ich mich als freiberufliche Hebamme selbst um meine Altersvorsorge kümmern?
Ja, als Freiberufler:in im Hebammenberuf sind Sie für Ihre Altersvorsorge selbst verantwortlich. Nach dem Hebammenreformgesetz können sich Hebammen entweder freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern oder private Vorsorge betreiben. Die Basisrente (Rürup-Rente) bietet steuerliche Vorteile und kann mit anderen Vorsorgeformen kombiniert werden. Experten empfehlen, mindestens 15-20% des Nettoeinkommens für die Altersvorsorge zurückzulegen.
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