Beratungsstellen für Schwangerschaftskonflikte in Frankenberg (Eder) und Umgebung

Umfassende Unterstützung bei Schwangerschaftskonflikten

Das Diakonische Werk Waldeck-Frankenberg bietet umfassende Beratungsleistungen für Frauen und Paare, die sich in einer Situation eines Schwangerschaftskonflikts befinden. Diese Beratungen sind darauf ausgerichtet, Betroffene in ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen und ihnen alle notwendigen Informationen sowie Hilfen zukommen zu lassen. Die Beratung erfolgt in der Regel kostenlos und auf Wunsch auch anonym.

Vielfältige Beratungsangebote

Die Beratungsstellen im Landkreis Waldeck-Frankenberg, darunter auch in den Mittelzentren wie Bad Arolsen und Korbach, decken ein breites Spektrum an Themen rund um Schwangerschaft und Elternschaft ab. Dazu gehören:

  • Beratung zu Schwangerschaft und Geburt
  • Beratung vor, während und nach Pränataldiagnostik
  • Beratung für Elternschaft und das Leben mit Säuglingen und Kleinkindern
  • Unterstützung für werdende Eltern mit Beeinträchtigungen
  • Soziale und frühe Hilfen für werdende Mütter, Väter und Familien
  • Informationen über finanzielle Hilfen, insbesondere aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind“
  • Beratung zu gesetzlichen Ansprüchen und Leistungen sowie Unterstützung bei deren Beantragung
  • Familienplanung, Partnerschaft, Sexualität und Verhütung
  • Beratung bei Kinderwunsch und Fruchtbarkeitsthemen
  • Informationen zu Adoption, Pflegschaft und vertraulicher Geburt
  • Begleitung nach einem Schwangerschaftsabbruch oder bei Verlust eines Kindes
Infografik mit den verschiedenen Beratungsbereichen einer Schwangerenberatungsstelle

Besonderheiten der Schwangerschaftskonfliktberatung

Die Schwangerschaftskonflikt-Beratung ist ein zentraler Bestandteil des Angebots und richtet sich an Frauen, die ungewollt schwanger sind oder deren aktuelle Lebensumstände eine Kindesaufzucht erschweren. Die Beratung ist ergebnisoffen gestaltet und kann auf Wunsch anonym durchgeführt werden. Unabhängig vom Ausgang der Beratung wird eine Beratungsbescheinigung ausgestellt, die für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch nach § 218a StGB notwendig ist.

Darüber hinaus bietet die Beratungsstelle weitere Gespräche an, falls psychische Probleme nach einem Schwangerschaftsabbruch auftreten oder wenn sich die Frau für die Fortführung der Schwangerschaft entscheidet. Dies unterstreicht den ganzheitlichen Ansatz der Unterstützung.

Vertrauliche Geburt als Option

Für Frauen, die ihre Schwangerschaft und Geburt anonym gestalten möchten, besteht die Möglichkeit der vertraulichen Geburt. Dieses Angebot ermöglicht es Frauen, ihr Kind unter medizinisch sicheren Bedingungen in einer Klinik oder bei einer Hebamme zur Welt zu bringen, ohne ihre Identität preisgeben zu müssen. Ziel ist es, Geburten ohne professionelle medizinische Betreuung zu verhindern und das Aussetzen oder Töten von Neugeborenen zu vermeiden. Während des gesamten Prozesses werden die Frauen von Beraterinnen der Schwangerschaftsberatungsstelle begleitet. Das Kind hat nach 16 Jahren das Recht, die Identität seiner leiblichen Mutter zu erfragen.

Schema zur vertraulichen Geburt, das die einzelnen Schritte und Beteiligten darstellt

Erreichbarkeit und Kontaktinformationen

Die Beratungsstellen des Diakonischen Werks Waldeck-Frankenberg sind in mehreren Mittelzentren des Landkreises präsent:

  • Bad Wildungen: Diakonisches Werk Waldeck-Frankenberg, Kirchplatz 9, 34537 Bad Wildungen. Telefonbereitschaft zur Terminvergabe: Montags bis Freitags von 11-12 Uhr unter 05631-5029150.
  • Korbach: Diakonisches Werk Waldeck-Frankenberg, Professor-Bier-Str. 9, 34497 Korbach. Telefonbereitschaft zur Terminvergabe: Montags bis Freitags von 11.00-12.00 Uhr unter 05631-5029150.
  • Bad Arolsen: Diakonisches Werk Waldeck-Frankenberg, Rauchstr. 06451 - 3311.

Termine für die Schwangerschaftskonfliktberatung werden zeitnah vergeben. Die Beratungsstellen bieten verschiedene Beratungsarten an, darunter persönliche Beratung, telefonische Beratung und Online-Beratung.

Zusätzliche Unterstützung und Hilfetelefon

Ein wichtiger Aspekt der Arbeit der Beratungsstellen ist die Vermittlung von finanziellen Hilfen, insbesondere aus der "Bundesstiftung Mutter und Kind". Des Weiteren können diese Stellen bei der Beantragung von Mitteln zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen mit geringem Einkommen unterstützen.

Für dringende Fälle steht das kostenlose, bundesweite Hilfetelefon "Schwangere in Not - anonym und sicher" unter der Rufnummer 0800/40 40 020 zur Verfügung. Dieses Telefon ist rund um die Uhr erreichbar und bietet anonyme und vertrauliche Beratung in 18 Sprachen, auch in Gebärdensprache. Erfahrene Beraterinnen helfen bei Sorgen, Zweifeln oder Ängsten im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft und vermitteln auf Wunsch an lokale Beratungsstellen.

Die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, die bereits 1871 im ersten Reichsstrafgesetzbuch verankert wurde, wird kritisch betrachtet. Die aktuelle Regelung nach § 218 StGB, die Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, wird als entmündigend empfunden und erschwert eine selbstbestimmte Entscheidung. 150 Jahre Kriminalisierung haben zudem ein gesellschaftliches Tabu geschaffen.

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