Abtreibung trotz geplanter Schwangerschaft: Informationen und Entscheidungshilfen

Eine ungeplante Schwangerschaft kann Frauen vor eine tiefgreifende Entscheidung stellen: Soll die Schwangerschaft fortgesetzt oder abgebrochen werden? Diese Entscheidung ist oft mit Unsicherheiten, Zweifeln und emotionalen Belastungen verbunden. Etwa jede sechste Frau erlebt mindestens einmal in ihrem Leben eine ungewollte Schwangerschaft. Während für manche die Entscheidung klar ist, fühlen sich andere überfordert und schwanken. Ambivalente oder wechselnde Gefühle sind in dieser Situation nicht ungewöhnlich, und nahezu alle Frauen finden letztendlich zu einer für sie tragfähigen Entscheidung.

Manchmal stellt sich die Frage nach einem Schwangerschaftsabbruch auch nach auffälligen Befunden in der Pränataldiagnostik. In den AWO Schwangerschaftsberatungen wird täglich die Erfahrung gemacht, dass diese Entscheidung sehr wohlüberlegt getroffen wird. Der Prozess kann rational durch Abwägen erfolgen, intuitiv, nach Gesprächen mit vielen Freundinnen oder heimlich, ruhig oder eilig, in der sechsten Schwangerschaftswoche oder im letzten Moment. Jeder Weg kann auf seine eigene Weise richtig sein.

Unterstützung bei der Entscheidungsfindung

Um eine Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch zu erleichtern, können verschiedene Fragen und Gedankenspiele hilfreich sein. Es ist wichtig, sich Zeit für diese Überlegungen zu nehmen.

Persönliche Reflexion und Bedürfnisse

  • Können Sie sich ein Leben mit (weiteren) Kind(ern) grundsätzlich vorstellen?
  • Passen die mit einem Kind verbundenen regelmäßigen Abläufe (Frühstück, Mittagsschlaf, Abendessen) zu Ihren aktuellen Plänen?
  • Fühlen Sie sich frei, die Entscheidung Pro-Contra-Schwangerschaftsabbruch zu treffen?
  • Was denken Sie selbst über das Thema Abtreibung? Können Sie frei darüber nachdenken?
  • Was brauchen Sie gerade jetzt, um eine gute Entscheidung treffen zu können? Eine Auszeit, Schlaf, Spaziergänge, Zeit allein, mit dem Partner oder mit einer Freundin?

Schwangerschaftsberatungsstellen wie die der AWO bieten Unterstützung bei der Entscheidungsfindung. Dort wird zugehört, geholfen, Gedanken, Zweifel und Einwände zu ordnen, ohne in eine bestimmte Richtung zu drängen. Bei der Schwangerschaftskonfliktberatung erhalten Sie auch den nötigen Beratungsschein für einen Abbruch.

Gründe für und gegen einen Schwangerschaftsabbruch

Das Aufschreiben wichtiger Punkte oder das Aussprechen im Beratungsgespräch kann helfen, die verschiedenen Gründe einzeln zu betrachten und zu überprüfen. Dabei sind die Gründe oft sehr individuell und unterschiedlich gewichtet:

Mögliche Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch:

  • Grundsätzlicher Wunsch, kein Kind zu haben
  • Der Wunsch, jetzt noch kein Kind zu bekommen
  • Bereits vorhandene Kinder und kein Wunsch nach einem weiteren
  • Unsicherheit bezüglich der Fähigkeit, ein Kind mit einer Behinderung großzuziehen
  • Keine Vorstellung davon, sich mit einem bestimmten Mann durch ein Kind zu binden
  • Angst vor der Zumutbarkeit von Gewaltverhältnissen in der Beziehung für das Kind
  • Gefühl, nicht die Kraft für (noch) ein Kind zu haben
  • Eigene gesundheitliche oder psychische Instabilität
  • Noch nicht abgeschlossene Schul- oder Ausbildung
  • Religiöse oder gemeinschaftliche Vorgaben (z.B. Verbot von außerehelichen Kindern)
  • Eine aktuell bestehende, vielleicht einmalige berufliche Chance

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Gründe für eine Abtreibung vielfältig sind und jede Frau ihre eigenen, oft sehr persönlichen Beweggründe hat.

Mögliche Gründe für die Fortsetzung einer Schwangerschaft:

Etwas mehr als die Hälfte aller ungewollt schwangeren Menschen entscheidet sich für die Fortsetzung der Schwangerschaft. Die Gründe hierfür können sein:

  • Der Wunsch nach einem Kind zu einem späteren Zeitpunkt
  • Eine gute Beziehung trotz geringer finanzieller Mittel
  • Die Unvorstellbarkeit eines Schwangerschaftsabbruchs, verbunden mit der Entscheidung zur Adoption
  • Nutzung der Schwangerschaft als Anlass, sich aus einer Gewaltbeziehung zu lösen
  • Möglichkeit, eine berufliche Chance zu vertagen
  • Unterstützung durch Freunde oder Großeltern
  • Verfügbarkeit von Betreuungsmöglichkeiten (z.B. Krippenplätze) und Sicherung des Schulabschlusses
  • Ein klares Bauchgefühl für die Fortsetzung der Schwangerschaft

Keine Checkliste, kein Video und kein Online-Test können diese komplexe Entscheidung für eine einzelne Frau beantworten. Jede ungewollt Schwangere muss ihren eigenen Weg finden. In einer Beratung kann Unterstützung dabei geboten werden, das eigene Bauchgefühl zu entdecken.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Fristen

In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Dies gilt für die sogenannte Beratungsregelung, eine medizinische Indikation oder eine kriminologische Indikation.

Beratungsregelung

Die Beratungsregelung (§ 218a Abs. 1 StGB) sieht vor, dass ein Schwangerschaftsabbruch straffrei bleibt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die schwangere Person muss den Abbruch selbst verlangen.
  • Es muss mindestens drei Tage vor dem Eingriff eine Beratung in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle stattgefunden haben.
  • Der Abbruch muss innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis (entspricht ca. 14 Schwangerschaftswochen, gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung) durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen, die nicht dieselbe Person ist, die die Beratung durchgeführt hat.

Die Beratung soll ergebnisoffen sein und der schwangeren Person helfen, die Situation abzuwägen. Sie dient dem Schutz des ungeborenen Lebens und soll ermutigen, nicht belehren.

Medizinische Indikation

Eine medizinische Indikation liegt vor, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft eine Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der schwangeren Person darstellt und diese Gefahr nicht auf andere zumutbare Weise abwendbar ist. Dies kann auch eine schwere Schädigung des Embryos betreffen, die die Gesundheit der Schwangeren erheblich beeinträchtigt. In diesem Fall gibt es keine zeitliche Einschränkung für die Zulässigkeit des Abbruchs. Die Indikation muss von einer Ärztin oder einem Arzt festgestellt werden, die den Eingriff jedoch nicht selbst durchführen dürfen.

Kriminologische Indikation

Eine kriminologische Indikation liegt vor, wenn die Schwangerschaft durch eine rechtswidrige Tat (§§ 176-178 StGB) entstanden ist, wie z.B. sexueller Missbrauch oder Vergewaltigung. Bei Mädchen, die vor Vollendung des 14. Lebensjahres schwanger werden, gilt dies ebenfalls als kriminologische Indikation. Der Abbruch kann hier nur bis zur zwölften Woche nach der Empfängnis vorgenommen werden. Eine Beratung ist in diesem Fall nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber empfohlen.

Ablauf und Methoden des Schwangerschaftsabbruchs

Ein Schwangerschaftsabbruch kann medikamentös oder operativ durchgeführt werden. Die Wahl der Methode hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Dauer der Schwangerschaft.

Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch

Dieser ist bis zum 63. Tag nach dem ersten Tag der letzten Menstruation möglich. Die Frau nimmt zunächst ein Medikament (Mifepriston), das die weitere Entwicklung der Schwangerschaft stoppt und den Muttermund öffnet. Nach 36 bis 48 Stunden wird ein zweites Medikament (Prostaglandin) verabreicht, das Wehen auslöst und die Gebärmutter zum Ausstoßen des Schwangerschaftsgewebes anregt. Dieser Prozess ähnelt einem Spontanabort und erfordert in der Regel eine mehrtägige ärztliche Überwachung.

Operativer Schwangerschaftsabbruch

Die operative Abtreibung, meist durch Absaugung (Vakuumaspiration), wird unter örtlicher Betäubung oder Vollnarkose durchgeführt und ist bis zur 12. Schwangerschaftswoche möglich. Dabei wird das Schwangerschaftsgewebe aus der Gebärmutter entfernt. Früher wurde auch die Ausschabung (Kürettage) angewendet, die heute jedoch als risikoreicher gilt.

Kosten und Finanzierung

Ein Schwangerschaftsabbruch, der nicht auf einer medizinischen oder kriminologischen Indikation beruht, ist nach geltender Rechtslage straffrei, aber nicht rechtmäßig. Daher übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht die Kosten für den ärztlichen Eingriff selbst. Diese müssen von der schwangeren Person selbst getragen werden, sofern sie nicht als sozial bedürftig eingestuft wird.

Kostenübernahme bei Bedürftigkeit

Frauen mit geringem oder keinem Einkommen können bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Kosten werden dann in der Regel vom Bundesland erstattet. Sind Sie nicht versichert oder privat versichert, können Sie eine gesetzliche Krankenkasse wählen. Personen, die Sozialhilfe, Bürgergeld, BAföG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sind in der Regel anspruchsberechtigt.

Kosten bei Indikationen

Bei Vorliegen einer medizinischen oder kriminologischen Indikation übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch. Private Krankenversicherungen übernehmen dies oft nur bei medizinischer Indikation.

Die Kosten für einen ambulanten Schwangerschaftsabbruch liegen erfahrungsgemäß zwischen 350 und 700 Euro, abhängig von der Methode und der Art der Narkose.

Schema der verschiedenen Methoden eines Schwangerschaftsabbruchs (medikamentös und operativ)

Psychische Folgen und Nachbetreuung

Die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch ist eine zutiefst persönliche. Studien zeigen, dass ein Schwangerschaftsabbruch allein nicht zwangsläufig zu langfristigen psychischen Problemen führt. Viele Frauen berichten nach einem Abbruch von Erleichterung. Dennoch können psychische Belastungen auftreten, die oft mit den Umständen der Entscheidung, fehlender sozialer Unterstützung oder vorangegangenen schwierigen Lebenssituationen zusammenhängen.

Eine wertschätzende Beratung und Begleitung, sowohl vor als auch nach dem Eingriff, kann helfen, die emotionale Verarbeitung zu unterstützen. Hilfsangebote wie die der AWO oder Pro Familia stehen zur Verfügung, um über Ängste, Zweifel und den Umgang mit widersprüchlichen Gefühlen zu sprechen. Auch Selbsthilfegruppen können eine wichtige Stütze sein.

Vertrauliche Geburt und Adoptionsmöglichkeiten

Für Frauen, die ihre Schwangerschaft geheim halten möchten oder sich in einer sehr schwierigen Lebenssituation befinden, bietet die vertrauliche Geburt eine Möglichkeit. Dabei wird die Schwangerschaft und Geburt anonym und unter medizinischer Betreuung ermöglicht. Das Kind wird nach der Geburt zur Adoption freigegeben, und die leibliche Mutter hat bis zur Eröffnung des Adoptionsverfahrens (in der Regel nach einem Jahr) Zeit, ihre Entscheidung zu überdenken.

Auch die Möglichkeit der Adoption besteht für Frauen, die sich gegen die Austragung der Schwangerschaft entscheiden, aber keinen Abbruch wünschen.

Schutz vor "Gehsteigbelästigungen"

Seit November 2024 sind Belästigungen von Schwangeren vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, gesetzlich verboten. Dies gilt für einen Umkreis von 100 Metern um Eingänge solcher Einrichtungen, um sicherzustellen, dass Ratsuchende ihre Termine ungestört wahrnehmen können.

Schwangerschaftsabbruch: Was Ärzte nicht sagen dürfen | Quarks Exklusiv

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